Mängel nach sieben Jahren  -  keine Haftung?
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Mängel nach sieben Jahren  -  keine Haftung?

Hallo,
folgende Situation:
RH Baujahr. 2000, Gewährleistung auf Sachmängel des Bauträgers gem. BGBAbk. 5 Jahre.
Feuchte- / Schimmelschäden in der Dachdämmung.
Bisher erkennbare Gründe: Das als hinterlüftet geplante Dach war bis zur Unterspannbahn (Dragofol) mit Dämmwolle zugestopft, die Anschlüsse an Giebel und Wände mit Aluband ausgebildet, Verwendung einer normalen PE-Baufolie als Dampfsperre  -  schlimmer geht es wohl kaum  -  aus Unwissenheit wurde das Haus natürlich nach Bauende abgenommen. Die 5 Jähre sind also längst um.
Ist der Bauträger damit aus der Haftung?
Gruß
Andy
  1. Eventuell ...

    Eventuell hilft Ihnen dieser Artikel weiter:
  2. dragofol sd-Wert = 3 m

    Das eigentliche Problem ist vermutlich nicht die USB dragofol mit einem sd-Wert von 3 m. Hier hätte ja unter Verwendung einer fachgerechten Dampfsperre innen (sd > 100 m) eindach mit Vollsparrendämmung gebaut werden können.
    Fraglich ist, ob den Bauträger/Generalunternehmer nachgewiesen werden kann, dass er die Verwendung der falschen PE-Folie ("grau" statt der erforderlichen "blauen") bekanannt war oder er diese bei einer normalen Bauüberwachung hätte sehen müssen und es sich somit um gewährleistungsverlängernde Arglist oder um Organisationsverschulden handelt. Das müssten Sie mit einem Bau-Anwalt klären.
    Das Problem ist aber vermutlich besonders dadurch entstanden, dass die Dampfsperre nicht überall dicht angeschlossen worden ist  -  Fehlen oder Verwendung falscher Klebebänder.

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