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Abrechnung Beton- & Mauerarbeiten nach VOB: Ringanker/Sturz – Was ist abrechenbar?
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Abrechnung Beton- & Mauerarbeiten nach VOB: Ringanker/Sturz – Was ist abrechenbar?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage zur Abrechnung von Beton- und Mauerarbeiten (Betonarbeiten, Mauerarbeiten) nach VOBAbk.:
Ein Ringanker oder Sturz bindet in die Geschossdecke ein und ragt nach unten noch einige Zentimeter tiefer in die gemauerte Wand. Der gesamte Ringanker/Sturz wäre von der Dimension her abzuziehen, die Einzelteile, die in Decke bzw. Wand einbinden, aber nicht.
Wie wird das jetzt abgerechent?
a) Decke durchgemessen, Wand durchgemessen, Ringanker/Sturz komplett extra vergütet?
b) Decke durchgemessen, Wand durchgemessen, Ringanker/Sturz nicht extra vergütet?
c) Decke durchgemessen, Wand durchgemessen, Ringanker/Sturz nur für den in die Decke einbindenden Teil zusätzlich vergütet?
d) Ganz anders, aber wie?
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    Ich beurteile die Frage zur Abrechnung von Beton- und Mauerarbeiten nach VOBAbk. wie folgt: Bei der Abrechnung von Ringankern oder Stürzen, die in die Geschossdecke einbinden und in die gemauerte Wand hineinragen, ist entscheidend, welche Leistungen im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) vereinbart wurden.

    Grundsätzlich gilt: Was im LV steht, ist abzurechnen. Wenn der Ringanker/Sturz als Einheit ausgeschrieben wurde, ist er auch als Einheit abzurechnen, unabhängig davon, wie er konstruktiv ausgeführt ist. Sind jedoch separate Positionen für Beton- und Mauerarbeiten vorhanden, muss differenziert abgerechnet werden.

    Wichtig: Die VOB/C, insbesondere die ATV DINAbk. 18330 (Betonarbeiten) und DIN 18331 (Mauerarbeiten), geben hierzu detaillierte Hinweise. Es ist ratsam, diese Normen genau zu prüfen und die Abrechnung entsprechend zu gestalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Leistungsverzeichnis und die entsprechenden VOB-Normen genau, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ringanker
    Ein Ringanker ist ein horizontales Bauelement aus Stahlbeton, das in Mauerwerk eingebracht wird, um die Stabilität des Gebäudes zu erhöhen und Lasten zu verteilen. Er dient dazu, Zugkräfte aufzunehmen und das Mauerwerk zusammenzuhalten.
    Verwandte Begriffe: Sturz, Deckenbalken, Mauerwerksanker
    Sturz
    Ein Sturz ist ein Bauelement, das über Öffnungen in Wänden (z.B. Fenster, Türen) eingebaut wird, um die darüberliegende Last abzufangen und auf die seitlichen Wandteile zu übertragen. Er kann aus verschiedenen Materialien wie Stahlbeton, Stahl oder Holz bestehen.
    Verwandte Begriffe: Ringanker, Träger, Überlager
    VOB
    VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen (A, B, C) und regelt die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung.
    Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsverzeichnis
    Leistungsverzeichnis (LV)
    Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauvorhaben erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Einheitspreise. Das LV dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung der Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Angebot, Abrechnung
    DIN 18330
    DIN 18330 ist die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) für Betonarbeiten nach VOB/C. Sie beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Betonarbeiten, einschließlich der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der Qualitätssicherung.
    Verwandte Begriffe: VOB/C, Beton, Schalung
    DIN 18331
    DIN 18331 ist die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) für Mauerarbeiten nach VOB/C. Sie beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Mauerarbeiten, einschließlich der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der Qualitätssicherung.
    Verwandte Begriffe: VOB/C, Mauerwerk, Mörtel
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Bauleistungen und der dafür vereinbarten Vergütung. Sie dient als Grundlage für die Zahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Die Abrechnung muss transparent, nachvollziehbar und prüfbar sein.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Zahlungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Ringanker?
      Ein Ringanker ist ein Bauelement aus Stahlbeton, das horizontal in Mauerwerk eingebracht wird, um die Stabilität des Gebäudes zu erhöhen und Lasten zu verteilen. Er dient dazu, Zugkräfte aufzunehmen und das Mauerwerk zusammenzuhalten.
    2. Was ist ein Sturz?
      Ein Sturz ist ein Bauelement, das über Öffnungen in Wänden (z.B. Fenster, Türen) eingebaut wird, um die darüberliegende Last abzufangen und auf die seitlichen Wandteile zu übertragen. Er kann aus verschiedenen Materialien wie Stahlbeton, Stahl oder Holz bestehen.
    3. Was bedeutet VOB?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen (A, B, C) und regelt die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung.
    4. Wie finde ich die relevanten VOB-Normen für meine Abrechnung?
      Die relevanten VOB-Normen finden Sie im Teil C der VOB, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Für Betonarbeiten ist dies die DIN 18330, für Mauerarbeiten die DIN 18331. Diese Normen sind im Detailhandel oder über einschlägige Fachverlage beziehbar.
    5. Was tun, wenn das Leistungsverzeichnis unklar formuliert ist?
      Wenn das Leistungsverzeichnis unklar formuliert ist, sollten Sie zunächst versuchen, eine Klarstellung vom Auftraggeber einzuholen. Gelingt dies nicht, ist die Abrechnung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der üblichen Vergütung vorzunehmen. Im Zweifelsfall ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen ratsam.
    6. Welche Rolle spielt die DIN 18202 bei der Abrechnung?
      Die DIN 18202 regelt die Toleranzen im Hochbau. Sie kann bei der Abrechnung relevant werden, wenn es um die Einhaltung von Maßen und Ebenheiten geht. Abweichungen von den Toleranzen können zu Minderungen oder zusätzlichen Vergütungen führen.
    7. Was ist bei der Abrechnung von Schalungsarbeiten zu beachten?
      Bei der Abrechnung von Schalungsarbeiten ist zu beachten, dass die Schalung in der Regel nach Fläche abgerechnet wird. Es ist wichtig, die Schalungsflächen korrekt zu ermitteln und die entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.
    8. Wie werden Bewehrungsarbeiten abgerechnet?
      Bewehrungsarbeiten werden in der Regel nach Gewicht des verbauten Stahls abgerechnet. Es ist wichtig, die Bewehrungspläne genau zu prüfen und die tatsächlich verbaute Stahlmenge zu dokumentieren.

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  2. VOB: Abrechnung Ringanker/Sturz – DIN 18331 Details

    klar geregelt
    Hallo,
    ist in Teil C der VOBAbk. doch klar geregelt.
    Pkt. 5.1.1.8 DINAbk. 18331
    " ...
    Bei Stürzen und Unterzügen wird die Höhe von deren Unterseite bis Unterseite Deckenplatte gerechnet, bei Überzügen von der Oberseite Deckenplatte bis zur Oberseite des Überzuges.
    ... "
    Pkt. 5.2.1 DIN 18330
    Abzug bei Flächen über 2,5 m²
    Decke durchmessen
    Wand durchmessen
    Sturz (soweit nicht Decke) gesondert vergüten
    Bei einem Ringbalken geht das Mauerwerk i.d.R. aber nur bis UKAbk. Ringbalken.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Abrechnung nach VOB: Fehlerquelle bei Mauerarbeiten!

    Klar, ...
    Klar, jetzt wo Sie es sagen ...!
    Kennen Sie das? Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich denke, ich habe wohl bei den Mauerarbeiten statt bei den Stahlbetonarbeiten gesucht ...
    Danke!
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Abrechnung Beton- & Mauerarbeiten nach VOBAbk.: Ringanker/Sturz

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Abrechnung von Ringankern und Stürzen nach VOB ist entscheidend. Die DINAbk. 18331 regelt die Abrechnungshöhe von Stürzen und Unterzügen. Flächen über 2,5 m² werden abgezogen, wobei Sturzflächen (soweit keine Decke) gesondert vergütet werden. Ein häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung zu Mauerarbeiten statt Stahlbetonarbeiten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, bei der Abrechnung von Ringankern und Stürzen die korrekte DIN-Norm (DIN 18331) zu berücksichtigen, wie im Beitrag VOB: Abrechnung Ringanker/Sturz – DIN 18331 Details erläutert wird. Dies vermeidet Abrechnungsfehler und sichert eine korrekte Vergütung der Betonarbeiten.

    ✅ Zusatzinfo: Die VOB Teil C, insbesondere Pkt. 5.1.1.8 DIN 18331 und Pkt. 5.2.1 DIN 18330, geben klare Anweisungen zur Abrechnung von Stürzen und Unterzügen. Die Höhe wird von der Unterseite bis zur Unterseite der Deckenplatte bzw. Oberseite der Deckenplatte bis zur Oberseite des Überzuges berechnet.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Abrechnungen von Beton- und Mauerarbeiten im Bereich Ringanker und Sturz auf Basis der genannten VOB-Bestimmungen. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Abrechnung nach VOB: Fehlerquelle bei Mauerarbeiten!, um Fehler bei der Zuordnung zu vermeiden. Eine korrekte Abrechnung nach VOB ist essentiell für eine faire Vergütung der erbrachten Leistungen im Bauwesen.

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