Garage auf Grundstück
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Garage auf Grundstück
Hallo, wir wollen auf dem Grundstück eine Garage bauen.
Aus den Bauverordnungen kann man das nicht so richtig rauslesen
welche Größe die Garage haben kann, mal sind es 50 m² mal 120 m² . Was ist mit der
Grenzbebauung. Darf ich auf der Garage ein Satteldach bauen.
Das Grundstück liegt in Brandenburg. Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Mit freunlichen Grüßen Alf Görisch
Aus den Bauverordnungen kann man das nicht so richtig rauslesen
welche Größe die Garage haben kann, mal sind es 50 m² mal 120 m² . Was ist mit der
Grenzbebauung. Darf ich auf der Garage ein Satteldach bauen.
Das Grundstück liegt in Brandenburg. Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Mit freunlichen Grüßen Alf Görisch
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Garage
auf demselben Grundstück wie das zugehörige Wohnhaus bedeutet:- auf Grenze mögl., max Länge auf einer Grenze 9,00 m, wenn Garage auf 2 Grenzen errichtet wird (z.B. Grundstücksecke) dann max. Länge auf beiden Grenzen zusammen 15 m (also z.B. 9 m x 6 m), Höhe der Garagenwand auf der Grenze max 3,00 m.
Satteldach ist möglich.
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Höhe der Garagenwand auf der Grenze max 3,00 m.
nicht Max. sondern im mittel