Gerüst vor dem Haus: Welche Rechte habe ich beim eingeschränkten Zugang?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei einem Gerüstbau vor dem Haus sollten Mieter und Eigentümer ihre Rechte kennen. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist entscheidend für mögliche Ansprüche. Witterungsbedingte Verzögerungen können die Bauzeit beeinflussen, wobei die Verantwortlichkeit geklärt werden muss. Die Einschränkung des Zugangs durch das Gerüst kann zu Mietminderung berechtigen.
⚠️ Wichtig/Achtung · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Gerüst vor dem Haus: Welche Rechte habe ich beim eingeschränkten Zugang?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Prüfung der statischen Sicherheit des Gerüsts durch einen Fachmann (Statiker oder zertifizierten Gerüstbauer) – insbesondere bei Verankerung an der Fassade und bei Zugangseinschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Sicherung aller Zugangswege: Keine unbeleuchteten, unebenen oder ungesicherten Durchgänge; Sturzgefahren müssen durch Absperrungen, Geländer oder temporäre Rampen beseitigt werden.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Beeinträchtigungen (Fotos mit Zeitstempel, Protokoll von Zugangsversuchen, Schriftverkehr) vor Erhebung etwaiger Mietminderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.
⚠️ WICHTIG: Klärung der vertraglichen und gesetzlichen Grundlage: Bei Mietverhältnissen § 535 BGBAbk., bei Eigentümergemeinschaften § 22 WEGAbk. – ohne diese Grundlage ist jede Rechtsbehauptung nicht durchsetzbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn ein Gerüst den Zugang zu Ihrem Haus behindert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung, wenn Sie Mieter sind. Als Eigentümer könnten Sie Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen, falls Ihnen durch die Behinderung ein Schaden entsteht.
Wichtig ist, dass die Beeinträchtigung erheblich sein muss. Das bedeutet, dass das Einbringen größerer Gegenstände unmöglich oder stark erschwert sein muss. Eine vorübergehende, geringfügige Behinderung rechtfertigt in der Regel keine Mietminderung oder Schadenersatz.
Dokumentieren Sie die Behinderung (Fotos, Protokoll) und informieren Sie Ihren Vermieter oder den Verursacher schriftlich über die Situation. Fordern Sie eine Lösung und setzen Sie eine angemessene Frist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Miet- oder Baurecht beraten, um Ihre Rechte im Detail prüfen zu lassen und die besten Schritte einzuleiten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine typische Konfliktsituation zwischen Bauarbeiten und den Nutzungsrechten eines Mieters oder Eigentümers. Ein aufgestelltes Gerüst schränkt den Zugang zur Wohnung oder zum Haus ein, was insbesondere das Einbringen von sperrigen Gegenständen wie Möbeln oder Umzugskartons erschwert. Die rechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Dauer der Einschränkung, der Art der Baumaßnahme und der vertraglichen Grundlage ab.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Einschränkung des Zugangs durch ein Gerüst für notwendige Bauarbeiten (z.B. Fassadensanierung, Dachreparatur) als zumutbare Beeinträchtigung zu werten, sofern sie zeitlich begrenzt ist und der Vermieter die Arbeiten rechtzeitig angekündigt hat. Der Mieter muss solche Maßnahmen im Rahmen des Mietvertrags in der Regel dulden.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die konkrete Dauer der Behinderung. Handelt es sich um eine kurzfristige Maßnahme von wenigen Tagen, ist die Duldungspflicht in der Regel gegeben. Bei einer längerfristigen Einschränkung von mehreren Wochen oder Monaten kann jedoch eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegen, die eine Mietminderung rechtfertigt. Zudem ist zu prüfen, ob der Vermieter alternative Zugangsmöglichkeiten (z.B. über den Hintereingang) geschaffen hat.
🔴 Gefahr: Eine dauerhafte oder unverhältnismäßig lange Einschränkung des Zugangs kann zu erheblichen Nutzungskonflikten führen. Wenn der Mieter z.B. einen Umzug plant oder auf die Zufuhr von medizinischen Geräten angewiesen ist, kann die Situation schnell eskalieren. Hier besteht die Gefahr, dass der Mieter seine Rechte nicht kennt und entweder zu Unrecht die Miete kürzt oder unverhältnismäßige Forderungen stellt.
👉 Handlungsempfehlung: Der Betroffene sollte zunächst das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen, um eine konkrete zeitliche Planung der Gerüststellung zu erfragen. Für das Einbringen von sperrigen Gegenständen sollte eine kurzfristige Terminabsprache getroffen werden, bei der das Gerüst ggf. teilweise geöffnet oder ein Kran genutzt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist die Dokumentation der Einschränkung (Foto, Datum) und die schriftliche Aufforderung zur Abhilfe zu empfehlen. Bei anhaltender unzumutbarer Beeinträchtigung kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden, die jedoch vorher rechtlich geprüft werden sollte. Im Zweifel ist die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht der sicherste Weg, um die eigenen Rechte durchzusetzen.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Gerüst vor einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung stellt regelmäßig eine bauliche Maßnahme dar, die den Zugang zu Wohn- oder Gemeinschaftsräumen einschränken kann – insbesondere beim Transport größerer Gegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte oder Umzugskartons.
🔴 Gefahr: Bei unzureichender Absicherung der Zugangswege besteht erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko, insbesondere für ältere Mieter oder Personen mit eingeschränkter Mobilität; zudem können statische Belastungen durch Gerüstverankerungen an der Fassade bei mangelhafter Planung zu Schäden am Gebäude führen.
✅ Zustimmung: Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf angemessenen Zugang zu seiner Wohnung – eine dauerhafte oder unverhältnismäßige Behinderung des Zugangs kann eine Mietminderung oder Schadensersatzansprüche begründen.
➕ Ergänzung: Die Rechte hängen entscheidend vom Vertragsverhältnis ab: Bei Mietverhältnissen regelt § 535 BGB die Pflicht des Vermieters zur Gewährleistung des Gebrauchs; bei Eigentümergemeinschaften ist die Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung nach § 22 WEG erforderlich.
⚠️ Korrektur: Es ist unzutreffend, anzunehmen, dass Gerüstarbeiten automatisch eine Entschädigung oder Mietminderung rechtfertigen – vielmehr muss eine konkrete, erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs nachgewiesen werden.
❌ Widerspruch: Die Aussage, dass "keine Rechte bestehen", ist rechtlich falsch: Auch bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen bleibt der Anspruch auf angemessenen Zugang und ggf. auf Ersatzleistungen (z. B. für Umzugshilfe oder Lagerung) bestehen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter oder die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, dokumentieren Sie die Zugangsbehinderung (Fotos, Zeitstempel, Schriftverkehr) und lassen Sie die Rechtslage durch einen auf Miet- oder WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Eine erhebliche, dauerhafte oder unverhältnismäßige Zugangsbehinderung rechtfertigt möglicherweise eine Mietminderung (Mieter) oder Schadensersatzansprüche (Eigentümer).
- Alle fordern schriftliche Dokumentation (Fotos, Protokoll, Zeitstempel) und eine vorherige schriftliche Aufforderung an Vermieter/Verursacher zur Abhilfe.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder WEG-Recht.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI hebt den Schadensersatzanspruch für Eigentümer stark hervor; DeepSeek fokussiert auf die Duldungspflicht bei kurzfristigen Bauarbeiten; Qwen betont stärker die Vertragsgrundlage (BGB/WEG) und relativiert pauschale Ansprüche.
- GoogleAI spricht vorsichtig von „möglichen“ Rechten; DeepSeek differenziert stärker nach Dauer (Tage vs. Wochen/Monate); Qwen legt explizit den Nachweis einer „konkreten, erheblichen Beeinträchtigung“ als zwingende Voraussetzung fest.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Relevanz alternativer Zugänge (z. B. Hintereingang) und konkreter Terminabsprachen für Möbeltransporte – fehlt bei GoogleAI und Qwen.
- Qwen ergänzt die gesetzliche Verankerung in § 22 WEG für Eigentümergemeinschaften – nicht erwähnt bei GoogleAI und nur indirekt bei DeepSeek.
- Qwen und DeepSeek weisen beide auf erhöhte Risiken für ältere oder mobilitätseingeschränkte Nutzer hin – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht einer pauschalen Annahme, Gerüstarbeiten „rechtfertigten automatisch“ Mietminderung – GoogleAI formuliert weniger präzise und könnte Missverständnisse begünstigen. Die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert.
- Qwen korrigiert ausdrücklich die falsche Aussage „keine Rechte bestehen“ – eine solche falsche Behauptung wird in keiner der drei Analysen getroffen, aber Qwen stellt ausdrücklich klar, dass Rechte grundsätzlich bestehen. Da dies eine präventive Rechtsklarstellung ist, gilt die Qwen-Position als Klarstellung mit Vorsichtsprinzip.
👉 Empfehlung: Die Rechtslage ist nicht pauschal, sondern stets einzelfallbezogen. Priorisieren Sie die Qwen-Position zur Notwendigkeit des konkreten Nachweises einer erheblichen Beeinträchtigung und die DeepSeek-Differenzierung nach Dauer sowie Zugangsalternativen — beides entspricht höchster praxisnaher Rechtssicherheit.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Recht auf angemessenen Zugang ✅ Alle Modelle stimmen überein: Der Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf vertragsgemäßen Gebrauch (§ 535 BGB); die Einschränkung muss nicht nur vorhanden, sondern erheblich sein. Mietminderungsmöglichkeit ✅ Konsens: Möglich bei erheblicher, dauerhafter oder unverhältnismäßiger Beeinträchtigung – nicht bei kurzfristigen, zumutbaren Maßnahmen. Vertrags- und gesetzliche Grundlage ⚠️ GoogleAI erwähnt sie allgemein; DeepSeek impliziert sie; Qwen nennt konkret § 535 BGB und § 22 WEG – Konsens besteht über Relevanz, nicht über Detailtiefe. Sicherheitsrisiken (Sturz, Statik) ⚠️ Qwen und DeepSeek heben Sicherheitsaspekte hervor; GoogleAI nicht – Konsens über Relevanz besteht, aber nur Qwen/DeepSeek betonen die Dringlichkeit. Automatischer Anspruch ohne Nachweis ❌ Qwen widerspricht ausdrücklich einer solchen Annahme; GoogleAI formuliert vorsichtiger; DeepSeek verweist auf Dauer und Umstände – sicherere Einschätzung (Qwen) gilt als Konsens. 👉 Handlungsempfehlung: Kein pauschaler Rechtsanspruch besteht – entscheidend ist der konkrete Einzelfall: Dauer, Art der Einschränkung, Verfügbarkeit alternativer Zugänge, dokumentierter Schaden und gesetzliche Einordnung (BGB/WEG). Vor jeglicher Mietminderung oder Forderung ist eine individuelle anwaltliche Prüfung zwingend.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Sturz- oder Verletzungsgefahr durch unsichere Zugangswege (z. B. unbeleuchtete Engstellen, lose Bretter) Hohe gesundheitliche Gefährdung, insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen; mögliche Haftung für Vermieter/Verursacher 🔴 Risiko Fassadenschäden durch unsachgemäße Gerüstverankerung Langfristige statische Schwächen, Feuchtigkeitseintritt, Folgeschäden an Gebäudesubstanz 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Beeinträchtigung Rechtliche Ansprüche sind nicht nachweisbar und damit nicht durchsetzbar 🔴 Risiko Unberechtigte Mietminderung ohne vorherige Abmahnung oder Rechtsberatung Abmahnung durch Vermieter, Rechtsstreit, mögliche fristlose Kündigung 🔴 Risiko Unterlassene Klärung der Zustimmungsgrundlage (z. B. fehlende WEG-Beschluss bei Eigentümergemeinschaft) Rechtswidrigkeit der Bauarbeiten, Unterlassungsanspruch, Rückbaukosten ✅ Chance Verbesserter Zugang durch temporäre barrierefreie Lösungen (z. B. Rampe, Kran, alternative Tür) Erhöhte Nutzungsqualität, Entlastung für alle Bewohner, langfristiges Vorbild für Inklusion ✅ Chance Transparenz über Bauzeitplanung und Absprachen mit Verwaltung/Vermieter Vertrauensbildung, Konfliktvermeidung, gemeinsame Lösungsfindung ✅ Chance Nutzung der Bauzeit für weitere Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenster, Heizung, Barrierefreiheit) Kostensenkung durch Bündelung, höhere Wohnqualität, steigender Immobilienwert ✅ Chance Stärkung der Mieter- oder Eigentümergemeinschaft durch gemeinsame Rechtsklärung Verbesserte Kommunikation, Prävention zukünftiger Konflikte, stärkere Vertretung gegenüber Dienstleistern ✅ Chance Rechtssichere Dokumentation als Grundlage für spätere Versicherungs- oder Schadensersatzansprüche Sicherstellung von Entschädigung bei nachgewiesenem Schaden (z. B. beschädigte Möbel, Umzugskosten) Orientierungshilfen
- Sofortige Sicherheitsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Gerüstbauer oder Statiker, um die statische Unbedenklichkeit des Gerüsts und die Sicherheit aller Zugangswege zu prüfen – insbesondere bei Anzeichen von Fassadenschäden oder ungesicherten Durchgängen.
- Dokumentation starten: Fotografieren Sie täglich Zugangswege mit Zeitstempel, notieren Sie alle Einschränkungen (z. B. „09.04., 10:15 Uhr: Kein Zutritt mit Möbeln über Hauseingang – Gerüst versperrt vollständig“) und archivieren Sie sämtlichen Schriftverkehr (E-Mails, Briefe).
- Vertrags- und Rechtsgrundlage klären: Fordern Sie schriftlich bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung die Vorlage der Baugenehmigung, des WEG-Beschlusses (bei Eigentümergemeinschaft) und des Mietvertragsabschnitts zur Duldungspflicht ein.
- Alternative Zugänge prüfen und vereinbaren: Vereinbaren Sie mit der Verwaltung einen konkreten Termin für den Transport sperriger Gegenstände – z. B. „14.04., 8–10 Uhr: Öffnung der Seitentür mit Begleitung durch Gerüstbauer“.
- Fachanwalt für Miet- oder WEG-Recht konsultieren: Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt auf, der die Dokumente prüft und Ihnen konkret sagt, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung rechtlich zulässig ist – vor jeglicher Kürzung der Miete.
- Gemeinsame Besprechung anberaumen: Fordern Sie schriftlich eine gemeinsame Sitzung mit Vermieter/Verwaltung, Hausmeister und betroffenen Mieter*innen ein, um einen verbindlichen Fahrplan für Bauzeit, Zugangsregelungen und Notfallmaßnahmen festzulegen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mietminderung
- Die Mietminderung ist die Reduzierung der Miete aufgrund eines Mangels an der Mietsache. Der Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Mangel, Mietrecht, Gebrauchstauglichkeit - Schadenersatz
- Schadenersatz ist die Leistung, die jemand erbringen muss, um einen Schaden auszugleichen, den er verursacht hat. Der Schaden kann materieller oder immaterieller Natur sein.
Verwandte Begriffe: Haftung, Schadensursache, Schadenshöhe - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bebauungsplan - Nachbarschaftsrecht
- Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es soll ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Lärmbelästigung, Überhang - Eigentümer
- Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich gehört. Er hat das Recht, die Sache zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen.
Verwandte Begriffe: Besitz, Verfügungsgewalt, Sache - Behinderung
- Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Person in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt ist und dadurch an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert wird.
Verwandte Begriffe: Beeinträchtigung, Teilhabe, Inklusion - Zugangsrecht
- Das Zugangsrecht ist das Recht, ein Grundstück oder Gebäude zu betreten. Es kann sich aus dem Eigentum, einem Mietvertrag oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben.
Verwandte Begriffe: Wegerecht, Zutritt, Durchgang
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ein Gerüst den Zugang zu meiner Wohnung behindert?
Als Mieter haben Sie das Recht auf eine ungestörte Nutzung Ihrer Wohnung. Wenn ein Gerüst den Zugang erheblich behindert, beispielsweise das Einbringen von Möbeln unmöglich macht, kann dies einen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. - Kann ich als Eigentümer Schadenersatz fordern, wenn ein Gerüst meinen Zugang behindert?
Ja, als Eigentümer können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch die Behinderung ein Schaden entsteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der Behinderung Aufträge nicht ausführen können oder Mietausfälle haben. - Wie dokumentiere ich die Behinderung durch das Gerüst richtig?
Fertigen Sie Fotos von dem Gerüst und der Behinderung an. Führen Sie ein Protokoll, in dem Sie Datum, Uhrzeit und Art der Behinderung festhalten. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein. - Was ist eine angemessene Frist zur Beseitigung der Behinderung?
Die Angemessenheit der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sollten Sie dem Vermieter oder Verursacher eine Frist von 1-2 Wochen setzen, um die Behinderung zu beseitigen. - Muss ich die Behinderung durch das Gerüst dulden?
Eine vorübergehende, geringfügige Behinderung müssen Sie in der Regel dulden. Eine erhebliche Behinderung, die die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Eigentums wesentlich beeinträchtigt, müssen Sie jedoch nicht hinnehmen. - Was passiert, wenn der Vermieter oder Verursacher nicht reagiert?
Wenn der Vermieter oder Verursacher nicht reagiert, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Als Mieter können Sie beispielsweise eine Klage auf Mietminderung erheben. Als Eigentümer können Sie eine Klage auf Schadenersatz erheben. - Gibt es eine Bagatellgrenze bei der Mietminderung?
Ja, es gibt eine Bagatellgrenze. Geringfügige Beeinträchtigungen, die die Wohnqualität nur unwesentlich mindern, berechtigen nicht zur Mietminderung. - Wer trägt die Kosten für die Rechtsberatung?
Die Kosten für die Rechtsberatung trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Im Falle eines Rechtsstreits kann der Verlierer des Prozesses verpflichtet werden, die Kosten des Gegners zu tragen.
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Hallo,
vorab eine kurze Einleitung. Unser Fertighaus wurde Anfang Januar gestellt. Da damals das Wetter nicht so gut war und die Firma für den Außenputz (läuft alles über unsere Hausbaufirma) noch für einige Aufträge Aufgrund des Winters im Verzug waren, wurde bis Heute noch nicht verputzt. So und nun wollte der Küchenbauer die Küche anliefern, was Aufgrund des Gerüstes nicht möglich ist. Und wir wollen nach Ostern einziehen. Ich denke, dass wir einen Teilen über die Terrassentür reinbringen müssen, da diese breiter ist, ein Teil wird sicher über die Haustüre gehen, was ein kürzerer Weg wäre. Nun werde ich auf meine Fragen hingehalten und bekomme keinen Fertigstellungstermin genannt. Es muss erst noch ein den Ecken der Grundputz mit Gewebe angebracht werden und im zweiten Schritt kommt dann der Außenputz hin. Welche Rechte habe ich nun? Ich möchte keinen Streit aber auch nicht mir meine ganzen Möbel mehrfach überall anschlagen lassen. Wir müssen einziehen, die Wohnung ist gekündigt. Innen ist bis auf den Innentüren und den Sanitärobjekten und der Küche alles fertig.
Danke mal für die Antwort. Störungen im Bauablauf müssen Sie durch Witterung hinnehmen. Ansonsten müssen Sie mahnen, in Verzug setzen und Mehrkosten anmelden. Wenn ein anderer Transportweg gewähl werden kann ist das doch OK. Man nennt das "guten Willen" zeigen. Kein Problem ist das Ganze, wenn die Küche über die Hausbaufirma geht, oder ist das Ihr eigener Auftrag? Auch das wäre rechtzeitig zu koordinieren gewesen. Also das Gerüst ist ringsum um das Haus. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Derzeit gibt es keine Möglichkeit größere Gegenstände ins Haus zu tragen.
Die Küche haben wir selber bestellt. So wie es uns kommuniziert wurde, hätten wir nie gedacht, dass bis im April das Gerüst stehen bleibt. Und es war schon lange bekannt gegeben, dass wir im April einziehen werden. Hmm ich muss mal schauen wie ich das schriftlich anmahnen kann. Ich habe nur Kontakt mit dem Bauleiter. Und da kommuniziere ich nur per Telefon. Haben Sie einen Fertigstellungstermin vereinbart?? evtl. mit Vertragsstrafen? Wenn nein wird es schwierig. Eine Kiste Bier oder ein paar Hähnchen helfen aber in der Regel besser als die VOBAbk. hoch und runter zu spielen 🙂 müssen Sie nicht hinnehmen.
Es kommt dabei natürlich auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Ist dies im Vertrag beschrieben und vereinbart müssen Sie das natürlich hinnehmen.
Ist da hinsichtlich "Schlechtwetter" nichts vereinbart, hat der Unternehmer die Schlechtwettertrage - mit denen üblicherweise gerechnet werden muss - in den Zeitrahmen der Fertigstellungsdauer mit einzurechnen.
Hier zählt das 10-Jahres-Mittel. Erst wenn es darüber hinaus Schlechtwettertage noch gibt, erst dann müssten Sie dass dann hinnehmen.
Für diesen Jahreswechsel von 2016 auf 2017 wird es wohl keinerlei Verlängerung geben, so lange war das Wetter nun auch wiederum nicht schlecht.
Auch hier liegt Herr Kirschner wieder einmal - wie so oft - falsch, ganz falsch, jedenfalls so lange falsch, wie er nicht auf das Schlechtwetter abstellt, welches über das Schlechtwetter, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, hinausgeht.
guckst Du hier ..Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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