Z-Sperre im Giebelbereich
BAU-Forum: Neubau

Z-Sperre im Giebelbereich

Z-Sperre im Giebelbereich
  • Name:
  • pebu
  1. Vielleicht gibt es ja wenigstens Zeichnungen vom Architekten

    Vielleicht gibt es ja wenigstens Zeichnungen vom Architekten
  2. Ich hoffe es hilft weiter! Peter ...

    Foto von wiki

    Ich hoffe es hilft weiter! Peter ...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ich hoffe es hilft weiter! Peter ..." auf die Frage "Z-Sperre im Giebelbereich" im BAU-Forum "Neubau"
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  3. Fallbeispiel bei den ABST ...

    Fallbeispiel bei den ABST ...
  4. Fällt denn überhaupt Wasser an?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo! Wir errichten unseren Neubau. Dabei verläuft ein kleinerer Klinkergiebel in einen größeren Klinkergiebel. Das Klinkermauerwerk des großen Giebel liegt auf einer Stahlkonstruktion, die in der Sparrenebene verschwindet. Wie ist die Z-Sperre zu setzen? Im verlauf der Dachneigung oder überlappend auf die Mauerschichten versetzt? Gibt es hierzu evtl. Detailzeichnungen? Vom Architekten gibt es keine! die Sie als Illustration zu ihrer Frage hier reinstellen könnten. Ich hoffe es hilft weiter! Peter Ich hoffe es hilft weiter! Peter Sie müssen beim großen Giebel oberhalb des Blechanschlusses des Anbaus abtreppend die Z-Folie einbauen, damit eindringendes Wasser immer nach draußen aufs kleine Giebeldach geleitet wird. Werter Forumsteilnehmer,
    selbstverständlich ist die Abdichtung so einzubauen wie es von Herrn Tilgner beschrieben worden ist, sicherlich passiert aber auch nichts, wenn oberhalb der Dachfläche des tiefer liegenden Daches gar keine Abdichtung eingebaut wird, sodann es keine Luftschicht gibt, da derartige Arbeiten meistens ohne Luftschicht und mit Kerndämmung ausgeführt werden.
    Klar, wenn man neu baut, dann kann man es denn dann auch richtig machen, was bedeutet, dass es so ausgeführt wird wie Herr Tilgner es beschrieben hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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