Nachtragszahlung Rohbau: Betonstein statt Klinker – Wer zahlt den Mehraufwand?
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Nachtragszahlung Rohbau: Betonstein statt Klinker – Wer zahlt den Mehraufwand?
Wir haben mit einem Bauunternehmer einen Bauvertrag abgeschlossen (VOBAbk.) Pauschalvertrag.
Im Klinkergewerk wurde ein WDF-Format angegeben. Wir haben jedoch von Anfang an gesagt, dass wir einen Betonstein verbauen lassen wollen (dies jedoch nicht im LVAbk. geändert) Jetzt nach Fertigstellung will der Bauunternehmer für den Mehraufwand 168 Stunden mehr bezahlt haben. Über eine derartige Teuerung wurden wir nie aufgeklärt. Außerdem ist das Klinkermauerwerk nicht vernünftig erstellt worden, an einigen stellen ist es abgesackt. Laut Baustoffhändler/Hersteller hätte ein Stützkorn in den Mörtel eingearbeitet werden müssen. Hinzukommt das wir alle Steine in Eigenleistung geschnitten haben, ich kann also die Nachrechnung nicht verstehen sie beläuft sich auf ca. 13000 €.
Wie sollen wir uns verhalten!
für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Gruß
Frank
-
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Ich verstehe, dass es um eine Nachtragsforderung des Bauunternehmers geht, da anstelle des im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) angegebenen Klinkers ein Betonstein verbaut wurde. Obwohl Sie von Anfang an den Wunsch nach Betonsteinen geäußert haben, wurde das LV nicht entsprechend angepasst.
Wichtig ist: Ein Pauschalvertrag nach VOBAbk. bedeutet, dass der Unternehmer grundsätzlich alle Leistungen zum vereinbarten Preis erbringen muss. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Leistung aufgrund unvorhersehbarer Umstände wesentlich ändert.
In Ihrem Fall könnte der Bauunternehmer argumentieren, dass der Betonstein einen Mehraufwand verursacht hat (z.B. durch andere Verarbeitung, andere Materialkosten). Allerdings ist entscheidend, ob dieser Mehraufwand tatsächlich unvorhersehbar war und ob er ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Ich empfehle Ihnen, die Nachtragsforderung genau zu prüfen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Mehraufwands an (Stunden, Material, etc.). Vergleichen Sie die Preise für Klinker und Betonsteine. Prüfen Sie, ob der Bauunternehmer den Mehraufwand rechtzeitig angezeigt hat.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Nachtragsforderung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Erfolgsaussichten der Forderung beurteilen und Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche helfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Nachtrag - Leistungsverzeichnis (LV)
- Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen und dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, Baubeschreibung - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des Bauvertrags, die nach Vertragsabschluss vereinbart wird. Er kann erforderlich werden, wenn sich der Leistungsumfang ändert oder unvorhergesehene Umstände eintreten.
Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Mehraufwand - Pauschalvertrag
- Ein Pauschalvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem der Auftragnehmer eine bestimmte Leistung zu einem festen Preis erbringt. Das Risiko von Mehr- oder Minderkosten trägt grundsätzlich der Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Einheitspreisvertrag - Klinker
- Klinker sind besonders hart gebrannte Ziegelsteine, die sich durch ihre hohe Festigkeit, Witterungsbeständigkeit und Frostbeständigkeit auszeichnen. Sie werden häufig für Fassaden und Pflasterungen verwendet.
Verwandte Begriffe: Ziegel, Mauerwerk, Fassade - Betonstein
- Betonsteine sind Bausteine, die aus Beton hergestellt werden. Sie sind in verschiedenen Formen, Größen und Farben erhältlich und werden für Mauerwerk, Fassaden und Pflasterungen verwendet.
Verwandte Begriffe: Beton, Mauerwerk, Fassade - Mehraufwand
- Mehraufwand bezeichnet zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, die bei der Ausführung eines Bauprojekts entstehen und nicht im ursprünglichen Bauvertrag berücksichtigt wurden. Er kann durch Änderungen des Leistungsumfangs, unvorhergesehene Umstände oder Fehler in der Planung verursacht werden.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, VOB, Bauvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Pauschalvertrag nach VOB?
Ein Pauschalvertrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bedeutet, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmer) eine bestimmte Leistung zu einem festen Preis erbringt. Nachträge sind nur in Ausnahmefällen möglich. - Wann kann ein Bauunternehmer eine Nachtragszahlung fordern?
Ein Bauunternehmer kann eine Nachtragszahlung fordern, wenn sich der Leistungsumfang aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers ändert oder wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu einem Mehraufwand führen. Dieser Mehraufwand muss dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden. - Was bedeutet "unverzügliche Anzeige" des Mehraufwands?
"Unverzüglich" bedeutet, dass der Bauunternehmer den Mehraufwand dem Auftraggeber so schnell wie möglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, mitteilen muss. Dies sollte schriftlich erfolgen. - Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen. Das LV ist Bestandteil des Bauvertrags. - Was ist der Unterschied zwischen Klinker und Betonstein?
Klinker sind gebrannte Ziegelsteine, die sich durch ihre hohe Festigkeit und Witterungsbeständigkeit auszeichnen. Betonsteine werden aus Beton hergestellt und sind in verschiedenen Formen und Farben erhältlich. Die Verarbeitung und die Materialkosten können unterschiedlich sein. - Was ist ein Stützkorn Mörtel?
Stützkornmörtel ist ein spezieller Mörtel, der zur Verminderung von Schwindspannungen bei der Verarbeitung von großformatigen Steinen eingesetzt wird. Er enthält Zuschläge, die das Schwinden des Mörtels reduzieren. - Welche Rolle spielt die Eigenleistung des Bauherrn bei Nachtragsforderungen?
Eigenleistungen des Bauherrn können die Grundlage für Nachtragsforderungen beeinflussen, wenn sie zu Änderungen im Bauablauf oder Mehraufwand führen. Es ist wichtig, diese Leistungen klar zu dokumentieren und vertraglich zu regeln. - Wie kann ich mich gegen unberechtigte Nachtragsforderungen wehren?
Prüfen Sie die Nachtragsforderung sorgfältig, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung an und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und halten Sie sich an die Fristen des Bauvertrags.
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Mehrkosten Rohbau: Betonstein NF-Format – Vertragliche Vereinbarung?
Mehrkosten
Hallo,
ich nehme mal an das die Betonsteine NFAbk.-Format sind!?
Das schneiden der steine in Eigenleistung;war das auch vertraglich so vereinbart?
13.000 € Mehrkosten für wieviel m²?
MfG
Yilmaz -
Betonstein MBI Splittverbelender: NF-Format vs. WDF – Mehraufwand
Also beim Stein handelt es sich um einen ...
Also beim Stein handelt es sich um einen MBI Splittverbelender das Format müsste nf sein ist fast genauso groß wie das WDF vormat ist nur schwerer
Es handelt sich um 230 m²
die Eigenleistung war vertarglich nicht so vereinbart wurde mir jedoch seitens des Bauunternehmers so vorgeschlagen
der gesamtpreis von 1300 E beinhaltent noch andere nicht nachvollziehbare kosten
allein Klinker belaufen sich auf 7000 € mehr
es waren 60 € pro QM ausgemacht jetzt will er 90 haben
Gruß
Frank -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Nachtragsforderung des Bauunternehmers aufgrund der Verwendung von Betonsteinen anstelle von Klinkern im Rohbau. Der Bauvertrag (VOBAbk.) war als Pauschalvertrag ausgelegt. Die Mehrkosten werden mit 168 Stunden Mehraufwand beziffert. Die Eigenleistung beim Schneiden der Steine ist ein weiterer strittiger Punkt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Mehrkosten Rohbau: Betonstein NF-Format – Vertragliche Vereinbarung? wird die Frage aufgeworfen, ob das Schneiden der Betonsteine in Eigenleistung vertraglich vereinbart war und welche Mehrkosten pro Quadratmeter anfallen.
💰 Zusatzinfo: Der Stein, um den es geht, ist ein MBI Splittverbelender im NF-Format, wie im Beitrag Betonstein MBI Splittverbelender: NF-Format vs. WDF – Mehraufwand erläutert wird. Die betroffene Fläche beträgt 230 m². Der Gesamtpreis von 13.000 € beinhaltet noch weitere, nicht nachvollziehbare Kosten.
👉 Handlungsempfehlung: Es sollte geprüft werden, ob die Abweichung von Klinker zu Betonstein im Leistungsverzeichnis dokumentiert ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten ist erforderlich, um die Nachtragsforderung des Bauunternehmers nachvollziehen zu können. Die vertragliche Vereinbarung bezüglich der Eigenleistung ist ebenfalls zu klären.
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