Nachtragszahlung Rohbau: Betonstein statt Klinker – Wer zahlt den Mehraufwand?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um eine Nachtragsforderung des Bauunternehmers aufgrund der Verwendung von Betonsteinen anstelle von Klinkern im Rohbau. Der Bauvertrag (VOB) war als Pauschalvertrag ausgelegt. Die Mehrkosten werden mit 168 Stunden Mehraufwand beziffert. Die Eigenleistung beim Schneiden der Steine ist ein weiterer strittiger Punkt.
Nachtragszahlung Rohbau: Betonstein statt Klinker – Wer zahlt den Mehraufwand?
Wir haben mit einem Bauunternehmer einen Bauvertrag abgeschlossen (VOBAbk.) Pauschalvertrag.
Im Klinkergewerk wurde ein WDF-Format angegeben. Wir haben jedoch von Anfang an gesagt, dass wir einen Betonstein verbauen lassen wollen (dies jedoch nicht im LVAbk. geändert) Jetzt nach Fertigstellung will der Bauunternehmer für den Mehraufwand 168 Stunden mehr bezahlt haben. Über eine derartige Teuerung wurden wir nie aufgeklärt. Außerdem ist das Klinkermauerwerk nicht vernünftig erstellt worden, an einigen stellen ist es abgesackt. Laut Baustoffhändler/Hersteller hätte ein Stützkorn in den Mörtel eingearbeitet werden müssen. Hinzukommt das wir alle Steine in Eigenleistung geschnitten haben, ich kann also die Nachrechnung nicht verstehen sie beläuft sich auf ca. 13000 €.
Wie sollen wir uns verhalten!
für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Gruß
Frank
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Prüfung der statischen Sicherheit des abgesackten Mauerwerks durch einen zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerkskonstruktionen – bis zur Klärung besteht akute Gefahr von weiterem Setzen oder Instabilität.
🔴 KRITISCH: Schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung (max. 14 Tage) für die Beseitigung des abgesackten Mauerwerks und der fehlenden Stützkorn-Verwendung im Mörtel – Verjährung droht bei Untätigkeit.
⚠️ WICHTIG: Keine Zahlung der Nachtragsforderung vor vollständiger Beseitigung aller festgestellten Mängel und vor Vorlage einer ordnungsgemäßen, schriftlich angezeigten Nachtragsvereinbarung mit detaillierter Kostenaufschlüsselung.
⚠️ WICHTIG: Keine mündliche Vereinbarung zur Materialänderung akzeptieren – alle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung gem. § 2 Nr. 5 VOBAbk./B.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass es um eine Nachtragsforderung des Bauunternehmers geht, da anstelle des im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) angegebenen Klinkers ein Betonstein verbaut wurde. Obwohl Sie von Anfang an den Wunsch nach Betonsteinen geäußert haben, wurde das LV nicht entsprechend angepasst.
Wichtig ist: Ein Pauschalvertrag nach VOB bedeutet, dass der Unternehmer grundsätzlich alle Leistungen zum vereinbarten Preis erbringen muss. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Leistung aufgrund unvorhersehbarer Umstände wesentlich ändert.
In Ihrem Fall könnte der Bauunternehmer argumentieren, dass der Betonstein einen Mehraufwand verursacht hat (z.B. durch andere Verarbeitung, andere Materialkosten). Allerdings ist entscheidend, ob dieser Mehraufwand tatsächlich unvorhersehbar war und ob er ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Ich empfehle Ihnen, die Nachtragsforderung genau zu prüfen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Mehraufwands an (Stunden, Material, etc.). Vergleichen Sie die Preise für Klinker und Betonsteine. Prüfen Sie, ob der Bauunternehmer den Mehraufwand rechtzeitig angezeigt hat.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Nachtragsforderung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Erfolgsaussichten der Forderung beurteilen und Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche helfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Nachtragsforderung eines Bauunternehmers für Mehraufwand beim Rohbau, konkret beim Austausch von Klinker gegen Betonstein. Der Bauvertrag wurde als Pauschalvertrag nach VOB abgeschlossen, wobei im Leistungsverzeichnis (LV) ursprünglich ein WDF-Format (Klinker) angegeben war. Der Bauherr wünschte jedoch von Anfang an einen Betonstein, ohne dass dies im LV geändert wurde. Nach Fertigstellung fordert der Unternehmer nun 168 zusätzliche Stunden (ca. 13.000 €) für den Mehraufwand, ohne den Bauherrn vorab über die Kostensteigerung zu informieren.
✅ Zustimmung: Ihre Bedenken bezüglich der fehlenden vorherigen Aufklärung über die Mehrkosten sind berechtigt. Nach VOB/B §2 (3) ist eine Nachtragsforderung nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig auf die voraussichtliche Kostensteigerung hingewiesen hat. Da dies hier offenbar nicht erfolgte, ist die Forderung rechtlich angreifbar.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der mündliche Wunsch nach Betonstein ausreicht, ist ein häufiger Fehler. Ohne schriftliche Änderung des Leistungsverzeichnisses (LV) oder eine entsprechende Anordnung (z. B. nach VOB/B §1 (4)) bleibt der ursprüngliche Vertragsinhalt (Klinker) maßgeblich. Der Unternehmer könnte argumentieren, dass die Ausführung des Betonsteins eine freiwillige Mehrleistung des Bauherrn war, die nun abzurechnen sei.
➕ Ergänzung: Zusätzlich zur Kostenfrage liegt ein gravierendes Mängelproblem vor: Das Mauerwerk ist an einigen Stellen abgesackt. Laut Herstellerangaben hätte ein Stützkorn im Mörtel verwendet werden müssen. Dies deutet auf einen Ausführungsfehler hin, der unabhängig vom Steinmaterial besteht. Sie sollten diesen Mangel schriftlich rügen und eine Mängelbeseitigung fordern, bevor Sie überhaupt über die Nachtragsforderung verhandeln.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, die Nachtragsforderung zu bezahlen, ohne die Mängel am Mauerwerk zu klären. Wenn Sie zahlen, könnte der Unternehmer dies als Anerkennung der Leistung werten und die Mängelbeseitigung verweigern. Zudem droht eine Verjährung von Mängelansprüchen, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.
👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort: 1. Dokumentieren Sie alle Mängel am Mauerwerk (Fotos, Zeugen). 2. Setzen Sie dem Bauunternehmer eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung (z. B. 14 Tage) und verweisen Sie auf die fehlende Stützkorn-Verwendung. 3. Lehnen Sie die Nachtragsforderung vorerst ab, mit Verweis auf die fehlende vorherige Kostenaufklärung und die bestehenden Mängel. 4. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzu, um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Position zu prüfen. Zahlen Sie erst, wenn die Mängel beseitigt sind und eine Einigung über die Mehrkosten erzielt wurde.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen klassischen Nachtragskonflikt im Rahmen eines VOB/Bauvertrags mit Pauschalpreis: Der Auftraggeber wünschte bewusst eine Materialänderung (Betonstein statt Klinker), ohne diese vertraglich zu fixieren oder im Leistungsverzeichnis anzupassen – obwohl dies eine wesentliche Abweichung von der vertraglichen Grundlage darstellt.
🔴 Gefahr: Die nachträgliche Materialänderung birgt erhebliche Risiken: Betonstein und Klinker unterscheiden sich gravierend in Gewicht, Verarbeitung, statischer Einbindung, Frost- und Feuchteresistenz sowie Verankerungstechnik – eine unsachgemäße Ausführung (wie das Abgesacken des Mauerwerks) deutet auf mögliche statische Mängel oder Verarbeitungsfehler hin, die langfristig zu Schäden führen können.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "wir haben von Anfang an gesagt" reicht rechtlich nicht aus – eine mündliche Vereinbarung zur Abweichung vom vertraglichen Leistungsumfang ist bei VOB/Bauverträgen grundsätzlich unwirksam; alle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (§ 2 Nr. 5 VOB/B) oder zumindest einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
➕ Ergänzung: Die fehlende Einhaltung der Herstellervorgaben (z. B. Stützkorn im Mörtel) stellt einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar und kann die Haftung des Bauunternehmers für Mängel begründen – unabhängig von der Materialwahl.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, "alle Steine in Eigenleistung geschnitten" zu haben, entbindet den Bauunternehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte Ausführung des gesamten Mauerwerks – insbesondere für Planung, Verankerung, Mörtelzusammensetzung und Lastabtragung.
✅ Zustimmung: Die Forderung des Bauunternehmers nach einer Nachtragszahlung ist grundsätzlich zulässig, sofern die Abweichung vom Vertrag tatsächlich vom Auftraggeber veranlasst wurde und der Auftragnehmer die Kostenänderung unverzüglich schriftlich angezeigt hat – hier fehlt jedoch jeglicher Hinweis auf eine solche ordnungsgemäße Nachtragsanzeige.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerkskonstruktionen, um die statische Sicherheit, die Verarbeitungsqualität und die Einhaltung der Herstellervorgaben zu begutachten – vor einer Zahlung oder Einigung ist eine fachliche Risikoeinschätzung zwingend erforderlich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Eine mündliche Materialänderung (Betonstein statt Klinker) ohne schriftliche Anpassung des LV ist rechtlich nicht wirksam.
- Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen Nachtragsanzeige durch den Unternehmer vor der Ausführung – deren Fehlen macht die Forderung angreifbar.
- Alle drei fordern die Inanspruchnahme fachlichen Rechts- oder Sachverständigenbeistands ein.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert primär auf die Prüfung der Kostentransparenz (Preisvergleich Klinker/Betonstein, Stundenaufschlüssel), während DeepSeek und Qwen stärker auf die Mängel (Abgesacken, fehlendes Stützkorn) und deren rechtliche Konsequenzen abstellen.
- GoogleAI erwähnt den Mängelaspekt nicht – DeepSeek und Qwen heben ihn als zentralen Konflikttreiber hervor.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die statische Risikobewertung (Gewicht, Frostresistenz, Verankerung) und verweist auf mögliche Langzeitschäden – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit benennen.
- DeepSeek konkretisiert die Verjährungsgefahr bei Mängeln und formuliert eine klare, zeitlich begrenzte Fristsetzung (14 Tage), was bei GoogleAI und Qwen fehlt.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar, dass „Eigenleistung beim Steinschneiden“ die Verantwortung des Unternehmers für fachgerechte Gesamtausführung nicht entbindet – GoogleAI und DeepSeek thematisieren diesen Punkt nicht, was implizit eine mögliche Entlastung suggerieren könnte. Qwens Einschätzung ist im Sinne des Vorsichtsprinzips und der Rechtsprechung zur Verantwortung des Unternehmers für Planung und Ausführung die sicherere.
👉 Empfehlung:
- Stets die sicherere, vorsichtige Einschätzung priorisieren: Mängel vor Nachtrag klären (DeepSeek/Qwen), statische Risikoprüfung vor Zahlung (Qwen), schriftliche Fristsetzung (DeepSeek), rechtliche Absicherung durch Fachanwalt (alle), mündliche Vereinbarungen als unwirksam behandeln (alle).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Mündliche Materialänderung (Betonstein statt Klinker) ✅ Rechtlich unwirksam – schriftliche LV-Anpassung oder Anordnung nach § 1 (4) VOB/B erforderlich. Vorherige schriftliche Nachtragsanzeige ✅ Zwingende Voraussetzung für wirksame Nachtragsforderung; Fehlen macht Forderung angreifbar. Abgesacktes Mauerwerk & fehlendes Stützkorn ✅ Klare Mängel nach VOB/B; Beseitigung ist vorrangig vor Zahlung der Nachtragsforderung. Statische Sicherheit des Mauerwerks ⚠️ Qwen mahnt gravierende Risiken an; GoogleAI und DeepSeek thematisieren dies nicht – konsensuell erforderliche Prüfung durch Sachverständigen. Haftung bei Eigenleistung (Steinschneiden) ❌ Qwen: Unternehmer bleibt voll haftbar für fachgerechte Gesamtausführung; GoogleAI/DeepSeek nehmen keine Stellung – Qwens Auffassung gilt als sicherer Konsens. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Zahlung ohne vorherige fachliche Begutachtung der Mängel und statischen Sicherheit; Mängel schriftlich rügen und Frist zur Beseitigung setzen; Nachtragsforderung erst prüfen, wenn Mängel behoben und Nachtragsvereinbarung ordnungsgemäß dokumentiert ist.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Abgesacktes Mauerwerk ohne fachliche Prüfung weiter betrieben Hohe Gefahr von Instabilität, Schäden an anderen Bauteilen oder Verletzungen 🔴 Risiko Zahlung der Nachtragsforderung vor Mängelbeseitigung Verlust der Druckmittel gegenüber Unternehmer; Anerkennung der Leistung trotz Mängel 🔴 Risiko Unterlassen der schriftlichen Mängelrüge innerhalb der Verjährungsfrist Ausfall sämtlicher Mängelansprüche (nach 5 Jahren bei Bauwerken) 🔴 Risiko Keine Überprüfung der statischen Einbindung des Betonsteins Langfristige Schäden durch Setzung, Frostschäden oder Verankerungsversagen 🔴 Risiko Rechtsstreit ohne vorherige anwaltliche Prüfung Hohe Kosten, Zeitverlust und unvorhersehbare gerichtliche Entscheidung ✅ Chance Statische Optimierung durch fachgerechte Betonstein-Ausführung Höhere Dauerhaftigkeit und geringere Instandhaltungskosten bei korrekter Verarbeitung ✅ Chance Schriftliche Klärung der Vertragsgrundlage jetzt Rechtssicherheit für alle künftigen Abweichungen und Nachträge ✅ Chance Fachliche Begutachtung als Grundlage für faire Kostenaushandlung Transparenz ermöglicht klare Trennung von berechtigtem Mehraufwand und vertraglicher Pflicht ✅ Chance Vertragliche Festlegung für zukünftige Materialänderungen Vermeidung ähnlicher Konflikte bei weiteren Bauphasen ✅ Chance Stärkung der Auftragsbeziehung durch kooperative Klärung Vertrauensaufbau und Vermeidung von Verzögerungen bei Nacharbeiten Orientierungshilfen
- Sofortige Mängel-Dokumentation: Fotografieren Sie alle Stellen mit abgesacktem Mauerwerk, notieren Sie Datum und Zeit, sammeln Sie Herstellerangaben zum Betonstein (insb. Stützkorn-Empfehlung) und sichern Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer.
- Schriftliche Mängelrüge mit Frist: Verfassen Sie einen formellen Brief mit Fristsetzung (14 Tage) zur vollständigen Beseitigung des Abgesackens und zur Nachbesserung des Mörtels mit Stützkorn – versenden per Einschreiben mit Rückversand.
- Statik-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerkskonstruktionen (z. B. über die Webseite der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes) zur Begutachtung der statischen Sicherheit und Ausführungsqualität.
- Anwalt für Baurecht hinzuziehen: Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – bringen Sie alle Vertragsunterlagen, Fotos und den Brief zur Mängelrüge mit.
- Nachtragsforderung vorläufig ablehnen: Antworte schriftlich auf die Nachtragsforderung mit Verweis auf fehlende vorherige schriftliche Anzeige nach § 2 (3) VOB/B und bestehende Mängel – ohne Vorbehalt oder Anerkennung.
- Keine Zahlung vor Abschluss: Überweisen Sie keinerlei Betrag, bevor der Sachverständige Entwarnung gibt, alle Mängel behoben sind und eine schriftliche, rechtlich abgesicherte Vereinbarung zu allen Nachtragspunkten vorliegt.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Nachtrag - Leistungsverzeichnis (LV)
- Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen und dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, Baubeschreibung - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des Bauvertrags, die nach Vertragsabschluss vereinbart wird. Er kann erforderlich werden, wenn sich der Leistungsumfang ändert oder unvorhergesehene Umstände eintreten.
Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Mehraufwand - Pauschalvertrag
- Ein Pauschalvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem der Auftragnehmer eine bestimmte Leistung zu einem festen Preis erbringt. Das Risiko von Mehr- oder Minderkosten trägt grundsätzlich der Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Einheitspreisvertrag - Klinker
- Klinker sind besonders hart gebrannte Ziegelsteine, die sich durch ihre hohe Festigkeit, Witterungsbeständigkeit und Frostbeständigkeit auszeichnen. Sie werden häufig für Fassaden und Pflasterungen verwendet.
Verwandte Begriffe: Ziegel, Mauerwerk, Fassade - Betonstein
- Betonsteine sind Bausteine, die aus Beton hergestellt werden. Sie sind in verschiedenen Formen, Größen und Farben erhältlich und werden für Mauerwerk, Fassaden und Pflasterungen verwendet.
Verwandte Begriffe: Beton, Mauerwerk, Fassade - Mehraufwand
- Mehraufwand bezeichnet zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, die bei der Ausführung eines Bauprojekts entstehen und nicht im ursprünglichen Bauvertrag berücksichtigt wurden. Er kann durch Änderungen des Leistungsumfangs, unvorhergesehene Umstände oder Fehler in der Planung verursacht werden.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, VOB, Bauvertrag
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Pauschalvertrag nach VOB?
Ein Pauschalvertrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bedeutet, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmer) eine bestimmte Leistung zu einem festen Preis erbringt. Nachträge sind nur in Ausnahmefällen möglich. - Wann kann ein Bauunternehmer eine Nachtragszahlung fordern?
Ein Bauunternehmer kann eine Nachtragszahlung fordern, wenn sich der Leistungsumfang aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers ändert oder wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu einem Mehraufwand führen. Dieser Mehraufwand muss dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden. - Was bedeutet "unverzügliche Anzeige" des Mehraufwands?
"Unverzüglich" bedeutet, dass der Bauunternehmer den Mehraufwand dem Auftraggeber so schnell wie möglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, mitteilen muss. Dies sollte schriftlich erfolgen. - Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen. Das LV ist Bestandteil des Bauvertrags. - Was ist der Unterschied zwischen Klinker und Betonstein?
Klinker sind gebrannte Ziegelsteine, die sich durch ihre hohe Festigkeit und Witterungsbeständigkeit auszeichnen. Betonsteine werden aus Beton hergestellt und sind in verschiedenen Formen und Farben erhältlich. Die Verarbeitung und die Materialkosten können unterschiedlich sein. - Was ist ein Stützkorn Mörtel?
Stützkornmörtel ist ein spezieller Mörtel, der zur Verminderung von Schwindspannungen bei der Verarbeitung von großformatigen Steinen eingesetzt wird. Er enthält Zuschläge, die das Schwinden des Mörtels reduzieren. - Welche Rolle spielt die Eigenleistung des Bauherrn bei Nachtragsforderungen?
Eigenleistungen des Bauherrn können die Grundlage für Nachtragsforderungen beeinflussen, wenn sie zu Änderungen im Bauablauf oder Mehraufwand führen. Es ist wichtig, diese Leistungen klar zu dokumentieren und vertraglich zu regeln. - Wie kann ich mich gegen unberechtigte Nachtragsforderungen wehren?
Prüfen Sie die Nachtragsforderung sorgfältig, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung an und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und halten Sie sich an die Fristen des Bauvertrags.
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Mehrkosten Rohbau: Betonstein NF-Format – Vertragliche Vereinbarung?
Mehrkosten
Hallo,
ich nehme mal an das die Betonsteine NFAbk.-Format sind!?
Das schneiden der steine in Eigenleistung;war das auch vertraglich so vereinbart?
13.000 € Mehrkosten für wieviel m²?
MfG
Yilmaz -
Betonstein MBI Splittverbelender: NF-Format vs. WDF – Mehraufwand
Also beim Stein handelt es sich um einen ...
Also beim Stein handelt es sich um einen MBI Splittverbelender das Format müsste nf sein ist fast genauso groß wie das WDF vormat ist nur schwerer
Es handelt sich um 230 m²
die Eigenleistung war vertarglich nicht so vereinbart wurde mir jedoch seitens des Bauunternehmers so vorgeschlagen
der gesamtpreis von 1300 E beinhaltent noch andere nicht nachvollziehbare kosten
allein Klinker belaufen sich auf 7000 € mehr
es waren 60 € pro QM ausgemacht jetzt will er 90 haben
Gruß
Frank -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Nachtragszahlung Rohbau: Betonstein statt Klinker – Wer zahlt?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Nachtragsforderung des Bauunternehmers aufgrund der Verwendung von Betonsteinen anstelle von Klinkern im Rohbau. Der Bauvertrag (VOBAbk.) war als Pauschalvertrag ausgelegt. Die Mehrkosten werden mit 168 Stunden Mehraufwand beziffert. Die Eigenleistung beim Schneiden der Steine ist ein weiterer strittiger Punkt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Mehrkosten Rohbau: Betonstein NF-Format – Vertragliche Vereinbarung? wird die Frage aufgeworfen, ob das Schneiden der Betonsteine in Eigenleistung vertraglich vereinbart war und welche Mehrkosten pro Quadratmeter anfallen.
💰 Zusatzinfo: Der Stein, um den es geht, ist ein MBI Splittverbelender im NF-Format, wie im Beitrag Betonstein MBI Splittverbelender: NF-Format vs. WDF – Mehraufwand erläutert wird. Die betroffene Fläche beträgt 230 m². Der Gesamtpreis von 13.000 € beinhaltet noch weitere, nicht nachvollziehbare Kosten.
👉 Handlungsempfehlung: Es sollte geprüft werden, ob die Abweichung von Klinker zu Betonstein im Leistungsverzeichnis dokumentiert ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten ist erforderlich, um die Nachtragsforderung des Bauunternehmers nachvollziehen zu können. Die vertragliche Vereinbarung bezüglich der Eigenleistung ist ebenfalls zu klären.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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