Leider habe ich irgendetwas falsch gemacht bei der Einstellung der Frage. Deshalb kann ich auf die Antworten zu meiner ersten Anfrage leider nicht reagieren. Ich versuche es hiermit noch einmal:
Wir stehen kurz vor dem Abschluss mit einem Massivhaushersteller aus unserer Gegend. Derzeit diskutieren wir noch die Vertragsinhalte. Speziell geht es mir um die Definition und Höhe der Abschlagszahlungen, die laut Standardvertrag wie folgt aussehen:
7 % mit Anfertigung der Bauantragsunterlagen (ohne Lageplan)
10 % mit Fundamentierungsarbeiten
10 % mit Herstellung der Kellerdecke
15 % mit Herstellung der Erdgeschossdecke
10 % mit Richtung des Dachstuhls
10 % mit Anmeldung der Rohbauabnahme (oder gleichwertig)
15 % mit Einbau der Fenster
10 % mit Herstellung des Innenputzes ohne Nachputzarbeiten
10 % mit Herstellung der Estricharbeiten
3 % mit Schlüsselübergabe oder Inbenutzungnahme des Gebäudes
Folgende Arbeiten erledigen wir in Eigenleistung:
- Erdaushub und Verfüllen
- Sanitär-, Heizungs- und Klempnerarbeiten (Heizungsarbeiten, Klempnerarbeiten)
- Isolierung DGAbk.
- Fliesen verkleben (ohne Estricharbeiten)
.- übrige Bodenbeläge
- Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten)
- Einbau Innentüren
Wir sind mit dem Bauunternehmer übereingekommen, dass uns 3 % als Rückbehalt (falls Mängel festgestellt werden) zu wenig sind. Deshalb wird die vorläufige Endabnahme bereits nach Erledigung der Estricharbeiten durchgeführt (damit erhöht sich unser Rückbehalt auf 13 %).
Meine Frage jetzt:
1. Sind 7 % des vereinbarten Festpreises (= ca. 10.000 EUR) nicht etwas zu hoch gegriffen für die Erstellung der Bauantragsunterlagen? Was wäre hier realistisch? Zumal wir öffentliche Mittel beantragen und eine Rücktrittsklausel im Vertrag haben, falls diese nicht bewilligt werden, und in diesem Fall exakt nach der HOAIAbk. abgerechnet werden muss.
2. Sind bei den aufgeführten Eigenleistungen die Standard-Abschlagszahlungen überhaupt realistisch. Oder wie sollten die einzelnen Baufortschrittzahlungen sinnvoller definiert werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
MW
Sehr geehrter Herr Düwel!
Um Ihre Nachfrage zu beantworten: Der Wortlaut ist korrekt wiedergegeben. Allerdings haben wir das auch bereits bemängelt und darauf bestanden, dass das Wort "mit" durch "nach Fertigstellung" ersetzt wird. Gesagt wurde zwar, dass das so gemeint war, aber sagen kann man vor Vertragsabschluss natürlich viel. Im übrigen geht der Zahlungsplan von einer komplett schlüsselfertigen Erstellung aus und somit wäre die Endabnahme (auch wenn's nicht so deutlich da steht) bei Schlüsselübergabe fällig. Da wir jedoch am Ende noch einen Großteil der Arbeiten in Eigenleistung erledigen (Fliesen, Bodenbeläge, Maler- / Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) und Innentüren) werden wir die Endabnahme wie oben beschrieben vorziehen und mit Beendigung der Estricharbeiten vornehmen. Es sind dann nur noch kleine Restarbeiten vom Bauunternehmer zu erledigen (z.B. Anbringung des Treppengeländers), die auch detailliert in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden, damit er sich hier nicht aus der Verantwortung schleichen kann. Ich hoffe, dass jetzt meine beiden o.g. konkreten Fragen beantwortet werden können.
Schon mal vielen Dank im Voraus!
MW
