Hallo Zusammen,
wir tragen uns mit dem Gedanken zu bauen. Momentan suchen wir den richtigen Baupartner. Also wird noch viel gegoogelt ;) Besonders Viebrock Haus, Kern Haus und Bien-Zenker machen einen guten Eindruck. Viel negatives habe ich auch nicht gefunden! Teilweise liest man ja wirklich Horrorgeschichten Jetzt zu meiner Frage ^^ Welche Möglichkeiten gibt es sich vor der Insolvenz des Bauträgers zu schützen? Viele unserer Bekannten warnen uns davor momentan zu Bauen da die Wirtschaftslage so schwierig ist. Kann man sich da irgendwie absichern?
Schutz vor Insolvenz Bauträger
BAU-Forum: Fertighaus
Schutz vor Insolvenz Bauträger
-
Schutz:
Erstmal zur Definition:
Die Eigenart des Bauträgervertrags ist, dass Ihnen ein Grundstück mit Haus verkauft wird, also ist der Bauträgervertrag eine Mischung aus Werk- und Kaufvertrag (Werkvertrag, Kaufvertrag).
Wenn Sie das Grundstück selbst erwerben und dort schlüsselfertig ein Haus errichten lassen wollen, dann suchen Sie einen "Generalübernehmer" (Generalübernehmer). Die von Ihnen genannten Firmen sind also meistens als Generalübernehmer tätig, und wenn sie das Grundstück mitliefern als Bauträger tätig.
Wenn eine Firma während der Bauphase insolvent geht, werden Sie sich eine an andere suchen müssen. Das macht Umstände und dagegen gibt es keinen Schutz.
Schützen müssen Sich sich vor Überzahlungen. Die Abschlagszahlungen dürfen nie höher sein, als die fertig gestellten Bauleistungen. Die Generalübernehmer"s gestalten die Verträge häufig so, dass der Bauherr immer ein nettes Sümmchen in Vorleistung ist. Ich hatte mal mit mehreren Bauherren in so eine Insolvenz des Generalübernehmer"s gesprochen. Die waren alle 20-30 T€s in Vorleistung. Das Geld war dann futsch.
Also wenn Sie mit Generalübernehmer bauen, brauchen Sie schon einen eigenen Rechtsanwalt, der die Verträge prüft und einen Bausachverständigen, der nachrechnet, dass keine Überzahlung eintritt. Fraglich, ob der Generalübernehmer dann noch auf Ihre Vertragsbedingungen eingehen will.
Wissen Sie eigentlich, dass es auch die altbekannte Methode gibt, die Bauplanung durch einen eigenbeauftragten Planer und Bauüberwacher von der Bauausführung wirtschaftlich zu trennen und Sie als Bauherr direkt die ausführenden Firmen gewerkeweise beauftragen, überwacht durch Ihren Planer? Das ist meiner Ansicht nach die insolvenzsicherste Methode. -
Ergänzung
Absicherungen sind natürlich noch möglich über Vertragserfüllungsbürgschaften und Gewährleistungsbürgschaften. Aber darüber lassen Sie sich bitte von einem RA beraten. Geht hier nicht kostenlos und dürfen wir auch nicht. -
Und bei Verträgen wo
Grundstück und Bauleistung verbunden sind (wie auch immer sich das nennt), gehört Ihnen meist das Haus/Grundstück erst nach der letzten Rate. Vorher stehen Sie gar nicht im Grundbuch. Nur mit Vormerkung. Und dann können Sie vor Gericht wieder "streiten".
Daher wäre mein Persönlicher Tipp: Grundstück selber kaufen, dann gehört es IHNEN. Hilft dann zwar bei der Insolvenz der ausführenden Firma nicht, aber dann haben sie wenigstens noch was in der Hand, nämlich Grundstück und Teil-Fertiges Haus (und möglichst nicht "überbezahlt"), was dann, wer auch immer noch , "fertig" machen kann. Besser als gar nichts.
Nur Laie, keine Rechtsberatung. -
Ein paar Ergänzungen und Anmerkungen
Dieser Thread steht im Unterforum "Fertighaus". Warum, wenn von den 3 genannten Anbietern lediglich Bien-Zenker Fertighäuser baut? Mit dem Begriff "Fertighaus" wird von denen, die schon stolz darauf sind, dass sie mit fertigen Steinen bauen, viel Schindluder getrieben, sodass der Interessent am Ende nicht mehr durchblickt, was denn nun ein Fertighaus ist. Soll er wohl auch nicht. Man möchte auf der Trendwelle "Fertighaus" mitreiten, obwohl man nichts anzubieten hat außer, dass das Haus am Ende fertig ist - jedenfalls meistens. Und der Bauherr manchmal auch.
Der Bauherr hat die Vorstellung, dass sein Haus aus im Werk vorgefertigten Großelementen (Wänden komplett mit montierten Fenstern und oft Außentüren sowie Fertigmodulen von Decken und Dach, immer öfter auch für Bodenplatte oder Keller) in kürzester Zeit präzise und maßgenau montiert wird und nicht irgendwelche Maurerkolonnen wie seit Jahrhunderten mehr oder weniger krumme und oft mir handwerklichen Fehlern behaftete Wände klein klein zusammenbasteln. Das echte Fertighaus besteht idealerweise aus Holztafelwänden, was die fortschrittlichste, aber inzwischen ausgereifte Konstruktionstechnik darstellt, insbesondere, wenn man auch ökologische Gesichtspunkte heranzieht. Ich sehe hier auch im Detail eher Vorteile gegenüber anderen Bauweisen, was ich auch belegen könnte und dies auch schon in Foren getan habe. Wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, ist es einem in der Regel nicht mehr egal, woraus und wie sein Haus gebaut wird. Und je mehr man dies mit dem Verstand tut und nicht fragt, was andere tun, um so eher wird man den modernen Holzbauweisen zuneigen. Dies ist meine langjährige Erfahrung. Intelligenz baut zunehmend mit Holz. Dies ist ein deutlich beobachtbarer Trend. "Man" hat eben gelernt, dass es kein stabileres und langlebigeres Haus gibt als ein gutes Holzhaus. Das man "Fertighaus" nennt, weil es fast immer vorgefertigt wird. Korrekter ist übrigens die alte Bezeichnung aus der DDR: "Fertigteilhaus". "Holzhaus" bedeutet also im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht, dass die Fassade aus Holz ist. Es geht um die Konstruktion der Wände. Das Dach ist ja beim üblichen "Massivhaus" (auch ein missverständlicher Begriff) ebenfalls aus Holz, worüber der überzeugte Stein-auf-Stein-Bauer aber gar nicht erst nachdenkt.
Übrigens sind die bekannten Hausbauanbieter in der Regel keineswegs Generalübernehmer (Generalübernehmer), sondern Generalunternehmer (Generalunternehmer). Der Unterschied ist: der Generalunternehmer führt entweder alle oder wenigstens einen Teil der Bauleistungen selber aus, der Generalübernehmer (auch oft Regieunternehmer genannt) organisiert alle Bauleistungen nur und vergibt sie an Subunternehmer. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Planungsleistungen auch schon zu den Bauleistungen zählen. Es kommt auch immer darauf an, mit wem man letztlich den Bauwerkvertrag schließt. Bei größeren Fertighausherstellern hat man es normalerweise mit Generalunternehmer#s zu tun. Bei Franchiseunternehmen wie z.B. Town & Country oder Viebrockhaus, vielleicht auch Kernhaus (?) schließt man den Vertrag sicher nicht mit dem Mutterunternehmen, sondern mit dem regionalen Franchisenehmer. Bei dem kann man Glück oder Pech haben. Da haben wir auch in diesem Forum schon von guten, aber noch mehr von schlechten Erfahrungen gelesen. Wobei allerdings die positiv ausgegangenen Fälle sicherlich eher selten in Internetforen auftauchen.
Schließlich möchte ich auch die vielen kleinen, aber oft feinen (meistens) Generalübernehmer"s nennen, zu denen wir uns auch unbescheiden zählen möchten. Sie sind, wenn sie kompetent sind, in der Lage, sich wirklich unabhängig selbst auszusuchen, wo ihre Hausbausätze hergestellt werden sollen. Dies waren z.B. bei uns tatsächlich bisher schwedische Markenhersteller mit der Erfahrung der vielleicht durch die Jahrhunderte besten und mit ältesten Holzbaunation der Welt im Rücken. Trotzdem sind wir nicht blind gegenüber den Fortschritten, die inzwischen auch in Deutschland gemacht worden sind. Nicht zuletzt wegen der starken Preissteigerungen im wirtschaftlich jahrelang boomenden Schweden arbeiten wir heute vorwiegend mit einem sehr renommierten deutschen Qualitätshersteller zusammen, der speziell nur als Zulieferer für Fertighausunternehmen, Bauträger und eben Generalübernehmer"s tätig ist. Das bedeutet z.B. , dass der Bauherr jede Menge Wahlmöglichkeiten hat: Holzfassade (hier übrigens immer aus hochwertiger Lärche) oder andere Fassade, original schwedischer Stil (von dem ich im Unterschied zu den meisten anderen Marktteilnehmern wirklich Ahnung habe) oder deutscher, typische schwedische "H-Fenster" (eine ganz feine Sache!) oder deutsche Drehkipptechnik, original schwedische hochwertige und besonders schöne Holztüren (nach innen oder außen aufgehend) und und - im Grunde aus beiden Ländern das Beste, je nach Bauherrenwunsch. Unser Hersteller ist tatsächlich so flexibel und macht das mit. Find" ich toll!
So, ich wollte einfach mal ein wenig differenzieren und einen etwas detaillierteren Einblick in die Szene verschaffen. Dass ich dies z.T. am besten am eigenen Beispiel konnte, liegt auf der Hand. Man möge es mir verzeihen. Zwar Stelle ich unsere Arbeit auch gern mal dar, weil wir Freude daran haben, betrachten dies aber dennoch nicht eigentlich als Werbung, selbst wenn es de fakto eine sein sollte. Aber dann eben lieber offen und ehrlich und nicht hinten herum. Aber laut Erfahrung ist ein Forum eher nicht als Werbemedium geeignet. Man verkauft keine Häuser in Internetforen. Also ruhig Blut, liebe Meinungsgegner, alles wird gut!
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Insolvenz, Schutz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Emissionswerte Hargassner vs ETA
- … Sollten doch jetzt erstmal andere was tun um überhaupt die Umweltverschutzung einzugrenzen. Ich habe daher ein gutes Gewissen. …
- … Hargassner-Kessel montiert, gerade in der Zeit (Ende 2005), als durch die Insolvenz von Fröling-Deutschland der Vertriebsweg von ETA nach Deutschland ins Stocken kam. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Fröling Pleite!
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rissverformungen im aufgehenden Gebäudetragwerk ... evtl. in Fundamenten?
- … Mängel, vermutlich auch in der Gebäudetrennung und damit auch im Brandschutz. Prüfen Sie die Verkaufsbeschreibung und die Teilungserklärung auf den tatsächlichen Zustand. …
- … ein Beweissicherungsverfahren kann die Firma nicht einfach liquidiert werden, sondern müsste Insolvenz anmelden. Diese wird dann zumeist durch einen Insolvenzverwalter überprüft. …
- … übernommen oder zu erstellen. Das bedeutet fundamentale Kenntnisse im Baurecht, Brandschutz und WEGAbk.-Recht. Stellt er Unstimmigkeiten in den Unterlagen fest, muss er …
- … Eigentümer weigern Abhilfe zu beschließen, so kann ein ordentlicher Verwalter zum Schutz seines Vermögens nur fristlos den Vertrag kündigen. Ein ordentlicher Verwalter wird …
- … Co. KG, das Objekt erst nach anerkannter Mängelerledigung liquidieren kann, bzw. Insolvenz anmelden müsste. …
- … kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Baurecht und/oder Insolvenzrecht erläutern. Ich bin Bauingenieur - kein Jurist - und spreche …
- … nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die Möglichkeit der Insolvenz. In einem Insolvenzverfahren wird dann aber geprüft, ob tatsächlich eine …
- … Insolvenz vorliegt oder ob die Firma sich nur der Leistungsschuld entziehen will. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gutachterkosten
- … öfter, als man denkt. Wenn du so wenig hast, dass du Insolvenz anmelden müsstest, bekommst du auch PKH. Kopf hoch und weiterkämpfen. Nicht …
- … im Boot und einen weiteren Ansprechpartner , falls der Bauunternehmer in Insolvenz geht. Das muss aber dein RA entscheiden. …
- … Falls du bei Beginn des deinem RA erteilten Mandates eine Rechtsschutzversicherung hattest (mit Vertragsrechtsschutz), dürfte diese für die Kosten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten explodieren - ohne Änderungen am Bau? Möglich?
- … Ich will den Kollegen nicht in Schutz nehmen, aber Sie verlangen schon ab bissel viel für Ihr (an …
- … diversen Bauforen durchpflügen und kann sich sehr leicht eine Meinung bilden. Insolvenzen, nicht bezahlte Handwerker, Pfusch, Murks usw. usf. …
- … Da ich Rechtschutzversichert bin, werde ich den Gang zum RA wohl tätigen müssen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen schließt. Ist der Rohbau gefährdet!?
- … sie schreiben selbst - keine Insolvenz (konkurs;-) …
- … Meinung nach nicht mehr - für nichts! schöne Rechtsauffassung! nur bei Insolvenz juristischer Personen- und kapitalgesellschaften trifft ihr ansinnen vielleicht zu. das lassen …
- … der Firma bestehen! ja, sie bestehen. schwieriger wird das nur bei Insolvenz. ihren aussagen nach bestehen sie nicht, und das ist falsch! …
- … (1) In den Fällen der Auflösung außer dem Fall des Insolvenzverfahrens erfolgt die Liquidation durch die Geschäftsführer, ... …
- … die Gewährleistungsansprüche auch nach dem Ende der Firma, übrigens auch bei Insolvenz! Nur - zum xten Mal, anmelden kann ich sie, aber wer …
- … höherer Betrag auf die GmbH zu, heißt es Kapital aktivieren oder Insolvenz beantragen. Letzteres kann auch bei der aktiven GmbH passieren. Der pflichtbewusste …
- … selbst, die GmbH (i.L.) haftet bis zur Einlage, dann kommt die Insolvenz. Und der Liquidator will nicht haften, ebenso wenig wie der Personenunternehmer, …
- … Arbeitskräften und Abfindungsforderungen rumzuplagen). Wenn es in Ihrem Fall noch zur Insolvenz kommt, suchen Sie die Ursachen ruhig beim Personal. 5 Monate bummeln …
- … dran. Da wäre es irgendwann verständlich, wenn er sich in den Schutz des Insolvenzrechts begibt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - System Architektenhaus vs. System Bauträgerhaus
- … - Fällt der einzige Vertragspartner aus, z.B. durch Insolvenz, ist das ganze Vorhaben gekippt bzw. es steht niemand für Gewährleistungsmängel …
- … aber konstruktive Verbesserungen (bzgl. Leitungsführung für luftkanäle, Schallschutz, …
- … geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. den Brandschutz nicht einhalten, die bei dem Schallschutz sich ausschließlich auf die …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - U-Wert contra R-Wert
- … Insolvenz, …
- … Herr Jakulski, hinterfragen ist immer richtig, genauso die Wirksamkeit von Naturgesetzen. Selbstverständlich werden aber wissenschaftliche Ergebnisse auch geändert, wenn andere Erkenntnisse vorliegen. Ich lese auch gelegentlich bei Konrad Fischer und schätze ihn durchaus als versierten Fachmann bei der Bausanierung und beim Denkmalschutz ein. Auch sein Verweis auf die Unwirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen ist …
- … Dem sommerlichen Hitzeschutz kann durch intelligente Bauweise bei beiden Bauweisen ausreichend Genüge getan werden. …
- … nur massive, schöne Ziegelsteine. Äh, wo bekommen Sie da einigermaßen Wärmeschutz her? Hintermauerwerk mit Dämmung. Nein, Dämmung ist ja Teufelszeug ... …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - WDVS nicht im System
- … nachdenken, dass beim Überarbeiten von Putzfassaden identische Produkte wie beim Vollwärmeschutzsystem verwendet werden: Vom Armierungsspachtel über die Gewebe bis zu den …
- … sinnvollsten erscheinen. Warum bitteschön sollte es ein Problem geben, wenn Vollwärmeschutzmaterialien verwendet wurden, die ohne Dämmung dazwischen jederzeit gemischt werden dürfen …
- … natürlich für alles einen Schein haben. Naja dann muss der Vollwärmeschutz natürlich abgerissen und entsorgt werden. Frohe Weihnachten. …
- … wie es nicht geht: Der E Installateur verwendet einen defekten Leitungsschutzschalter. Er ersetzt die fehlende Klemmschraube durch eine schwächere und da …
- … sehr kalt und so geht eine elektr. Zusatzheizung an, der Leitungsschutzschalter überhitzt, fängt Feuer, da das Gehäuse brennbar ist, der Holzständerbau …
- … Hier wurde an einem geschlossenen, zugelassenen System (Leitungsschutzschalter) abgeändert (manipuliert). Mit fatalen Konsequenzen. Hat nun die abZ eine …
- … gibt auch keine Zulassung für Abbrucharbeiteren, nur jede Menge Abfall- immissionsschutz- und Arbeitsschutzrechtlicher (immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher) Vorschriften. …
- … Haftungsbeschränkung der GmbH nichts nützt. Der Inhaber bzw. Geschäftsführer verletzt ein Schutzgesetz im sinne von § 823 Abs. 2 BGBAbk. und haftet …
- … Branche ein extremer Wettbewerk herrscht und jede Firma kurz vor der Insolvenz steht und deshalb auf Ihre Kosten ein wenig optimiert . …
- … Meine Einschätzung zu Ihrem Vollwärmeschutz (VWSAbk.) habe ich sowohl aus Maler- als auch aus SV-Sicht abgegeben, …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Außenputzrisse bei WDVS an den oberen Mauerwerksöffnungen
- … nachgehen, denn dafür gibt es keine Zulassung und Sie kommen trotz Insolvenz des Verarbeiters - im Zweifel doch eine GmbH - zu einer …
- … der Zulassung nicht aufgeführt wurde ist es selbstverständlich, dass der Vollwärmeschutz natürlich abgerissen und neu gemacht werden muss, wenn besagter Verarbeiter unter …
- … nicht mit welchen juristischen Tricks es unter Umständen möglich wäre, trotz Insolvenz doch noch einen Dummen zu finden, dem man für das Tross …
- … paar Mark aus den Rippen leiern könnte, ohne dass der Vollwärmeschutz (VWSAbk.) davon besser würde. …
- … juristische Auseinandersetzungen neu zu überdenken und prüfen, wer dafür - trotz Insolvenz - zur Verantwortung gezogen werden kann. Bei der geschilderten Ausgangslage durchaus …
- … draufzuheben und RSB als Selberbauer gibt Tipps zur Sanierung von Vollwärmeschutzsystemen! Jetzt nehmt Euch mal bitte etwas zurück, sonst muss ich …
- … Fakt ist folgendes: Wir haben ein zusammengedengelten Vollwärmeschutz, für den es keine Zulassung gibt und für den keine müde …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Insolvenz, Schutz" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Insolvenz, Schutz" oder verwandten Themen zu finden.