eine gemeinsame kontrollierte Lüftungsanlage für 2 Wohnungen?
BAU-Forum: Lüftung

eine gemeinsame kontrollierte Lüftungsanlage für 2 Wohnungen?

Hallo zusammen,
wir werden demnächst mein Elternhaus in Bayern um einen Anbau bzw. Aufstockung erweitern. Der Anbau/Aufstockung wird KfW40-Standard und mit der Altbausanierung werden wir wahrscheinlich
EnEVAbk.  -  30 % erreichen.
Die Ausschreibung läuft gerade und jetzt zu meinem Problem:
Eine Lüftungsfirma hat mir empfohlen den Neubau mit einer zentralen Lüftungsanlage mit WRG zu versorgen und den Altbau mit Thermolüftern bzw. mit einer eigenen zentralen Anlage zu belüften.
Ein anderer hat mir auch die Variante vorgeschlagen, beide Wohnungen mit einer gemeinsamen Lüftungsanlage mit WRG zu belüften. Da die elterliche Wohnung im EGAbk. durch die Aufstockung überbaut wird, ist es kein Problem die Leitung über Kernbohrungen durch die Decke zu verlegen.
Ist das ganze überhaupt zulässig, mal abgesehen von dem Nachteil, dass man die Anlage nicht getrennt regeln kann?
Meine Eltern wohnen im EG und ich dann daneben u. darüber (Haus ist also 2-geschossig).
Der Anlagenbauer hat mir versichert, dass das zulässig ist, bin aber da nicht so sicher.
Danke für eure Hilfe!
  • Name:
  • Tom
  1. In Bayern gibt es doch nen Brandschutznachweis ...

    In Bayern gibt es doch nen Brandschutznachweis was sagt denn der Ersteller dieses Nachweises dazu? .. :-)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN