Lüftungsanlage mit WT und WRG im Passivhaus zu klein?
BAU-Forum: Lüftung

Lüftungsanlage mit WT und WRG im Passivhaus zu klein?

Hallo an alle!
Wir sind im Jahr 2005 in unser Passiv-Haus bei Hannover in Niedersachsen eingezogen. Dieses Haus haben wir in Eigenleistung erstellt. Das Haus hat eine Wohnfläche/Nutzläche von 243 m² mit einer Raumhöhe von 2,50 m, die komplett Be- und Entlüftet (Belüftet, Entlüftet) wird. Die Installation der Lüftungsanlage, nach Angaben und Zeichnung des Lüftungsbauers, wurde in Eigenleistung erbracht und vom Lüftungsbauer auch abgenommen und eingestellt. In den letzten zwei Jahren hatten (und haben immer noch) wir ständig Probleme mit der kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage (Belüftungsanlage, Entlüftungsanlage) mit Wärmetauscher und Wärmerückgewinnung. Die Probleme traten wie folgt auf:
Bei einer Außentemperatur von ca. -4 °C wird gerade mal eine Innentemperatur von 17,6 °C (Laut Temperaturanzeige der Lüftungsanlage) erreicht. Gefühlt ist es auch sehr kalt. Bei einer Messung mit einem externen Gerät beträgt die Temperatur 18,2 °C. Wir müssen mit einem zusätzlichen Heizgerät zuheizen. Außerdem wirkt die Luft in den Räumlichkeiten verbraucht zu sein, sodass wir auch lüften müssen. Dieses wird auch von verschieden Besuchern bestätigt.
Die Einstellung der Anlage erfolgte durch den Lüftungsbauer, wobei festgestellt wurde, dass die berechneten Werte von ihm, nur durch eine Erhöhung der Zuluft, bei 88 % auf Stufe 2, auch nicht ganz erreicht wurde. Nach seinen Angaben, ist laut seiner Berechnung, diese Anlage (LL216+) ausreichend und es bedarf keiner Änderung. Wiederum, nach Aussage des Herstellers (Alpha Innotec), wäre eine größere Anlage (LL527+) notwendig um das Haus ausreichend zu belüften und zu beheizen. Selbst bei der Eingabe, laut Herstellerangaben, in das Passivhaus Projektierungsprogramm (PHPP) wird einem angezeigt, dass diese Anlage (LL216+) gerade mal ein Luftwechsel von 0,1 stattfindet und daher den geforderten Wert von 0,3 nicht erreicht. Der Lüftungsbauer stellt sich quer und bietet uns an eine größere Anlage zu liefern auf unsere kosten und auch selbst einzubauen.
Er möchte für die Alte Anlage einen Abschlag haben, da sie gebraucht ist.
Meine Fragen sind folgende:
Wie kann ich feststellen, ob diese Anlage korrekt ist?
Wenn sie nicht korrekt ist, wie sollte ich weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
F. Krüger
  • Name:
  • Frank Krüger
  1. nicht ohne meinen Sachverständigen ...

    ... nicht ohne meinen Sachverständigen die Indizien deuten tatsächlich auf eine falsch berechnete Anlage (in der Annahme, dass der Handwerker die Anlage korrekt bedienen kann). Abgestandene Luft in Häusern mit Lüftungsanlage kenne ich nicht und auch ein Passivhaus ist ordentlich warm zu bekommen, auch ohne Fußbodenheizung.
    Du solltest den Istzustand von einem Fachmann dokumentieren lassen. Der kann dann auch beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
    Es ist mE auch nachträglich möglich (sprich: wenn die Beweislage es zulässt), ggf den Abschlag für die Nutzung des kleineren Gerätes zurückzufordern.
    Als erster Schritt ist vielleicht hilfreich, den Handwerker darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird (und die Kosten ggf bei ihm eingeklagt werden).
    Gruß
  2. Danke für die schnelle Antwort ...

    eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
    Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muss eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
    Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
    Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muss, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Maßnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
    Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mittlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Missstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Missstand zu beseitigen.
    Im Übrigen hat sich mittlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
    Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  3. Danke für die schnelle Antwort ...

    eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
    Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muss eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
    Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
    Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muss, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Maßnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
    Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mittlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Missstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Missstand zu beseitigen.
    Im Übrigen hat sich mittlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
    Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  4. Danke für die schnelle Antwort ...

    eigentlich kann man von einem Fachmann doch erwarten, dass er die richtige Anlage berechnen und einstellen kann und schon sicherlich, wenn er auch noch der Generalvertreter des Herstellers ist.
    Laut dem Passivhaus Institut in Darmstadt muss eine Lüftungsanlage mit WT und WRG ausreichen um ein Passivhaus zu erwärmen.
    Zur Zeit ist noch die kleine Anlage eingebaut.
    Bei mir war schon ein Lüftungsfachmann, der ebenfalls der Auffassung ist, dass die Anlage zu klein ist. Doch dieses könne er nur feststellen, wenn er Messungen durchführt. Damit sind Kosten verbunden die ich wohl oder übel bezahlen muss, damit ich die Gewissheit bekomme, welche Maßnahmen getätigt werden müssen, um dieses Problem zu lösen.
    Selbst bei meinem Schreiben an ihn (Einschreiben mit Rückschein) reagiert er nicht, worin ich ihm eine Frist setzte, mittlerweile sind schon 4 Wochen vergangen, wo ich ihm mitteilte, dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn er diesen Missstand nicht beseitigen wird. Ich denke, mir wird auch hier keine andere Wahl bleiben, um diesen Missstand zu beseitigen.
    Im Übrigen hat sich mittlerweile auch herausgestellt, dass sein gesamtes Konzept nicht richtig überdacht wurde. Er war auch (leider) der Lieferant für die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, die ebenfalls nicht korrekt durchdacht wurde.
    Ich werde vorab keinen SV bestellen, da die Kosten ich selber tragen müsste. Laut meinem Anwalt ist es besser, wenn über das Gericht ein SV bestellt wird.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  5. Entschuldigung ...

    ich habe versehentlich eine Antwort 3x reingesetzt. Da ich 2x eine Korrektur vorgenommen habe und ich 2x auf zurück gegangen bin, ist leider dieser Fehler aufgetreten.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  6. Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

    Natürlich sind wir der Hoffnung, dass der Handwerker saubere Arbeit abliefert (unabhängig vom Preis, aber besonders dann wenn es nicht ein Handwerker aus dem Verteigerungsportal ist ...).
    Die Realität sieht aber etwas anders aus: Hier hat der Handwerker Planungsleistung übernommen, für die er natürlich auch geradestehen muss.
    Gruß
  7. habe nochmal nachgeschaut ...

    wird die Anlage mit el. Vor- bzw. Nachheizfläche (Vorheizfläche, Nachheizfläche) verwendet?
    Gruß
  8. Meinten Sie ...

    mit der el. Vor- bzw. Nachheizfläche (Vorheizfläche, Nachheizfläche) den Kreuzstromwärmetauscher?
    Wenn ja, dann kann ich dieses bestätigen. Das + in der Typ-Angabe (LL216+) bedeutet das ein Kreuzstromwärmetauscher eingebaut ist.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  9. Meinten Sie ...

    mit der el. Vor- bzw. Nachheizfläche (Vorheizfläche, Nachheizfläche) den Kreuzstromwärmetauscher?
    Wenn ja, dann kann ich dieses bestätigen. Das + in der Typ-Angabe (LL216+) bedeutet das ein Kreuzstromwärmetauscher eingebaut ist.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  10. Nein ...

    Nein mit dem KreuzstromWT wird der Abluft einen Teil der Wärme entzogen und direkt an die Frischluft weitergegeben. Die WP entzieht der Abluft weitere Wärme und gibt sie an die Zuluft weiter ... die Vor- bzw. Nachheizfläche (Vorheizfläche, Nachheizfläche) sind Heizdrähte (wie bei einem Heizlüfter), die im Bedarfsfall die angesaugte Frischluft vorwärmen und im Bedarfsfall (falls Kreuzwärmetauscher und WP bauartbedingt nicht genug bringen) diese vorgewärmte Frischluft weiteraufheizen. Leistung 1 + 1,2 kW. Aber soweit ich das Datenblatt verstanden habe, sind Vor- bzw. Nachheizfläche (Vorheizfläche, Nachheizfläche) optional ...
    Gruß
  11. ach so ...

    soweit mir bekannt ist, ist dieses nicht eingebaut. Dieses erscheint mir auch nicht das Problem zu sein, da die erwärmte Zuluft bis über 50 °C beträgt. Eher scheint mir das Problem darin zu liegen, dass die Luftumwälzung (in den Räumen) nicht ausreichend ist und daher wir erstens dadurch die Räumlichkeiten nicht richtig warm bekommen und zweitens wir nicht genügend frische und saubere Luft bekommen. Laut herstellerangaben ist die zurzeit eingebaute Anlage für Häuser mit einer Wohnfläche von 100 m² bis 160 m² und einem Mindestluftaustausch von 145 m³/h ausgelegt ist, bei einem Luftwechsel von 0,5. Wir haben aber eine Wohnfläche von 243 m² und benötigen (laut PHPP) einen Mindestluftaustausch von 220 m³/h, bei einem Luftwechsel von 0,3.
    Gruß
    • Name:
    • Frank Krüger
  12. Grundkenntnisse ..

    ... der ph-Erwärmung mit Luft finden sich auf den Passivhausseiten von hrn. feist.
    zu glauben (oder andere glauben zu machen), e. Luftheizung bei e. lwz von 0,3
    oder 0,5 könne ein ph (womöglich eher schlecht als recht mit 15 kWh/m²a)
    erwärmen, entbehrt jeder Grundlage.
    bei e., aus anderen Gründen, kritischen lwr von 1,5 oder 2 (muss man
    rechnen  -  und die zahlen richtig interpretieren) könnte das vielleicht
    funktionieren.
  13. Das Haus war nicht im

    Proklima-Hannover-Gebiet?
    Und falls doch, warum wurde die Förderung (6000 €) nicht in Anspruch genommen? Da wäre dann eine externe Qualitätssicherung Pflicht gewesen.
    Hier braucht man aber aber gar kein Fachmann zu sein. Jeder, der Lesen kann, sieht, dass die vorhandende Wohnfläche sehr viel größer ist, als die max. zulässige für dieses Spielzeuggerät.
    Bei Bedarf hätte ich da trotzdem einen guten SV aus Hannover. Ggf. bitte email.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN