Kellerlichtschacht und drückendes Wasser: Ursachen, Sanierung & Kosten?
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Kellerlichtschacht und drückendes Wasser: Ursachen, Sanierung & Kosten?

Wir haben 2004 einen Neubau durch einen Bauunternehmer gebaut und wurden von einem Architekten per Bauvertrag über die gesamte Bauphase begleitet.
Es handelt sich bei uns um äußerst lehmigen Boden der teilweise noch mit einer Klippschickt durchsetzt war. (Es wurde kein Bodengutachten gemacht, weil uns auch keiner auf die Notwendigkeit hingewiesen hat!) Bei der Ausschachtung war jedoch kein Wasser in der Baugrube zu erkennen!
Es wurde eine Ringdrainage um das Haus in einer Kiesschickt verlegt und komplett mit Füllsand aufgefüllt. Die Kellerlichtschächte wurden jedoch trotz mehrmaliger Nachfrage von uns nicht an die Entwässerung angeschlossen, dieses wurde vom Bauunternehmer sowie vom Architekten als NICHT notwendig abgelehnt!
Nach kurzer Zeit drückte, nach starken Regengüssen, Wasser von unten durch die Öffnung der Kellerlichtschächte und " flutete unseren Keller, was auch eine länger andauernde Trocknungsmaßnahme mit sich zog, da das Wasser unter den Estrich gelaufen ist ...
Nach dem wir nun darauf bestanden haben, wurde der Lichtschacht direkt mit der Drainage verbunden. Seit dem ist RUHE!
Der Bauunternehmer und der Architekt wollen nun, dass wir die gesamten Kosten (Trocknung, Stromkosten, nachträglich Baggerarbeiten etc, ) selber übernehmen.
Wenn ich es richtig verfolgt habe, gibt es doch eine DINAbk.-Norm die von Seitens des Architekten und auch des Bauunternehmer erfüllt werden muss? Wer muss denn nun für den Schaden haften?
  • Name:
  • K.L.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Keller kann zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich sein kann.

    🔴 Gefahr: Durchfeuchtung des Mauerwerks kann die Bausubstanz schädigen und die Statik beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit drückendem Wasser in Ihren Kellerlichtschächten haben. Da kein Bodengutachten vorliegt, ist die Ursache schwer zu bestimmen, aber lehmiger Boden und eine Kiesschicht können die Entwässerung beeinträchtigen.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen, was Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz zur Folge haben kann.

    • Überprüfen Sie die Drainage: Stellen Sie sicher, dass die Ringdrainage um das Haus funktionsfähig ist und nicht verstopft ist.
    • Lichtschächte entwässern: Die Lichtschächte sollten an die Drainage angeschlossen sein oder über eine eigene Entwässerung verfügen.
    • Baugrund prüfen: Ein Bodengutachten kann Aufschluss über die Wasserdurchlässigkeit des Bodens geben und die Planung von Entwässerungsmaßnahmen erleichtern.

    Die nachträgliche Installation einer Drainage oder die Abdichtung der Kellerwände kann notwendig sein, um das Problem dauerhaft zu lösen. Die Kosten für Trocknungsmaßnahmen und Baggerarbeiten können erheblich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, einen Bausachverständigen oder einen Fachbetrieb für Entwässerungstechnik zu beauftragen, um die Ursache des Problems zu ermitteln und ein Sanierungskonzept zu erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drückendes Wasser
    Wasser, das aufgrund von hydrostatischem Druck gegen Bauteile wirkt und in diese eindringen kann. Es entsteht durch hohen Grundwasserstand oder Staunässe.
    Verwandte Begriffe: Grundwasser, Staunässe, Wasserdruck.
    Ringdrainage
    Ein Drainagesystem, das um ein Gebäude verlegt wird, um anfallendes Wasser abzuleiten und den Grundwasserspiegel zu senken. Sie besteht aus perforierten Rohren, die in einer Kiesschicht liegen.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Sickerschicht, Entwässerung.
    Bodengutachten
    Eine Untersuchung des Baugrunds, die Auskunft über die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit und die Wasserdurchlässigkeit gibt. Es ist wichtig für die Planung von Bauwerken und Entwässerungsmaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Baugrunduntersuchung, Geotechnik.
    Kellerlichtschacht
    Eine Konstruktion, die vor Kellerfenstern angebracht wird, um Tageslicht und Belüftung zu ermöglichen. Er sollte über eine Entwässerung verfügen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Lichtschacht, Kellerfenster, Entwässerung.
    Kiesschicht
    Eine Schicht aus Kies, die zur Entwässerung oder als Filterschicht verwendet wird. Sie ist wasserdurchlässig und verhindert das Verstopfen von Drainagen.
    Verwandte Begriffe: Kies, Drainage, Filter.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit Fachkenntnissen im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauherren bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Bauwerken berät.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen.
    Entwässerung
    Die Ableitung von Wasser, um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Sie kann durch Drainagen, Sickerschächte oder andere Maßnahmen erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Sickerschacht, Wasserableitung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist drückendes Wasser?
      Drückendes Wasser ist Wasser, das aufgrund von hohem Grundwasserstand oder Staunässe mit Druck gegen Bauteile wie Kellerwände oder Bodenplatten drückt. Es kann durch undichte Stellen eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen.
    2. Warum ist ein Bodengutachten wichtig?
      Ein Bodengutachten analysiert die Beschaffenheit des Baugrunds, insbesondere die Wasserdurchlässigkeit. Es hilft, die Notwendigkeit und Art von Entwässerungsmaßnahmen zu bestimmen, um spätere Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    3. Was ist eine Ringdrainage?
      Eine Ringdrainage ist ein Rohrsystem, das um das Gebäude verlegt wird, um anfallendes Wasser abzuleiten und den Grundwasserspiegel zu senken. Sie schützt den Keller vor eindringendem Wasser.
    4. Wie kann ich meine Kellerlichtschächte entwässern?
      Kellerlichtschächte sollten entweder an die Ringdrainage angeschlossen sein oder über einen separaten Ablauf verfügen, der das Wasser ableitet. Eine Kiesschicht im Lichtschacht kann ebenfalls zur Entwässerung beitragen.
    5. Welche Sanierungsmaßnahmen gibt es bei drückendem Wasser?
      Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind die Abdichtung der Kellerwände von außen oder innen, die Verbesserung der Drainage, die Injektion von Dichtungsmitteln in das Mauerwerk oder die Installation einer Horizontalsperre.
    6. Was kostet die Trocknung eines feuchten Kellers?
      Die Kosten für die Trocknung eines feuchten Kellers hängen von der Größe des Kellers, dem Ausmaß der Feuchtigkeit und der gewählten Trocknungsmethode ab. Sie können von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen.
    7. Wer ist der richtige Ansprechpartner bei Problemen mit drückendem Wasser?
      Bei Problemen mit drückendem Wasser sollten Sie sich an einen Bausachverständigen, einen Fachbetrieb für Entwässerungstechnik oder einen Architekten mit Erfahrung in der Sanierung von Feuchtigkeitsschäden wenden.
    8. Kann ich drückendes Wasser selbst beseitigen?
      Die Beseitigung von drückendem Wasser erfordert in der Regel Fachkenntnisse und spezielle Ausrüstung. Ich rate davon ab, die Sanierung selbst durchzuführen, da dies zu weiteren Schäden führen kann.

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  2. Baugrundgutachten: Basis für Kellerabdichtung & Drainage!

    Baugrundgutachten mit HGW ist Grundlage für Planung und Ausführung!
    Der Architekt hat ausschließlich auf der Grundlage eines Bodengutachtens die Bauwerksabdichtung und gegebenenfalls eine Dränage planen müssen. Ohne Kenntnis über den HGW (höchster anzunehmender Grundwasserstand) kann eigentlich keine Planung der Bauwerksabdichtung erfolgen.
    Unebhängig vom HGW muss der Kellerlichtschacht an das Entwässerungssystem angeschlossen werden, sofern keine anderen Maßnahmen eine ausreichende Versickerung gewährleisten.
    Die Anbindung des Lichtschachtes an die Dränage ist ebenfalls nicht zulässig.
    Wer für den Schaden haften muss ist eine rein juristische Frage. Aus rein technischer Sicht ist wohl kaum der Bauherr für die Nichtanbindung des Lichtschachtes verantwortlich zu machen.
    Uwe Wild
    hätte auf der Grundlage eines Bocdengutachtens die Abdichtung planen müssen.
    • Name:
    • Herr UWild
  3. Bestätigung: Antwort zum Kellerlichtschacht passt!

    Oliver
    jetzt habe ich mal gewartet  -  und  -  recht haste gehabt. schöne Antwort! passt
    Gruß
    jens
  4. Lehmboden & Grundwasser: Zweifel am Höchststand!

    "schön"?
    in 30 Jahren auf den Bau habe ich bis dato noch keinen Lehmboden gehabt der Grundwasser führte ... Schichtenwasser "ja" aber Grundwasser "nein" ... daher stell ich mal bei diesem Beispiel die Frage nach den Grundwasserhöchststand mehr als in Frage (!) ... iss es ned, sodass man ein in Lehm gebudeltes Loch als Badewanne bezeichnen kann? ... ein Loch in dem das Haus steht und dessen Arbeitsräume mit meist wasserdurchlässigen Füllböden verfüllt wird ... dadurch ist aufstauendes Sickerwasser angesagt (!)
    dann gibt's Maßnahmen die das füllen dieser Badewanne (die aber zur Bauwerkstrocknung gedacht sind) beschleunigen ... wie z.B. Delta Drain oder Optiroll W3 ... sowie zu kiesige Füllböden (!) ... im Klartext "je" mehr Wasser ich mir in diese Badewanne hole desto wichtiger ist eine funktionierende Dränung (!)
    Ein Dränung bei Kellern mit Wohnraumqualität macht hinsichtlich Dämmwirkung von XPS-Dämmungen mehr als Sinn ... Dränung in Lehmböden sind auch nichts außergewöhnliches ... "dabei" ist eine Einleitung in's Kanalnetz zu 95 % untersagt bzw. liegt der Kanal meist zu hoch "plus" bei einen Kanalrückstau würde auch in der Dränung das Wasser zurückgedrückt ... das heißt im Klartext ein Fangschacht (Betonringe mit Boden und Filterkies) samt Notalarmpumpe iss bei der Ausführung einzuplanen ... es sei den man verfügt über ein Hanggrundstück und bringt das Drainwasser "ohne" Pumpmaßnahmen an die Oberfläche (!)
    "bei" eieinem Kartoffelkeller o.Ä. iss die Dämmwirkung von XPS ohnehin "nicht" gefragt bzw. vielleicht auch gar ned vorhanden ... in diesem Fall wär zu überlegen ob man "druckwasserdichte" Lichtschächte mit Glasabdeckung oder eine Ringleitung samt Einlauf unter den Lichtschächten anlegt und so das Wasser zusammenführt und entweder über eine Hebeanlage rauspumpt oder ebenfalls gegebenenfalls bei einem Hanggrundstück oberirdisch rausbringt (!)
    "bei" einer Weißen Wanne "im" Grundwasser ist eine Dränung so unötig wie ein Kropf "weil" diese mit dauerhafter Grundwasserhaltung gleichzusetzen wäre (!)
    "wie" man Lichtschächte an eine Dränung anschließt kann man "hier" bestaunen (!)

    "und" jetzt lieber Raabe und Konsorten könnt Ihr mich gern haben ... "man" sollte die Klappe halten wenn man vom Thema nichts versteht (!)

  5. Drückendes Wasser im Lichtschacht: 'Badewannen'-Effekt?

    Meinen Sie sowas?
    Ich habe was gefunden, wie man Bilder hochladen kann. Etwas umständlich.
    Das ist KEIN Grundwasser. Sondern eben die von Ihnen angesprochene "Badewanne"
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  6. Bildlink: Beispiel für Wasser im Kellerlichtschacht

    verarschen
    kann ich mich selbst MB ... da brauche ich dich ned dazu (!)
  7. Diskussion: Weiße Wanne als Lösung bei Wassereintritt?

    Konsorten
    werden mal Antworten  -  zumindest der raabe davon. Thalhammer was soll ich dir denn ...  -  nee will nicht!
    wat hat den der große zampadu schönes gesagt? alles und nichts  -  weiße Wanne war klar (zumindest bei theard

    <<<<<<<< zitatende in die ganze Diskussion?
    gar nicht. oder haste dich vertippt? jetzt kommt immerhin die Klarstellung nachdem du mehrfach darauf angepieckst wurdest.
    du solltest nicht immer allen unterstellen keine Ahnung zu haben. aber was soll es.
    allen anderen noch einen schönen Gruß.
    jens

  8. Kellerlichtschacht-Entwässerung: Welche Normen gelten?

    keine große Hilfe!
    Ich hatte eigentlich gedacht, dass die ganzen Experten hier mir beantworten könnten, welche vorgeschriebenen Normen es für die Entwässerung eines Kellerlichtschachtes gibt!?
    Da ich einige Forumsbeiträge durchgesehen habe, gibt es ja scheinbar genaue Vorschriften.
    Wer muss denn in einem solchen Fall für die verursachten Kosten haften?
  9. Architekt verantwortlich: Planung der Entwässerung prüfen!

    Hallo katharina
    verantwortlich für die Planung (und hoffentlich auch Überwachung) ist ihr Architekt.
    an den sollten sie sich in erster Linie halten. was stand denn in den Leistungsverzeichnissen des Architekten an den Unternehmer drin?
    Gruß
    jens
  10. DIN 4095: Direkteinleitung in Dränage zulässig?

    @ UWE
    Die Anbindung des Lichtschachtes an die Dränage ist ebenfalls nicht zulässig.
    Wo steht das?
    Jedenfalls nicht in der DINAbk. 4095 "Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen  -  1990/06".
    Hier steht in etwa: "Direkte Einleitung von Oberflächenwasser ist nicht erlaubt". Oder so ähnlich, habe das Ding gerade nicht vorliegen. Es geht hierbei um eine Zeitverzögerte Einleitung des Wassers und hierum geht es in der Forderung der DIN: Um das ZEITVERZÖGERTE. Also, ein ableiten des anfallenden Tagwassers (welches von Oben in den Lichtschacht einregnet, per Rohr auf die Filterpackung der Dränanlage ist klar zulässig.
  11. Meinung gefragt: Zulässigkeit der Dränage-Anbindung?

    @ Mark
    jetzt würde mich Deine geschätzte Meinung interessieren ... du schreibst:
    =>"per Rohr auf die Filterpackung der Dränanlage ist klar zulässig. " <="
    "auf" die Filterpackung sprich "nicht" draufschließen ... quasi ein Stück das Drainrohr mitlaufen lassen ... habe ich das richtig verstanden? ... wie bildest Du dabei den Drainkopf im Lichtschacht aus? ... 50 cm Filterkies im Lichtschacht ist klar ... Dränung im Lichtschacht schaut aus diesem Filterkies raus "ja" o. "nein"? ... Muffendeckel als Abschluss auf das Drainrohr = vermutlich sicher? ... ist das Drainrohr hin zur Filterpackung irgendwie mit einem Vlies geschützt ... brauchst des überhaupt? ... "sorry" für die dummen Fragen ich habe mit dem Optiroll bis dato die besten Erfahrungen gemacht ... aber da viele Wege nach Rom führen würd mich Deine geschätzte Ausführung dazu brennend interessieren ... man will "ja" schließlich dazu lernen🙂
    Gruß
  12. DIN 4095: Direkte Einleitung in Dränage unzulässig!

    @ Mark
    Der Frager schreibt:
    "Nach dem wir nun darauf bestanden haben, wurde der Lichtschacht direkt MIT DER DRÄNAGE verbunden. "
    Aus der von Ihnen zitierten DINAbk. 4095 geht ganz klar hervor, dass eine direkte Einleitung nicht zulässig ist.
    Eine Versickerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Das ist dann auch nicht als eine direkte Einleitung in die Dränage zu bewerten.
    Insofern haben wir sicher nur aneinander vorbei gesprochen, meinen aber das gleiche. Oder?
    Viele Grüße aus Leipzig
    Uwe Wild
    • Name:
    • Herr UWild
  13. Interpretation: 'Direkt' als zeitlicher Begriff?

    Foto von Lieselotte Tussing

    direkt ...
    sorry, ich denke, 'direkt' ist hier im Sinne von 'umgehend' benutzt worden, also als zeitlicher Begriff.
    ;-)
    • Name:
  14. Korrektur: Zeitliche Interpretation ergibt keinen Sinn

    no no
    @TU
    das macht keinen Sinn, da es ja sehr viel später stattfand.
  15. Erfahrung: Direkte Dränage-Verbindung schafft Ruhe!

    Foto von

    und? Nach dem wir nun darauf bestanden haben, wurde der Lichtschacht direkt mit der Drainage verbunden. Seit dem ist RUHE!
    Nachdem die Nässe aufgetreten ist, haben K.L. darauf bestanden, dass angeschlossen wird. Und das wurde 'direkt' gemacht.
    Für mich als Wahl-Saarländer ist das Teil der saarländischen Mundart und muss halt für 'Normaldeutsche' übersetzt werden. Und von der Erinnerung her war es  -  glaube ich  -  in Rheinland-Pfalz nicht viel anders und in meinem Geburtsland Nordrhein-Westfalen ebenfalls.
    Kann aber wirklich regional unterschiedlich sein.
    Aber K.L. weiß bestimmt, wie es gemeint war😉
    • Name:
  16. Widerspruch: Bauherrenwissen vs. fehlende Entwässerung?

    was mich von Anfang an stört:
    Erst das KeineAhnungWeilLaie-Spielchen:
    keine Gutachten weil
    "uns auch keiner auf die Notwendigkeit hingewiesen hat"
    dann:
    Die Kellerlichtschächte wurden jedoch trotz mehrmaliger Nachfrage von uns nicht an die Entwässerung angeschlossen, dieses wurde vom Bauunternehmer sowie vom Architekten als NICHT notwendig abgelehnt!
    Da passt etwas nicht.
    Entweder sind die Bauherrn im Thema oder nicht.
    Abschlussfrage:
    Liest sich komisch:
    ... "und wurden von einem Architekten per Bauvertrag über die gesamte Bauphase begleitet. "
    Welchen genauen Auftrag hatte eigentlich der Architekt?
    Sporadische WischiWaschi-Baubegleitung oder "echte" Bauleitung?
  17. Korrektur: 'Direkt' = Rohr oberhalb der Dränung?

    Foto von Stefan Ibold

    @ tu
    Moin Lotte,
    nee, Deine Interpretation ist nicht die Richtige. "Dirett" meint hier: " ist insgesamt an die Dränung angeschlossen und zwar mittels eines Rohres"
    Nach meinem Kenntnisstand muss das Rohr hingegen oberhalb der Dränung enden und der Rest muss durch versickern ablaufen. Anders geht das m.M.n. bei Grundleitungen, die Regenwasser in das Kanalnetz leiten.
    Grüße
    stefan
  18. Klarstellung: Lichtschacht-Entwässerung zum Brunnenschacht!

    Klarstellung!
    noch mal zur Klarstellung bevor das hier im Chaos endet :
    Der Kellerlichschacht wurde nicht direkt an die Drainage angeschlossen, sondern (habe mich da scheinbar unklar ausgedrückt):
    • es wurde ein separates Drainagerohr, welches an die Öffnung des Lichtschachtes angeschlossen wurde, zum Brunnenschacht gelegt, worin auch unsere Drainage endet!
    • wenn der Brunnenschacht voll ist, wird das ganze Wasser durch einen Überlauf in einen Graben geleitet (das ist offiziell genehmigt, da wir im Außenbereich gebaut haben!)

    also: ... nach welcher DINAbk.-Norm (bitte Nummer etc.) ist ein Bauunternehmer und auch der Architekt verpflichtet einen Kellerlichtschacht anzuschließen?

  19. Vertragliche Vereinbarung: DIN-Norm bindend?

    Noch-klarer-Stellung bitte
    soooo einfach ist das nicht liebe Fragestellerin. Zwei Fragen daher an Sie:
    • Ist die Ausführung nach DINAbk. vertraglich vereinbart? Eine DIN ist keine gesetzliche Vorschrift.
    • Wie ist Ihr Vertragsverhältnis zum Architekt? Haben SIE ihn nach HOAIAbk. beauftragt, oder ist der "im Preis mit drin" beim Bauträger/Generalunternehmer?
  20. MEA Lichtschächte: Bodenanschluss & Geotextilvlies!

    @ Sepp und @Uwe
    @Sepp
    ich benutze in der Regel MEA Lichtschächte mit Bodenanschluss mit Filtersieb. Am Bodenanschluss schließe ich ein DNAbk. 70er Rohr an und leite dieses auf das um den Filterkies herumlaufende Geotextilvlies. Um diesem Knotenpunkt kommt dann wieder ein wenig Filterkies, welches dann mit Geotextilvlies abgedeckt wird.
    An Regenwasserleitungen sollten die LS Abflüsse nur über einen Rückstauverschuss anschließen. Aber auch bei der Entwässerung auf der Dränung muss eine Rückstausicherheit gewährleistet sein.
    Insofern haben wir sicher nur aneinander vorbei gesprochen, meinen aber das gleiche. Oder?
    @UWE
    Ja  -  dass könnte man so werten😉
  21. Architekt nach HOAI beauftragt: Welche Leistungen?

    HOAI!
    Wir haben den Architekten nach HOAIAbk. beauftragt!
    Im Architektenvertrag steht:
    § 2 ...
    2.1. als Grundleistung für Gebäude alle Leistungsphasen es § 15 HOAI außer:
    7,8, 9
  22. Leistungsbeschreibung: Was steht zu Lichtschächten?

    und Wiederholung
    was steht in den Leistungsbeschreibungen des Architekt  -  an den Unternehmer bezüglich der Lichtschächte drinnen?
    Gruß
    jens
  23. DIN 18195: Einbauteile in Abdichtung einbeziehen!

    Sie wollen Normen  -  OK
    Habe ich mal der Einfachheitshalber aus einen meiner Gutachten herauskopiert auch wenn das manche Leute hier nicht gerne mögen😉
    Die DINAbk. 18195 schreibt vor, dass alle Einbauteile (hier Lichtschächte) in der Abdichtung mit einzubeziehen sind. Dieses bedeutet, (auch wenn es sich um eine weiße Wanne handelt), dass hier extra Abdichtungsmaßnahmen (von außen) zu den Wandbildner der Wände vorgenommen werden müssen.
    Literatur :
    In der "DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke  -  Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056  -  7.4.2 Rückstauverschlüsse" steht geschrieben, dass bei der Ausführung des Rückstauschutzes durch Rückstauverschlüsse nur die in Tabelle 2 genannten Typen verwendet werden dürfen.
    Tabelle 2: Anwendungsbereiche für Rückstauverschlüsse
    Anwendungsbereich Zur Anwendung freigegebene Typen von Rückstauverschlüssen nach E DIN EN 13564-1a
    Fäkalienfreies Abwasser, Niederschlagswasser Typen 2,3 und 5
    Des weiteren sagt die selbige Norm folgendes aus ...
    9.3.7 Rückstau  -  9.3.7.1 Allgemeines
    Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden.
    Die abflusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Gebäude aufweisen, wie z.B. Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen sind möglichst klein zu halten.
    Des weiteren hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 1999 festgestellt: Alle Bereiche, in denen sich Wasser sammeln und stauen kann oder in denen fließendes oder stehendes Wasser nicht oder erst spät entdeckt wird und in denen das Wasser Schäden verursachen kann, sollten mit einer selbsttätigen Entwässerung und ggf. mit Wassermeldern ausgestattet sein. Zu diesen Bereichen gehören u.a. :
    .- Keller,
    .- Lufträume unter Doppelböden,
    .- Lichtschächte,
    .- Heizungsanlage.
    Erfolgt die Entwässerung passiv, also durch Bodengullys direkt in das Abwassersystem des Gebäudes, sind Rückstauklappen unerlässlich. Ohne solche Klappen wird diese Entwässerung zur Wassereintrittsöffnung, wenn das Abwassersystem überlastet wird. Nach extremen Niederschlägen dringt in der Mehrzahl aller Fälle Wasser über diesen Weg in den Keller ein. Die Rückstauklappen müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin untersucht werden.
    Ist eine passive Entwässerung nicht möglich, weil das Niveau des Abwassersystems zu hoch ist, können Pumpen eingesetzt werden, die über Schwimmerschalter oder Wassersensoren automatisch eingeschaltet werden. Beim Einsatz dieser Technik sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
    .- Die Pumpenleistung muss ausreichend bemessen sein.
    .- Die Druckleitung der Pumpe ist mit einem Rückstauventil auszustatten.
    .- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Pumpe nicht durch mitgeschwämmte Gegenstände blockiert werden kann (Ansaugfilter etc.).
    .- Das Anlaufen der Pumpe sollte automatisch (z.B. beim Hausmeister oder der Haustechnik) angezeigt werden.
    .- Die Funktion von Pumpe und Schalter ist regelmäßig zu testen.
    .- Die Druckleitung der Pumpe darf nicht an eine in unmittelbarer Nähe vorbeigeführte Abwasserleitung angeschlossen werden. Bei einem Leck dieser Leitung würde die Pumpe das Wasser nur "im Kreis pumpen".
    Also:
    Wenn verhindert wird, dass Wasser in die Lichtschächte eintreten kann  -  braucht diese auch nirgends angeschlossen werden.
    • Einbau, deutlich höher als Gelände
    • Gefälle weg vom Haus
    • Tagwasserdeckel auf den Lichtschacht.
  24. Nachfrage: Leistungsbeschreibung für Lichtschächte?

    "mmmh"
    =>"was steht in den Leistungsbeschreibungen des Architekt  -  an den Unternehmer bezüglich der Lichtschächte drinnen? <="
    normalerweise iss es mir egal was im Leistungstext an genauen Wortlaut steht ... wenn da steht mach mal Dränung dann hafte "ich" als Ausführender dafür und da interessiert es mich nicht die Bohne ob der Leistungstext sachlich fachlich richtig beschrieben wurde (!) ... "man" hüpft auch nicht aus'n Fenster "nur" weil's in der Leistungsbeschreibung steht (!)
  25. Bedenken anmelden: Was ist zu tun?

    schon mal was von bedenken anmelden
    gehört Herr Thalhammer? außerdem fragt da noch immer jemand was er machen soll. dazu wäre diese Angabe hilfreich.
    MfG
    raabe
  26. Betonlichtschächte: Dränung mit Filterkies & Optiroll!

    OT @ Mark
    "interessant" ... haste mal einen Link davon oder muss ich mühsam suchen🙂 ... "aber" ich sehe da ein Problem "ich" mag die Plasteschächte nicht ... bei uns gibt's daher nur Betonlichtschächte ... Ablauf wie folgt ... Dränung wie im Link ... dann noch etwas Filterkies auf die Dränung damit gerade ist ... Optiroll dran und beim Verfüllen nimmt der Bagger zwischendurch nen Löffel Rollkies und baut so eine Rieselpackung bis zum Lichtschacht auf ... dann den Lichtschacht dran und innen rein auch noch Riesel bis 15 cm UKAbk. Fenster ... "aber" wie gesagt viele Wege führen nach Rom🙂
    und bei Lichtgräben gibt's Bumerlkies mit Vliesvorhang an die Böschung (!)
  27. Vor Gebrauch Gehirn einschalten: Selbstverständlichkeit?

    "schon" mal was
    von "VOR GEBRAUCH GEHIRN EINSCHALTEN" gehört?
  28. Fokus: Lichtschachtentwässerung, nicht Dränung!

    außerdem
    ging es um die Lichtschachtentwässerung und nicht um die Dränung.
    raabe
  29. Diskussion beenden: Streitigkeiten vermeiden!

    das hält ja keiner aus!
    Raabe und Thalhammer  -  Schluss jetzt  -  ab in die Ecke  -  Sechs.
  30. Link: MEA Bausysteme für Lichtschächte

    @sepp hier Dein Link
  31. Bedenkenmeldung: Seltenheit oder Normalzustand?

    OT @ Mark i bin ja scho stad
    aber nen sechser hätte's mir deswegen auch ned grad verpassen müssen "tztz"🙂
    in 15 Jahren hat ich "nur" eine Baustelle mit Bedenkenmeldung ... sollte auch zu denken geben ... "Leistungstexte" hin oder her (!)
    zurück zu Deinen Link ... soweit war ich selber schon
    =>"ich benutze in der Regel MEA Lichtschächte mit Bodenanschluss mit Filtersieb. <="
    genau des wollte ich per Bild sehn ... gibt's sowas in der Produktpalette von Mea und ist das Marke Eigenbau?
  32. MEA Lichtschacht: Zubehör für Bodenanschluss?

    @Sepp
    genau des wollte ich per Bild sehn ... gibt's sowas in der Produktpalette von Mea
    Ist Zubehör  -  habe ich Leider auch kein Bild von. Musste nur extra bestellen, wenn de nach Lichtschacht schreist, kommt das Ding nicht automatisch mit. Ich habe gestern nen fetten Auftrag an Land gezogen, deshalb habe ich gute Laune. Ich nehme die 6 zurück und mach eine 5 drauß😉
  33. Neugier: Foto vom MEA Lichtschacht-Anschluss?

    "mmmh"
    herzlichen Glückwunsch ... statt 6 eine 5 ... bist ja ganz schön geizig "pruuussst" (!)
    Tu mir bitte mal einen Gefallen und fotografier mir das Teil beim nächsten Einbau ... "Du" hast mich jetzt neugierig gemacht😉
  34. Allgemein anerkannte Regeln: Lichtschacht-Ausführung?

    immer noch neugierig
    Hai🙂
    Obwohl ich nicht die Fragestellerin bin, ich bin trotzdem neugierig wie Lichtschächte "geregelt" sind. Ich kann es auch kaum glauben, dass so ein Wasserschaden passieren "darf". Ist denn gar nichts geregelt, wenn z.B. nur "Lichtschacht" in der Baubeschreibung steht? Gibt es da keine allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)?
    neugierige Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  35. Regeln missachtet: Wasserschaden im Neubau!

    doch gibt es
    aber sie sehen ja  -  da wirt sich drüber hunweggesetzt!
    Gruß
    jens
  36. DIN & a.a.R.d.T.: Mindestanforderungen übertreffen!

    @ Amy
    Entschuldigung ... die DINAbk. bzw. und die meisten allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind "Mindestanforderungen" (!) ... es wird sicher "keiner" beschweren wenn er mehr bekommt als die DIN etc. hergibt (!)
  37. Erfahrung: Lichtschacht-Probleme trotz Mindestanforderungen!

    @ Josef
    Hallo Josef
    ja, mir ist klar, dass DINs Mindestanforderungen sind. Ich wäre auch sehr glücklich, wenn meine "Problem-Ausführungen" wenigstens die Mindestanforderung entsprechen würden.😉
    Nur, das Thema "Lichtschacht" scheint in der Tat etwas schwierig zu sein. Auch in diesem Bereich habe ich ein Problem gehabt. Und deswegen meine Interesse. Glücklicherweise war mein Problem nicht so schlimm wie das Problem von der Fragestellerin hier im Thread. Aber auch damals waren Antworten bzgl. "Mindestanforderungen" oder a.R.d.T. für Lichtschächte mehr oder weniger nicht zu finden.
    Damals war es halt meine Meinung: Es darf kein Wasser durch Kellerfenster eintreten ... was bei mir der Fall war bei ganz "normaler" Regen. (Wasser von der Seite eingetreten!) Und das habe ich auch bemängelt. Bloß, wie man sowas "fachgerecht" beseitigt ...?
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  38. Beispiele: Was sind Mindestanforderungen für Lichtschächte?

    @Josef 2
    nochmals, Hallo Josef🙂
    noch eine Frage:
    Was sind denn "Mindestanforderungen" für Lichtschächte oder kannst Du mal einen Beispiel für deine Worte geben?
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  39. Mauerwerk-Schutz: DIN vs. a.a.R.d.T. bei HLZ!

    "mmmh"
    Amy Beispiele? ... ein beliebtes und grasses Beispiel (passt zwar ned hier ganz her) von mir ist das Mauerwerke nach DINAbk. 1051 Teil 1 an der Krone vor eindringenden Beton zu schützen sind ... in den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wird mitunter von einem Mörtelabgleich gesprochen und gut ist's ... der Laie bzw. Gutachter versteifen sich auf die DIN ... "aber" hier liegt nur die besagte "Mindestanforderung" vor (!)
    "kennst" Du mein Deckenauflager?
    • Web-Link
    • m³ Mauerwerk z.B. HLZ 365/240/249 12 DF in Dünnbettmörtel nach DIN 1051 Teil 1 in Wandstärke 24 cm herstellen.

    Frage Amy ... was erwartest Du mit so einer Leistungsbeschreibung? ... wenn der Verarbeiter nen Mörtelabgleich macht muss der Sachverständige schon schreiben "hier wurde nach DIN bzw. a.r.d.T. gearbeitet (!) ... und doch iss es "nur" eine Mindestanforderung man könnt auch unterster Standard sagen (!)
    Zurück zum Thema Lichtschächte ... "auch" hier sagt die DIN "nur" dass alle Lichtschächte etc. in die Abdichtung mit einzubeziehen sind bzw. evtl. Rückstau mit Rückstauklappen zu sichern sind etc. etc. "auch" hier kann mit ein paar Kniffen mehr erreicht werden als die DIN (Mindestanforderung) vorsieht ... die MEA-Ausführung vom Mark ... bzw. meine Optiroll Filterpackung ... iss aber noch lange kein Grund warum man sich von nicht verstehern nachsagen lassen muss dass man sich über die Normen "hunweggesetzt" (!)
    das Problem mit Deinen Lichtschacht (en) kannte ich noch nicht ... "welches" Problem hast Du genau und wie wurde ausgeführt?
    Gruß

  40. Baubeschreibung 'Lichtschacht': Was ist geregelt?

    ich bin auch neugierig😉
    "Ist denn gar nichts geregelt, wenn z.B. nur "Lichtschacht" in der Baubeschreibung steht? Gibt es da keine allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? "

    "doch gibt es"
    ich bin gespannt ..

  41. Fehlende Rückstausicherung: Problem bei Ausführung!

    der nichtversteher sagt mal
    das mit dieser Ausführung die Rückstausicherung fehlt!
    mehr sagt er nicht.
    Gruß
    raabe
  42. Rückstausicherung: Wo vorgeschrieben bei Dränung?

    "wo"
    steht geschrieben dass ich Lichtschächte bei einer Dränung die "nicht" am Kanalnetz angeschlossen ist vor Rückstau sichern muss? ... um welchen Rückstau geht's den?
  43. Norm vs. Vernunft: Rückstau bei Dränung sichern!

    ok
    Herr Thalhammer  -  einmal regen sie sich auf das ich immer das letzte Wort habe  -  und  -  ansonsten wollen sie ständig entweder was von mir wissen  -  oder  -  sie sticheln rum. ein mal tu ich ihnen noch den gefallen. sie müssen sich aber mal entscheiden ob sie nun fragen wo es geschrieben steht  -  also nach einer Normung? oder nach Vernunft? eine Dränung kann bei entsprechender Witterung auch mal überlastet sein  -  habe ich schon gesehen  -  können sie abstreiten  -  mir egal. verantwortlich das dem lieben BauHerrn das Wasser im Keller dann nicht bis zum Hals steht ist in der Regel der Planer im Zusammenspiel mit dem Bauunternehmer. deshalb habe ich nach der Leistungsbeschreibung gefragt. wenn da nichts weiter drinnen steht  -  ist halt der Unternehmer fällig! so einfach ist das!
    und der Rest  -  auch was sie demnächst so loslassen  -  soll mir egal sein.
    MfG
    jens raabe
  44. Anwalt einschalten: Baurechtliche Beratung empfohlen!

    noch an Frau lindhoff
    bitte lassen sie sich durch diese persönlichen Dinge nicht beeinflussen. gehen sie mit der ganzen Sache zu einem Anwalt der mit Baurecht bewandert ist und erklären ihm die Dinge. übrigens  -  nur weil der ein oder andere Hersteller seine Produktbeschreibungen nicht so ernst nimmt  -  müssen noch lange keine Keller voll laufen. wenn das passiert  -  ist erst ganz am Schluss  -  der Bauherr schuld!
    MfG und frohe Pfingsten
    jens raabe
  45. Rückstausicherung: Wo anordnen nach Vernunft?

    Rückstau
    Wo wollen Sie denn nach Ihrer Vernunft die Rückstausicherung anordnen  -  Herr Raabe.
    Ist zwar nicht mein Fachgebiet, interessiert mich aber. Danke!
  46. Erfahrung: Wasser an Lichtschacht-Befestigung am Fenster!

    danke JT
    Hallo Josef
    nur "kurz"😉 ... Es ging hier damals um die Tatsache dass, Regenwasser in die Erde (Lehm) in Richtung Kellerwand immer gelaufen ist. Lichtschächte hier sind Beton und wurden direkt am Beton-Kellerwand mit "Haken" angebracht. Und genau an diese Stellen (also seitlich am Lichtschacht) läuft viel Wasser aus der Erde, direkt an Befestigung durch und landet am Fensteranschluss.
    Also, man konnte es vielleicht so sehen: neben die Befestigungs-Stellen gab es dann ein Art "druckendes" Wasser am Fenster. Ein Art "Mini-Fluss". Aber nur an die Stellen direkt neben Lichtschacht-Befestigungen. Da meine Fenstern auch nicht so ganz toll eingebaut wurden, konnte das Wasser dann relativ einfach in Kellerwand-Fensterrahmen Bereich eindringen.
    So, und für mich war das ein Mangel. Ich wusste natürlich nicht, wie das Problem "richtig" und "dauerhaft" zu beseitigen war.
    Und nun verstehe ich von Dir, dass Lichtschächte tatsächlich dicht an Kellerwand angebracht werden muss. Sowas wäre dann eine Mindestanforderung. Richtig?
    Gruß
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  47. Fangschacht mit Hebepumpe: Drainwasser ableiten!

    Drainwasser kommt in einen Fangschacht mit Hebepumpe mit Alarmton
    Drainwasser kommt in einen Fangschacht mit Hebepumpe mit Alarmton ... sprich keine Einleitung in das Kanalnetz ... weiterhin werden "keine" Dachentwässerung etc. an das Drainsystem geschlossen ... 7-10 (was halt ein Haus hat) Betonlichtschächte die werden wie im Link über der Drainagepackung in's Drainsystem gespeist ... Auffüllung bindiger Boden "keine" Drainschutzplatten bzw. Deltadrain kommen zum Einsatz (!) ... Oberflächenwasser kommt damit überwiegend "nur" über die Lichtschächte (1.00*0.60* 7-10 = 6 m²) in's Drainsystem ... ich sehe dabei den Rückstau "NICHT" (!) ... "plus" viel Spaß bei der evenlt. Rückstausicherung von Lichtgräben die meist über's Gebäudeeck gehen und bei jeden 2 ten. Haus bald Standard sind (!)
    für mich iss "hier" kopfschüttelnd Schluss (!)
  48. Systemanleitung: Dichtband für Betonlichtschächte!

    @ Amy
    des bin ich Dir noch schuldig ... schau mal in die Systemanleitung dieser Betonlichtschächte da steht sicher: "auf Dichtband montieren" o. "bauseitig seitliche Abdichtung notwendig" ... und damit haste deinen Mangel (!)
    Gruß
  49. Billig-Bau: Fehlende Systemanleitung für Lichtschächte!

    @ JT
    Hallo Josef
    Hast immer noch nicht ganz verstanden ...😉
    Das hier bei mir ist ein "Billig-Bau" ... obwohl das Haus nicht besonders wenig gekostet hat ... Solche Sachen wie "Systemanleitung dieser Betonlichtschächte" gibt es hier gar nicht. Von meinem Billig-Bauer gibt es nie solche Informationen ...
    Nach verschiedene "abenteuerliche" Nachbesserungen sind die Lichtschächte + Kellerfenstern anscheinend nun ausreichend dicht.
    Aber danke für die Infos.
    Gruß
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  50. Link: Belichtung von Kellerräumen & Lichtschächten

    Hallo Herr fitz
    komm gerade vom maitanz  -  aber die Info gebe ich ihnen doch gleich. man kann es aber auch komplizierter machen  -  siehe einen vortexter! obwohl das auch nicht sicher wäre  -  wenn die pumpe ausfällt! hier ein interessanter Link:

    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
    PS: am kommenden Donnerstag bin ich im Büro  -  die noch versprochenen Unterlagen bezüglich Estrich schicke ich ihnen dann

  51. DIN 18195-4: Abdichtung bei Lichtschächten erforderlich!

    @Frau Am-072-Har
    Weshalb wird hier immer wieder noch Normen oder Vorschriften gefragt, stand doch alles in meinen Thread
    Also noch mal in kürze
    DIN 18195-4 Dieses bedeutet, (auch wenn es sich um eine weiße Wanne handelt), dass hier extra Abdichtungsmaßnahmen (von außen) zu den Wandbildner der Wände vorgenommen werden müssen.
    Des weiteren hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 1999 festgestellt: Alle Bereiche, in denen sich Wasser sammeln und stauen kann oder in denen fließendes oder stehendes Wasser nicht oder erst spät entdeckt wird und in denen das Wasser Schäden verursachen kann, sollten mit einer selbsttätigen Entwässerung und ggf. mit Wassermeldern ausgestattet sein. Zu diesen Bereichen gehören u.a. :
    .- Keller,
    .- Lufträume unter Doppelböden,
    .- Lichtschächte,
    .- Heizungsanlage.
    Auch Billigbauer sind Nachweispflichtig. Wenn Sie so in die Defensiver geraten, haben Sie im Vorfeld etwas falsch gemacht. Auch wenn Ihnen diese Schlauheit jetzt nicht weiter hilft.
  52. Bauträger-Beweis: Wertlos ohne Fachkenntnis?

    @Mark
    Thanks, Mark.🙂
    Nachweispflichtig? Mark, weiß Du wie ein "Nachweis" von so ein Billig Bauer aussieht? Auch vor Abnahme oder vor Gericht? Die sind sehr oft reiner Blödsinn und beweisen gar nichts. Es "sieht aus", als ob irgendwas bewiesen worden ist. Eine Laie kann aber gar nichts damit anfangen und kann selber nicht beweisen, dass alles vom Bauträger nur Blödsinn ist. Und deswegen kommen immer wieder die Fragen nach DINs, etc. von Bauherren.
    Hier bei mir, so wurde Bauträger-Beweis gemacht: Bauträger kommt vorbei während es NICHT regnet. Und siehst du? Kein Wasser am Fenster oder im Keller. Da hat er schon sein erster "Beweis".
    Ich habe mich weiter beschwert. Dann kam Bauträger und machte ein Art "Wasser Test" mit Schlauch --- und an einem sonnigen Tag, ohne dass ich auch dabei war, Bauträger spritzt Kellerfenster mit etwas Wasser. Ein Art "Regen-Test". Ergebnis: kein Wasser IM Keller. Da hat er wieder sein "Beweis".
    Ich habe mich weiter beschwert und sagte Bauträger, der hätte bloß Wasser an OK Gelände laufen lassen --- wenige Minuten reicht --- vielleicht 3-5 Meter von Lichtschacht entfernt ... Das "Mini-Fluss" im Lichtschacht fließt aus der Erde, kommt nicht "direkt" von Regen ...
    Auch vor Gericht, ist ein Billig Bauer bereit, Blödsinn zu sagen. Und er hofft auf ein Gerichts-SV, der entweder schwach oder überfordert ist. (Was anscheinend relativ oft passieren kann.)
    Mark, mein Problem ist/war, ich habe mein Billig-Bauer nicht ausreichend früh als Billig-Bauer und Betruger erkannt. Ja, das war meine alle erster Fehler. Und mit so ein Billig-Bauer ist es oft so, wenn irgendwas schief läuft, der Bauherr hat überhaupt keine Chance wenn er keine DINs, etc. zitieren kann. Die DINs sind dann auch ein Art "Druckmittel" wo Bauherr was "in der Hand" hat.
    Ich habe Wassereintritt im Keller wiederholt bemängelt. Ich konnte damals dem Bauträger auch mitteilen, "WIE" + "WO" bzgl. Wassereintritt im Keller. Solche BTs wollen oder "können" aber solche Infos gar nicht hören. Aber sollte was vom Bauträger unternommen werden, dann muss Bauherr wieder wissen, ob die Maßnahme überhaupt passend oder "fachgerecht" ist.
    So, hier bei mir einige die weitere "Maßnahmen" vom Bauträger, um Wassereintritts-Problem in Kellerfensterbereiche zu beseitigen (bzw. verstecken):
    • Aussage vom Bauleiter: WDVSAbk. wird Lichtschächte dicht machen, keine weitere Maßnahmen notwendig. (WDVS reicht aber nur bis OK Kellerfenster ... also nicht bis "Mini-Fluss" Bereich)
    • Kellerfenster einputzen (innen, ursprünglich nicht geplant)
    • Fensterbank einbauen (innen, ursprünglich nicht geplant)
    • Silikon an Fensteranchlüße (außen, ursprünglich nicht geplant)
    • Horizontale Lichtschacht-Fugen zu machen (Beton? Mörtel?). (Diese Fugen liegen jedoch viel höher als Lichtschacht-Befestigungen ... auch höher als Fenster)
    • Beton (Mörtel?) an obere Lichtschacht-Anschluss an WDVS
    • Noppenbahn-Stücke um Lichtschacht anbringen (diese Idee ca. 1 Jahr nach Einzug)

    Meine Meinung: Wahrscheinlich haben die Noppenbahn und Silikon die meiste Wirkung hier gehabt.
    Bin einfach der Meinung, wenn ich ursprünglich sagen hätten können, dass "laut DINAbk. ... die Lichtschächte müssen dicht sein", wäre das Problem vielleicht schneller und vielleicht auch "fachgerechter" gelöst.
    Grüße
    Amy

    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  53. Bauleitung notwendig: Fachmann für Fragen & Mängel!

    Womit mal wieder die Frage,
    ob eine externe Bauleitung oder Baukontrolle Notwendig ist, als bejaht anzusehen ist. Sie hätten früher reagieren müssen. Sie hätten, z.B. eine öbuvAbk. Sachverständigen als Fachmann auf Ihrer Seite hinzuziehen sollen. Aber jetzt scheinbar wieder alles zu spät. Funz übrigens auch zur Vorbereitung einen Rechtsstreits wunderbar. Woher soll der RA wissen, welche Fragen gestellt werden müssen, wenn nicht von einem externen Fachmann. Hier z.B. einen öbuv Sachverständigen auf Ihrer Seite. Er hat zwar immer noch seinem Eid zu folgen, nun darf er aber auch von sich aus Mängel feststellen und Fragen zu noch nicht genannten Details stellen. Als Gerichtssachverständiger darf er eben dieses nicht. Er hat zuzuschauen wie lauter dumme, am Ziel vorbeiführende Fragen an Ihm gestellt werden und an diesen hat er sich zu halten. Nachher heiß es immer wieder, der doofe Sachverständige hatte keine Ahnung. Teilweise ... OK mag auch so etwas stimmen, aber manchmal, ist es zu heulen, dass man den Beweisbeschluss abarbeiten muss, ohne Sinn und Verstand hierbei erkennen zu können. Halt eben Parteienrerrschaft.
  54. Eigene Sachverständige: Teuer aber notwendig?

    SVs
    Hallo Mark
    Das mit eigene SVs stimmt. Heute weiß ich viel mehr. Ich habe in der Tat SVs während Bau geholt, leider nicht als "baubegleitend".
    Rat von meiner ehemalige RA war dass, externe SVs nicht notwendig sind. Sinngemäß: "Nur teuer, bringt nix".☹ Meine ehemalige RA behauptet übrigens: "Schwerpunkt Baurecht".
    Tja, nachher ist man immer kluger.☹
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  55. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kellerlichtschacht & Drückendes Wasser: Ursachen & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Ursachen von drückendem Wasser im Kellerlichtschacht, mögliche Sanierungsmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten bei Planungs- und Ausführungsfehlern. Ein zentraler Punkt ist die korrekte Anbindung des Lichtschachts an die Entwässerung bzw. Dränage, unter Berücksichtigung der DINAbk.-Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens und die Rolle des Architekten bei der Planung und Überwachung werden ebenfalls thematisiert. Zudem wird die Bedeutung einer Bauleitung oder Baukontrolle zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln hervorgehoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag DIN 4095: Direkte Einleitung in Dränage unzulässig! wird klargestellt, dass eine direkte Einleitung von Oberflächenwasser in die Dränage gemäß DIN 4095 nicht zulässig ist. Dies kann zu Problemen mit drückendem Wasser führen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag MEA Lichtschächte: Bodenanschluss & Geotextilvlies! beschreibt eine gängige Praxis, MEA Lichtschächte mit Bodenanschluss und Filtersieb zu verwenden und das Wasser über ein DNAbk. 70er Rohr auf das Geotextilvlies der Dränage zu leiten. Dies dient der Filterung und Ableitung des Wassers.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge weisen darauf hin, dass bei fehlender oder mangelhafter Abdichtung der Lichtschächte (z.B. an den Befestigungsstellen) Wasser eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen kann. Siehe z.B. Erfahrung: Wasser an Lichtschacht-Befestigung am Fenster!.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sicherstellen, dass ein Baugrundgutachten vorliegt und die Planung der Bauwerksabdichtung und Entwässerung darauf basiert. Der Architekt sollte nach HOAI beauftragt sein und alle Leistungsphasen (inklusive Überwachung) abdecken. Bei Unsicherheiten oder Mängeln sollte frühzeitig ein öbuv Sachverständiger hinzugezogen werden, wie im Beitrag Bauleitung notwendig: Fachmann für Fragen & Mängel! empfohlen.

    Die Diskussion zeigt, dass das Thema Kellerlichtschächte und drückendes Wasser komplex ist und viele Faktoren eine Rolle spielen. Eine sorgfältige Planung, Ausführung und Überwachung sind entscheidend, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die Einhaltung der DIN-Normen und a.a.R.d.T. ist dabei eine wichtige, aber nicht immer ausreichende Grundlage. Es ist ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen und bei Problemen frühzeitig zu handeln. Die Beiträge Kellerlichtschacht-Entwässerung: Welche Normen gelten? und DIN 18195-4: Abdichtung bei Lichtschächten erforderlich! geben wichtige Hinweise zu relevanten Normen und Vorschriften.

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  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pellets-Einblasstutzen: Welche Lichtschacht-Größe für problemlose Befüllung?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Lichtschacht Abdichtungsprobleme: Ursachen, Risiken & Lösungen für korrekten Einbau?
  3. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Klinkerfassade Wasserschaden: Ursachen, Erkennung & Sanierungskosten?
  4. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Kellerlichtschacht verputzen: Pflicht des Putzers? Kosten & Unterschiede zum Mauern?
  5. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Knistern unter Estrich: Ursachen, Lösungen & Risiken im Neubau erkennen?
  6. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Außergewöhnlicher Klingeltaster: Technische Spielereien, Lichteffekte & Top-Qualität finden?
  7. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Außenfensterbänke im Kellerlichtschacht: Notwendigkeit, Abdichtung & Alternativen?
  8. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Kellerlichtschacht mit Glas abdecken: Klarglas, Drahtglas – Stärke, Kosten & Reinigung?
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  10. BAU-Forum - Innenwände - Verglaster Innenputz: Welcher Anstrich hält? Tipps zu Haftgrund, Farbe & Vorbereitung

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Suche nach: Kellerlichtschacht und drückendes Wasser: Ursachen, Sanierung & Kosten?
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Suche nach: Drückendes Wasser im Kellerlichtschacht: Ursachen & Lösungen
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