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Bauvorhaben bei Grundwasser (bis Kellerfenster)
BAU-Forum: Keller

Bauvorhaben bei Grundwasser (bis Kellerfenster)

wir machen uns zurzeit ernsthafte Sorgen zum geplanten
Hausbau (den wir uns mühsam erspart haben).
Wir haben ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte gekauft. Wie sich bei den nebenan entstandenen Doppelhaushälfte gezeigt hat, steht das Grundwasser wenige Zentimeter unter Keller-Fensterhöhe (und das im Juli). Sie können verstehen, dass wir kein Wasser im Keller haben wollen. Aber wie lässt sich das vermeiden?
Baubeschreibung: Derzeit steht folgendes drin (noch änderbar):

1) "Die Fundamente werden als Bodenplatte in wasserundurchlässigem Beton in Abmessungen nach statischen Erfordernissen hergestellt. Eine Mindestpressung
von 200 KN/m² wird vorausgesetzt. Die Kellerumfassungwände werden nach statischen Erfordernissen aus WU-Beton mit Fugenband hergestellt und umlaufend und mit Verbindung zur Bodenplatte mit einer 6 cm starken Perimeterdämmung wärmeisoliert.

2) In den beheizten Kellerräumen (Heizkörper, Gasheizung, Bodenfliesen) werden (innen an Mauer) 5 cm Styrodur angebracht. In allen Räumen (auch im Keller) ist ein schwimmender Estrich auf Dämmplatten als Trittschall und Wärmedämmung nach DINAbk. vorgesehen. [Ist gar mit Pilz oder Schimmel zu rechnen  -  schon durch die hohe Luftfeuchtigkeit? ]

3) Das Mauerwerk im KG und das Außenmauerwerk über der KG-Decke erhält eine Horizontalisolierung aus Bitumenpappe gg. aufsteigende Feuchtigkeit. Die erdberührenden Flächen der Kellerumfassungswände erhalten eine Vertikalisolierung durch zweifachen bituminösen Isolieranstrich gegen Bodenfeuchtigkeit.
Die Kellerumfassung wird als "weiße" Wanne in Sperrbeton ausgeführt.

4) Die Lichtschächte sind aus wasserundurchlässigem Beton. Zwei
Lichtschächte erhalten eine Plexiglasabdeckung (war eine Idee mit von uns, damit nicht noch Wasser von oben bei starkem Regen eindringt, sonst offenstehend zur besseren Belüftung). Ein Kellerraum wird als Lichterker mit Glasabdeckung (und Fensterähnlicher Öffnung) gestaltet (ohne Abböschung, damit kein weiterer Lichtschacht).

5) Alle Kellerfenster (auch im Keller Wohnraumfenster aus Kunststoff mit MDK Drehkipp) werden in die Schalung miteingebaut (gleich mit einbetoniert). Bei allen Kellerfenstern wird auf Dichtigkeit (insb. saubere Gummilippen) Wert gelegt. "

6) "Für die Dichtigkeit des druckwasserhaltend ausgelegten Tragwerkes wird für 10 Jahre ab Fertigstellung Haftung von der Firma BBQ übernommen" (aber Haftung ausgeschlossen ... wenn Oberflächenwasser in das druckwasserhaltend ausgebildete
Bauwerk einströmt ... wenn Undichtigkeiten auftreten infolge eines Lastfalles, der statisch oder konstruktiv nicht ausreichend im Sinne der DIN-Vorschriften insb. der DIN 1045 berücksichtigt wurde. ")

7) Es gibt ein hydrologisches Gutachten zu einem naheliegenden Grundstück (des früheren Eigentümers 150 m weiter) von 1995 mit Grundwasserständen: NW: 502,49 m, MW: 503,65 m, HW: 504,64 m.
Darin heißt es: "Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 0,3 m ist von einem
HHW auf 503,33 m auszugehen. Da die oberflächlich anstehenden Kiese sehr schluffreich sind und deshalb eine geringe Durchlässigkeit aufweisen, wird das Grundwasser nicht
so schnell durch diese Schichten durchströmen und über die Geländeoberfläche ansteigen. Jedoch liegt der Druckwasserspiegel des Grundwassers in den Kiesen bei den oben genannten Höhen. "

8) Der Entwässerungseingabeplan gibt die Höhe des EGAbk. (!) mit 504,00 an. Höhe des KG kann ich nicht deuten  -  502,40? (aber KG ist 2,70 hoch). Das heißt: Sogar das EG liegt 60 cm unter HW.

9) Im Architektenplan heißt es: Kellergeschoss gegen drückendes Grundwasser abdichten. Abdichtungshöhe mind. 30 cm über Höchstgrundwasserstand HHW. (Aber müssten nicht die
Fenster auch eine gewisse Sicherheitshöhe über Grundwasser stehen?  -  Und es gibt kein neues passendes hydrologisches Gutachten und jeder kennt nur die Grundwasser-Angaben der Messstelle, aber nicht des genauen Baugrundstücks.)

10) Gibt es noch andere bautechnischen Maßnahmen, die wir zur Vorbeugung ergreifen könnten? Müssen wir bei den Abflüssen etwas Besonderes beachten? Kann man den Schutz auch über der Erde fortführen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Name:
  • Chris Ebert
  1. Ich sehe das Problem nicht

    Wenn es denn so auch ausgeführt wird, ist alles klar.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Grundwasser im EG?

    Danke für die erste Antwort.
    Ein Problem heißt: Wenn der Höchststand des Grundwassers (an der Messstelle) 60 cm über dem vorgesehenen EGAbk.-Boden (nicht: Kellerboden) liegt, kann das denn gut gehen? Der Keller ist zwar einigermaßen gut mit WU-Beton gesichert  -  aber auch da ist die Frage, ob die Keller (Wohnraum) Fenster das aushalten? Sind Absicherungen auch fürs Erdgeschoss nötig? Und wie ist der Architekt zu bewerten, der doch eigentlich (als Vorgabe) sicherstellen müsste, 30 cm über Höchststand zu bauen?
    • Name:
    • Chris-Ebert
  3. Tja, da liegt wohl Fehlplanung vor

    Grundwasserspiegel darf nicht über Oberkante Kellerfenster steigen. Da bräuchten Sie spezielle Sicherungsmaßnahmen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Hallo Herr Ebert Ich stimme Herrn Beisse ...

    Hallo Herr Ebert,
    Ich stimme Herrn Beisse zur Fehlplanung unter folgenden Punkten
    mal zu ... zum einen müssten Sie sich gemäß Bauplanung an Ihrem
    Nachbar bezüglich der Höhe sicher angleichen ... so wie ich
    das sehe wurde bei dessen Planung/Erstellung versäumt das
    Gebäude bzw. Grundstück anzuheben ... Keine Genehmigungsbehörde
    kann von Ihnen verlangen das Sie unter HW-Stand bauen ... ich
    bin sicher das man hier ein Befreiung erzwingen hätte können.
    Weiter ... momentan steht das Wasser bis UKAbk. Kellerfenster und das
    in einer Trockenzeit! ... ich kenne zwar die Örtlichkeiten bei Ihnen nicht aber bei uns sind Grundwasserschwankungen bis
    zu 1.50 m die Regel ... mitunter bedingt durch Hochwasserführende
    Flüsse die aber 5 km entfernt fließen.
    Das Wasserwirtschaft gibt Ihnen Auskunft welche Schwankungen
    (Regen Frühjahr usw.) in Ihrem Gebiet zu erwarten sind.
    Anhand der Schwankungen können Sie ermitteln wie im
    Normalfall bei Ihnen mit dem Grundwasser aussieht ... und
    das mal ohne 20 jährigen bzw. 100 Jährigen Hochwasser.
    Aber so wie ich das von hier aus beurteile ... Kellerfensterhöhe
    80 cm + Sturz 20 cm und 20 cm Decke sind ca. 1.20 m bis OK Kellerdecke reicht das doch nie! ... Ab Kellerdecke dürfte
    es fast unmöglich sein Grundwasserdicht zu bauen ... man bedenke
    allein schon die Lichtschächte die ca. OK Kellerdecke liegen ...
    Mal Gummidichtungen bei den Fenster hin- und her, Dicht sind
    die damit sicher nicht!
    Des weiteren sind in Ihrer Gewährleistung (Dichtigkeit) Oberflächenwasser ausgenommen ... Mal nur so ... das Grundwasser
    steht über Gelände bis über den Lichtschächten an ... das hieße
    es sicher Oberflächenwasser bzw. Naturgewalt (pruuust) und Sie
    stehen mit dem Schaden alleine da.
    Eine Frage für die Rechtsabteilung? ... aber mein gesunder
    Menschenverstand sagt NEIN ... sprich das klären Sie mal alles bitte bevor Sie JA zur Baumaßnahme sagen.
    Nichts für ungut ... ist meine Meinung zum dem Thema
    MfG Thalhammer
  5. Nach DIN ...

    Nach DINAbk. muss meines Wissens (bin Laie) eine weiße Wanne mindestens 60 cm über dem Höchstwasserstand wasserundurchlässig sein. Durch die Kellerfenster kann IMO die Wanne damit nie den geltenden Vorschriften entsprechen.
    • Name:
    • Frank Ostern
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