Ich möchte in kürze ein Einfamilienhaus schlüsselfertig bauen lassen. Nun habe ich mit dem Bauunternehmer ein folgende Meinungsverschiedenheiten:
1) Bauunternehmer will den z.T. beheizten Keller (Hobbyraum, Arbeitsraum) als kalten Keller berechnen, um die Kosten für die Wärmedämmung nicht übernehmen zu müssen. Ist das erlaubt?
2) Bauunternehmer sagt, Kellertüren müssen bei Ausführung als "Kalter Keller" nicht wärmegedämmt sein. Nun habe ich gestern in einer Haus-Zeitschrift gelesen, dass die Kellertüren wärmegedämmt sein müssen. Was ist nun richtig?
3) Ich benötige eine wasserdichten Keller gegen drückendes Grundwasser. Bauunternehmer hat einen Keller als wasserdichte Wanne (also keine "Weiße Wanne") mit zusätzlicher Stahleinlage, WU-Beton sowie außenseitiger Bitumenbeschichtung (ca. 5 mm) angeboten.
a) ist dies ausreichend?
b) Die Perimeterdämmung von 60 mm wird in die Schalung eingelegt, d.h. die Bitumenbeschichtung wird auf die Dämmung aufgebracht. Ist dies DINAbk.-gerecht bzw. sinnvoll?
b) die Kelleraußenwand hat im Bereich der Dämmung nur 24 cm.
Ist dies i.O.?
Im Treppenhausbereich würde die Kelleraußenwand nur 22 cm erreichen, da hier laut Aussage des Bauunternehmer 80 mm Wärmedämmung erforderlich sei (s.h. Pkt. 1). Ist dies i.O.?
4) Bei den nicht beheizten Räumen (Heiz- / Waschraum und Vorratsraum) möchte ich auf die komplette Dämmung der Außenwände und des Bodens aus Kostengründen verzichten. Hier würden nur die Außenwände bis zur Frostgrenze gedämmt werden. Können bei dieser Variante vermehrt Schimmelbildung, Feuchteproblemen etc. auftreten? Die thermische Trennung der warmen von der kalten Hülle würde über Wärmedämmziegel (30 cm) geschehen. Was ist davon zu halten?
Ich möchte mich im Vorfeld schon einmal ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Hilfe bedanken!
Manfred H.