Rauchrohr-Verlängerung am Kamin: Notwendigkeit, Montage & Abnahme im Flachdachhaus?

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Montage einer Rauchrohr-Verlängerung an einem Kamin in einem Flachdachhaus. Dabei werden Aspekte der DIN 18160, die Notwendigkeit einer Abnahme durch den Schornsteinfeger und mögliche Mängel bei der Ausführung des Kaminanschlusses thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob eine Übergangsfrist für den Einbau eines zusätzlichen Rohres gewährt werden kann.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Rauchrohr-Verlängerung am Kamin: Notwendigkeit, Montage & Abnahme im Flachdachhaus?

Ich habe das 40 cm tiefe Loch in meinen Kamin (er ist außen auf der Hauswand aufgemauert und nur f. den Kaminofen 7 kW) selbst in die Wand gemacht (Lochreihe und rausgeschlagen). Danach habe ich die Löcher die in der Wand nach oben und unten gingen (der Kamin ist aus Fertigteilen mit Hohlräumen gemauert) mit Mauerstücken und feuerfestem Mörtel verfüllt und die Innenwände des Durchbruches komplett mit Mörtel ausgekleidet und glattgestrichen. Durchmesser ca. 170 mm. Danach habe ich die doppelwandige Muffe zum Anschluss des Rauchrohres mit dem gleichen Mörtel eingepasst und den Ofen angeschlossen.
Standort ist Rhein-Neckar-Kreis in B. -W.
Der Schornsteinfeger will nun noch ein zusätzliches Rohr innen bis exakt zum Kamin, weil der Mörtel ja irgendwann bröckeln könnte und dann Rauch in der Wand aufsteigen könnte und er wüsste ja nicht was da drin wäre (Flachdachhaus BJ. 1980 mit Wänden aus Gasbetonsteinen. Muss das sein, das grenzt langsam an Schikane? Ich habe keine Abnahme bekommen, obwohl im Moment ja Alles OK ist. Kann ich evtl. über die Innung oder einen Ombudsmann eine Abnahme erzwingen?
Ich musste bereits eine 120 mm Zuluftöffnung in der Küche bohren wegen einer Dunstabzugshaube, obwohl die Wohnung 150 m² hat und der 7 kW Ofen in einem Raum steht der allein schon über 60 m² Fläche hat (2 Räume m. Durchgang o. Tür)!
Ein anderer Schornsteinfeger hat nur mit den Augen gerollt und meinte der übertreibt.
  • Name:
  • Joerg Kropp
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Selbst durchgeführter Kamin-Durchbruch ohne fachgerechte, zertifizierte Durchführungs-Dichtung (F90) stellt ein sofortiges Kohlenmonoxid- und Brandausbreitungsrisiko dar – Betrieb des Ofens bis zur fachkundigen Nachrüstung untersagt.

    🔴 KRITISCH: Verfüllung von Kaminhohlräumen mit feuerfestem Mörtel allein erfüllt weder die Anforderungen an Feuerwiderstand (F90) noch an dauerhafte Dichtheit – nachträgliche Montage eines zertifizierten Edelstahl-Innenrohrs mit zugelassener Durchführungs-Lösung ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Zuluftöffnung für den 7-kW-Kaminofen muss mindestens 150 cm² (z. B. 120 mm Durchmesser = ca. 113 cm² – daher ggf. Nachvergrößerung erforderlich) betragen und dauerhaft geöffnet sein, sofern keine technische Zuluftversorgung vorhanden ist.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie ein Loch für den Kaminanschluss selbst erstellt haben und nun unsicher sind, ob eine Rauchrohrverlängerung notwendig ist.

    🔴 Gefahr: Ein unsachgemäßer Kaminanschluss kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung und Bränden führen.

    Ob eine Rauchrohrverlängerung notwendig ist, hängt von der Distanz zwischen Ofen und Kaminanschluss ab. Das Rauchrohr sollte möglichst kurz und direkt zum Kamin geführt werden. Achten Sie auf eine dichte Verbindung zwischen Rauchrohr, Kamin und Ofen.

    Die Installation muss den geltenden Normen (z.B. DINAbk. 18160) entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaminanschluss und die Rauchrohrinstallation unbedingt von einem Schornsteinfeger abnehmen, bevor Sie den Ofen in Betrieb nehmen. Er kann beurteilen, ob die Installation sicher und vorschriftsgemäß ist.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt einen selbst durchgeführten Kaminanschluss mit einer Rauchrohr-Verlängerung in einem Flachdachhaus aus den 1980er Jahren. Der Nutzer hat eigenständig einen Durchbruch in den Kamin geschlagen, Hohlräume verfüllt und die Muffe mit feuerfestem Mörtel eingesetzt. Der zuständige Schornsteinfeger verweigert die Abnahme und fordert ein zusätzliches Innenrohr bis zum Kamin, was der Nutzer als übertrieben empfindet.

    🔴 Gefahr: Die selbst durchgeführte Verfüllung von Hohlräumen mit Mörtel ist keine dauerhaft sichere Abdichtung. Bei Gebäuden der Baujahre um 1980 können unerkannte Hohlräume oder Materialschwächen bestehen, die im Brandfall zu einer Rauchausbreitung in der Wand führen können. Der Schornsteinfeger hat hier eine berechtigte Sicherheitsbedenken, da er die Qualität der Eigenarbeit nicht abschließend beurteilen kann.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach einem zusätzlichen Innenrohr ist fachlich nachvollziehbar, da es eine dauerhafte und prüfbare Lösung darstellt. Der Mörtel kann durch thermische Belastung tatsächlich mit der Zeit bröckeln, was zu Undichtigkeiten führen würde. Ein Innenrohr schafft hier eine sichere, wartungsfreundliche Verbindung.

    ➕ Ergänzung: Die Zuluftöffnung für die Dunstabzugshaube ist unabhängig vom Kaminofen zu betrachten. Bei einem 7 kW Ofen in einem 60 m² großen Raum ist die Verbrennungsluftversorgung in der Regel ausreichend, sofern keine weiteren raumluftabhängigen Geräte betrieben werden. Die Forderung nach einer 120 mm Öffnung könnte auf eine übervorsichtige Auslegung hindeuten.

    👉 Handlungsempfehlung: Akzeptieren Sie die Forderung des Schornsteinfegers nach einem Innenrohr, da dies die sicherste und rechtlich einwandfreie Lösung ist. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Montage des Edelstahl-Innenrohrs und lassen Sie die gesamte Anlage anschließend durch den Schornsteinfeger abnehmen. Eine Beschwerde über die Innung oder einen Ombudsmann wäre hier nicht zielführend, da die Sicherheitsbedenken des Bezirksschornsteinfegermeisters fachlich begründet sind.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die selbstständige Herstellung eines Durchbruchs in einen außen aufgemauerten Kamin mit anschließender Verfüllung der Hohlräume und Einpassung einer doppelwandigen Muffe stellt eine erhebliche Eingriffsmaßnahme in die Feuerstättenanlage dar, die nach der 1. BImSchV und der DIN 18160-1 grundsätzlich nur durch befähigte Fachkräfte erfolgen darf.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung von feuerfestem Mörtel allein reicht nicht aus, um die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit (F90) und Dichtheit der Wanddurchführung zu gewährleisten – insbesondere bei Gasbetonwänden (niedrige Brandwiderstandsklasse) und einem Kamin mit Hohlräumen, in denen Rauchgase bei Undichtigkeit aufsteigen und sich im Dachbereich oder in Wohnräumen ansammeln können.

    ⚠️ Korrektur: Die Forderung des Schornsteinfegers nach einer inneren Rauchrohr-Verlängerung bis zum Kamin ist keine Schikane, sondern eine zwingende sicherheitstechnische Anforderung gemäß § 20 Abs. 2 der 1. BImSchV und der Technischen Regeln für das Errichten und Betreiben von Feuerstätten (TRF), da die Wanddurchführung als potenzielle Brand- und Rauchausbreitungspfad klassifiziert wird.

    ➕ Ergänzung: Die Zuluftöffnung von 120 mm ist nicht pauschal überzogen: Bei 7-kW-Ofen und geschlossener Raumluftversorgung (keine ausreichende natürliche Zuluft über Türen/Fenster) ist nach DIN 18893 und TRF eine mindestens 150 cm² große, dauerhaft geöffnete Zuluftöffnung erforderlich – die rechnerische Dimensionierung hängt vom Luftbedarf und der Raumluftführung ab, nicht nur von der Raumgröße.

    ❌ Widerspruch: Eine Abnahme durch die Innung oder einen Ombudsmann kann nicht erzwungen werden – die Abnahme obliegt ausschließlich dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als zuständiger Behörde gemäß Schornsteinfegerei-Handwerksgesetz; eine fehlende Abnahme bedeutet rechtlich eine nicht betriebsbereite Anlage.

    ✅ Zustimmung: Die Skepsis des zweiten Schornsteinfegers ist nachvollziehbar, aber nicht entscheidungsrelevant – die zuständige Behörde ist allein der zuständige Bezirksschornsteinfeger, dessen fachliche Einschätzung auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen (1. BImSchV, TRF, DIN-Normen) maßgeblich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die gesamte Anlage unverzüglich durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten begutachten – eine nachträgliche Abnahme ist nur möglich, wenn die Wanddurchführung nach TRF Anhang 3 mit einer zugelassenen, feuerbeständigen Durchführungs-Dichtung (z. B. Kamin-Durchführungs-Set mit F90-Zertifikat) und einer durchgängigen, dicht verbundenen Rauchrohrverlängerung ausgeführt wird.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine selbst durchgeführte Wanddurchführung am Kamin ohne fachliche Zertifizierung und ohne zertifizierte Durchführungs-Lösung keine Abnahme durch den Schornsteinfeger zulässt und ein sofortiges Sicherheitsrisiko darstellt.
    • Alle drei bestätigen: Kohlenmonoxidgefahr und Brandausbreitung über Hohlräume sind realistische, unmittelbare Risiken – nicht theoretisch.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek und Qwen bewerten die Forderung nach einem Innenrohr als fachlich zwingend und sicherheitstechnisch geboten, während GoogleAI diese explizit nicht thematisiert, sondern allgemein auf „fachgerechte Installation“ verweist.
    • Zur Zuluftöffnung: DeepSeek hält 120 mm für „ggf. übervorsichtig“, Qwen fordert rechnerisch 150 cm² (was 120 mm Durchmesser nicht erreicht) und GoogleAI erwähnt das Thema nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert konkrete Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 2 1. BImSchV, TRF Anhang 3, DIN 18160-1 und DIN 18893 – DeepSeek und GoogleAI nennen keine Paragrafen.
    • Qwen klärt rechtlich zentral: Keine Abnahme durch Innung/Ombudsmann möglich – nur der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist zuständig.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek suggeriert, dass eine Beschwerde bei Innung/Ombudsmann „nicht zielführend“ sei, Qwen stellt klar: Sie ist rechtlich unmöglich – also ein echter Widerspruch in der Rechtsbewertung; hier wird Qwens Einschätzung als sicherere (vorsichtsprinzipielle) gewertet.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste, rechtlich einwandfreie und normkonforme Lösung ist die Nachrüstung mit einem zertifizierten Edelstahl-Innenrohr im Verbund mit einer F90-zugelassenen Durchführungs-Dichtung (nicht nur Mörtel), gefolgt von einer Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger – alle drei KI-Modelle unterstützen diese Linie, Qwen mit stärkster Rechtsbegründung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statik & Wanddurchbruch❌ WiderspruchGoogleAI erwähnt Statikgar nicht, DeepSeek und Qwen betonen klar: Mörtelverfüllung ist nicht statisch sicher und kein Ersatz für zertifizierte Lösung – Qwens Einschätzung gilt als maßgeblich.
    Kohlenmonoxid- und Brandrisiko✅ KonsensAlle drei Modelle identifizieren unabhängig voneinander ein unmittelbares, lebensbedrohliches Risiko bei unsachgemäßer Durchführung – höchste Priorisierung.
    Erforderlichkeit Innenrohr✅ KonsensDeepSeek und Qwen sind explizit einig, GoogleAI impliziert es über „vorschriftsgemäße Installation nach DIN 18160“ – Gesamteinschätzung: zwingend erforderlich.
    Zuluftöffnung (120 mm)⚠️ AbwägungDeepSeek hält sie für ggf. übervorsichtig, Qwen rechnet 150 cm² als Mindestwert vor (≈124 mm Durchmesser), GoogleAI schweigt – Konsens: 120 mm ist kritisch knapp, Nachvergrößerung empfohlen.
    Abnahmeverantwortung❌ WiderspruchDeepSeek: „Beschwerde nicht zielführend“, Qwen: „rechtlich unmöglich“ – Qwens klare Rechtsauskunft nach Schornsteinfegerei-Handwerksgesetz gilt als verbindlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Die nachträgliche fachgerechte Nachrüstung mit zertifiziertem Edelstahl-Innenrohr und F90-Durchführungsset durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder Sachverständigen für Feuerstätten ist die einzige rechtlich, sicherheitstechnisch und normkonform zulässige Lösung – bis zur erfolgreichen Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Austritt durch Undichtigkeiten im Mörtel oder HohlräumenLebensbedrohlich, akute Vergiftungsgefahr – insbes. nachts oder bei geschlossenen Fenstern
    🔴 RisikoBrandausbreitung über nicht abgedichtete Kaminhohlräume in Dachstuhl oder angrenzende RäumeMassiver Gebäudeschaden, Gefährdung von Leben und Nachbarobjekten
    🔴 RisikoKeine Abnahme durch Schornsteinfeger → rechtlich nicht betriebsbereite AnlageHaftungsrisiko bei Schäden, Versicherungsleistung entfällt, Bußgelder möglich
    🔴 RisikoThermische Schädigung von Bauteilen durch unzureichende Feuerwiderstandsfähigkeit (F90-Unterschreitung)Langfristige Materialermüdung, plötzlicher Versagen bei Brandereignis
    🔴 RisikoFehlende oder zu kleine Zuluftöffnung → unvollständige VerbrennungErhöhte CO-Produktion, Rußbildung, Ofenschäden, Rauchgasrückstau
    ✅ ChanceEinsatz eines zertifizierten Edelstahl-Innenrohrs mit F90-DurchführungssetSchaffung einer dauerhaft geprüften, wartungsfreundlichen und versicherungssicheren Lösung
    ✅ ChanceFachlich begleitete Nachrüstung inkl. AbnahmeLangfristige Rechtssicherheit, mögliche Versicherungsschutz-Verbesserung, Wertsteigerung der Immobilie
    ✅ ChanceGanzheitliche Überprüfung aller Feuerstättenkomponenten (Zuluft, Rauchrohr, Kamin)Erkennung und Behebung latenter Schwachstellen, die zuvor unbemerkt blieben
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Sachverständigen für FeuerstättenErstellung eines schriftlichen Gutachtens – rechtliche Absicherung bei späteren Prüfungen oder Verkäufen
    ✅ ChanceAktualisierung der Anlage auf aktuelle Normen (TRF, DIN 18160-1, 1. BImSchV)Zukunftssicherung bei geänderten gesetzlichen Anforderungen, mögliche Förderfähigkeit

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Betriebsunterstellung: Stellen Sie den Ofenbetrieb bis zur vollständigen fachgerechten Nachrüstung und Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger ein – dies ist eine zwingende Sicherheitsmaßnahme.
    2. Fachbetrieb beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten (z. B. über die Website der Zentralstelle für die Bauwirtschaft ZfB oder den Bundesverband der Schornsteinfeger), der F90-zugelassene Durchführungssets montieren und dokumentieren kann.
    3. Zuluftöffnung prüfen und ggf. anpassen: Messen Sie die vorhandene Zuluftöffnung – beträgt sie weniger als 150 cm² (z. B. 120 mm Durchmesser = ca. 113 cm²), vergrößern Sie sie nach den Vorgaben der DIN 18893 und sichern Sie eine dauerhafte Öffnung (z. B. mit feststehendem Gitter ohne Verschlussmöglichkeit).
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen (Kaminplan, Ofen-Datenblatt, Fotos der selbst gefertigten Durchführung, Mörtel-Produktdatenblätter) – sie sind für die Begutachtung durch den Fachmann unverzichtbar.
    5. Zertifizierungsunterlagen anfordern: Verlangen Sie vom Fachbetrieb vor Montage die Zertifikate für das Innenrohr (DIN 18893) und das Durchführungs-Set (F90-Zertifikat nach DIN 4102-4 oder DIN EN 1366-3).
    6. Abnahme dokumentieren: Lassen Sie die erfolgreiche Abnahme schriftlich (mit Stempel und Unterschrift) durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger bestätigen – dies ist die einzige rechtlich wirksame Dokumentation.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Rauchrohr
    Ein Rauchrohr ist ein Rohr, das die Abgase von einem Kaminofen zum Schornstein leitet. Es muss hitzebeständig und dicht sein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Abgasrohr, Ofenrohr, Verbindungsstück
    Kaminanschluss
    Der Kaminanschluss ist die Stelle, an der das Rauchrohr mit dem Schornstein verbunden wird. Er muss fachgerecht ausgeführt sein, um eine sichere Abgasführung zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinanschluss, Abgasanschluss, Verbindungsstelle
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Fachmann, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig ist. Er ist auch für die Abnahme von Kaminanschlüssen und Feuerstätten verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Rauchfangkehrer, Abgaswegüberprüfer
    DIN 18160
    DIN 18160 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Abgasanlagen regelt. Sie umfasst unter anderem die Planung, Ausführung und den Betrieb von Schornsteinen und Kaminen.
    Verwandte Begriffe: Abgasnorm, Schornsteinnorm, Feuerungsverordnung
    Abnahme
    Die Abnahme ist die formelle Bestätigung durch einen Schornsteinfeger, dass ein Kaminanschluss oder eine Feuerstätte den geltenden Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.
    Verwandte Begriffe: Prüfung, Genehmigung, Freigabe
    Flachdachhaus
    Ein Flachdachhaus ist ein Gebäude mit einem Dach, das eine geringe oder keine Neigung aufweist. Bei der Installation von Kaminen und Abgasanlagen in Flachdachhäusern sind besondere Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. die Windverhältnisse und der Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Pultdachhaus, Bungalow, eingeschossiges Haus
    Zuluftöffnung
    Eine Zuluftöffnung ist eine Öffnung, die Frischluft in den Raum leitet, in dem sich ein Kaminofen befindet. Sie ist notwendig, um eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung sicherzustellen und die Bildung von Kohlenmonoxid zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Frischluftzufuhr, Verbrennungsluftversorgung, Belüftung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann benötige ich eine Rauchrohrverlängerung?
      Eine Rauchrohrverlängerung ist notwendig, wenn der Abstand zwischen dem Ofen und dem Kaminanschluss zu groß ist, um mit einem Standard-Rauchrohr überbrückt zu werden. Die Verlängerung sollte so kurz wie möglich sein und den direktesten Weg zum Kamin nehmen, um den Zug nicht zu beeinträchtigen.
    2. Welche Vorschriften gelten für den Kaminanschluss?
      Der Kaminanschluss muss den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen, wie beispielsweise der DIN 18160 (Abgasanlagen). Diese Norm regelt unter anderem die Anforderungen an die Dichtheit, den Brandschutz und die Abgasführung. Es ist wichtig, dass der Anschluss von einem Fachmann geprüft und abgenommen wird.
    3. Was passiert, wenn der Kaminanschluss nicht abgenommen wird?
      Wird der Kaminanschluss nicht von einem Schornsteinfeger abgenommen, darf der Ofen nicht betrieben werden. Im Schadensfall, beispielsweise durch einen Brand oder eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Zudem drohen Bußgelder.
    4. Darf ich den Wanddurchbruch für den Kaminanschluss selbst erstellen?
      Grundsätzlich ist es möglich, den Wanddurchbruch selbst zu erstellen, jedoch sollte man über das nötige Fachwissen und die entsprechenden Werkzeuge verfügen. Insbesondere bei tragenden Wänden ist Vorsicht geboten, da ein unsachgemäßer Durchbruch die Statik des Gebäudes beeinträchtigen kann. Es ist ratsam, vorab einen Fachmann zu konsultieren.
    5. Welche Materialien sind für ein Rauchrohr geeignet?
      Für Rauchrohre werden in der Regel Stahl oder Edelstahl verwendet. Stahlrohre sind kostengünstiger, aber weniger korrosionsbeständig als Edelstahlrohre. Edelstahlrohre sind langlebiger und widerstandsfähiger gegen aggressive Abgase. Die Wahl des Materials hängt von den individuellen Gegebenheiten und den Anforderungen des Ofens ab.
    6. Wie oft muss ein Kaminanschluss überprüft werden?
      Ein Kaminanschluss sollte regelmäßig von einem Schornsteinfeger überprüft werden, in der Regel einmal jährlich. Die genauen Intervalle können je nach Bundesland und den örtlichen Vorschriften variieren. Die Überprüfung dient dazu, die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage zu gewährleisten.
    7. Was ist beim Anschluss eines Kaminofens in einem Flachdachhaus zu beachten?
      Bei einem Flachdachhaus ist besonders auf die Windverhältnisse und die daraus resultierende Sogwirkung auf den Schornstein zu achten. Der Schornstein muss ausreichend hoch sein, um eine einwandfreie Abgasführung zu gewährleisten. Zudem sind spezielle Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um das Flachdach vor Funkenflug zu schützen.
    8. Was tun, wenn der Schornsteinfeger Mängel feststellt?
      Wenn der Schornsteinfeger Mängel am Kaminanschluss oder der Abgasanlage feststellt, müssen diese umgehend behoben werden. Je nach Art und Schwere der Mängel kann der Schornsteinfeger die Nutzung des Ofens untersagen, bis die Mängel beseitigt sind. Es ist ratsam, die Mängel von einem Fachbetrieb beheben zu lassen und die Reparatur anschließend vom Schornsteinfeger abnehmen zu lassen.

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  2. Rauchrohr-Anschluss: DIN 18160 – korrekte Ausführung

    So ganz korrekt ist das nicht ...
    Sehr geehrter Herr Kropp,
    Verbindungsstücke sind gemäß DINAbk. 18160 so in den senkrechten Teil der Abgasanlage einzuführen, dass sie möglichst nahe an den lichten Querschnitt der Abgasanlage reichen, in diesen jedoch nicht hineinragen.
    Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Anschlüsse für die vorgesehene Betriebsweise ausreichend Gas- und
    gegebenenfalls kondensatdicht sind.
    Die macht man zweckmäßigerweise, indem man das Rauchrohr in einem fest eingemauerten Futterrohr bis an die Innenschale des Schornsteines führt. Ganz Unrecht hat Ihr BSFM also nicht, wenn er Ihre Ausführung bemängelt. In der Tat kann der Mörtel irgendwann durch die thermische Belastung anfangen zu bröckeln.
    Ich würde sein Verhalten eher als Korrekt, und nicht als Schikane bezeichnen. Wenn er um die Ausführung Ihrer Konstruktion bei der Abnahme weiß, dann steht er im Falle eines Falles in der Haftung und das möchte er verständlicherweise verhindern.
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Ankenbauer
  3. Kaminabnahme: Übergangsfrist für Rauchrohr-Installation!

    Der Kamin wurde nicht freigegeben, obwohl
    der derzeitige Stand völlig in Ordnung ist. Eine (Übergangs-) Frist zum Einbau des zusätzlichen Rohres wäre ja wohl nicht zu viel verlangt gewesen. Der Mörtel bröckelt sicher nicht sofort los 🙂
    Die Wand besteht übrigens aus Gasbetonsteinen ohne Löcher, da gibt es weder Holz in der Wand noch eine Möglichkeit für den Rauch irgendwohinzukommen, falls der feuerfeste Mörtel wirklich mal bröckeln sollte.
    Die verfüllten Löcher betreffen ausschließlich die Kaminbausteine aus mineralischem Gestein und der Kamin ist außen auf der Hauswand, wo kann da ein Problem entstehen? Ich dachte sogar das füllen aller Unebenheiten mit dem Mörtel wäre nicht nötig gewesen.
    Und zusätzlich störte übrigens auch noch das Fliegenschutzgitter in der Zuluftöffnung (Maschenweite 1-2 mm) in der Küche  -  es könnte sich mit Staub zusetzen und auf alle Steckverbindungen soll noch ein zusätzliches Dichtungsband ... also da kann ich mir nicht helfen, das ist übergenau.
    Muss ich das wirklich akzeptieren?
    Blüht mir weiterer Ungemach, wenn ich versuche mich zu wehren?
    Ich hörte dass man wenig Chancen gegen einen Schornsteinfeger hat ...
    • Name:
    • Joerg Kropp
  4. Schornsteinanschluss: Fachmängel durch Mörtelfüllung?

    Anleitung zum Streit?  -  Nein!
    Sehr geehrter Herr Kropp,
    leider kann ich hier am PC nicht beurteilen, wie in Ordnung Ihre Ausführung des Schornsteinanschlusses ist.
    Wenn ich aber lese, dass Sie die Luftkammen in Ihrem Mantelstein mit Mörtel gefüllt haben, dann vermute ich jetzt einfach mal, dass sich da auch sonst noch einige fachliche Mängel finden.  -  Wie gesagt, ich möchte Ihnen nicht zu nahetreten, aber vieles, was auf den ersten Blick i.O. aussieht, ist es nicht wirklich.
    Die "Übergangsfrist" ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Stellen Sie sich mal vor, Sie haben an ihrem Auto zu breite Reifen angebaut und wollen diese beim TÜV eintragen lassen. Der TÜV-Prüfer stellt fest, dass die Reifen an der Karosserie scheuern. Erwarten Sie vom TÜV-Prüfer eine Eintragung der zu großen Reifen mit dem Hinweis: Naja ... so 500 km wird es schon dauern, bis der Gummi des Reifens durchgescheuert ist?
    Nochmals: Das Verbindungsstück ist bis in die Innenschale des Schornsteines hinein zu führen, ohne in den freien Querschnitt hineinzuragen. Dies ist bei Ihnen ein recht "weiter" Weg. Also müssen Sie den eigentlichen Anschluss der ja im Augenblick innen im Mantelstein liegt, nach außen hin verlängern. Bitte gut mit Mineralwolle isolieren und als bündigen Abschluss in Ihrem Aufstellraum das Doppelwandfutter setzen, an das Sie dann das Rauchrohr anschließen.
    Die hier vom Schornsteinfeger geforderten zusätzlichen Manschetten sind auch erklärlich, denn wenn Sie z.B. ein zylindrisches Rauchrohr mit Muffen haben, kann es Ihnen passieren, dass es sich an den Bögen verdreht, wenn es richtig warm wird. Ich persönlich würde schon alleine zur Sicherheit diese Klemmbänder verwenden.
    Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, wenn Sie sich schikanös behandelt fühlen, sich an die für Ihren Wohnort zuständige Schornsteinfegerinnung zu wenden. Sie müssen mit Ihrem Schornsteinfeger auch nicht einer Meinung sein. Nur glaube ich persönlich nicht, dass ein Schornsteinfegermeister wirklich nur aus dem Grund der Schikane die Abnahme eines simplen Ofenanschlusses verweigert.
    Wie gesagt, ich kann von hier aus nicht in Ihr Haus schauen, aber ich denke mal, dass alle bisher aufgezählte Punkte sicherheitsrelevant sind und Sie schon in Ihrem eigenen Interesse hier höchste Sorgfalt walten lassen sollten.
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Ankenbauer
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Rauchrohr-Verlängerung am Kamin: Montage & Abnahme

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Montage einer Rauchrohr-Verlängerung an einem Kamin in einem Flachdachhaus. Dabei werden Aspekte der DINAbk. 18160, die Notwendigkeit einer Abnahme durch den Schornsteinfeger und mögliche Mängel bei der Ausführung des Kaminanschlusses thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob eine Übergangsfrist für den Einbau eines zusätzlichen Rohres gewährt werden kann.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Rauchrohr-Anschluss: DIN 18160 – korrekte Ausführung müssen Verbindungsstücke so in die Abgasanlage eingeführt werden, dass sie möglichst nahe an den lichten Querschnitt reichen, aber nicht hineinragen. Zudem muss die Gas- und Kondensatdichtheit sichergestellt sein.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Kaminabnahme: Übergangsfrist für Rauchrohr-Installation! wird die Frage aufgeworfen, ob eine Übergangsfrist für den Einbau eines zusätzlichen Rohres gewährt werden kann, wenn der aktuelle Zustand als "völlig in Ordnung" bewertet wird. Es wird argumentiert, dass bei einer Wand aus Gasbetonsteinen ohne Löcher keine unmittelbare Gefahr durch bröckelnden Mörtel besteht.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Schornsteinanschluss: Fachmängel durch Mörtelfüllung? weist darauf hin, dass das Füllen der Luftkammern im Mantelstein mit Mörtel ein Zeichen für weitere fachliche Mängel sein könnte. Eine genaue Beurteilung ist jedoch ohne Inspektion vor Ort schwierig.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Ausführung des Schornsteinanschlusses von einem Fachmann überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Normen und Vorschriften eingehalten werden. Bei Unsicherheiten bezüglich der Abnahme sollte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Schornsteinfeger aufgenommen werden.

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