Reinigungsöffnungen im Doppelzügigen Kamin!
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Reinigungsöffnungen im Doppelzügigen Kamin!
Hallo,
wir haben im August 02 unsere neue Doppelhaushälfte bezogen. Diese wurde von einem Bauträger Schlüsselfertig massiv gebaut. Wir haben dort einen doppelzügigen Kamin von Schiedel eingebaut bekommen. Da wir
eine Gas-Brennwerttherme haben, wurde in dem einen Kaminrohr die
Kunststoffabgasleitung verlegt und das andere Kaminrohr ist für
einen Kaminofen vorgesehen.
Unser Problem ist folgendes:
Der Rohbauunternehmer hat in dem unbenutzten Kaminzug im DGAbk. und
im UGAbk. eine Reinigungsklappe eingebaut, aber in dem Kaminzug für
die Gasheizung keine eingesetzt. Nun hatte der Kaminfeger diesen
Schornstein mit der Heizung auch so abgenommen und genehmigt.
Jetzt haben wir einen neuen Schornsteinfeger, und dieser bemängelte die fehlenden Reinigungsöffnungen im Kamin.
Meine Frage:
1. Muss ich nun diese Reinigungsöffnung nachträglich einbauen oder
nicht?
2. Und hätte der Bauträger dies schon einbauen müssen?
3. Gibt es eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von
Schornsteinen?
wir haben im August 02 unsere neue Doppelhaushälfte bezogen. Diese wurde von einem Bauträger Schlüsselfertig massiv gebaut. Wir haben dort einen doppelzügigen Kamin von Schiedel eingebaut bekommen. Da wir
eine Gas-Brennwerttherme haben, wurde in dem einen Kaminrohr die
Kunststoffabgasleitung verlegt und das andere Kaminrohr ist für
einen Kaminofen vorgesehen.
Unser Problem ist folgendes:
Der Rohbauunternehmer hat in dem unbenutzten Kaminzug im DGAbk. und
im UGAbk. eine Reinigungsklappe eingebaut, aber in dem Kaminzug für
die Gasheizung keine eingesetzt. Nun hatte der Kaminfeger diesen
Schornstein mit der Heizung auch so abgenommen und genehmigt.
Jetzt haben wir einen neuen Schornsteinfeger, und dieser bemängelte die fehlenden Reinigungsöffnungen im Kamin.
Meine Frage:
1. Muss ich nun diese Reinigungsöffnung nachträglich einbauen oder
nicht?
2. Und hätte der Bauträger dies schon einbauen müssen?
3. Gibt es eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von
Schornsteinen?
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Böse Falle
eigentlich hätte der abnehmende Schornsteinfeger das bereits bemerken müssen und Sie hätten eine eindeutige Stellung gegenüber Ihrem Bauträger einnehmen können.
Reden Sie mit dem jetzigen Schornsteinfeger, vielleicht kann er Ihnen rechtlich raten, wie Sie vorzugehen haben. Denn: wenn er Reinigungsöffnungen will, dann müssen Sie welche bauen.
Auf jeden Fall würde ich dem Bauträger schriftlich mitteilen, dass die fehlenden R-Ö vom Schornsteinfeger bemängelt wurden, dass Sie diese Mängelrüge hiermit an ihn weiter leiten und dass Sie ihn zur Nachbesserung auffordern. -
Abnahme
die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger ist doch erfolgt. Darüber haben sie i.d.R. auch eine schriftliche Bescheinigung für die Bauabnahme bekommen.
Da kann nicht nach einem Wechsel der neue Bezirksschornsteinfeger kommen und andere Voraussetzungen im "Bestand" verlangen.
Oder haben sie etwa gar keine Abnahme? -
@NB
-
@TU
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Hier die benötigten Antworten!
Vielen Dank erst mal für die schnellen Reaktionen. Natürlich habe
ich ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit der Genehmigung des
Schornsteinfeger. Und der Heizungsbauer hat auch eine Reinigungsöffnung
für die Öffnung im Schornstein in seinem Abgasrohr vorgesehen. Er hat auch den Bauleiter mehrfach auf die fehlende Öffnung hingewiesen, aber wie
bereits erwähnt fehlt diese immer noch.
Ich habe bereits den Rohbauunternehmer angeschrieben, aber dieser
fühlt sich nur gegen Kostenerstattung zutändig für die fehlende
Öffnung.
Bei einer rechtlichen Auseinandersetzungen stehen die Kosten des Rechtsstreites und der Nutzen nicht gerade positiv zueinander.
Der Bauträger hat sowieso keine Lust mehr etwas zu tun an unserem
Haus, die wir noch viele kleine Mängel haben. Aber die Restrate hat er daher auch noch nicht bekommen und so wird es vermutlich auch bleiben. -
dann