Leistungsmoral  -  Rabenschwarze Schafe im deutschen Handwerk
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Leistungsmoral  -  Rabenschwarze Schafe im deutschen Handwerk

Anbei die unglaubliche Geschichte vom Bau unseres Schornsteins. Leider kein Märchen, sondern Wirklichkeit.
Eine Fachfirma für Ofen und Heizungsbau hat bei uns einen Schornstein eingebaut.
An diesen Schornstein sollte unser Pelletofen angeschlossen werden. Schon lange vor Baubeginn haben wir Kontakt mit der Firma aufgenommen. Unser Haus ist ein Passivhaus. Im ersten Gespräch erwähnte ich, dass das Haus luftdicht gebaut werden muss. Wie aus der Pistole Geschossen, kam die Antwort des Handwerkers. Wir gehen vom Wohnzimmer durch den Keller. Der Ofen hätte schließlich einen Ventilator. Der kann das Abgas in den Keller drücken. Vor Baubeginn bekamen wir dann die mündliche Zusage, dass alles mit Schornsteinfeger abgesprochen sei. Dies war gelogen.
Der Schornstein wurde durch den Keller geführt und auch nicht richtig fertiggestellt. Damit widersprach dieser Schornstein allen Sicherheitsbestimmungen. Trotz mehrerer schriftlicher Mahnungen war der Handwerker nicht zur Fertigstellung und Nachbesserung bereit. Der Schornsteinfeger und die Bauaufsicht haben dann den Schornstein unseres Neubaus mitten im Winter stillgelegt. Unsere Familie war bei bis zu –10 Grad vier Wochen ohne Heizung und Warmwasser.
In Absprache und mit fachlicher Unterstützung des Schornsteinfegers haben wir eine andere Firma beauftragt, die dann den alten Schornstein größtenteils abgerissen hat und einen neuen Schornstein errichtet hat. Dies hat weit mehr gekostet als der ursprüngliche Schornstein.
Wir haben den Schornsteinfeger unter 4 Augen gefragt, ob man nicht wenigstens stundenweise unter Aufsicht heizen könnte. Er hat uns dringend davon abgeraten. Die alte Konstruktion war wirklich lebensgefährlich.
Der Ärger hat kein Ende. Der Handwerker hat uns auf Zahlung des Rechnungsbetrags verklagt. Wie es aussieht gewinnt die Firma den Prozess aus mir unverständlichen formaljuristischen Gründen. Trotz der schriftlichen Bestätigung des Schornsteinfegers und der Stilllegung durch das Bauamt stand die Richterin auf Seiten des Handwerkers. Wir hätten angeblich den Mangel nicht richtig ausgedrückt. In unserem Schreiben hatten wir die Firma zur Fertigstellung des Schornsteins aufgefordert. Das sollte eigentlich jeder Handwerker verstehen oder nachfragen. Zudem hätten wir Fristen verletzt. Dabei können wir belegen, dass wir uns nachweislich schon vier Wochen vor Erhalt der Endrechnung schriftlich an die gewandt haben.
Der Schornstein hat uns den obigen Sachverhalt schriftlich bestätigt. Er hätte ebenso wie der Bauaufsichtsbeamte vor Gericht aussagen können. Die Richterin hat unsere Zeugen nicht geladen. Der Seniorchef des Handwerkers hat gegenüber dem Schornsteinfeger eingestanden, dass der Schornstein falsch konstruiert und gefährlich war. Der Schornsteinfeger hat das in seinem Schreiben aufgeführt. Auch das spielt vor Gericht keine Rolle.
Auf uns kommen hohe Kosten zu. Für den Schonstein haben wir schon 3.000 € gezahlt. Bei einem verlorenem Prozess müssen wir den Schornstein noch einmal bezahlen. Außerdem kommen Gerichts- und Anwaltskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) in Höhe von 2.000 € hinzu.
Die Handwerksfirma besteht schon seit 44 Jahren. Eine solch miserable Leistung konnten wir nicht erwarten. Der Schornsteinfeger meint, dass viele Heizungsfirmen wenig von Schonsteinen haben. Der Juniorchef der Firma, ist Gutachter für Heizungs- und Lüftung bei der Handwerkskammer in Köln. Da hat man offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht.
Soviel zum Niveau eines Teils des deutschen Handwerks und der deutschen Rechtsprechung.
Ich kann den Zimmermann aus dem vorigen Beitrag inzwischen gut verstehen. In Bausachen vor deutschen Gerichten recht zu bekommen, ist nur möglich, wenn man sehr viel Glück, Zeit, Geld und Nerven hat.
  1. Fristen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Ich verstehe nicht ganz Ihren Ärger (bzw. verstehe in ganz gut). Auch hier im Forum ist immer wieder gesagt, Sie brauchen einen Fachmann an Ihrer Seite.

    Wie stellt sich mir der Fall nach Ihrer Darstellung dar:
    Sie haben keine Planung des Pelletofens beauftragt und die Planung der Heizungsanlage aus dem Werkvertrag des Errichters des Passivhauses herausgenommen und stattdessen einen Handwerker beauftragt, der mit einer neuartigen Konstruktion überfordert war. Sie selber waren auch nicht in der Lage die Arbeit fachlich zu beurteilen, hatten keinen Fachmann an Ihrer Seite und haben hin und wieder Ihre Meinung geäußert.

    Nun stellt sich bei Gericht immer die Beweisfrage. Warum soll der Richter Ihnen mehr glauben, als dem Handwerker? Was soll denn der Bezirksschornsteinfeger bezeugen? Das der falsche Schornstein falsch ist?  -  das ist doch offensichtlich unstrittig.

    Warum maulen Sie, wenn Sie Fristen nicht eingehalten haben? Wenn ein Fristversäumnis der Gegenpartei zu Ihren Gunsten wäre, würden Sie doch maulen, wenn man Fristen nicht beachten würde. Warum sollen Sie besonders beurteilt werden?

    Es ist doch nicht neu: Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil. Das Urteil ist schon manchmal nicht richtig, wenn der Verurteilte keine Fehler gemacht hat  -  hier liegen aber offensichtlich viele Fehler von Ihnen vor.

  2. Wir hatten einen Fachmann beauftragt ...

    Pelletöfen sind kein brandneues Produkt. Wir haben den Ofenhersteller Wodtke angeschrieben. Wenn Sie in Dormagen bzw. im Großraum Köln/Düsseldorf wohnen, bekommen Sie unseren Handwerker als Fachbetrieb genannt. Das ist auch heute noch so. Den Betrieb gibt es seit 44 Jahren. Den Tipp mit dem Fachmann passt in 1000 anderen Fällen, aber nicht hier.
    Wir hatten keine Fristen versäumt. In der Revision können wir gegen diesen Punkt angehen. Die Revision macht den Prozess dann noch einmal teurer. In der zweiten Instanz wissen Sie auch, welche formaljuristischen Fallstricke zu Ihrem Ungunsten ausgelegt werden.
    Wir haben uns durch einen Anwalt vertreten lassen. Das hilft aber nichts, wenn die Richterin die Fakten nicht würdigt und unvorbereitet in den Prozess geht. Prozesse vor dem Amtsgericht laufen im 10 Minuten Takt.
    Ich weiß nicht mit welcher Rechtfertigung wir den Schornstein bezahlen sollen. Wenn Sie einen vollkommen verkehrsunsicheres Auto kaufen und dieser nicht repariert werden kann, können Sie den auch zurückgeben.
    Der Schornstein war nicht unbrauchbar, sondern eine tickende Zeitbombe. Immerhin haben wir die Sache überlebt. Wenn es so weitergeht, muss zukünftig noch eine Kostenerstattung an seinen Mörder zahlen.
    Armes Deutschland!
  3. Baubetreuer

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Den unabhängigen Fachmann kann man auf 2 Arten haben. Erstens als unabhängigen Planer oder zweitens als Baubetreuer. Ein Planer hätte den Schornstein richtig geplant (nicht mit allen letzten Einzelheiten  -  die muss der Heizungsbauer kennen) und ein Baubetreuer der Ahnung hat, hätte schon bei Beginn des Murkses Alarm geschlagen. Er muss nicht wissen, wie der Schornstein zu bauen ist, aber er sollte soviel Kenntnis haben, um Murks zu erkennen.

    Beides haben Sie offensichtlich nicht gewollt. Wissen Sie, wieviel weitere Mängel Sie im Haus haben, die Ihnen (noch!) nicht bekannt sind?

    Vor 44 Jahren gab es noch keine Passivhäuser. Möglicherweise hat sich der Heizungsbauer nicht fortgebildet und hat den Wissenstand von vor 40 Jahren  -  und hat deshalb die Wirkung eines Gebläses falsch eingeschätzt und war damit überfordert. Ich bin bei einem BH auch nicht glücklich mit seiner Frischluftzuführung zum Kamin, aber der BH wollte es so und Kaminbauer und Schornsteinfeger haben es abgenickt  -  allerdings ist es gerade an der Grenze des Zugelassenen. Vielleicht wollten Sie es auch so und der Schornsteinfeger hat das nicht voll übersehen und nach Ihren Vorstellungen gebaut  -  und fordert damit mit gewissen Recht die Bezahlung.

    Haben Sie eigentlich einen Blower-Door-Test (BDT) gemacht? Wahrscheinlich nicht! Der Tester hätte dann möglicherweise schon etwas gesagt.

    Das Verhalten der Richterin kann ich nicht einschätzen  -  und Formalien (wenn die zum Nachteil gereichen "Fallstricke" genannt) sollte Ihr RA kennen  -  oder lernt er noch, sodass er bei der Revision dann nicht von anderen Fallstricken spricht. Irgendwie ist mir das unklar. Wenn die Richterin von Fristversäumnissen spricht, wo gar keine vorliegen, hätte doch der RA das nicht hinnehmen dürfen oder waren RA und Richterin mit den Fristen überfordert?

    Ich verstehe, dass Sie verärgert sind, aber versuchen Sie bitte mal objektiv Ihre Fehler (und nicht nur die der anderen) zu sehen. Evtl. ist das sogar hilfreich für die zweite Instanz.

  4. Wir haben ein Passivhaus ...

    Wir haben ein Passivhaus und zwar nicht nur in der Theorie und mit Blower-Door-Test, sondern auch belegt durch die Verbrauchswerte in der Praxis.
    Der Prozess lief wie folgt ab. Am ersten Termin kam ein Vergleichsvorschlag der Richterin. Incl. Rechtskosten hätten wir den Schornstein dann zweimal bezahlt. Begründet hat die Richterin den Vorschlag wie folgt: es könnte ja sein, dass unsere Schilderung des Sachverhalts stimmt und der Schornsteinfeger den Sachverhalt bestätigt. Freundlicherweise hat der Schornsteinfeger den Sachverhalt dann schriftlich bestätigt. Am zweiten Termin wurde das Schreiben des Schornsteinfegers komplett ignoriert. Es kam ein unwirsches: "dann werde ich halt ein Urteil sprechen. " Hinweise auf das Schreiben des Schornsteinfegers wurden ignoriert. Mein Verweis auf die Gefährlichkeit des Schornsteins wurde mit dem Hinweis abgetan: "da kann man auch eine Rechtsmeinung abgetan. " Dann kann ein Antrag meines Anwalts. Und dann war der Termin auch schon vorbei!
    Experten bewahren den Kunden nicht vor Fehlern. Die Lüftungsanlage hatte z.B. gravierende Fehler, die wir selbst behoben haben, obwohl wir die Anlage durch einen Ingenieur des renommierten Herstellers planen ließen.
    Bei der Qualität kommt es primär auf gute Handwerker an. Da haben wir überwiegend sehr gute Erfahrungen gemacht. Typische Aussagen mehrerer Architekten gehen nach dem Muster: "Von Elektrik verstehe ich gar nichts. Halten Sie sich an Elektriker. Ich weiß auch nur, dass Kabel ins Haus gehen. " Als wir ein kleines Problem mit dem Zimmermann an der Baustelle besprochen haben, kam vom Zimmermann der Hinweis: "Architekten kommen nie. Telefonisch sind die kaum erreichbar. " Soweit zur Realität auf deutschen Baustellen.
    Der Handwerker ist um die 40 und Meister. Vom Wissensstand also durchaus auf dem Stand der Zeit. Sollte man meinen. Außerdem ist er Gutachter für Heizung und Lüftung bei der Handwerkskammer in Köln. Unseren Schornstein hat er offensichtlich im Zustand geistiger Umnachtung konzipiert, denn er widerspricht allen deutschen Baugesetzen und den Vorgaben des Ofenherstellers.
    Ich selbst bin natürlich nicht ohne Fehl und Tadel. Aber ich habe keinen Fehler gemacht, der nur annähernd die Qualität des Schornsteins hat. Und wenn: ich hätte zu meinem Fehler gestanden und den Fehler behoben. Die Blamage wäre mir peinlich gewesen.
  5. objektiver

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Ihre letzte Schilderung hört sich objektiver an. Aber es spricht nichts dagegen, dass der Schornsteinbauer mit den Randbedingungen eines Pssivhauses übefordert war.

    Und sehen Sie sich mal den Link an, wie BH auch reagieren können.

    Den Glauben an Gerechtigkeit vor Gericht hatte ich noch nie. Da habe ich auch schon schöne Geschichten erlebt.

    Aber ich habe den Eindruck, dass wir Ihnen kaum helfen können  -  aber ich glaube, das war auch nicht Ihre Absicht. Aber man muss sich mal den Frust von der Seele schreiben können.

  6. Passivhaus = schrotthaus?

    sicher nicht!
    aber planungsintensiv  -  sonst wird's Schrott.
    und ohne 4-Augen-Prinzip läuft nichts  -  oder sogar schief.
    wie man e. solche Aktion starten kann, ohne den Schornsteinfeger schon im Vorfeld
    hinzuzuziehen, ist mir unbegreiflich.
    darauf sollte jeder Objekt- / Fachplaner hingewiesen haben.
    also, hat's keine Fachleute gegeben, weil
    • die nicht beauftragt waren oder
    • weil die fachlich minderkompetent und eben keine "fach"Leute waren?
  7. Stimme zu ...

    Stimme zu den einzigen Fehler, den ich mir persönlich vorwerfe, ist, dass ich den Schornsteinfeger nicht noch einmal persönlich einbezogen habe.
    Die Geschichte ist wie folgt: nach der Baumesse in Essen habe ich die Firma Wodtke angeschrieben und um Infomaterial gebeten. Daraufhin erhielt ich die Adresse des Handwerkers.
    Samstags haben wir dann das Geschäft des Handwerkers besucht. Die Firma hat 10 Beschäftigte, ist in der dritten Generation und hat 3 Meister. Die Mitarbeiter wirkten kompetent. Wir wurden freundlich und umfassend beraten. Ich habe dann in einem Nebensatz darauf hingewiesen, dass unser Haus als Passivhaus geplant wird und daher Probleme mit der Luftdichtheit auftreten könnte. Als Antwort kam ohne Überlegen die Antwort des Meisters: dann legen wir halt den Schornstein durch den Keller. Der Ofen hat ja einen Ventilator. Mit den ersten Plänen sind wir dann noch einmal zum Handwerker gefahren. Ich habe dann mit dem Schornsteinfeger telefoniert. Dieser wirkte etwas erstaunt und bemerkte: Pelletöfen kenne ich noch nicht. In drei Monaten besuche ich ein Seminar auch über Pelletöfen. Ich habe dann mit dem Schornsteinfeger vereinbart, dass der Handwerksbetrieb sich mit ihm in Verbindung setzt. Das ist nie geschehen, obwohl der Handwerker dies zugesagt hat.
    Vor dem Bau des Schornsteins gab es mit dem Handwerker einen dritten Termin auf der Baustelle.
    Später hat der Seniorchef der Firma gegenüber dem Schornsteinfeger erklärt, dass bei unserem Auftrag schwerwiegende Fehler gemacht worden sind. Es wäre eigentlich Stil der Firma, dass sie sich vorab mit dem Schornsteinfeger abspricht. Zwei Tage später kam dann der nächste Brief vom gegnerischen Anwalt.
    Unabhängig von unserem Fall: wie weit kann man sich auf Handwerker verlassen kann. Es ist doch schlichtweg unmöglich alles zu kontrollieren. Man geht man doch eigentlich zum Handwerker, weil man speziell bei sicherheitsrelevanten Gewerken keine Ahnung hat.
  8. ich muss Herrn Kremer zustimmen

    Foto von Martin Kempf

    ich sollte von einem Fachbetrieb erwarten können, dass er mir einen funktionsfähigen Kamin herstellen kann, wenn dies in den Fachbereich dieses Betriebes fällt. Und das tut es zweifelsohne. Es gibt für mich keinen Grund, jede von einem Fachbetrieb vorgesehene Tätigkeit von Bauherrenseite nochmal fünfmal von verschiedenen Experten abnicken zu lassen. Das übersteigt zum einen sicherlich die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers und zum anderen würde ich mich als Fachbetrieb da doch ziemlich verarscht vorkommen und das für eine produktive Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis in Zweifel stellen.
    Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und anstatt die Geschichte wieder ins Reine zu bringen, besitzt der Fachbetrieb die Dreistigkeit, für ein nicht funktionsfähiges Gebilde auch noch Kohle zu wollen. Das ist für mich der Punkt, der angeprangert gehört, und nicht, dass der Bauherr noch fünf unabhängige Experten hinzugezogen hat. Dazu kommt noch eine überlastete und uninteressierte Amtsrichterin. Was also tun?
    Zum einen würde ich mal die Firma Wodke anschreiben und ihr in einem netten Brief mitteilen, welche Experten man Ihnen da empfohlen hat. Des weiteren sollten Sie sich für die zweite Instanz (so sie diesen Weg gehen wollen) besser vorbereiten. Die Aufforderungen zur Nachbesserung, wurden die mit rechtssicheren Fristen vom Anwalt verfasst und zugestellt? Machen Sie Ihrem Anwalt mal Dampf. Wenn das Verfahren wegen Formfehler zu Ihren Ungunsten ausgeht, würde ich mir ernsthaft Gedanken über die Kompetenz des Anwalts machen. Der muss doch gepennt haben, oder welche Formfehler sind das bitteschön? Wenn er nicht in der Lage ist, diese Geschichte zu bügeln, dann soll er es vor der Verhandlung sagen, sonst würde ich überlegen, ob ich nicht gleich noch rechtliche Schritte gegen diese wohl unmotivierte Pfeife ergreife.
  9. Bei unserer Richterin ist ein Menschenleben anscheinend nichts Wert

    Heute habe ich noch einmal Rücksprache mit dem Anwalt genommen.
    Die Richterin hat anscheinend die Position der Gegenseite übernommen.
    Gegen uns wurde vom gegnerischen Anwalt vorgebracht, dass wir den Schornstein in Betrieb genommen haben. Es war kurz vor Weihnachten. Die Temperaturen lagen deutlich unter 0 Grad. Der Bau war noch nicht ausgetrocknet. Wir konnten uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass unser Schornstein gegen alle geltenden Sicherheitsvorschriften verstößt. Woher sollten wir wissen, dass unser Schornstein eine tickende Zeitbombe ist?
    Nach erfolglosen Telefonaten, bei denen sich der Handwerker vollkommen uneinsichtig gezeigt hat und auch bei Zusatzzahlungen nicht zu irgendwelchen Nachbesserungen bereit war, habe ich mehrmals schriftlich zur Fertigstellung des Schornsteins aufgefordert. Die Gegenseite hat dann argumentiert, dass dies nicht konkret genug sei. Zum Hintergrund: u.a. fehlten die Reinigungsöffnungen des Schornsteins. Außerdem war auch für mich als Laie absehbar, dass der Schornstein so nicht durch den Schornsteinfeger abgenommen werden kann. Der Schornstein war schlichtweg nicht fertig. Ich weiß auch heute nicht, wie ein Laie den Sachverhalt treffender beschreiben kann.
    Wir haben zudem einen Bericht des Schornsteinfegers beigefügt. Auch dieser wurde von der Richterin als unzureichend angesehen.
    Daneben haben wir durch Rechnungen belegt, dass wir mehr als die Kosten des Ursprungsangebots für Abriss und Renovierung des Schornsteins ausgegeben haben.
    Alles wurde ignoriert.
    Nach deutschem Recht kann man gegen die Richterin nicht vorgehen. Die Richterin wirkte vollkommen voreingenommen. Alle Einwände wurden mit: "da kann man auch ein andere juristische Meinung haben" abgetan. Einzig verbleibende Möglichkeit ist die Revision gegen das Urteil der ersten Instanz.
    Nach meiner Einschätzung trifft den Anwalt keine Schuld. Alle unsere Argumente liegen in doppelter oder dreifacher Form vor.
    Fristverletzungen spielen keine Rolle. Da habe ich etwas falsch verstanden.
    Juristisch wäre es sicherlich einfacher, wenn wir zu Tode gekommen wären. Dann hätte man strafrechtlich gegen den Schornsteinbauer vorgehen können.
    Möglicherweise hat die Richterin als Sachverständigen oder Handwerker kennen gelernt. Der Firmensitz des Handwerkers liegt in P. nördlich von Köln. Das Amtsgericht liegt in Neuss. Bei unseren ersten Gesprächen wirkte der Handwerker kompetent, hilfsbereit und freundlich. Ich hätte nicht erwartet, dass wir irgendwelche nennenswerten Probleme mit dem Handwerker bekommen könnten.
    Die Firma Wodtke und die Handwerkskammer werde ich noch diese Woche anschreiben.
    Ich bin auch froh über den Beitrag von Herrn Kempf.
  10. Weltpremiere – erster Schornstein mit eingebautem Siphon

    Ein nicht so ganz unwichtiges Detail unseres alten Schornsteins habe ich vergessen. Wir hatten den weltweit vermutlich ersten Schornstein mit eingebautem Siphon. Die Konstruktion ist wie folgt: Schornstein, 90 Grad Bogen, Durchbruch durch die Kelleraußenwand. Innen geht das Abgasrohr wieder nach oben. Fast die Idealform eines Siphons. Im Bereich des Siphons hätte sich Kondenswasser und Regenwasser sowie Ruß abgelagert. Eine im wahrsten Sinne des Wortes "todsichere Konstruktion".
    Ich habe diverse aufmunternde E-Mails erhalten. Dafür auch an dieser Stelle vielen Dank. Ich werde alle persönlich beantworten. Ein E-Mail möchte ich veröffentlichen, weil der Inhalt für Leser mit ähnlichen Amtsgerichtsproblemen hilfreich ist.
    "Entschuldigung für die Einmischung. Ich habe auf Hinweis eines Bekannten Ihren
    Beitrag in BAU.DE gelesen.
    Das ist nicht mein Fach. Allerdings teile ich Ihre Erfahrung mit Amtsrichtern. Nicht als Bauherr, aber als Sachverständiger.
    Mein Rat: verlassen Sie so schnell wie möglich das Amtsgericht. Das sind völlig
    unfähige kleine Götter (der Widerspruch in sich stimmt leider). Auch wenn
    es zunächst mal mehr Geld kostet: machen Sie weiter. Selbständiges
    Beweisverfahren einleiten beim LG. Dazu vorher (ich weiß, kostet Geld)
    privaten Sachverständigen aus einem völlig anderen Gebiet (räumlich)
    beauftragen, der Ihnen bei den technischen Beweisfragen hilft. Denn die
    kann Ihr RA, so gut er sein mag, auch nicht. Sie müssen aus dem Kölner Klüngel raus.
    Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Amtsrichter sind Katastrophen,
    Amtsrichter in Köln sind die Steigerung einer Katastrophe!
    In diesem Sinne viel Erfolg! "
    Einzige Anmerkung: unser Handwerker ist Sachverständiger bei der Handwerkskammer in Köln. Das Amtsgericht liegt in Neuss. Die Anmerkung mit dem Kölner Klüngel stimmt also nur halb.
    Ich wurde zur Nennung der Firma aufgefordert. Inhaltlich habe ich mich an die belegbaren Fakten gehalten. Ich habe keine Ahnung, ob die Nennung der Firma gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt oder nicht. Mir ist wichtig, dass der Beitrag nicht Aufgrund von rechtlicher Risiken gesperrt wird. An Hinweisen wie aus der obigen Email sind sicherlich auch andere Betroffene interessiert.
    Daher werde ich bis zur weiteren Klärung den Firmennamen nicht nennen.
  11. bitte hier keine Firmennamen

    Foto von Martin Kempf

    unabhängig vom Wahrheitsgehalt hat sonst erstmal jeder, der sich hier verunglimpft fühlt, die Möglichkeit, Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen loszulassen.

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