Elektroanschluss
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Elektroanschluss

Wer ist für Elektroleitung zuständig?

Stromversorger will 1 Stromzähler (Einzelzähler, kein Huas-Hauptzähler austauschen. Die Stromleitung muss zuerst in neuen Zustand gesetzt werden.

Wer hat diese Elektroleitung zu modernisieren? EigentümergGemeinschaft, betroffener Eigentümer von dem Stromzähler, oder der Stromlieferant?

  1. Verfügungsgrenzen

    Alles was außerhalb des Sondereigentums ist ist Allgemeineigentum. Also muss sich der Verwalter darum kümmern. Der muss einen zugelassenen Elektromeister beauftragen. Vorher muss das Vorgehen in einer Begehung mit den Eigentümern abgestimmt werden und ist zu protokollieren. Der Elektriker muss ein verbindliches Angebot machen und je nach Höhe muss die Gemeinschaft einen Mehrheitsbeschluss fassen oder bei geringer Angebotshöhe kann der Verwalter nach seiner Befugnis beauftragen.
  2. Elektroanschluss

    Es ist nicht eindeutig ersichtlich um welche Art von Wohnungszähler es sich handelt.

    Der Hauseigentümer kann jederzeit für eine Wohnung oder auch für ein Zimmer sich einen Unterzähler setzen und mit dem Mieter den Verbrauch abrechnen.

    Diese Zähler sind sein Eigentum. Wer sie setzt, abliest und erneuert ist die Entscheidung des Hauseigentümers.

    Es gibt aber auch Wohnungszähler vom Versorger, um mit den einzelnen Mietern abzurechnen. Sie werden vom Versorger eingesetzt und von ihm abgelesen. Daneben gibt es dann noch einen Zähler für den Verbrauch des Allgemeinstromes wie Treppenlicht etc.

    Diese letzten beiden Zähler werden vom Versorger betreut und sie sind Eigentum des Versorgers.

    Da hat der vom Versorger zugelassene Installateur im Normalfall nichts verloren. Müssen dort Änderungen erfolgen sollte man sich zunächst an den Versorger wenden.

    Verlangt der Versorger eine Erneuerung der Anlage führt das der zugelassene Installateur aus und meldet die Fertigstellung dem Versorger, der dann den neuen Zähler setzt. Bei kleinen Änderungen an der Anlage besteht ein Bestandsschutz für die heute nicht mehr übliche Anlage. Dann darf die schwarze Zählertafel auch mit Schraubsicherungen bleiben.

    Werden wegen größerer Änderungen eine Renovierung der Anlage auf den heutigen Stand notwendig müssen _Sie für den heute erforderlichen Zählerschrank mit ca. 5000 € rechnen.

    Die früher üblichen schwarzen Zählertafeln sind Geschichte. Heute sind Zählerschränke mit 1100 mm Höhe der Standard. In einzelnen Bereichen sind noch Schränke mit 900 mm Höhe zulässig. Davon sollte man absehen.

    Der Vorteil der neuen Schränke ist neben den vielen Schutzeinrichtungen eine Möglichkeit, die Anlage stromlos zu schalten und im stromlosen Zustand Änderungen vorzunehmen.


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