Standard Elektroleitung
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Standard Elektroleitung

Wenn man seine Wohnung vermieten will, welche Standard (auch beim Altbau) der Elektroleitung muss man erfüllen bzw. dem Mieter gewähren?

Wieviel mindestens: genug 16 Amper = 3600 Watt?

Damit gleichzeitig mindestens 2 Haushaltgeräte genutzt werden können genug 3600 W doch noch nicht.

  1. roter Hahn

    Wer eine Wohnungsinstallation mit 3600 Watt belastet, riskiert den roten Hahn. Verbraucher ab 2 kW sollten einen eigenen Stromkreis haben, Licht und Steckdosen sollten getrennt sein, Außensteckdosen und Bad müssen über FI abgesichert sein, bei neuer Installation müssen alle Steckdosen einen FI haben. Die Verwendung von Brücken in Steckdosen und gelb-grünen und blauen Adern für die Phasen ist fahrlässig. Vor einer Vermietung am besten die Anlage von einem E-Meister prüfen lassen. Gruß
  2. Können Sie eigentlich auch sinnvolle Antworten geben, Hr. Kirschner

    Der Vermieter ist dafür zuständig und verantwortlich (auch haftungsrechtlich), dass die Elektroanlage sicher ist. Sie muss mindestens die Anforderungen des Errichtungsjahres erfüllen. Das kann (auch wenn es sicher nicht gut ist) auch eine so genannte "klassische Nullung" noch zulässig sein. Ob RCDs erforderlich sind und wenn ja, in welcher Anzahlfür welche Kreise hängt ebenfalls vom Errichtungszeitpunkt/Nachrüstungszeitpunkt ab.

    Bei einer fachgerechten Installation brennt auch bei einer Last von 3600 nichts. 230 V * 16 A = 3.680 Watt Nennleistung!

    Einzig sinnvoller Rat von Ihnen => E-Check

  3. Bastler und Heimwerker können jubeln

    Herr RD, wie können Sie als SV nur so was von sich geben? Es gilt nicht das Jahr der Errichtung, sondern das Datum der letzten Änderung. Wenn eine Vermietung ab dem ersten Tag besteht könnte das auch noch gelten lassen. Wenn aber von einer privaten Nutzung zu einer Vermietung umgenutzt wird, dann muss die E-Anlage den neuesten Vorschriften entsprechen, da gibt es einige Ausführungen die gar nicht gehen. Ein Mieter hat Anspruch auf einen Qualitätsstandard der Elektroinstallation sonst mindert der die Miete. Gruß
  4. Wo steht, ...

    dass bei einer Änderung von Eigennutzung zu Vermietung eine Aufrüstung der Eltanlage (zwingend) erforderlich ist. Nennen Sie doch die Fundstelle und klemmen Sie sich Sätze wie "googlen Sie doch"
  5. alles eine Frage der Haftung

    Wenn ein E-Meister oder SV die Anlage begutachtet und als benutzbar bescheinigt, haftet er auch, ansonsten haftet der Vermieter. Und wer haftet schaut nach Netzform, Erdung und FI. Und jeder Mieter sucht nach Gründen für eine Mietminderung. Spätestens wenn ein Mieter die Qualitätsstufen nach RAL für eine Elektroinstallation hervorholt ist es um jede Bastlerinstallation geschehen. Gruß
  6. Ich wollte kein Gerede..

    über Elektriker, Mietminderung und ähnlichen Unfug lesen, sondern die Begründung der von Ihnen behaupteten AufrüstungsPFLICHT beim Wechsel von Eigennutzung zu Vermietung (ohne Wechsel der Art der Nutzung Wohnen)

    Also bitte  -  werden Sie endlich konkret!

  7. E-Check für Vermieter

    Der E-Check für Vermieter wird bei jedem Mieterwechsel empfohlen, also auch bei Erstvermietung. Der E-Meister prüft nach "dem Stand der Technik" und minimiert die Verantwortung des Vermieters der nach Gerichtsurteilen immer haftet. Stand der Technik sind nun mal Erdungen, FI-Schutzschalter und die sinnvolle Aufteilung von Stromkreisen. Gerade Architekten stehen an vorderster Front zu Vermietern und sollten entsprechend beraten. Viele Fragen könnten vermieden werden wenn die Grundbegriffe zuerst gegoogelt würden, oder fällt Ihnen beim googlen ein Zacken aus der Krone? Gruß
  8. Sparen Sie sich doch bitte Ihre beleidigenden Unterstellungen ...

    und beantworten Sie einfach die Frage, in welcher Vorschrift/Regelung/Verordnung/Gesetz die verpflichtende Aufrüstung der Elektroanlage auf den aktuellsten Vorschriftenstand bei der Umstellung von Eigennutzung zu Vermietung zwingend vorgeschrieben ist.

    Zur Erinnerung  -  Sie schrieben: Wenn aber von einer privaten Nutzung zu einer Vermietung umgenutzt wird, dann muss die E-Anlage den neuesten Vorschriften entsprechen.

    Muss = modales Hilfsverb = ohne Ausnahme durchzuführen.

    Es geht nicht darum, ob ich googlen kann, lesen kann oder an irgendeiner Front stehe, sondern darum, dass Sie Ihre Behauptung BELEGEN.

    Ach ja  -  der E-Check ist eine geschickte Auftragsbeschaffungsmaßnahme der Elektroinnungen.

  9. warum so giftig?

    In diesem Forum erfolgt keine Beweissicherung und keine Rechtsberatung, es werden Hinweise auf Lösungen und Hinweise auf Fallstricke gegeben. Knifflige Probleme werden oft in der Frage geschönt. Würde man eine vor-Ort-Besichtigung tätigen wäre alles noch viel schlimmer. Es darf doch jeder Vermieter selbst entscheiden wie weit seine Haftung geht. Und wenn es um Schadenvermeidung geht dann ist eine Auftragsbeschaffung doch edel und ein winn-winn für beide Seiten. Die ganze Welt besteht aus einer Auftragsbeschaffung, denken Sie dabei nur an die Schornsteinfeger und die Rauchmeldeverordnung. Genug geschrieben, es darf gegoogelt werden. Gruß
  10. qed

    quod erat demonstrandum

    Sie behaupten also fleißig Dinge, die Sie weder wissen noch beweisen können und statt zu Ihrem Fehlern zu stehen, eiern Sie wie die Tagesproduktion einer Legehennenbatterie. Sie verursachen mit Ihren unbedachten und falschen Behauptungen im Zweifel unnötigen Streit zwischen Vermietern und Mietern, wenn Mieter Ihren Unfug lesen und sich im Glauben, Sie wüssten, was Sie schreiben, mit Ihrem Vermieter anlegen. Herzlichen Glückwunsch  -  so haben schon Kriege angefangen.

  11. VDE 0100-600?

    Foto von wiki

    Es wird empfohlen sich dort einmal einzulesen!
  12. Ja und?

    Die enthält Vorgaben zur (Fettdruck) Erstprüfung (/Fettdruck). Herr Kirschner schreibt aber über Nachrüstungspflicht im Bestand!
  13. Ach ja ...

    wenn hier ein Herr Kirschner oder ein wiki meint, etwas zu wissen, dann wäre es doch im Sinne aller wichtig, diese Erkenntnis zu verbreiten. Am besten, indem die genaue Quelle angegeben wird. Und nicht durch das Vortäuschen von Wissen durch "googlen Sie mal" oder "ich würde empfehlen, mal xy zu lesen". Das ist schlicht Diffamierung. Es bedeutet nämlich  -  das gibt es und Du bis nur zu blöd es zu finden!
  14. Möglicherweise hilfreich  -  Web-Link zu einem BGH-Urteil

  15. Zu den Ausstattungsmerkmalen

    Foto von wiki

    Zu den Ausstattungsmerkmalen ist möglicherweise noch auf:
    • DINAbk. 18015, beziehungsweise
    • RAL-RG 678

    hinzuweisen.

    Super "Teamwork"!?

  16. Mal eine Idee ...

    Es könnte, auch wenn keine juristische Pflicht dazu besteht, trotzdem angebracht sein, bei sehr alten oder zweifelhaften Elektroinstallationen das E-Werk um Stellungnahme oder Grobinspektion zu bitten. Was den einen eine "unnötige Auftragsbeschaffungsmaßnahme" ist, dürfte in Wirklichkeit der Unfall- und Brandverhütung (Unfallverhütung, Brandverhütung) dienen. Ich persönlich finde, eine halbwegs zeitgemäße Elektroinstallation sei eine wertvolle Unfallverhütungsmaßnahme.

    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Die maximale Anschlussleistung aller zur gleichen Zeit betriebenen Verbraucher richtet sich nach dem maximalen Querschnitt der verlegten Leitungen. Damit diese nicht überschritten wird, muss die Installation entsprechend abgesichert sein. Wenn der Anschluss für heutzutage übliche Ansprüche gering bemessen ist, sollte man diesen Umstand im Vertrag erwähnen und den Mieter vor Unterzeichnung darauf aufmerksam machen, um später Ärger zu vermeiden.


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