Wechsel des Ingenieurs nach Entwurfsplanung (Phase 4)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Wechsel des Ingenieurs nach Entwurfsplanung (Phase 4)

Folgendes Problem:
Bundesland Bayern; Projekt: Öffentliche Kanalisation;
Für die Planungsphasen 1 bis 4 wird dem Ingenieurbüro A ein Auftrag erteilt. Ab der Planungsphase 5 bis zur Fertigstellung des Bauwerks wird Ingenieur B beauftragt.
Welche Leistungen muss Ingenieur B bei Erhalt der Planunterlagen zusätzlich zu den Leistungen der Phase 5 bis 9 ausführen?
Ist Ingenieur B verpflichtet, die Planung des Ingenieur A im Detail zu Prüfen?
Wie wird Ingenieur B diese zusätzliche Arbeit erstattet?
Ist es Regelkonform, wenn zum Abrufen der Öffentlichen Fördermittel Bauwerke in den Bestandsplänen ersichtlich sind, die niemals gebaut wurden?
Wo finden sich zu diesem Problem weitere Ausführungen?
Kann man aus dem BauGB die Pflichten und Aufgaben des Bauherrn auch auf einen öffentlichen Träger einer Baumaßnahme anwenden?
Schon mal vielen Dank für die Mühen.
MfG Stefan Weigel

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