Schweizer oder deutsche Mehrwertsteuer auf Architektenhonorar
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Schweizer oder deutsche Mehrwertsteuer auf Architektenhonorar

Ich habe für ein Renovierungsprojekt (Mehrfamilienhochhaus) in der Schweiz (Kanton Zug) einen Architekten, der in München niedergelassen war, beschäftigt. Nun bin ich überrascht, dass er (noch im alten Jahr) mir auf das vereinbarte Honorar nicht 7,6 % Schweizer, sondern 16 % deutsche Mehrwertsteuer berechnet hat. Gelten für die Festlegung des Architektenhonorars und der Mehrwertsteuer grundsätzlich deutsche oder Schweizer Regelungen (HOAIAbk. etc.)? Die Architektenleistung wurde doch exportiert und Exportartikel unterliegen bekanntlich nicht der Mehrwertsteuer des exportierenden, sondern höchstens des importierenden Landes.
Beste Grüße aus China und danke für eine Antwort!
  • Name:
  • Mehrwertsteueropfer?
  1. Ich kenne das so,

    dass das Belegenheitsprinzip der Immobilie über die MwSt. entscheidet, also Schweizer Satz.
    Ist aber ein paar Jahre her.
  2. Projektstandort maßgebend für Honorar-Mehrwertsteuer

    Wir haben in Luxemburg mit einem deutschen Architekten gebaut. Hier gelten 15 % MwSt. Also wurde mit diesem Satz abgerechnet.
    Michel Cames
  3. § 3 a Abs. 2 UStG

    sagt:
    Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen (...)
    c) sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung oder der Ausführung von Bauleistungen dienen.
    Ort der Leistung ist also die Schweiz, demnach hat aus deutscher Sicht auch die Schweiz das Recht auf die Umsatzbesteuerung.
    Für den Architekten bedeutet das wohl, dass er sich in der Schweiz einen Fiskalvertreter suchen muss, ich schätze mal, der Architekt weiß das schlicht und ergreifend nicht, er soll es einen Steuerberater fragen.
    Gruß Susanne
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel

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