Bauen im Überschwemmungsgebiet möglich?
BAU-Forum: Hochwasser

Bauen im Überschwemmungsgebiet möglich?

Der Eigentümer des Grundstücks beruft sich auf Bestandschutz. Die
alten Gewerbe-Hallen sind vor 8 Jahren abgerissen worden.
Es handelt sich um 20000 m² gr. Hafengebiet. Mein Haus liegt direkt hinter der Hochwasserschutzmauer. Der Investor plant dort 10 riesige Baukörper  -  6 geschossig + 40 Meter Breit auf einem 3 Meter hohen Plateau als flutbare Tiefgarage. Meine Nachbarn und ich können es nicht glauben. Wir haben Eingaben zum vorhabenenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf an die Stadt gesandt. Kann uns jemand Tipps geben, wie wir diesen irrsinnigen Plan stoppen können, oder sind wir machtlos. Gibt es ähnliche Fälle?
Viele Grüße
S. Thelen
  • Name:
  • Sabine Thelen
  1. Schwierig

    Erstmal ist davon auszugehen, das kein Bestandsschutz existiert, und so würde ich dies auch formulieren, da die Hallen vor 8 Jahren abgerissen wurden. Bestand kann nur haben, wie das Wort schon sagt, was besteht und dies ist nach dem Abriss regelmäßig nicht mehr der Fall, gewöhnlich kann sogar die Aufgabe der Nutzung (Leerstand ) über längeren Zeitraum den Bestandsschutz in der Argumentation der Bauämter verwirken.
    Das Problem was Sie haben ist eher das der Flächenausweisung. Ist also das Gelände des Hafens auf dem die Gebäude entstehen sollen in einem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet, Mischgebiet oder gar Gebiet mit Sondernutzung z.B. Hafen ausgewiesen, gelten die Festsetzungen im Plan. Dies kann Ihnen Ihre zuständige Planungsbehörde beantworten und hier können durchaus geschilderte Bebauungen möglich sein. Ihre Einspruchsmöglichkeiten wären dann erheblich eingeschränkt.
    Der Weg zum Baurechts-Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben.
  2. Bauordnung?

    Bestandsschutz glaube ich kaum, dass der noch zieht  -  Überschwemmungsgebiet  -  muss kein Bebauunungshinderniss sein -
    Kritisch sehe ich die Nähe von Gewerbe / Industrie .. und Wohngebiet! Bei uns wird derzeit versucht, ein Wohngebiet in der ersten Reihe (nur Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus (MFH)) zum Mischgebiet unzuschreiben, damit die nächste Reihe Gewerbegebiet werden kann! Angeblich, so unser Planungsamt, muss zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet ein Schutzstreifen oder ein Mischgebiet liegen, so ändert man mal schnell den Flächennutzungsplan, um Gewerbeansiedlung zu ermöglichen.
    Allerdings kann es sein, das dieser Schutzstreifen bei bestehender Konfiguration nicht erzwingbar ist.
    allerdings haben Sie Anspruch auf Einhaltung des Immisionschutzes betreffs Lärm (im Wohngebiet Tag- und Nachtpegel sind einzuhalten). U.U. kann schon die Forderung nach einem Schallschutzgutachten den Planern zu Denken geben!
  3. Zu bauen im Überschwemmungsgebiet

    Der FLächennutzungsplan im Bereich des Hafengelädes soll demnächst von Gewerbe in Wohngebiet geändert werden. Wir liegen
    hinter der Rheinmauer im Mischgebiet, hätten aber gerne eine Änderung als Grünfläche, ohne Bebauung. Die Gutachten des Investors beziehen sich hauptsächlich auf die Bewohner der neuen ETW. Es gibt Altlasen im Boden. Die Luftwerte sind bleihaltig.
    In unseren Eingaben haben wir 51 Punkte einer gravierenden Verschlechterung der Wohnsituation angegeben. Haben wir Einfluss auf die Änderung des FNP in Grünfläche? Oder hat die Stadt da freie Hand. Die Bürger wollen, dass dort eine öffentl. Grünfläche
    entsteht und keine Bebauung. Es besteht kein Bedarf an weiteren ETW, da 500 ETW in der Nähe im Bau sind, die noch nicht im Gutachten berücksichtigt wurden. Wegen der Bebauung soll die
    Hochwasserschutzwand abgerissen und vorverlegt werden. Der Grundwasserspiegel steigt. Bleibt uns nur noch die Klage?
    (Kosten 30000,- €) Motiv der Bebauung ist "Klüngel und Profitgier" Bitte E-Mailt mir.ThelenSabine@web.de
    • Name:
    • Sabine Thelen
  4. Planungshoheit

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Gemeinde (Stadt) hat über Ihr Gebiet die Planungshoheit. Sie entscheidet nahezu allein, wo welche Baugebiete ausgewiesen werden.
    • Sie haben zwei Möglichkeiten

    1. Politik: üben Sie durch Einschaltung der Presse, Gründung von Interessenverbänden usw. Druck auf die Politiker aus. Vielleicht überdenken die ihre Entscheidungen, wenn sie den Eindruck haben, dass Sie damit viele Wählerstimmen verlieren werden ...
    2. Rechtlich: Wenn bei der Ausweisung als Gewerbegebiet gesetzliche Vorgaben (z.B. Gesunde Wohnverhältnisse, Lärmschutz, Naturschutz isbesondere seltene Arten usw.) verletzt werden, können Sie dagegen klagen. Nähere Auskünfte erkanten Sie bei einem Fachanwalt für Bauplanungsrecht.

    • Zum Thema Klüngelei: Die öffentlichen Haushalte haben Geldprobleme. Wenn dann ein Investor kommt und viel Geld ins Gemeindesäckel bringt wird dieser i.d.R. mit offenen Armen begrüßt. Er bringt Arbeitsplätze, Gewerbesteuer, Kaufpreis Grundstück uvm.

    Die (von Ihnen gewünschte) Alternetive für die Gemeinde wäre: Grundstück behalten, Altlastensanierung, Anlegen als gemeindliche Grünfläche, regelmäßige Pflege ... das kostet viel Geld, welches die Gemeinde meist nicht hat.

    • So schön Ihr Wunsch auch ist, die Realität sieht nun mal anders aus.
    • Eine gute Nachricht habe ich noch für Sie: Wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden, Sind dafür auch Ausgleichsflächen zu schaffen, die meist parkähnlich begrünt sind. Da die bestehende Nutzung aufgegeben ist, kann hier zumindest von einer teilweisen Neuausweisung gesprochen werden.

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