Wiederaufbauhilfe: Der Freistaat Sachsen fördert 80 % der Wiederherstellungskosten an Wohngebäuden
BAU-Forum: Hochwasser

Wiederaufbauhilfe: Der Freistaat Sachsen fördert 80 % der Wiederherstellungskosten an Wohngebäuden

Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Aufbauhilfe für Wohngebäude
Was versteht man unter "Pauschalierter Zeitwert"?
Die Intention dieser VwV ist, die entstandenen Vermögensverluste zu ersetzen. Maßgebend ist dabei der Zeitwert. Da der Zeitwert jedoch nur mit (aufwendigen und teuren) Gutachten zu ermitteln ist wurde entschieden, den Zeitwert pauschal mit 80 % des Wiederbeschaffungswertes anzusetzen. Dies geschah wohlwissend der Tatsache, dass  -  bezogen auf den Zeitwert  -  Eigentümer gerade bezugsfertig gewordener Wohngebäude eine geringere und Eigentümer älterer Wohngebäude eine höhere Zuwendung erhalten.
Sind Kosten für Ölbeseitigung im Mauerwerk und Fäkalienpilzbefall auf Innenwänden förderfähig?
Ja.
Wie verhält es sich mit bereits abgeschlossenen Instandsetzungsarbeiten (z.B. Heizungserneuerung), z.B. auch durch Eigenleistung?
Bereits abgeschlossene Instandsetzungsarbeiten sind nach Maßgabe der Ziff. VII. 11. Abs. 1 grundsätzlich zuwendungsfähig. Bei Schäden ab 30.000 € ist ein Gutachten nach Ziff. VII. 1 Abs. 2 auch dann einzuholen, wenn die Instandsetzungsarbeiten bereits im Ganzen oder zu einem Teil abgeschlossen sind. Eigenleistungen oder Leistungen in Nachbarschaftshilfe gehören nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.
Für den Teil der Arbeiten, die ich weitgehend in Eigenleistung erbracht habe, kann ich also Kassen- und Rechnungsbelege (Kassenbelege, Rechnungsbelege) für meine Materialeinkäufe und für alle weiteren Facharbeiten Handwerkerrechnungen einreichen?
Ja.
Bekomme ich meine Materialrechnungen dann zu 100 % erstattet, da ich ja weit über die vorausgesetzten 20 % Eigenanteil hinaus eigene Leistungen in Form der eingesetzten Arbeitszeit erbracht habe?
Nein.
Der Schaden an meinem Haus beträgt unter 30.000 €. Nach der Verwaltungsvorschrift genügt es hier, eine Kostenberechnung mit Leistungsverzeichnis vorzulegen. Dürfen das auch separate Leistungsverzeichnisse der einzelnen Gewerke sein?
Ja, allerdings müssen diese dem Formblatt DINAbk. 276 entsprechen.
Was bedeutet Ermittlung nach II. Berechnungsverordnung in Verbindung mit DIN 276?
Der betroffene Wohnungseigentümer muss der Wohnungsbauförder-Stelle die gesamten Wiedererrichtungskosten auflisten. Die DIN 276 definiert und vereinheitlicht die Kostenkriterien (Kostenplanung, -Ermittlung, -Schätzung, -Berechnung, -Anschlag, -Feststellung, -Kontrolle und -Steuerung). So wird die WohnungsbauförderStelle in die Lage versetzt, Art und Weise der Wiederherstellung der betroffenen Gebäude und Wohnungen vergleichen zu können.
Sind Nebengebäude, die nicht mit dem Wohnhaus verbunden sind (Waschhaus mit Waschmaschine und Trockner z.B. ) auch förderfähig?
Nein. Waschhäuser, Mangelstuben, Schuppen etc. gehören nicht zum Wohngebäude, wenn sie nicht mit ihm baulich verbunden sind.
Sind Schäden am Swimmingpool ebenfalls förderfähig?
Nein. Ein Swimmingpool gehört nicht zum Wohngebäude und stellt auch keine private Erschließungsmaßnahme oder Ordnungsmaßnahme dar.
Bei der Soforthilfe habe ich einen abschlägigen Bescheid erhalten, da nur der Keller überflutet war. Dort hat das Wasser aber weit über 5.000 € Schaden an der Heizung hinterlassen. Lohnt sich für mich eine erneute Antragstellung für das neue Förderprogramm?
Ja.
Ich habe zwar sehr umfangreiche Schäden an den Hauswänden. Die Statik des Gebäudes ist aber nicht beeinträchtigt. Brauche ich für die Wiedernutzbarmachung meines Hauses irgend eine Genehmigung?
Nein, eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Ich habe noch Bauzeichnungen von der letzten Modernisierung vor einigen Jahren. Seitdem hat sich am Grundriss des Hauses nichts geändert. Genügt es, wenn ich die Grundrisse kopiere, die Quadratmeterzahlen in die Räume eintrage, die vom Wasser überfluteten Flächen farbig einzeichne, die Höhe des Wasserstands in den Räumen angebe und die Lage der Heizungsanlage kennzeichne?
Ja.
Die 20 % Eigenanteil an den Wiederherstellungskosten kann ich derzeit nicht erbringen. Wie soll ich mich verhalten?
Hier kann eine Spendenanfrage an die Wohnungsbauförderstelle, das Diakonische Werk Sachsen, den Caritasverband oder das Deutsche Rote Kreuz gerichtet werden. Eine entsprechende Anfrage kann über die Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden. Daneben kommt noch ein "Sonderprogramm Hochwasser für private Haushalte" der KfW-Bank in Betracht.
Führt eine zweckgebundene Spende in Höhe von 20 % der Reparaturkosten für Gebäude zu einer Zahlung der restlichen 80 % der Reparaturkosten durch den Staat?
Nach Ziff. VII. Punkt 1 der VwV Aufbauhilfe  -  Wohngebäude 2002 Zuschussprogramm werden sog. einzelzweckgebundene Spenden auf die zu 80 % förderfähigen Wiederherstellungskosten angerechnet, d.h. der Freistaat Sachsen zahlt in dem von Ihnen geschilderten Fall lediglich 60 % der Reparaturkosten.
Führen zweckgebundene und zweckfreie Spenden in Höhe von mehr als 20 % der Reparaturkosten für Gebäude zu einer Erhöhung des Eigenanteils?
Zweckfreie Spenden gelten als Eigenanteil und mindern damit nicht die Förderung in Höhe von 80 % der förderfähigen Wiederherstellungskosten (die VwV spricht in Ziff. VII. Punkt 3 von einzelzweckfreien Spenden).
Zweckgebundene Spenden werden nicht als Eigenanteil betrachtet, sondern werden von den errechneten 80 % der förderfähigen Wiederherstellungskosten abgezogen.
Werden Spenden für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift berücksichtigt?
Spenden zur Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat sind für die Aufbauhilfe von Wohngebäuden nicht relevant.
Bis wann ist mit einer Auszahlung der Zuwendungen zu rechnen?
Bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb weniger Tage.
Wie ist die Handhabung von Eigenleistungen für den Wiederaufbau des Hauses (Eigenleistungen in Verwaltungsvorschrift vom 26. September 2002 nicht enthalten), oder können diese in den Eigenanteil von 20 % mit angerechnet werden?
Gem. Ziff. VII. Punkt 10a) der VwV sind Baumaßnahmen nur dann förderfähig, wenn die Ausgaben, "jeweils mit Rechnungsbelegen" dokumentiert werden. Dies ist bei Eigenleistungen im Sinne einer "Muskelhypothek" nicht möglich. Deswegen werden diese nicht nach der VwV Aufbauhilfe gefördert.
Sind private Erschließungsanlagen, wie Straßen und Brücken, auch förderfähig, wenn das dazugehörige Wohngebäude keine Hochwasserschäden aufweist?
Ja, diese Aufwendungen sind gemäß Ziffer II (1) Nr. 3 VwV-Aufbauhilfe Wohngebäude förderfähig, auch wenn das dazugehörige Wohngebäude keine Schäden aufweist.
Sind Schäden von Mietern am Hausrat zuwendungsfähig?
Nein. Schäden am Hausrat sind nicht zuwendungsfähig. Das Programm umfasst nur Gebäudebezogenen Baumaßnahmen (ggf. mit Erschließung).
Ist bei der VwV-Aufbauhilfe auch ein einzelner Eigentümer einer Eigentumswohnung antragsberechtigt oder ist wie bei der VwV Soforthilfe Wohngebäude zu Verfahren, wonach nur ein Bevollmächtigter antragsberechtigt?
Nach VwV-Aufbauhilfe ist gemäß Nummer III. 1. jeder einzelne Eigentümer einer Eigentumswohnung für den Schaden an seiner Wohnung antragsberechtigt. Wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist der Bevollmächtigte der Eigentümergemeinschaft der Antragsteller. Es kann der Fall auftreten, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft (namens der Bevollmächtigte) für den Schaden am Gemeinschaftseigentum einen Antrag stellt und zudem die einzelnen geschädigten Eigentümer für den Schaden an der eigenen Wohnung (die Wohnung muss nicht selbst genutzt sein!) einen Antrag stellen.
Sind freistehende Garagen förderfähig? Wie sieht es mit Garagen, die im Souterrain eines Wohngebäudes angesiedelt sind, also in das Gebäude integriert sind?
Freistehende Garagen sind selbständige Bauwerke und nicht förderfähig. Integrierte Garagen (z.B. die im Kellergeschoss gelegenen Garagen) sind hingegen Bestandteile des Wohngebäudes.
Wann dient ein Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken? Bemisst sich das nach einem Prozentsatz?
Sofern es zu mehr als 50 % Wohnzwecken dient, gemessen an der gesamten Nutzfläche des Hauses.
Wenn sich die Rechnungsbeträge (vorwiegend Materialrechnungen) meiner Eigenleistung zur Wiederherstellung meines Wohnhauses auf weniger als 80 % des im Gutachten ermittelten notwendigen Aufwandes summieren, kann ich da eine vollständige Erstattung meiner Kosten erwarten?
Nein. Materialkosten sind entsprechend des prozentualen Anteils an den gesamten förderfähigen Wiederherstellungskosten auch nur zu 80 % förderfähig, auch dann, wenn der Leistungsanteil in Eigenleistung erbracht wird. Materialkosten sind wie alle Wiederherstellungskosten zu 80 % förderfähig. Sie sind durch Rechnungen nachzuweisen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Sind Mietausfallkosten des Vermieters, sowie zu erstattende Umzugskosten an den Mieter förderfähig? Wenn ja, durch welche Maßnahme?
Nein. Es handelt sich nicht um förderfähige Wiederherstellungskosten im Sinne der VwV Aufbauhilfe.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Innenministeriums.
Stand 2.11.02
Weitere Infos über :
Arbeitsgruppe Hochwasserschäden Sachsen
im Energieberatungszentrum
  1. Hallo Herr Jahn, wirklich guter Beitrag, könnten ...

    Hallo Herr Jahn, wirklich guter Beitrag, könnten Hallo Herr Jahn,

    wirklich guter Beitrag, könnten Sie für die jetzige Flutopfer den Beitrag aktualisieren/neu einstellen? Weil mit der Hochwasser Soforthilfe von 1.500  -  2.000 € je nach Bundesland (Quelle:

    ) Werden die Flutopfer wohl nicht ganz auskommen ...


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