Wartungsvertrag abgelehnt: Was tun bei Gewährleistungsmängeln nach VOB?
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Wartungsvertrag abgelehnt: Was tun bei Gewährleistungsmängeln nach VOB?

Hallo,
wir haben ein Haus per Werkvertrag nach VOBAbk. bei einem Generalübernehmer gekauft und vor einem Dreivierteljahr bezogen.
Dieser Generalübernehmer bietet für verschiedene Gewerke Wartungsverträge an  -  z.B. Fenster, Türen oder auch Heizung.
Wir wollten diese Wartungsverträge mit ihm abschließen. Nun hat es aber seit unserem Einzug eine Menge (berechtigte) Beanstandungen unsererseits gegeben, die nach einigem Hin und Her dann auch vom Bauträger beseitigt wurden. Nur hat der nach diesen Beanstandungen wohl keine Lust mehr, mit uns einen Wartungsvertrag abzuschließen (wohlweislich?)  -  trotz mehrfacher Aufforderungen unsererseits lässt er uns einfach die Verträge nicht zukommen.
Nun höre ich immer wieder, dass die Gewährleistung für Heizung etc. nur dann die in der VOB festgeschriebenen 4 Jahre beträgt, wenn man mit der ausführenden Fa. einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat  -  sonst nur zwei Jahre. Was ist aber, wenn wir den Wartungsvertrag gerne hätten  -  der Generalübernehmer ihn uns aber vorenthält? Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus? Kann der Generalübernehmer auf diese Weise zu seinen Gunsten die längere Gewährleistungsfrist verhindern? Oder gilt das mit den vom Abschluss eines Wartungsvertrags abhängigen Gewährleistungsfristen für Generalübernehmer sowieso nicht, sondern nur für direkte Verträge mit den einzelnen Handwerksfirmen?
Ich hoffe, uns kann jemand Rat geben  -  danke schon mal!
  • Name:
  • Stefanie
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Wenn der Generalübernehmer den Wartungsvertrag verweigert, während noch Gewährleistungsansprüche bestehen, ist das Vorgehen klar definiert.

    Zunächst sollten Sie alle Mängel schriftlich und detailliert beim Generalübernehmer anzeigen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie alle Beanstandungen und den Schriftverkehr sorgfältig.

    Die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk. beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Innerhalb dieser Frist ist der Generalübernehmer für Mängel verantwortlich, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.

    Sollte der Generalübernehmer die Mängelbeseitigung ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem Generalübernehmer in Rechnung stellen. Es ist ratsam, vorab ein Gutachten einzuholen, um die Mängel und deren Ursachen zu dokumentieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Bedingungen für Bauverträge und ist besonders relevant für Gewährleistungsansprüche.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Gewährleistung, Mängel.
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: VOB, Gewährleistung, Abnahme.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers für Mängel, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren.
    Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Mängelanzeige.
    Mängelanzeige
    Die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Unternehmer über vorhandene Mängel am Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, VOB, Mängelbeseitigung.
    Abnahme
    Die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Gewährleistung.
    Generalübernehmer
    Ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks übernimmt und die einzelnen Gewerke koordiniert.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, Bauleitung.
    Gewährleistungsfrist
    Der Zeitraum, in dem der Unternehmer für Mängel an seinem Werk haftet. Nach VOB beträgt die Frist in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, VOB, Abnahme.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Bedingungen für Bauverträge und ist besonders relevant für Gewährleistungsansprüche.
    2. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.
    3. Was tun, wenn der Generalübernehmer die Mängelbeseitigung ablehnt?
      Setzen Sie dem Generalübernehmer schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn diese Frist verstreicht, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten dem Generalübernehmer in Rechnung stellen.
    4. Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers für Mängel, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    6. Was bedeutet Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    7. Was ist ein Mangel?
      Ein Mangel ist eine Abweichung des Werks von der vereinbarten Beschaffenheit. Ein Mangel kann die Gebrauchstauglichkeit des Werks beeinträchtigen.
    8. Kann ich auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend machen?
      Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie nur dann Ansprüche geltend machen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

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    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      So gehen Sie vor, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert.
    • VOB/B im Detail
      Erläuterungen zu den wichtigsten Paragraphen der VOB/B.
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      Checkliste für die Bauabnahme, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
    • Rechte bei Baumängeln
      Ihre Rechte als Bauherr bei mangelhafter Bauausführung.
  2. Gewährleistung Heizung: VOB-Regelung vs. Wartungsvertrag

    Foto von Ralf Wortmann

    Heizung: Verkürzte Gewährleistung, weil kein Wartungsvertrag?
    Hallo, Stefanie!
    Du meinst den § 13 Ziff. 4 Abs. 2 VOBAbk./B. Dieser § bezieht sich jedoch nur auf "maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen". Nach herrschender Meinung gehören hierzu zwar z.B. Ölfeuerungsmaschinen und Wärmepumpen, nicht jedoch gewöhnliche Heizungen, da diese keine Maschinen sind.
    Zudem habt nicht ihr den Wartungsvertrag abgelehnt, sondern der Auftragnehmer. Es gilt also keine nach § 13 Ziff. 4 Abs. 2 VOB/B verkürzte Gewährleistung  -  da könnt ihr ganz beruhigt sein.
    Zudem: in sehr vielen Bauträgerverträgen, insbesondere bei Bauverträgen mit privaten Verbrauchern und dann, wenn nicht die "VOB als Ganzes" vereinbart wurde, sondern wenn die Regeln der VOB durch Sonderregeln im Vertrag modifiziert wurden, gilt nicht nur die 4 jährige Gewährleistungsfrist der VOB/B, sondern sogar die gesetzliche 5 jährige Gewährleistungsfrist nach § 634a Abs. I Satz 2 BGBAbk..
    Viel Grüße
    Ralf
  3. Gewährleistung: 2 Jahre für feuerberührte Heizungsteile nach VOB

    Für die vom
    Feuer berührten Teile einer Heizungsanlage beträgt die Gewährleistung grundsätzlich nur 2 Jahre. Wartungsverträge für Türen/Fenster sind Unsinn.
    Die VOBAbk./B sagt sinngemäß
    " Für maschinelle/Elektrotechnische/Elektronische Anlagen bei den die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat verringert sich die Gewährleistung von 4 auf 2 Jahre, wenn ein Wartungsvertrag mit dem Unternehmer NICHT abgeschlossen wurde"
    • Name:
    • M.P.
  4. VOB/B vs. BGB: Gewährleistung Heizung – 2 oder 5 Jahre?

    Foto von

    Gewährleistung für vom Feuer berührte Heizungsteile
    @Manfrd Peters
    Also so grundsätzlich gilt das mit der nur 2 jährigen Gewährleistung für vom Feuer berührten Teile nun auch wieder nicht, sondern nur dann, wenn die VOBAbk./B auch wirklich wirksam vereinbart wurde.
    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 634a BGBAbk. macht hierbei jedenfalls keinen Unterschied. Da gelten auch für alle Heizungsteile uneingeschränkt 5 Jahre.
    Nicht zuletzt deshalb ist es für Auftraggeber oftmals besser, nicht die VOB/B zu vereinbaren oder zumindest nicht deren Gewährleistungsfristen vertraglich zu übernehmen.
    Viele Grüße
    Ralf
  5. VOB-Vertrag: Annahme zur Kenntnis beim Fragesteller

    Ich gehe davon aus
    dass der Fragesteller weiß, was er schreibt, nämlich "VOB Vertrag".
    • Name:
    • M.P.
  6. Klarstellung: Antwort bezieht sich auf VOB-Vertrag

    Nachtrag
    Auf VOBAbk. bezieht sich meine Antwort.
    • Name:
    • M.P.
  7. Werkvertrag nach VOB: Verständlichkeit der VOB/B für Laien

    eher Werkvertrag
    Hallo,
    der Fragesteller schrieb: " ... wir haben ein Haus per Werkvertrag nach VOBAbk. ... "
    Im Vertrag wurde wahrscheinlich die VOB zugrunde gelegt. Die ist aber so gut gegliedert, dass der § 13 VOB/B leicht zu finden und auch von einem Laien recht gut zu verstehen ist.
    Ich gehe deshalb davon aus, dass der Fragesteller die VOB/B nicht vorliegen hat, womit eine wichtige Grundlage für die wirksame Einbeziehung der VOB/B fehlen würde.
    Mit freundlichen Grüßen
  8. Wartungsverträge: Laienhafte Ablehnung & Gewährleistungsrisiken

    nur laienhafte Anmerkung
    ich halte von Wartungsverträgen gar nichts. sie kosten nur. Kommentar eines anwaltes: 'wenn ich Lust drauf habe, hebele ich jede Gewährleistung auseinander. ' mein rat: verzichten sie auf die Wartungsverträge und verlassen sich auf ihren Menschenverstand.
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wartungsvertrag abgelehnt: Gewährleistung nach VOBAbk. sichern!

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit von Gewährleistungsansprüchen nach VOB bei Ablehnung eines Wartungsvertrags. Es wird geklärt, ob eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Heizungsanlagen rechtens ist und welche Rolle die VOB/B dabei spielt. Zudem wird die Sinnhaftigkeit von Wartungsverträgen generell hinterfragt und auf mögliche Risiken hingewiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Gewährleistung Heizung: VOB-Regelung vs. Wartungsvertrag bezieht sich § 13 Ziff. 4 Abs. 2 VOB/B nur auf maschinelle und elektrotechnische Anlagen, nicht auf gewöhnliche Heizungen. Die Ablehnung des Wartungsvertrags durch den Auftragnehmer kann ebenfalls relevant sein.

    📊 Zusatzinfo: Die Gewährleistungsfrist für feuerberührte Teile einer Heizungsanlage kann sich auf 2 Jahre verkürzen, wenn ein Wartungsvertrag nicht abgeschlossen wird, wie im Beitrag Gewährleistung: 2 Jahre für feuerberührte Heizungsteile nach VOB erläutert. Dies gilt jedoch nur, wenn die VOB/B wirksam vereinbart wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag VOB/B vs. BGB: Gewährleistung Heizung – 2 oder 5 Jahre? wird klargestellt, dass die gesetzliche Gewährleistung nach § 634a BGBAbk. auch für Heizungsteile uneingeschränkt 5 Jahre beträgt, unabhängig von der VOB/B. Dies ist besonders wichtig für Bauherren, die ihre Rechte kennen müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten prüfen, ob die VOB/B wirksam in ihrem Werkvertrag vereinbart wurde. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gewährleistungsfristen und -ansprüche empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Der Beitrag Werkvertrag nach VOB: Verständlichkeit der VOB/B für Laien betont die Bedeutung der VOB/B und deren Verständlichkeit.

    💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Wartungsverträge: Laienhafte Ablehnung & Gewährleistungsrisiken gibt zu bedenken, dass Wartungsverträge nicht immer notwendig sind und möglicherweise nur Kosten verursachen. Es wird empfohlen, sich auf den eigenen Menschenverstand zu verlassen und im Bedarfsfall rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

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