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Schornsteinfeger Messungshäufigkeit Gasheizung: Wie oft sind Messungen erlaubt & Kosten?
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Schornsteinfeger Messungshäufigkeit Gasheizung: Wie oft sind Messungen erlaubt & Kosten?

Guten Tag,
bei mir hat sich wieder einmal der Schornsteinfeger angemeldet. Das letzte mal hat er vor 9 Monaten gemessen. Ich frage mich nun, wie oft sind Messungen bei einer Gasheizung, 2 Jahre im Betrieb, notwendig bzw, zulässig. Wenn der Zeitabstand beibehalten wird, kommt er 2003 zweimal und ich darf zweimal die Rechnung zahlen. Standort Schleswig-Holstein.
Danke für eine Antwort
Frank
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  • Frank
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Häufigkeit der Messungen durch den Schornsteinfeger bei einer Gasheizung ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter der Anlage und den jeweiligen Landesvorschriften. In Schleswig-Holstein gelten die Bestimmungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.

    Grundsätzlich gilt: Bei einer Gasheizung sind regelmäßige Abgasmessungen vorgeschrieben, um die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherzustellen. Die genauen Intervalle können variieren, liegen aber meist zwischen einem und drei Jahren.

    Ich empfehle, die genauen Vorgaben für Ihre Anlage und Ihren Standort in Schleswig-Holstein direkt bei Ihrem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde zu erfragen. Diese können Ihnen eine verbindliche Auskunft geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren Schornsteinfeger, um die spezifischen Messintervalle für Ihre Gasheizung in Schleswig-Holstein zu klären und einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abgasmessung
    Die Abgasmessung ist eine Messung der Emissionen einer Feuerungsanlage, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu überprüfen. Sie wird vom Schornsteinfeger durchgeführt.
    Verwandte Begriffe: Emissionen, Immissionen, Feinstaub.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Rechtsverordnung, die die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers sowie die Intervalle für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen regelt. Sie ist auf Landesebene geregelt.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Feuerstättenschau, Messprotokoll.
    Bezirksschornsteinfeger
    Der Bezirksschornsteinfeger ist ein selbstständiger Handwerker, der von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Bezirk bestellt wird. Er ist für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen zuständig.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Kehrbezirk, Feuerstättenschau.
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage, einschließlich des Schornsteins, auf ihre Betriebssicherheit. Sie wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
    Verwandte Begriffe: Abgasanalyse, Emissionsmessung, Brandschutz.
    Emissionen
    Emissionen sind die von einer Feuerungsanlage abgegebenen Schadstoffe, wie beispielsweise Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub. Die Emissionen müssen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
    Verwandte Begriffe: Immissionen, Abgase, Schadstoffe.
    Gasheizung
    Eine Gasheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Gas betrieben wird. Sie verbrennt Gas, um Wärme zu erzeugen, die dann zum Heizen von Räumen und zur Warmwasserbereitung genutzt wird.
    Verwandte Begriffe: Ölheizung, Brennwertkessel, Heizwert.
    Messprotokoll
    Das Messprotokoll ist ein Dokument, das die Ergebnisse der Abgasmessung enthält. Es wird vom Schornsteinfeger erstellt und dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
    Verwandte Begriffe: Abgasmessung, Emissionswerte, Prüfbericht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie oft muss der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung messen?
      Die Messungshäufigkeit hängt von gesetzlichen Vorgaben und dem Alter der Anlage ab. In der Regel sind Abgasmessungen alle ein bis drei Jahre erforderlich. Die genauen Intervalle sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
    2. Was passiert, wenn die Emissionsgrenzwerte überschritten werden?
      Werden bei der Abgasmessung die zulässigen Emissionsgrenzwerte überschritten, muss die Heizungsanlage umgehend überprüft und gegebenenfalls repariert oder ausgetauscht werden. Andernfalls drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage.
    3. Welche Kosten entstehen durch die Messung des Schornsteinfegers?
      Die Kosten für die Messung durch den Schornsteinfeger sind in der Gebührenordnung festgelegt und können je nach Art und Größe der Anlage variieren. Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
    4. Kann ich die Messung auch von einem anderen Schornsteinfeger durchführen lassen?
      Grundsätzlich ist der Bezirksschornsteinfeger für die Durchführung der Messungen zuständig. In bestimmten Fällen kann die Messung auch von einem anderen, qualifizierten Schornsteinfeger durchgeführt werden, dies muss jedoch im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Abgasmessung und einer Feuerstättenschau?
      Die Abgasmessung dient der Überprüfung der Emissionswerte der Heizungsanlage. Die Feuerstättenschau ist eine umfassendere Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage, einschließlich des Schornsteins, auf ihre Betriebssicherheit.
    6. Was beinhaltet die Kehr- und Überprüfungsordnung?
      Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers sowie die Intervalle für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen. Sie ist auf Landesebene geregelt.
    7. Was passiert, wenn ich die Messung durch den Schornsteinfeger verweigere?
      Die Messung durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Messung verweigert, riskiert ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Heizungsanlage.
    8. Wie lange ist ein Messprotokoll gültig?
      Ein Messprotokoll ist in der Regel bis zur nächsten planmäßigen Messung gültig. Die Gültigkeitsdauer hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den spezifischen Gegebenheiten der Anlage ab.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu den Gebühren für Schornsteinfegerleistungen.
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      Regelmäßige Wartung der Gasheizung für optimale Effizienz und Sicherheit.
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      Die aktuellen Grenzwerte für Abgasemissionen von Heizungsanlagen.
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    • Heizungsgesetz 2024
      Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf bestehende Gasheizungen.
  2. Kehr- und Überprüfungsordnung: Messung vs. Kehren

    Schauen Sie mal
    in die Kehr- und Überprüfungsverordnung. Ist zwar Länderrecht, aber fast überall identisch. Link steht unten.
    Wichtig, und nicht zusammenpacken: Das Kehren ist das Eine, die Abgasmessung und Überprüfung das Andere.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  3. Gasheizung: Jährliche Messung & Fegen Standard

    Einmal jährlich
    in BW und soviel ich weiß auch in den anderen Ländern, die unterscheiden sich da kaum (sowieso ein bürokratischer Blödsinn, jedsem seine KÜO und eine von der anderen abgeschrieben).
    Und Messen + Fegen haben heutzutage zusammen zu erfolgen.
    Es kann aber durchaus sein, dasser seinen Terminplan umgestellt hat oder ein neuer Blackman auf dem Bezirk sitzt. Dann verschieben sich halt die Termine etwas.
    Seien Sei froh, dass er in der Heizsaison kommt; bei mir ist's immer mitten im Sommer; Ergebnis schlechtere Werte, weil Mischer zu, Pumpe ab und Kessel bis auf 48 ° abgekühlt ☹
  4. Kaminofen: Schornsteinfeger kündigt 2x Kehren an

    Unser BSFM hat 2x kehren angekündigt
    für einen Kaminofen. Messen muss er da ja eh nix.
  5. Feste Brennstoffe: Messung bis zu 4x jährlich möglich

    Bei festen Brennstoffen
    schon. Kommt halt auf den poteniellen Verschmutzungsgrad an.
    Das kann sogar bis zu 4 mal jährlich sein  -  je nach Typ und Nutzung.
    Früher wurde auch bei normalen Kesseln zweimal jährlich gefegt.
  6. Pelletsbrenner: Keine Abgasmessung unter 15 kW nötig

    Pelletsbrenner bis 15 kW
    werden vom Bläckmän gar nimmer gemessen.
    Der kommt bei mir nur noch 2 x im Jahr zum kehren, wundert sich immer, dass kein "Dreck" im Kamin ist, zieht seine Gebühren ein und ist dann natürlich happy 😉
  7. Pellets: Wenig Asche im Kamin – Messung reduzieren?

    Doch, da war was im Kamin, Herr Richter ...
    nämlich eine Handvoll "Dreck". Denn bei mir war der Bläckmen auch vor kurzem. Hatte Ihm ein kleines Eimerchen hingestellt. Bodensatz mehr nicht. Muss an den Pellets liegen 🙂. Ich überlege mir nun, ob man den Bläckmen nicht überreden könnten, nur noch 1x im Jahr zu kommen. Die meiste Asche hatte ich im Rauchrohr zw. Anlage und Kamin. Aber das kann ich auch selber machen.
    Egal, ist halt so ...
  8. Schornsteinfeger überzeugen: Fegen nur 1x jährlich

    @Rinnisland, Richter, Ostertag
    Hallo Ihr drei, klar kann man den Bläckmen dazu bekommen nur einmal im Jahr zu fegen.
    Bei uns kommt er immer im Frühjahr, er wollte auch im Herbst fegen (Kaminofen) aber ich konnte ihn davon überzeugen, dass ich den Ofen über den Sommer ja gar nicht betreibe. Das hat er auch eingesehen. Ist doch Quatsch, einen Schacht zu fegen, der seit dem letzten mal fegen gar nicht benutzt wurde.
    MfG aus der Lüneburger Heide
  9. Pelletskessel: WW-Bereitung – Argumente für 1x Messung?

    @Frank Siewert
    werde' ich mal versuchen. Allerdings habe ich ja keine so gute Argumentation, da der Pelletskessel auch den Sommer über zur WW-Bereitung läuft.
    Und wenn jeder so kommen würde, dann wären die armen Bläckmän nächstes Jahr doch vom Hungertod bedroht, oder? 😉 )
    Frohe Weihnachten und schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr!
  10. Geringe Kosten: 2. Fegen – Aufregung unnötig?

    Andererseits
    ist es schon interessant, wie wenig das 2. Fegen kostet. Bei uns sind das ca. 8 EUR, dafür lohnt es sich kaum aufzuregen ...
  11. Kaminofen im Passivhaus: Unnötige Messung?

    Ebenfalls scöne X-MAS & Guten Rutsch
    Rutschen ist ja z.Z. ohne Prob möglich 😉
    Ja, viel kostet es nicht, aber zumindest beim Kaminofen im Passivhaus doch wohl unnötig oder?
  12. Kaminofen-Passivhaus?

    Welchen haben Sie denn?
  13. Passivhaus mit Kaminofen: Heizung & Warmwasser

    Ich dachte du hast
    ein Passivhaus? Ich nur 5 Liter für Heizung und Warmwasser, aber nen Kaminofen 🙂 lecker bei dem Wetter.
  14. Kaminofen als Alternative: Schornstein im Urlaub

    Ach so
    ja, bei mir ist der als primärenergetisch sinnvollere Alternative zum Direktstrom gedacht  -  heute ist der Schornstein gekommen  -  habe ich im Urlaub was zu tun 🙂
  15. Edelstahlschornstein: Abnahme durch Schornsteinfeger!

    Wahrscheinlich Edelstahl außen
    oder? Ja, dann wünsch ich dir viel Spaß, denk dran den Bläckmen zur Abnahme von Ofen und Schornstein zu holen, sonst zahlt nachher keine Versicherung.
    Und nicht vom Dach fallen! Das macht nur der Weihnachtsmann.
    Tschüss
  16. Schornsteinbau: Gerüstkauf statt Miete – günstiger!

    Genau
    und der BSFM ist natürlich frühzeitig involviert gewesen.
    Wir haben uns übrigens ein Gerüst (schon vor einiger Zeit) gekauft  -  ist wesentlich günstiger als die Miete!
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Schornsteinfeger Messung: Häufigkeit, Kosten & Optimierung bei Gasheizung

    💡 Kernaussagen: Die Messungshäufigkeit von Gasheizungen durch den Schornsteinfeger ist gesetzlich geregelt, variiert aber leicht je nach Bundesland. Moderne Pelletskessel unter 15 kW erfordern oft keine jährliche Abgasmessung mehr. Die Kosten für das zweite Fegen sind oft gering, aber bei geringer Nutzung kann eine Reduzierung der Messungen mit dem Schornsteinfeger verhandelt werden. Ein frühzeitiges Einbeziehen des Schornsteinfegers bei Neuinstallationen ist wichtig für die Abnahme und Versicherungsschutz.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist Länderrecht, aber in den meisten Bundesländern ähnlich. Details dazu im Beitrag Kehr- und Überprüfungsordnung: Messung vs. Kehren.

    ✅ Zusatzinfo: Bei Kaminöfen in Passivhäusern kann die Notwendigkeit einer jährlichen Messung hinterfragt werden, wie in Kaminofen im Passivhaus: Unnötige Messung? diskutiert wird. Es ist ratsam, mit dem Schornsteinfeger über eine Reduzierung der Messungen zu sprechen, besonders wenn der Ofen nur saisonal genutzt wird, siehe Schornsteinfeger überzeugen: Fegen nur 1x jährlich.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für ein zweites Fegen sind oft gering, wie im Beitrag Geringe Kosten: 2. Fegen – Aufregung unnötig? erwähnt wird. Es lohnt sich, die Kostenstruktur genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Ihres Bundeslandes. Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger über die Möglichkeit einer Reduzierung der Messungen, besonders bei geringer Nutzung oder modernen Heizsystemen. Beachten Sie die Hinweise zur Abnahme bei Neuinstallationen, wie im Beitrag Edelstahlschornstein: Abnahme durch Schornsteinfeger! beschrieben.

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