Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung RLP: Wo finde ich den aktuellen Text online?
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Hartmann
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Nur die auf landesrecht.rlp.de publizierte, aktuellste Fassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) gilt als rechtsverbindlich – alle anderen Quellen (einschließlich Verbandseiten, PDFs von Dritten oder Suchmaschinenergebnissen) können veraltet oder unvollständig sein.
⚠️ WICHTIG: Die KÜGebO ist landesrechtlich geregelt und kommunal ergänzt – für genaue Gebührenhöhe und Anwendung (z. B. bei speziellen Feuerungsanlagen) ist zusätzlich die jeweilige Gemeindesatzung bzw. das zuständige Ordnungsamt zu konsultieren.
⚠️ WICHTIG: Eine fehlerhafte Gebührenberechnung auf Grundlage einer nicht aktuell gültigen Fassung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere bei Beanstandungen durch die Bezirksschornsteinfegermeisterin oder das Landesamt für Umwelt.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich kann Ihnen helfen, die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung für Rheinland-Pfalz zu finden. Am besten suchen Sie auf der offiziellen Webseite des zuständigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz. Oftmals sind solche Verordnungen auch im Landesrechtsprechungsportal zu finden.
Alternativ können Sie auch die Webseite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks besuchen. Dort werden häufig Informationen zu den Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer bereitgestellt.
Es ist wichtig, die aktuell gültige Fassung der Verordnung zu konsultieren, da sich die Gebühren und Bestimmungen ändern können. Achten Sie auf das Datum der Veröffentlichung oder letzten Änderung.
👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie gezielt auf den Webseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz und des Schornsteinfegerverbandes nach der aktuellen Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer fragt nach dem aktuellen Text der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) für Rheinland-Pfalz im Internet. Dies ist eine reine Informationsanfrage zu einer landesrechtlichen Verordnung, die keine unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben oder Sachwerte erkennen lässt. Die Anfrage betrifft die amtliche Gebührenordnung für Schornsteinfegerleistungen, die in der Regel auf den offiziellen Portalen des Landes veröffentlicht wird.
✅ Zustimmung: Die Suche nach der aktuellen Fassung einer Rechtsverordnung auf offiziellen Landeswebseiten ist der einzig richtige Weg, um verbindliche und gültige Informationen zu erhalten. Private oder kommerzielle Portale können veraltete oder fehlerhafte Versionen enthalten.
➕ Ergänzung: Der aktuelle Text der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) für Rheinland-Pfalz ist auf dem zentralen Rechtsinformationssystem des Landes unter der Webadresse landesrecht.rlp.de abrufbar. Dort kann die Verordnung in der jeweils gültigen Fassung kostenfrei als PDF eingesehen werden. Alternativ bietet das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz auf seiner Themenseite zum Schornsteinfegerwesen häufig direkte Links an.
👉 Handlungsempfehlung: Rufen Sie die genannte Webseite landesrecht.rlp.de auf und geben Sie im Suchfeld den Begriff "Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung" oder die Abkürzung "KÜGebO" ein. Achten Sie darauf, dass die angezeigte Fassung die aktuellste ist, erkennbar am Datum der letzten Änderung. Sollten Sie die Verordnung in gedruckter Form benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Bezirksschornsteinfegermeisterin oder den Bezirksschornsteinfegermeister vor Ort.
KI-Analyse (Qwen)
Die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung Rheinland-Pfalz regelt die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für die Überprüfung von Feuerungsanlagen, Abgasanlagen und Lüftungsanlagen durch kommunale oder staatliche Stellen.
Diese Rechtsverordnung ist Teil des kommunalen Gebührenrechts und unterliegt ständigen Änderungen durch Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
🔴 Gefahr: Die Nutzung einer veralteten oder nicht amtlich gültigen Fassung kann zu fehlerhaften Gebührenberechnungen, unwirksamen Bescheiden oder rechtlichen Konflikten mit der zuständigen Kommune oder dem Landesamt für Umwelt führen.
✅ Zustimmung: Die Anfrage ist sachlich korrekt formuliert und zielt auf eine verbindliche, aktuelle Rechtsgrundlage ab – dies ist grundsätzlich die richtige Vorgehensweise bei gebührenrechtlichen Fragen.
➕ Ergänzung: Der aktuelle Text ist nicht zentral auf einer einzigen Landeswebseite abrufbar, sondern wird entweder über die jeweilige Kommune (z. B. in der Satzungssammlung) oder über das Landesrecht Rheinland-Pfalz veröffentlicht – dort unter der Rubrik 'Verordnungen' mit Suchfiltern nach 'Kehrordnung' oder 'Überprüfungsgebührenordnung'.
⚠️ Korrektur: Es existiert keine bundesweit einheitliche 'Kehrordnung'; die Regelung ist landesrechtlich und kommunal ausgestaltet – eine Suche auf bundesweiten Seiten wie 'bundesrecht.juris.de' führt daher nicht zum Ziel.
👉 Handlungsempfehlung: Rufen Sie die offizielle Landesrechtsdatenbank Rheinland-Pfalz unter 'landesrecht.rlp.de' auf, nutzen Sie dort die Volltextsuche mit den Stichworten 'Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung' und filtern Sie nach dem Veröffentlichungsdatum; alternativ kontaktieren Sie das zuständige Ordnungsamt oder das kommunale Bau- und Umweltamt für die aktuell geltende Fassung Ihrer Gemeinde.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die offizielle Landesrechtsdatenbank landesrecht.rlp.de die verbindliche Quelle für die aktuelle Fassung der KÜGebO ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit, stets das Datum der letzten Änderung bzw. Veröffentlichung zu prüfen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt nur allgemein „die offizielle Webseite des zuständigen Ministeriums“ und den Schornsteinfegerverband – ohne konkrete Adresse oder Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit dieser Quellen.
- DeepSeek und Qwen hingegen benennen explizit landesrecht.rlp.de als zentrale, kostenfreie und verbindliche Quelle – DeepSeek zusätzlich als PDF-Abruf, Qwen mit Hinweis auf Suchfilter und Rubrikstruktur.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt den Hinweis, dass es keine bundesweit einheitliche Kehrordnung gibt – eine Suche auf bundesrechtlichen Portalen ist daher sinnlos (⚠️ Korrektur gegenüber GoogleAI, das keine solche Einschränkung nennt).
- Qwen und DeepSeek ergänzen die Empfehlung zur Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt bzw. der Bezirksschornsteinfegermeisterin – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- Qwen warnt ausdrücklich vor „rechtlichen Konflikten mit der zuständigen Kommune oder dem Landesamt für Umwelt“ bei Nutzung veralteter Fassungen (🔴 Gefahr), während GoogleAI und DeepSeek zwar auf Aktualität hinweisen, aber keine konkreten rechtlichen Risiken nennen. Die sicherere, konservativere Einschätzung von Qwen wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die Vorgehensweise von DeepSeek und Qwen ist als sicherer und praxistauglicher einzustufen – insbesondere die konkrete Suchanleitung für landesrecht.rlp.de sowie die klare Abgrenzung gegenüber bundesweiten und nicht-amtlichen Portalen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Verbindliche Quelle ✅ Die offizielle Landesrechtsdatenbank Rheinland-Pfalz (landesrecht.rlp.de) ist die einzige verbindliche, kostenfreie und aktuellste Quelle für die KÜGebO – alle anderen Quellen sind nicht rechtsverbindlich. Aktualitätsprüfung ✅ Stets das Datum der letzten Änderung bzw. Veröffentlichung prüfen – eine nicht aktuelle Fassung kann zu fehlerhaften Gebührenberechnungen und rechtlichen Risiken führen. Kommunale Ergänzungen ⚠️ Die KÜGebO ist landesrechtlich geregelt, aber kommunal ergänzt; für konkrete Gebührenhöhe und Anwendungsfall ist ggf. die zuständige Gemeinde oder das Ordnungsamt zu befragen. Bundesweite Suchportale ❌ Suche auf bundesrechtlichen Portalen (z. B. juris.de, bundesrecht.juris.de) ist nicht zielführend – die KÜGebO ist ausschließlich landes- und kommunalrechtlich geregelt. Verbandsseiten als Quelle ⚠️ Informative Seiten des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks können hilfreich sein, bieten aber keine rechtsverbindliche Fassung und bergen Risiko veralteter Inhalte. 👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie ausschließlich landesrecht.rlp.de, prüfen Sie das Veröffentlichungsdatum, ergänzen Sie bei Bedarf die kommunale Satzung – und verzichten Sie auf bundesweite oder nicht-amtliche Quellen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Nutzung einer veralteten Fassung der KÜGebO Fehlerhafte Gebührenberechnung, unwirksame Bescheide, rechtliche Konflikte mit Kommune oder Landesamt für Umwelt 🔴 Risiko Suche auf bundesweiten oder nicht-amtlichen Portalen Übernahme unzulässiger oder rechtlich nicht anerkannter Gebührensätze – mögliche Rückforderung durch zuständige Behörde 🔴 Risiko Ignorieren kommunaler Ergänzungen (z. B. Gemeindesatzung) Unvollständige oder unzulässige Anwendung der KÜGebO – besonders bei speziellen Feuerungsanlagen oder Sonderfällen 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der genutzten Fassung (Datum, URL, PDF-Hash) Unmöglichkeit, bei Streitigkeiten die Rechtmäßigkeit der angewendeten Fassung nachzuweisen 🔴 Risiko Verwendung von PDFs aus nicht-offiziellen Quellen (z. B. Archivseiten, Foren, Verbandssammlungen) Rechtliche Unwirksamkeit bei Behördenkontakt – Fehlinterpretation von Redaktionsanmerkungen als Rechtsnorm ✅ Chance Direkter Zugriff auf kostenfreies, amtliches PDF über landesrecht.rlp.de Rechtssicherheit, Zeitersparnis, keine Abhängigkeit von Dritten oder kostenpflichtigen Datenbanken ✅ Chance Integration der KÜGebO in digitale Verwaltungsprozesse (z. B. interne Gebührenberechnungstools) Automatisierte, aktuelle und nachvollziehbare Gebührenanwendung – reduziert manuelle Fehler ✅ Chance Klare Trennung zwischen Landesrecht und kommunalen Ergänzungen Ermöglicht transparente Beratung von Kunden oder Bürgerinnen/Bürgern – keine Vermischung von Kompetenzen ✅ Chance Regelmäßige Aktualisierungen durch das Landesamt für Umwelt und das Ministerium der Finanzen Möglichkeit, Änderungen frühzeitig zu erkennen und interne Prozesse anzupassen – z. B. bei neuen Heiztechnologien ✅ Chance Zugang zu Suchfunktionen und Filtern auf landesrecht.rlp.de Gezielte Suche nach Paragraphen, Stichworten oder Änderungsdaten – deutlich effizienter als manuelle Durchsicht Orientierungshilfen
- Verbindliche Quelle nutzen: Rufen Sie ausschließlich landesrecht.rlp.de auf, geben Sie „Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung“ ein und wählen Sie die Fassung mit dem aktuellsten Veröffentlichungsdatum aus.
- Dokumentation sichern: Laden Sie die aktuelle PDF-Fassung herunter, notieren Sie Datum, URL und ggf. die PDF-Prüfsumme – das ist bei Streitigkeiten der einzige Nachweis für Rechtssicherheit.
- Kommunale Ergänzungen abfragen: Kontaktieren Sie das Ordnungsamt oder das Bau- und Umweltamt Ihrer Gemeinde, um die aktuell geltende Gemeindesatzung oder ergänzende Hinweise zur KÜGebO einzuholen.
- Keine Verbandsseiten als Rechtsgrundlage: Nutzen Sie Informationsangebote des Schornsteinfegerverbandes nur zur Orientierung – niemals zur Gebührenberechnung oder behördlichen Vorlage.
- Keine bundesweiten Rechtsportale einbeziehen: Verzichten Sie auf Suchanfragen in juris.de, bundesrecht.juris.de oder ähnlichen bundesrechtlichen Datenbanken – die KÜGebO ist nur in Rheinland-Pfalz geltendes Recht.
- Regelmäßige Aktualisierung prüfen: Setzen Sie sich einen jährlichen Reminder, um die aktuelle Fassung auf landesrecht.rlp.de zu überprüfen – besonders vor Beginn der Heizsaison.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung
- Die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung ist eine Rechtsvorschrift, die die Gebühren für die Tätigkeiten von Schornsteinfegern regelt. Sie legt fest, welche Kosten für das Kehren von Schornsteinen, die Überprüfung von Heizungsanlagen und andere Dienstleistungen anfallen. Die Gebührenordnung dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise.
Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Schornsteinfeger, Gebührenverzeichnis. - Schornsteinfeger
- Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen und Abgasanlagen zuständig ist. Er trägt zur Sicherheit und Effizienz von Heizungsanlagen bei und berät Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeinsparung. Schornsteinfeger sind oft auch für die Durchführung von Messungen zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Feuerstätte, Abgasanlage, Kehrbezirk. - Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine, Öfen und Heizthermen. Feuerstätten müssen regelmäßig von einem Schornsteinfeger überprüft und gewartet werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Heizung, Abgas, Verbrennung. - Kehrbezirk
- Ein Kehrbezirk ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, für das ein bestimmter Schornsteinfeger zuständig ist. Der Bezirksschornsteinfeger ist für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten in seinem Kehrbezirk verantwortlich. Die Einteilung in Kehrbezirke dient der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Schornsteinfegerleistungen.
Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, Kehrpflicht, Schornsteinfegerwesen. - Gebührenverzeichnis
- Ein Gebührenverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung der Preise für verschiedene Dienstleistungen. Im Zusammenhang mit Schornsteinfegern listet das Gebührenverzeichnis die Kosten für das Kehren, Messen, Überprüfen und andere Tätigkeiten auf. Das Gebührenverzeichnis ist in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung enthalten.
Verwandte Begriffe: Kehrordnung, Preisliste, Honorar. - Landesrechtsprechungsportal
- Das Landesrechtsprechungsportal ist eine Online-Plattform, auf der Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften eines Bundeslandes veröffentlicht werden. Es dient der Information der Bürger und der Transparenz der Gesetzgebung. Hier können Sie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung finden.
Verwandte Begriffe: Gesetzblatt, Amtsblatt, Rechtsdatenbank. - Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ist die Interessenvertretung der Schornsteinfeger in Deutschland. Er setzt sich für die Belange des Handwerks ein und bietet seinen Mitgliedern Informationen und Unterstützung. Auf der Webseite des Verbandes finden Sie Informationen zu den Gebührenordnungen der Bundesländer.
Verwandte Begriffe: Schornsteinfegerinnung, Handwerkskammer, Berufsverband.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung?
Die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung legt die Gebühren fest, die für die Leistungen von Schornsteinfegern in einem Bundesland, wie Rheinland-Pfalz, erhoben werden. Sie regelt die Kosten für das Kehren von Schornsteinen, die Überprüfung von Heizungsanlagen und andere damit verbundene Tätigkeiten. - Wo finde ich die aktuelle Fassung der Kehrordnung für RLP?
Die aktuellste Version der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung für Rheinland-Pfalz finden Sie in der Regel auf der Webseite des zuständigen Ministeriums des Landes oder im Landesrechtsprechungsportal. Auch die Seite des Schornsteinfegerverbandes kann eine Quelle sein. - Wie oft wird die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung aktualisiert?
Die Häufigkeit der Aktualisierung variiert. Es ist wichtig, regelmäßig nach der neuesten Fassung zu suchen, da sich Gebühren und Bestimmungen ändern können. Achten Sie auf das Veröffentlichungsdatum der Verordnung. - Was beinhalten die Gebühren, die in der Kehrordnung festgelegt sind?
Die Gebühren decken die Kosten für die verschiedenen Dienstleistungen des Schornsteinfegers ab, wie z.B. das Kehren von Schornsteinen, die Überprüfung von Heizungsanlagen auf Sicherheit und Effizienz, sowie die Beratung zu Brandschutz und Energieeinsparung. - Warum ist es wichtig, die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung zu kennen?
Die Kenntnis der Gebührenordnung hilft Hauseigentümern und Mietern, die Kosten für die Schornsteinfegerleistungen besser zu verstehen und nachzuvollziehen. Sie sorgt für Transparenz und ermöglicht es, die Rechnungen des Schornsteinfegers zu überprüfen. - Was mache ich, wenn ich Unstimmigkeiten in der Rechnung des Schornsteinfegers feststelle?
Wenn Sie Unstimmigkeiten in der Rechnung feststellen, sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Schornsteinfeger suchen, um die Positionen zu klären. Falls dies nicht zu einer Lösung führt, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Verbraucherberatung wenden. - Sind die Gebühren in der Kehrordnung verbindlich?
Ja, die in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung festgelegten Gebühren sind für die Schornsteinfeger in Rheinland-Pfalz verbindlich. Sie dürfen nicht willkürlich davon abweichen. - Gibt es Unterschiede bei den Gebühren für verschiedene Arten von Feuerstätten?
Ja, die Gebühren können je nach Art der Feuerstätte (z.B. Öl-, Gas- oder Feststoffheizung) und deren Leistung variieren. Auch die Art der durchgeführten Arbeiten (z.B. Kehren, Messen, Überprüfen) beeinflusst die Höhe der Gebühren.
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