Rechnung vom Zimmermann fehlerhaft? Streit vermeiden: Nachträgliche Kosten, Absprachen & Rechte
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Rechnung vom Zimmermann fehlerhaft? Streit vermeiden: Nachträgliche Kosten, Absprachen & Rechte

Hallo ,
wir haben kürzlich bei einem Zimmereibetrieb ein Dach neu eindecken lassen. Jetzt gibt es leider im Nachhinein Streitigkeiten wegen der Rechnungserstellung. Hauptsächlich dreht es hierbei um 3 Unstimmigkeiten.
Nach vorheriger Besichtigung der Baustelle des Zimmerers und genauer Absprache der Vorgehensweiseder Neueindeckung wurde nach einem detaillierten Angebot und eine darauf von mir unterschriebene Auftragsbestätigung ohne Absprache mit mir 3 ältere Fangnetze angeliefert und meiner Mutter übergeben mit den Worten wir sollten die doch bitte noch vor es losgeht noch einbauen . Danach wurde nichts mehr darüber gesprochen, aber plötzlich erscheint eine Mietgebühr für die 3 alten Netze in der Rechnung von 283,81 €. Zusätzlich dazu wird eine Anliefergebühr von 1,5 Arbeitsstunden verlangt, und jetzt danach soll auch noch ein Netz kaputt sein daher wird nochmals eine halbe Arbeitsstunde verlangt zum das Netz zur Reparatur zu bringen. Alles zusammen also 369,49 €. Wir haben uns informiert, ein neues Fangnetz in der Größe 4 X 10 m mit Zulassung kostet ca. 120 €!
Die Zimmerei ist ein 1-Mann Betrieb in der gelegentlich die Lebensgefährtin des Inhabers aushilft. Nach Absprache mit dem Inhaber wurde am Abend des 2 ten Arbeitstages vereinbart um Kosten zu reduzieren das er am nächsten Tage alleine ohne die Lebensgefährtin erscheint. Aber sie kamen wieder zu zweit, auf Rückfrage weshalb hieß es er müsse heute bereits zu Mittag wieder gehen deshalb müssten Sie heute zu zweit sein . Ich hatte aber extra an diesem Tag 2 weitere Personen angagiert die ausgeholfen haben . Des weiteren möchte ich fragen ob es üblich ist das im Nachhinein (leider war nichts abgesprochen ) für eine angelernte Aushilfskraft der gleiche Stundensatz wie für den Meister in Rechnung gestellt wird?
Nach genauem ausmessen einer simplen Dachfläche durch den Meister blieben von bestellten und auch von mir bezahlten Blech von den 766 m² ca. 70 m² übrig . Ferner blieben von 12 m³ Ausbesserungs-Holz 2 übrig . Nach Absprache mit dem Inhaber hieß es das es überhaupt kein Problem mit der Rücknahme gibt. Er habe es eben gut gemeint beim bestellen und es sei auch etwas zu viel geliefert worden . Jetzt kommt eine Rechnung von 7 Arbeitsstunden, da der Zimmerer die ewig langen von einem 40 to Sattelzug angelieferten Blechbahnen (10,5 m ) und die Balken (13 m ) in seinem Bus nicht abtransportieren konnte und das Material vor Ort noch ablängen musste!
Hat sich der Zimmerer mir gegenüber korrekt verhalten? Darf er im Nachhinein z.B. für die Netze eine meiner Meinung nach total überteuerte Mietgebühr erheben obwohl nichts vereinbart war? Darf es für seine angelertnte Lebensgefährtin die eigentlich nach dem 2 ten Tag nicht mehr gebraucht wurde und es so auch vereinbart wurde der gleiche Stundensatz wie für den Meister in Rechnung gestellt werden? Darf das vom Betrieb ausgerechnete und auch bestellte benötigte Material das übrigbleibt mit 7 Arbeitsstunden mir in Rechnung gestellt werden weil es zum Transport im Bus abgelängt werden musste?
Ich bitte Sie freundlichst mich darüber zu informieren, wie ich mich verhalten soll. 3 / 4 der Rechnung (2 geleistete Abschlagszahlungen ) ist bereits überwiesen, eine noch offene Rechnung liegt vor. Vielen Dank für Antworten.
  • Name:
  • Heinz
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    Ich verstehe, dass es nach einer Dachneueindeckung durch einen Zimmereibetrieb zu Streitigkeiten bezüglich der Rechnung kommt. Um solche Situationen zu vermeiden, empfehle ich folgende Punkte zu beachten:

    • Auftragsbestätigung: Eine detaillierte Auftragsbestätigung ist essenziell. Diese sollte alle vereinbarten Leistungen (z.B. Neueindeckung, Material, Anlieferung, Montage von Fangnetzen), Preise und Zahlungsbedingungen enthalten.
    • Absprachen: Alle Absprachen, insbesondere Änderungen oder zusätzliche Leistungen, sollten schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar.
    • Rechnung prüfen: Vergleichen Sie die Rechnung genau mit der Auftragsbestätigung und den getroffenen Absprachen. Achten Sie auf korrekte Stundensätze, Materialpreise und Mengenangaben.
    • Mängelanzeige: Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich schriftlich beim Zimmereibetrieb angezeigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unstimmigkeiten suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Zimmereibetrieb. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte. Bei anhaltenden Problemen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Auftragsbestätigung
    Ein Dokument, das die Details eines Auftrags, einschließlich der zu erbringenden Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen, schriftlich festhält. Sie dient als Grundlage für die spätere Rechnungsstellung und ist für beide Parteien bindend.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vertrag, Werkvertrag
    Abschlagszahlung
    Eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen, die vor der Fertigstellung des gesamten Auftrags geleistet wird. Die Höhe und Fälligkeit von Abschlagszahlungen werden in der Regel im Vertrag vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Teilzahlung, Schlussrechnung
    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Mängel an der erbrachten Leistung gerügt werden. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Minderung
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung von Mängeln an der erbrachten Leistung zu verlangen. Der Handwerker hat das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unverhältnismäßig aufwendig ist.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung
    Stundensatz
    Der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Handwerkers berechnet wird. Der Stundensatz sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung klar ausgewiesen sein.
    Verwandte Begriffe: Arbeitskosten, Lohnkosten, Personalkosten
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich der Handwerker verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. eine Dachneueindeckung) herzustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag
    Schlussrechnung
    Die abschließende Rechnung, die nach Fertigstellung aller Leistungen erstellt wird. In der Schlussrechnung werden alle Abschlagszahlungen berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Endabrechnung, Gesamtrechnung, Restzahlung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Rechnung höher ist als das Angebot?
      Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Wenn zusätzliche Leistungen erbracht wurden, die nicht vereinbart waren, müssen Sie diese nicht bezahlen, es sei denn, Sie haben diesen nachträglich zugestimmt. Fordern Sie einen detaillierten Nachweis für die zusätzlichen Kosten an.
    2. Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu prüfen?
      Es gibt keine gesetzliche Frist zur Rechnungsprüfung. Es ist jedoch ratsam, die Rechnung zeitnah zu prüfen und eventuelle Einwände unverzüglich schriftlich zu erheben. Beachten Sie die Zahlungsfrist auf der Rechnung.
    3. Was ist eine Abschlagszahlung?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung für bereits erbrachte Leistungen. Die Höhe und Fälligkeit von Abschlagszahlungen sollten im Vertrag vereinbart sein. Der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen wird später mit der Schlussrechnung verrechnet.
    4. Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahlen kann?
      Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Zimmereibetrieb auf und erläutern Sie die Situation. Versuchen Sie, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine Schuldnerberatung helfen.
    5. Welche Rechte habe ich bei Mängeln an der Dachneueindeckung?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Zimmereibetrieb muss die Mängel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    6. Was ist eine Auftragsbestätigung?
      Eine Auftragsbestätigung ist ein Dokument, das die Details des Auftrags, wie Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen, schriftlich festhält. Sie dient als Grundlage für die spätere Rechnungsstellung und sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden.
    7. Wie kann ich Streitigkeiten mit Handwerkern vermeiden?
      Klare Absprachen, eine detaillierte Auftragsbestätigung und eine offene Kommunikation sind entscheidend. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich und prüfen Sie die Rechnung sorgfältig. Bei Problemen suchen Sie zuerst das Gespräch.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Auftragsbestätigung?
      Ein Angebot ist eine unverbindliche Preisangabe für eine bestimmte Leistung. Eine Auftragsbestätigung ist eine verbindliche Zusage des Handwerkers, die Leistung zu den genannten Bedingungen zu erbringen.

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  2. Rechnung Zimmerei: Fangnetz – Miete vs. Reparaturkosten

    Nachtragsmanagement
    Naja, die Rechnung für Miete Fangnetz ist sicher gerechtfertigt  -  in ortsüblich angemessener Höhe. Lieferung des Fangnetzes sehe ich als streitig (Das wäre bei der Anlieferung der Rüstung inkl. gewesen!). Reparatur des Fangnetzes ist im Risikobereich des Ausführenden, also m.E. auch nicht vergütungspflichtig. Die Mehrkosten für den Abtransport von zu viel geliefertem Material ist auch nicht Ihr Problem. Kürzen Sie die Schlussrechnung um diese zweifelhaften Beträge, überweisen Sie den Rest. Zu den Kürzungen schreiben Sie dem Dachdecker einen Kurzkommentar zur Prüfung und Kürzung der Schlussrechnung.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Rechnung vom Zimmermann: Streit vermeiden – Kosten & Rechte

    💡 Kernaussagen: Bei Streitigkeiten mit der Zimmerei-Rechnung sind die Absprachen vorab entscheidend. Die Miete für das Fangnetz kann berechtigt sein, während Reparaturkosten oft vom Ausführenden zu tragen sind. Nachträgliche Kosten sollten vermieden werden, indem alle Leistungen im Angebot detailliert aufgeführt werden. Eine Auftragsbestätigung ist essenziell, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Fangnetzkosten ist zu beachten, dass die Lieferung im Regelfall mit der Rüstung abgedeckt sein sollte. Die Reparatur des Fangnetzes fällt in den Risikobereich des Handwerkers. Siehe Rechnung Zimmerei: Fangnetz – Miete vs. Reparaturkosten.

    💰 Zusatzinfo: Die ortsübliche Höhe der Mietgebühr für das Fangnetz ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Rechnung. Unklare Positionen in der Rechnung sollten vor der Zahlung mit der Zimmerei besprochen werden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnungspositionen mit der Zimmerei. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig und nehmen Sie gegebenenfalls Kürzungen vor.

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