Darf ein Tischlermeister Zimmererarbeiten ausführen?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Darf ein Tischlermeister Zimmererarbeiten ausführen?

Darf ein Tischlermeister in NRW Zimmererarbeiten nach den gewerberechtlichen Regelungen ausführen?
  • Name:
  • Stephan Bluch
  1. Jein

    Foto von Norbert Basqué

    ER darf dann Zimmererarbeiten ausführen, wenn er zusätzlich einen Meisterbrief in diesem Fach erworben hat, resp. dann, wenn er einen verantwortlichen Zimmermeister in seinem Handwerksbetrieb einstellt.
  2. Aber nur, wenn seine Firma ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Aber nur, wenn seine Firma eine juristische Person ist. Wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt und er hat einen Zimmerermeister beschäftigt, dann gilt dieser nicht als Konzessionsgeber. Keine Rechtsberatung, sondern meine  -  relativ junge  -  Erkenntnis.
  3. Unerhebliche Tätigkeit ...

    bis zu einem bestimmten Jahresumsatz darf man meines Wissens in fremden Gewerken arbeiten  -  unerhebliche Tätigkeit, maximal den Jahresumsatz eines 1 Mannbetriebes.
    Handwerkskammer fragen
  4. weitere Variante ...

    Foto von Martin Malangeri

    Mir ist folgende geläufig:
    er darf sie ausführen, so lange er keine tragenden und genehmigungspflichtigen Baukonstruktionen ausführt. Bloß, was bleibt da über..?
    Grüße aus Leipzig von

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