Stützmauer zu Nachbar + Zaun
BAU-Forum: Rund um den Garten

Stützmauer zu Nachbar + Zaun

Hallo,

unser Grundstück in einem Neubaugebiet in BW grenzt über ca. 25 m an das unseres östlichen Nachbars. Wir müssen ca. 30 cm über natürlichen Grund aufschütten, er ist ziemlich genau auf ursprünglichem Niveau. Da wir nur 2,5 m Grenzabstand haben nimmt uns ein Gefälle zu viel Platz in Anspruch. Also benötigen wir eine kleine Stützmauer. Verschieden Landschaftsgärtner haben uns in Summe 3 Möglichkeiten vorgeschlagen:

  • Beton-Leistenstein
  • Granit-Leistenstein/Tiefbord/ ...
  • L-Steine

Die erstgenannten wären günstiger, allerdings würde der Betonkeil unterirdisch auf das Nachbargrundstück ragen. Ist das zulässig, sofern der Sichtbare Teil genau auf der Grenze beginnt?

Reicht die Stabilität mit einem nur 10 cm im Keil befindlichen Stein für den Druck? Bzw. gibt es die leistensteine auch höher als 40 cm? Z.B. den Granit als Stehle "zweckentfremdet" flach als Leistenstein?

Wir haben keine Grenzsteine. Muss ich die Vermessung durch den LaGa in dem Fall alleine tragen?

Wer von uns muss einen Zaun zur Einfriedung aufstellen? Auch diesen möchte ich Aufgrund der knappen 2,5 m nicht auf meiner Seite aufstellen. Nach der Mauer und dem Zaun würde ich noch einen 20 cm Rasenkantenstein benötigen, damit der Mähroboter vollständig mähen kann. Abzüglich des Schmutzstreifens wird der Korridor dann sehr eng.

Danke!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Stützmauer zu Nachbar + Zaun" im BAU-Forum "Rund um den Garten"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Autip
  1. Ich würde es so sehen das ...

    Foto von wiki

    Ich würde es so sehen das du mit deiner Mauer aber auch nicht mit dem Betonkeil auf dem Nachbargrundstück etwas zu suchen hast, es sei den er erlaubt es dir. Somit erübrigt sich auch die Frage ob dieser Keil den Druck aushält.

    Ob es höhere Steine gibt sollte der Landschaftsgärtner doch beantworten können immerhin Arbeitet er doch öfters mit so was.

    Ich kann nicht sagen wann Grenzsteine gesetzt werden aber irgendetwas müsste doch da sein. Und wenn nicht wird dieses wohl nicht der Landschaftsgärtner vermessen, sondern es wird ein entsprechendes Vermessungsbüro damit beauftragt. Und dann heißt es wer bestellt zahlt auch.

    Wer den Zaun zahlt das kommt wohl drauf an. An einigen Orten ist es wohl so das die Nachbarn sich dieses Teilen, woanders ist es so das die Rechte Seite des Grundstücks die ist wo man vollständig für die Errichtung verantwortlich ist und auch die Kosten zu tragen hat. Keine Ahnung wie es bei dir geregelt ist. Wenn du aber dafür zuständig bist so wird auch der Pfosten auf deinem Grundstück gesetzt, egal wie breit der Streifen bei dir ist. Man kann die Pfähle womöglich aber auch auf der Mauer befestigen.

  2. habe Bedenken

    Regelungen für Zäune (rechts, links oder mittig Grenze) gilt nur bei gleichem Niveau. Will jemand abgraben oder aufschütten, so muss das auf der eigenen Seite geschehen. (Absprachen mit Nachbarn ausgenommen) Grenzsteine gibt es heute nicht mehr, der Vermesser muss auf amtliche Vermessungspunkte zugreifen. Wenn es bei dem schmalen Streifen um jeden Zentimeter geht, sollte die Grenze schon amtlich eingemessen werden. Vielleicht gewinnen Sie einige Zentimeter. Bei der Verwendung von L-Steinen wäre der Schenkel sowieso auf Ihrer Seite und Sie könnten einen Zaun direkt darauf befestigen.
  3. Ich darf also auch nicht unterirdisch ...

    Ich darf also auch nicht unterirdisch ab einer gewissen Tiefe die Grenze mit einem Betonkeil übertreten? Bspw. 10 cm unter der Erdoberfläche? Dann möchte ich es um späteren Ärger zu vermeiden auch nicht machen. Gut, ich kann mal anfragen, ob der Nachbar evtl. in einen Betonkeil gleich Zaunpfosten auf seiner Seite mit einbetonieren möchte um Aufwand/Kosten zu sparen. Kostenteilung für den Zaun wäre ja zugegebenermaßen fair.

    Wie gesagt, auf meiner Seite möchte ich ihn ansonsten nicht. Dann gäbe es keinen Zaun, sondern nur eine vom Nachbarn angesprochenen Bepflanzung auf seiner Seite. Wobei sich die womöglich eher auf einen südlichen Bereich konzentrieren anstatt auf die ganze Länge verteilen wird, da keine Hecke.

    Nochmals zur Einfriedungspflicht: Wäre das wenn er so machen würde dann überhaupt i.O.? Wäre im Norden dann ggf. nur unser 30 cm Mäuerlein, aber ohne Zaun und Bepflanzung. Wäre für mich schon seltsam wenig und eher ungewünscht ... Im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg konnte ich zu dem Thema nur finden: 2 (4) Der Bauherr ist auf Verlangen des Nachbarn verpflichtet, sein Grundstück einzufriedigen, soweit es zum Schutz des Nachbargrundstücks erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. " Aber wer von uns beiden verpflichtet wäre, ob überhaupt falls die Forderung nicht ausgesprochen wird, oder 50/50 kann ich nicht ableiten. Wie ist die Sachlage hier?

  4. Auch Unterirdisch darf die Grenze nicht ...

    Foto von wiki

    Auch Unterirdisch darf die Grenze nicht überschritten werden. Auch dann nicht wenn sich der sichtbare Teil erst auf eurem Grundstück befindet. Ansonsten könnte man ja seinen eigenen Keller dann ja auch Teilweise auf dem Nachbargrundstück errichten und das ganze mit der Begründung das sich die Sichtbare Hauswand ja nicht auf dem Grundstück des Nachbarn befindet, sondern auf dem eigenen und somit wäre das OK.

    Weiterhin frage ich mich warum du dich mit Händen und Füßen gegen das errichten der Zaunpfähle auf deiner Seite wehrst. Die Pfähle haben doch keinen besonders großen Durchmesser und sind somit auch nicht besonders störend. Weiterhin kann man diese, wie schon die beiden Antworter schrieben auch auf der Mauer befestigen. Weiterhin scheint es nicht klar zu sein wer denn überhaupt für den Zaun zuständig ist. Kläre dieses doch erst mal.

    Bedenke aber auch mal das du eine Stufe von 30 cm baust. Und wenn man mal unachtsam ist und diese Stufe herunterfällst kann das, je nachdem wie man aufkommt schon zu erheblichen Verletzungen führen. Somit schon aus Eigennutz würde ich mir dann doch lieber einen Zaun dort hinstellen.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN