Bäume fällen
BAU-Forum: Rund um den Garten

Bäume fällen

Hallo zusammen,

wir planen den Kauf eines Grundstückes. Auf diesem Grundstück verteilt befinden sich "leider" 7 Bäume (Fichten), die unter die Baumschutzsatzung der Region fallen.

2 dieser Bäume behindern das direkte Bauvorhaben. 3 weitere Bäume sind weniger als 2 Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin entfernt.

Somit sehe wir schon mal keine Bedenken die Genehmigung für diese 5 Bäume durchzukriegen.  -  Oder?  -  Das eine Ersatzpflanzung auf uns zukommen kann ist klar.

Nun zur zweiten Frage, Fichten, die einen Umfang von weniger als 80 cm (auf 100 cm Höhe) haben, dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Führen die einzelnen Regionen Buch über die Baumbestände und die jeweiligen Baumumfänge?

Grundsätzlich könnte man doch auch die Bäume fälle und sagen, sie hätten einen Umfang von 70 cm gehabt. Wer kann und will das kontrollieren können?

Vielen Dank vorab für eure Antwort.

MfG

  • Name:
  • Baubanause
  1. Die Aufpasser sind oft oberdienstgeil

    Die wollen die Welt in irgendeinem Zustand des Mittelalters für unsere Kinder erhalten und nehmen dabei in Kauf, dass die Kinder mit den Schulden dieses Wahnsinns belastet werden.

    Also da würde ich mich nicht mit einem falschen Umfang aus der Affäre ziehen. Die messen den Umfang auch aus dem Wurzelstock und haben dafür viel Zeit und Energie.

    Sicherer mag es sein, wenn die Bäumchen einfach welk werden.

  2. wirklich?

    Prüfen Sie ob Nadelbäume ortsüblich sind. Meist fallen nur Laubbäume unter die Baumschutzsatzung. Falls doch gehen Bäume auch mal ein oder werden von "Wildfremden" aus "versehen" gefällt. Dumm nur wenn eine Fällung verweigert wurde und dann geschieht so was.
  3. leider ja ...

    Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich bin begeistert von diesem Forum.

    > Die messen den Umfang auch aus dem Wurzelstock und haben dafür viel Zeit und Energie.

    Den Wurzelstock würden wir sofort mit dem Bagger entfernen lassen. Mir geht es nicht darum einfach willkürlich Bäume zu fällen. Ich habe lediglich die Befürchtung, wie Herr Kirschner bereits geschrieben hat, dass wir für ein Bauvorhaben die entsprechende Baumfällgenehmigung nicht erhalten werden.

    Die Fichten fallen leider Gottes unter die Baumschutzsatzung. Geschützt sind alle Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben, ab 100 cm Höhe.

    Eine genauere Definition von "geschützten Bäumen" gibt es nicht. Aus der Verordnung geht hervor, dass alle Bäume schützenswert sind ab d=80 cm/h=100 cm.

    3 Bäume haben lediglich einen Mindestabstand von 2 Meter zur Nachbarschaftsgrenze. Hat hier jemand Erfahrungen bzgl. der Fällung dieser Bäume?

  4. Da muss man sich die Satzung des Ortes ansehen

    Evtl gibt auch das Nachbarschaftsrecht in dem betreffenden Bundesland etwas her.

    "3 Bäume haben lediglich einen Mindestabstand von 2 Meter zur Nachbarschaftsgrenze. Hat hier jemand Erfahrungen bzgl. der Fällung dieser Bäume? "

    Mir erscheint dieser Abstand, wenn die Bäume einen Umfang von 80 cm überschreiten etwas knapp. Aber das ist Sache des Nachbarn hier etwas zu sagen.

    Aber auch dieser Abstand ist in irgendwelchen Satzungen festgelegt.

    PS

    Ich habe ein Stück eigenen Wald, da können Sie viel Ersatzpflanzungen anlegen. Wäre mir sehr recht nach dem Windbruch.

  5. Eventuell ...

    eventuell klappt das zusammen mit dem Nachbarn. Der will sicher die Bäume auch weg haben. Also erst mal eine Fällgenehmigung beantragen mit dem Argument der Gefahr für den Nachbarn und zu geringem Grenzabstand. Wenn die trotzdem verweigert wird, beseitigen Sie doch dann den Überhang und berauben die Bäume einseitig die Äste, im Nächten Jahr kappen Sie die Bäume auf halber Höhe zur Gefahrenabwehr. So könnte sich das Problem erledigen. Rein formal haben die Bäume Bestandsschutz, denn die stehen länger als 5 Jahre.
  6. Hallo Frau Neugebauer, >PS > >Ich habe ein Stück ...

    Hallo Frau Neugebauer, >PS > >Ich habe ein Stück Hallo Frau Neugebauer,

    >PS > >Ich habe ein Stück eigenen Wald, da können Sie viel >Ersatzpflanzungen anlegen. Wäre mir sehr recht nach dem Windbruch.

    Das ist interessant zu hören, da ich bisher immer davon ausgegangen bin, dass Ersatzpflanzungen dann auf dem eigenen Grundstück stattfinden müssen.

    Hallo Herr Kirschner,

    vielen Dank für die beschriebene Vorgehensweise. Ich habe die Befürchtung, dass egal wie wir an diese Sache rangehen werden, so oder so ein Nachteil entstehen wird. Wir werden nun mal das Gespräch mit dem Architekten und der Bauleitung abwarten. Vielleicht kennnen diese Personen weitere Mittel und Möglichkeiten.

    Vielen Dank für Eure Antworten. Top!

  7. Ob das zulässig ist

    kann ich nicht sagen.

    "Das ist interessant zu hören, da ich bisher immer davon ausgegangen bin, dass Ersatzpflanzungen dann auf dem eigenen Grundstück stattfinden müssen. "

    Aber es würde wenig Sinn machen, wenn der Flughafen die Bäume, die er für die neue Landebahn fällen muss, wieder auf seinem Gelände aufforsten will.

    Die suchen sich auch Gelände außerhalb.


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