Moin-Moin,
habe eine Frage bzgl. der Landesbauordnung S-H und den Vorschriften zu Geräte/Gartenhäuschen:
In der LBOAbk. heißt es:
"genehmigungs- und anzeigefreie (genehmigungsfreie, anzeigefreie) Vorhaben:
(1) Die Errichtung, Herstellung und Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige:
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Aborte und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen (Verkaufsständen, Ausstellungsständen) sowie untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes"
Hier steht quasi: Gebäude ohne Aufenthaltsräume ... sowie ... im Außenbereich bis 10 m³ ...
heißt das nun, dass ein Gerätehäuschen mit 15-20 m³ genehmigungsfrei ist sofern dieses kein Aufenthaltsraum hat?
10 m³ sind ja gerade mal ca. 2 mx2,5 m Grundfläche. Wenn ich mir die Dinger in der Umgebung betrachte, haben die selten unter 15 m³ und haben wohl selten eine Genehmigung erfahren.
Danke schon mal
Thomas
Gartenhaus Baugenehmigung?
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