bei einer Bauträgersache wurde auch eine Stellplatzvorbereitung bemängelt, beauftragt war eine Stellplatzvorbereitung ohne Untergrund des Stellplatzes. Der wurde später mit Rasengittersteinen in Eigenregie erstellt.
Im Gutachten heißt es dann zu den L-Steinen " ... Stichprobenhaft haben wir am 4. L-Stein ... die Abweichung vom Lot mit 35 mm auf 1,26 m ermittelt. Nach DINAbk. 18202 ... wäre eine Abweichung von höchstens 8 mm tolerierbar.. " Als Maßnahme gab der Gutachter an " ... Betonstützwand freilegen, Bankett erstellen und L-Steine neu lotrecht aufstellen ... "
Nachdem das Gericht dann dem Bauträger Mängelbeseitigung auferlegte, meint nun der Architekt, er wisse das besser und hat einen Betrieb beauftragt, der nun
- die Erde hinter den L-Steinen größtenteils wegnahm
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- mit einem Bagger die L-Steine ins Lot drückt
- dies mit Holzkeilen fixiert
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- dann mit Hilfe von 2 Kellen eine betonartige Masse aus einem roten Sack mit etwas Wasser vermischt in die Ritze drückt
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- und jetzt das ganze trocknen lässt.
So sieht es jetzt aus
Das kann doch nie halten - oder bin ich auf dem Holzweg
