Üblicherweise wird zur Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld eingetragen. Incl. Zinsen (fällig am Jahresende) für den Verwertungfall.
Wie berechnet sich das? (Habe das nie so richtig nachgefragt, wie wohl die meisten hier die eine Grundschuldbestellung unterschrieben haben), da man ja nicht vom Verwertungsfall ausgeht).
Angenommen folgendes fiktives Beispiel mit einfachen Zahlen
1999 wird eine Grundschuld über 200.000 eingetragen zur Absicherung eines Darlehen über 200.000
2009 ist das Darlehen auf 100.000 Restschuld gesunken (Sondertilgung). Leider muss die Bank die Sicherheit verwerten, weil der Schuldner Zahlungsunfähig ist.
Wie hoch ist der Anspruch der Bank (unabhängig mal davon was die Versteigerung dann tatsächlich erbringt).
1.100.000 = Restwert Darlehen?
2.100.000 Restwert Darlehen + (10 Jahre * 10 % von 100.000 Grundschuld (= aktueller Restwert vom Darlehen auch wenn die Grundschuld über 200.000 ist), somit also 200.000
3.100.000 Restwert Darlehen + (10 Jahre * 10 % von 200.000 Grundschuld = 200.000), somit also 300.000
Wäre es, insb. wenn Fall 3 gültig ist, nicht sinnvoll, die Grundschuld alle paar Jahre auf den aktuellen Kreditrestwert anpassen zu lassen? Klar kostet Notargebühren, aber sicherlich nur ein Bruchteil von obigen Zinsen.
Grundschuldeintrag und damit verbundene Zinsen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grundschuldeintrag und damit verbundene Zinsen
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Tatsächliche Schuld
Hallo,
es wird die tatsächliche Schuld eingefordert.
Also Restschuld plus evtl. aufgelaufene Zinsen und Gebühren.
Die Höhe hängt also davon ab, wie lange der säumige Schuldner seine Zinsen schon nicht mehr bezahlt hat und nicht wie hoch die eingetragene Grundschuld ist.
Beste Grüße -
Und zu was ist dann der Zinssatz in der Grundschuld drin?
Und zu was steht dann ein Zinssatz in der Grundschuld drin? Welchen Zweck hat dieser. Wann und für welchen Betrag kommt dieser zur Anwendung. Welchen Zweck hat dieser?
Die 10 % waren ja nur ein Beispiel. 14,15 oder auch 18 % scheinen durchaus üblich zu sein.
Weiterhin noch eine Frage.
Früher war wohl nur Dingliche Sicherheit üblich (also z.B. nur das Gebäude+Grundstück). Inzwischen haben wohl alle Banken auch die persönliche Haftung des eigenen Vermögens drin.
Frage: Ist das nur das (Geld) -Vermögen? Oder auch die Sachwerte der Immobilie und Umfeld? Also Auto, Möbel, Haushaltsgeräte etc.
Oder anders gefragt was dürfte ein Schuldner bei einer "Verwertung" der Immobilie durch die Bank denn noch "behalten"?
Gerade aus Amerika sind solche Situationen momentan ja nicht ungewöhnlich. Wäre das auch in Deutschland so oder gibt es da seitens der Bank eine "Kulanz"-Schwelle?
Danke. -
@grundschuldzinsen:
im Falle eines notleidenden Kredits könnte es sein, dass eine über den eingetragenen Grundschuldbetrag hinausgehende Forderung entsteht. Um dies - auch für den Fall evtl. künftiger Zinsschwankungen- abzusichern, wird mit den Grundschuldzinsen das Recht eingeräumt, das eigentliche Grundschuldvolumen um daraus entstehende berechtigte Forderungen zu erweitern.
@Persönliche Haftung
Mit der Eintragung einer Grundschuld ist keine persönliche Haftung verbunden, es haftet ausschließlich das belastete Objekt. Erst in der Zweckerklärung (in der auch geregelt wird, dass die Grundschuld nur im Umfang einer berechtigten Forderung haftet) erfolgt in der Regel die Ausdehnung auf die persönliche Haftung, die das ganze Vermögen mit Ausnahme des nicht pfändbaren Teils (dem Schuldner darf die Lebensgrundlage nicht entzogen werden) umfasst.
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