Verbindliche Darlehensanfrage widerrufen? Fristen, Kosten & Alternativen für Baufinanzierung
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Verbindliche Darlehensanfrage widerrufen? Fristen, Kosten & Alternativen für Baufinanzierung

Hallo,
wir haben nach einigem Verhandeln mit unserer Sparkasse einen für uns guten Zinssatz für unsere Baufinanzierung erreicht.
Daraufhin haben wir gestern ein Schriftstück unterschrieben in dem der Zinssatz und die monatliche Abtragung wie vorher vereinbart festgehalten wurden. Dieses ist gestern kurz von Ende der Geschäftszeiten passiert.
Die Sparkasse nennt dieses Schriftstück eine "Einplanung eines Darlehens".
Nun ist es leider so gekommen das quasi über Nacht die Zinskonditionen deutlich gesunken sind.
Also haben wir versucht bei der Sparkasse zu errichen, den für uns günstigeren Zinssatz zu bekommen.
Dieses wurde recht schroff abgelehnt mit der Antwort, irgendwann müsste man sich ja entscheiden und nun ist da nichts mehr zu machen. Wie gesagt, zeitlich lagen da mal gerade 20 Std. zwischen.
Nun meine Frage, können wir von dieser "Einplanung eines Darlehens" zurücktreten.
Können uns dadurch Kosten entstehen? Denn dieses wurde uns von der Sparkasse angekündigt. Wobei ich das nicht nachvollziehen könnte, denn die haben sicher in den 20 Std. nichts gemacht.
Eigentlich wollen wir ja nur den günstigeren Zins haben der sich leider recht schnell ergeben hat. Wir wissen, dass die Zinsen immer rauf und runter gehen und man sich auch mal festlegen muss, aber aus unserer Sicht sollte zu diesem Zeitpunkt des Darlehenantrages noch eine Änderung möglich sein.
Ich möchte deutlich sagen, es gibt bisher keinen Darlehensvertrag nicht mal eine Ausführung davon. Wir haben keinen Vertrag unterschrieben lediglich diese "Einplanung eines Darlehens". Und die uns bekannte 14 Tage Rücktrittsfrist ist wenn überhaupt gerade erst angefangen.
Alternativ würden wir nun alles bei der Sparkasse auflösen und zu einem anderen Institut wechseln wollen, aber können wir das so ohne weiteres?
Für Antworten wären wir wirklich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • M.J.
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    Ob Sie von einer verbindlichen Darlehensanfrage zurücktreten können, hängt vom genauen Zeitpunkt und der Art des unterschriebenen Dokuments ab.

    Wenn Sie lediglich eine Darlehensanfrage gestellt haben, ist diese in der Regel noch nicht bindend. Sie können sich also noch umentscheiden und bei einem anderen Institut ein besseres Angebot suchen.

    Haben Sie jedoch bereits einen Darlehensvertrag oder eine verbindliche Zinsvereinbarung (z.B. ein Term Sheet) unterschrieben, gelten andere Regeln. In diesem Fall haben Sie möglicherweise ein Widerrufsrecht, das Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ermöglicht, den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst, wenn Sie alle erforderlichen Vertragsunterlagen und eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.

    🔴 Gefahr: Ein Widerruf kann unter Umständen Kosten verursachen, beispielsweise wenn die Bank bereits Leistungen erbracht hat (z.B. Wertermittlung der Immobilie).

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Vertragsunterlagen genau auf eine Widerrufsbelehrung und eventuelle Klauseln zu Vorfälligkeitsentschädigungen oder Bearbeitungsgebühren im Falle eines Rücktritts. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Bankrecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Darlehensanfrage
    Eine Darlehensanfrage ist eine Anfrage an ein Kreditinstitut, um Informationen über mögliche Darlehenskonditionen zu erhalten. Sie ist in der Regel unverbindlich und dient dazu, verschiedene Angebote zu vergleichen. Verwandte Begriffe: Kreditantrag, Finanzierungsanfrage.
    Darlehensvertrag
    Ein Darlehensvertrag ist ein bindender Vertrag zwischen einem Kreditgeber (z.B. Bank) und einem Kreditnehmer, der die Bedingungen für die Gewährung eines Darlehens festlegt. Er enthält Angaben zu Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und eventuellen Sicherheiten. Verwandte Begriffe: Kreditvertrag, Finanzierungsvertrag.
    Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, einen bereits abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt auch für Darlehensverträge. Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht.
    Widerrufsbelehrung
    Die Widerrufsbelehrung ist eine Information, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag aushändigen muss. Sie informiert über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Modalitäten des Widerrufs. Verwandte Begriffe: Verbraucherinformation, Pflichtangaben.
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Sie dient dazu, den Zinsverlust des Kreditgebers auszugleichen. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Vertragsstrafe.
    Zinsbindungsfrist
    Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktschwankungen. Verwandte Begriffe: Zinsfestschreibung, Sollzinsbindung.
    Tilgung
    Die Tilgung ist die regelmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sie erfolgt in der Regel in monatlichen Raten, die sowohl Zinsen als auch einen Teil des Darlehensbetrags umfassen. Verwandte Begriffe: Schuldentilgung, Amortisation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Darlehensanfrage und einem Darlehensvertrag?
      Eine Darlehensanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an eine Bank, um Konditionen für ein Darlehen zu erhalten. Ein Darlehensvertrag ist ein bindender Vertrag, der die Bedingungen des Darlehens festlegt.
    2. Welche Fristen gelten für den Widerruf eines Darlehensvertrags?
      In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Darlehensnehmer alle erforderlichen Vertragsunterlagen und eine Widerrufsbelehrung erhalten hat.
    3. Entstehen Kosten, wenn ich von einer Darlehensanfrage zurücktrete?
      Da eine Darlehensanfrage unverbindlich ist, entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie davon zurücktreten.
    4. Entstehen Kosten, wenn ich einen Darlehensvertrag widerrufe?
      Ja, es können Kosten entstehen, wenn die Bank bereits Leistungen erbracht hat, beispielsweise eine Wertermittlung der Immobilie.
    5. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
      Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die der Darlehensnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlt.
    6. Kann ich einen Darlehensvertrag auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigen?
      Ja, ein Darlehensvertrag kann auch nach Ablauf der Widerrufsfrist gekündigt werden, jedoch können hierbei Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
    7. Was ist eine Zinsbindungsfrist?
      Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für das Darlehen festgeschrieben ist.
    8. Was passiert nach Ablauf der Zinsbindungsfrist?
      Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz neu verhandelt werden oder das Darlehen kann zu den dann geltenden Konditionen verlängert werden.

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    • Vergleich von Baufinanzierungsangeboten
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  2. Darlehensanfrage: Vorstand einschalten! – Vertrag prüfen

    So gehen Sie vor ...
    Vorab: Die Vorgehensweise des Sparkassen-Beraters spiegelt sicher nicht das Geschäftsgebaren der Sparkasse wider. Informoeren Sie daher den Vorstand der Sparkasse und bitten Sie um eine Stellungnahme. werden sie abgewimmelt, drohen Sie mit dem Obudsmann.
    Nach Ihren Schilderungen haben keinen Vertrag unterschrieben, sondern eine Finanzierungsanfrage gestartet. Auf Grundlage der vereinbarten Daten will die Sparkasse die Finanzierung prüfen und dann ggf. die Kreditverträge fertigen. Betrachten sie es einen eine Art Vorvertrag oder "Vertragentwurf".
    Ihnen steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Selbst wenn Sie einen Darlehensvertrag unterschrieben haben, können Sie innerhalb dieser gesetzlichen Frist widerrufen. Jede abweichende AGB würde nichtig sein. Kosten müssen Sie keine befürchten.
    Sie sollten jedoch schnell handeln, da Sie u.U. eine Vollmacht zur Beschaffung von KfW-Mitteln unterschrieben haben. Sagt die KfW das Darlehen gegenüber der Sparkasse zu, ist ein Wechsel des Darlehensgebers nur erschwert möglich und meist mit Kosten verbunden.
    Reichen Sie Ihren Widerruf sofort schriftlich mit Nachweis ein und bestehen Sie Aufgrund der Vorgeschichte auf eine schriftliche Bestätigung.
  3. Sparkassen-Praxis: Kritik an nicht kundenorientiertem Verhalten

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Typisch
    Die Verhaltensweise ist mal wieder typisch "nichtkundenorientiert".
    Es ist ja völlig egal ob die Sparkasse das Schreiben kurz vor
    Geschäftsende oder mitten am Tag unterschreiben lässt.
    Die Logik soll einer verstehen.
    Die Antwort des Kollegen ist völlig richtig.
    Sie haben nichts zu befürchten.
    Eher würde ich gar nicht zögern, sondern sofort den Vorstand
    anschreiben mit der Bitte um ein Statement.. " warum Ihr Sparkassenberater gesagt hat, da ist ja nichts mehr zu machen ... " Das war eindeutig seitens des Beraters eine falsche Antwort.
    Lassen Sie sich nicht unterkriegen.
    Frohe Weihnachten
  4. ✅ Baufinanzierung: Sparkasse lenkt ein – Besserer Zinssatz!

    Sparkasse hat eingelenkt
    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Die Sparkasse hat mittlerweile ihren Mitarbeiter zurückgepfiffen und sich bei uns entschuldigt.
    Auch den für uns besseren Zinssatz haben wir bekommen.
    Es war wohl doch nur ein Einschüchterungsversuch seitens des Mitarbeiters der Sparkasse, so nach dem Motto, man kann es ja mal versuchen. Möchte nicht wissen wie viele sich das gefallen lassen.
    Gruß
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baufinanzierung: Verbindliche Darlehensanfrage und Widerruf

    💡 Kernaussagen: Eine verbindliche Darlehensanfrage bei der Sparkasse kann unter Umständen widerrufen werden. Es ist ratsam, das Vorgehen des Beraters kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls den Vorstand der Sparkasse zu kontaktieren. Oftmals handelt es sich um Einschüchterungsversuche, denen man nicht nachgeben sollte. Ein genauer Blick in den Darlehensvertrag ist unerlässlich, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Darlehensanfrage: Vorstand einschalten! – Vertrag prüfen sollte man die Vorgehensweise des Sparkassen-Beraters hinterfragen und gegebenenfalls den Vorstand der Sparkasse informieren, um eine Stellungnahme zu erhalten. Es ist wichtig zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Darlehensvertrag oder lediglich um eine Finanzierungsanfrage handelt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag ✅ Baufinanzierung: Sparkasse lenkt ein – Besserer Zinssatz! zeigt, dass es sich lohnen kann, hartnäckig zu bleiben und sich nicht von anfänglichen Einschüchterungsversuchen entmutigen zu lassen. Oftmals lenken die Sparkassen ein, wenn man sich beschwert und auf seine Rechte besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie genau, ob Sie einen Darlehensvertrag oder nur eine Finanzierungsanfrage unterschrieben haben. Kontaktieren Sie bei Problemen den Vorstand der Sparkasse und lassen Sie sich nicht von unkooperativen Mitarbeitern einschüchtern. Informieren Sie sich über Ihre Rechte bezüglich Widerruf und Rücktritt von Darlehensanfragen und Darlehensverträgen. Nutzen Sie die Möglichkeit, alternative Angebote einzuholen, um den besten Zinssatz für Ihre Baufinanzierung zu erhalten.

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