Darlehen durch schneller aufgefüllten Bausparer früher ablösen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Darlehen durch schneller aufgefüllten Bausparer früher ablösen?
ich habe seit Juli 2008 ein Bauspardarlehen bei der Sparda-Nürnberg über 275 T
€ laufen, Laufzeit 12 Jahre, Nominaler Zinssatz 4,55 %, effektiv 4,65 %, Tilgungsrate 1 %. das führt zu einer Rate von 1271 € im Monat.
Jährliche Sondertilgungen von 13750 € sind möglich
Die Tilgungsrate kann 2x/Jahr geändert werden.
zusätzlich sparen wir einen BSV mit einem monatlichen Betrag von 633 € über Schwäbisch Hall an, der 2020 den Darlehensvertrag ablösen soll. Dann effektiver Zins ab Zuteilung 3,6 %
die Gesamtfinanzierungskosten über die ges. Laufzeit beider Verträge (21 Jahre 2 Monate) beträgt dann (140 T€ Sparda und 18 € BSV) 158 T €.
So, ich hoffe genug basisinfo? Nun meine Frage im Speziellen:
Lt. Vertrag kann die Rückzahlung des Darlehens jederzeit, ohne Gebühren, durch o.g. zuteilungsreifen BSV erfolgen.
Ich wollte nun zum ersten Mal eine höhere Sondertilgung (5 T€) durchführen. Mein Bankberater bei der Sparda empfahl mir nun die Sonderzahlungen lieber in den BSV zu stecken und das Darlehen dann früher abzulösen um dann eher an die günstigen Zinsen des BSV zu kommen.
Ich bin etwas verwirrt, da ich bisher davon ausgehe, dass es günstiger ist, zunächst Sondertilgungen zu leisten. Da ich ja nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht des Darlehensvertrages habe dachte ich es wäre dann entsprechend der jeweiligen zinslage günstiger dann evtl. eine neue Anschlussfinanzierung per Darlehen durchzuführen, bei schlechter Zinslage das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
Ist also der Rat, nun statt Sondertilgungen in den BSV einzuzahlen ein guter oder dient er der Profitmehrung der Bank?
-
Bausparvorfinanzierung
Hallo,
das ganze Konzept dient letztlich zur Profitmaximierung der Bank und Bausparkasse.
Eine zwölfjährige Ansparphase des Bausparers ist Wahnsinn. Was Sie hier verlieren, holen Sie höchstwahrscheinlich nie mehr durch einen evtl. besseren Zinssatz mehr rein. Investieren Sie die 633 € lieber in die Tilgung des Darlehens. Überlegen Sie einmal, wie hoch der Zinssatz des Bankdarlehens ab Zuteilung des Bausparers sein müsste, um das wieder einzuholen. Zumal Sie ja nur 9 Jahre das Bauspardarlehen nutzen können. D.h. Sie verlieren 12 Jahre Geld und versuchen es in 9 Jahren wieder gut zu machen. Da muss der Zinsvorteil des Bausparers enorm sein.
Beste Grüße -
Bei dem Finanzierungskonzept ...
Bei dem Finanzierungskonzept haben bei der Bank Provisionsüberlegungen wahrscheinlich schon eine Rolle gespielt. Jetzt - nachdem die Sache so abgeschlosen ist - ist der Vorschlag des Beraters jedoch nicht mehr von Profitinteressen geleitet. Im Gegenteil, je schneller der Bausparvertrag zugeteilt wird, desto geringer fällt der Zinsertrag für die Bank aus. Und andersherum: je schneller der Bausparvertrag zugeteilt wird, desto geringer werden für Sie die Gesamtkosten der Finanzierung. Den Gedanken, bei der Anschlussfinanzierung evtl. das Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen, würde ich nicht weiterverfolgen. Denn dann wäre ja der Zinsverzicht in der Ansparphase umsonst gewesen (es ist auch eher unwahrscheinlich, dass man in 12 Jahren ein anderes Darlehen zu 3,6 % effektiv bekommt).
Um Missverständnissen vorzubeugen: ich bin kein Freund, derartiger Umwegfinanzierungen. Wenn das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, sollte man auf jeden Fall versuchen, das Beste daraus zu machen. -
Kehrtwende
Ergänzend zu Herrn Munder: Bestehen Sie gegenüber der Spardabank darauf, den Bausparvertrag nicht weiter zu besparen und stattdessen den "Tilgungsbeitrag" in die Direkttilgung zu stecken.
Dies sollte kein Problem darstellen, da Sie scheinbar eine Tilgungswechseloption vereinbart hatten. Auch die Sondertilgung sollten Sie direkt auf das Darlehen zahlen. Bleiben Sie hartnäckig.
Belesen Sie sich im Internet zu den Themen Bausparvorfinanzierung/ Tilgungsaussetzungsdarlehen mit Bausparvertrag und Annuitätendarlehen/ Darlehen mit Direkttilgung. Schnell werden Sie hier weitere Informationen finden.
Das Kind ist noch nicht ganz in den Brunnen gefallen, da das Darlehen recht "frisch" ist. -
noch eine Möglichkeit
lassen sie die Möglichkeit der Falschberatung untersuchen. Rückabwickeln sie das Geschäft, lassen sich ihre Abschlussgebühren wieder auszahlen und nehmen ein Annuitätendarlehen auf.
Das war eine Grobaufstellung. -
Ich möchte hier nicht ...
die Bank verteidigen aber doch die Meinung der Herren Vorschreiber um Überlegungen, die Sie beachten sollten, ergänzen:- Sie haben bestimmte Tilgungsmodalitäten vereinbart, auf denen die Bank die Konditionen kalkuliert hat - eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen werden Sie kaum ohne Nachteile für Sie verlangen können;
- die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag haben Sie vermutlich mit Ihrem Monatsraten seit Juli bereits bezahlt, wenn Sie die Konstruktion auflösen, werden Sie diesen Betrag nicht zurückbekommen;
- bei einer Vertragsauflösung und Umfinanzierung würden Kosten anfallen, die Sie höchstens über einen Schadensersatz wegen Falschberatung [1] wieder ausgleichen können.
Ich bleibe dabei: in der von Ihnen beschriebenen Situation ist es vermutlich [2] das Beste, den Bausparvertrag so schnell als möglich zur Zuteilung zu bringen um dadurch die Zinsverlusthphase zu minimieren.
[1] Der Nachweis einer Falschberatung bei einem weit verbreiteteten Finanzierungskonzept, das bei planmäßigem Verlauf nicht zwingend und gravierend schlechter sein muss als eine Finanzierung mit ähnlicher Laufzeit, wird kaum zu führen sein.
[2] Man kann natürlich in nur ausschnittsweiser Kenntnis einer individuellen Situation keinen endgültigen Rat geben - hier sieht es aber ganz danach aus, dass der bewährte Grundsatz "man soll schlechtem Geld nicht noch mehr gutes Geld hinterherwerfen" beachtet werden sollte. Und man stattdessen das "gute Geld" dazu verwenden sollte, die Wirkung des "schlechten Geldes" möglichst gering zu halten. -
Ich möchte hier nicht ...
die Bank verteidigen aber doch die Meinung der Herren Vorschreiber um Überlegungen, die Sie beachten sollten, ergänzen:- Sie haben bestimmte Tilgungsmodalitäten vereinbart, auf denen die Bank die Konditionen kalkuliert hat - eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen werden Sie kaum ohne Nachteile für Sie verlangen können;
- die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag haben Sie vermutlich mit Ihrem Monatsraten seit Juli bereits bezahlt, wenn Sie die Konstruktion auflösen, werden Sie diesen Betrag nicht zurückbekommen;
- bei einer Vertragsauflösung und Umfinanzierung würden Kosten anfallen, die Sie höchstens über einen Schadensersatz wegen Falschberatung [1] wieder ausgleichen können.
Ich bleibe dabei: in der von Ihnen beschriebenen Situation ist es vermutlich [2] das Beste, den Bausparvertrag so schnell als möglich zur Zuteilung zu bringen um dadurch die Zinsverlusthphase zu minimieren.
[1] Der Nachweis einer Falschberatung bei einem weit verbreiteteten Finanzierungskonzept, das bei planmäßigem Verlauf nicht zwingend und gravierend schlechter sein muss als eine Finanzierung mit ähnlicher Laufzeit, wird kaum zu führen sein.
[2] Man kann natürlich in nur ausschnittsweiser Kenntnis einer individuellen Situation keinen endgültigen Rat geben - hier sieht es aber ganz danach aus, dass der bewährte Grundsatz "man soll schlechtem Geld nicht noch mehr gutes Geld hinterherwerfen" beachtet werden sollte. Und man stattdessen das "gute Geld" dazu verwenden sollte, die Wirkung des "schlechten Geldes" möglichst gering zu halten. -
Ich möchte auf das Thema "nachträgliche Änderung der ...
Ich möchte auf das Thema "nachträgliche Änderung der Tilgungsvariante" an dieser Stelle nicht weiter eingehen, da dies schnell in eine Rechtsberatung mündet. Daher lege ich Herrn/Frau Cibeles nur ans Herz sich hier Unterstützung zu suchen, falls die Bank einer Änderung der Tilgungsvariante nicht zustimmt. Ungeachtet dessen schreibt Herr/ Frau Cibeles selbst, dass eine Tilgungswechseloption vereinbart wurde, somit dürfte es grundsätzlich keine Probleme der Umstellung geben. der Bausparvertrag ist lediglich als "Zusatzsicherheit" abgetreten und soll brav bespart werden. Ich rate auch nicht zur wirtschaftlich sinnlosen Kündigung des Bausparvertrages. An dieser Stelle sollte auch keine Überlegung zur Umfinanzierung stattfinden, da auch dies wirtschaftlich kaum vertretbar sein wird.
Die Aussage " ... bei einem weit verbreiteteten Finanzierungskonzept, das bei planmäßigem Verlauf nicht zwingend und gravierend schlechter sein muss als eine Finanzierung mit ähnlicher Laufzeit ... ", dürfte überholt sein. Heute bieten Kreditinstitute flexible Annuitätendarlehen mit langen Zinsfestschreibungen, Sondertilgungsmöglichkeiten und Tilgungswechseloptionen. Bitte erklären Sie mir die Vorteile eines TA gegen Abtretung eines Bausparvertrages bei einem selbstgenutzten Wohneigentum und entsprechender relevanter Darlehenshöhe. -
Herr Krusche ...
ich habe nirgends von "Vorteilen eines TA" (übrigens: es handelt sich doch offensichtlich um ein normales Annuitätendarlehen mit Anschlussfinanzierung über ein Bauspardarlehen) geschrieben. Die von Ihnen zitierte Passage bezieht sich auf die Nachweisbarkeit einer Falschberatung. Der Bank wird im Falle eines Falles der Beweis nicht schwer fallen, dass der Effektivzins der Kombi-Finanzierung (wenn es wie geplant verläuft, werden es vermutlich um die 5,2 % sein) nicht großartig von den im Sommer 2008 marktüblichen Zinsen für Darlehen (vielleicht auch mit nachrangigem Teil?) mit 20 jähriger Zinsfestschreibung abweicht. -
Entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion auf ihre ...
Entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion auf ihre Antworten. Ich war durch private Angelegenheiten stark abgelenkt.
Vielen Dank für ihre Ratschläge!
Insgesamt bin ich doch etwas überrascht, da ich bisher davon ausging, zu dem Zeitpunkt der Darlehnsnehmung einen guten Darlehenssatz vereinbart zu haben. Ich habe das Angebot der Sparda einem guten Freund bei der örtlichen Sparkasse vorgelegt der dort die Kreditabteilung leitet und mir sagte, er könne mir kein so günstiges Angebot bei der vorgelegten Konstellation machen. Auch der Mitarbeiter der Postbank-BHW legte kein Angebot mehr vor um das der Sparda zu unterbieten. Auch ein Online-Institut bot keine günstigeren 12 Jahres Kredit. Zu guter letzt habe ich noch einen freien Anlage- und Baufinanzierungsexperten (Anlageexperten, Baufinanzierungsexperten) eingeschaltet, der mir jedoch eine Reihe von Krediten und Fondsanlagen vorschlug, die mir alle zu riskant erschienen.
Es müsste doch eigentlich klar berechenbar sein, was günstiger ist. jedes Jahr über 10 Jahre eine Sonderzahlung auf den Kredit über 5000 € oder die selbe Summe in den B ausparer jährlich einzuzahlen. Ich komme nur leider nicht aus der Wirtschaftsecke und habe so meine Probleme mit dem Zinseszins ...
Auf alle Fälle allen ein friedliches Weihnachtsfest!
cibeles -
So einfach ...
@Es müsste doch eigentlich klar berechenbar sein, was günstiger ist.
ist es leider nicht. Um feststellen zu können, unter welchen Umständen evtl. eine Direkttilgung günstiger sein könnte, bräuchte man einige Details mehr. Aber ziemlich wahrscheinlich ist: insgesamt wird die Finanzierung günstiger, wenn die Phase der negativen Zinsdifferenz (hier Darlehen - dort niedrig verzinstes Guthaben) möglichst kurz gehalten wird. Also der Bausparvertrag möglichst bald zur Zuteilung kommt.
@Auf alle Fälle allen ein friedliches Weihnachtsfest!
Dieses Ihnen und allen Mitlesern ebenfalls!
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