Bausparvertrag erhöhen: 60.000 € auf 120.000 € sinnvoll? Vor- & Nachteile für Hausbau
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bausparvertrag erhöhen: 60.000 € auf 120.000 € sinnvoll? Vor- & Nachteile für Hausbau
ich habe gestern meinen Bausparvertrag bei schwäbisch hall von 60000 € Bausparsumme auf 120000 € Bausparsumme erhöht. das hat mir der Vertreter empfohlen. Ich will in ca. 2 Jahren bauen. bis dorthin wären ca. 26000 € eingezahlt und ich könnte dann insgesamt 49000 € (guthaben + Darlehen ) ausgezahlt bekommen. die restlichen 70000 € Bausparsumme könnte ich dann weiter ansparen für die Anschlussfinanzierung des Hauses. so hatte ich das jedenfalls verstanden.
jetzt habe ich aber auf der Seite von Schwäbisch-Hall folgendes gelesen:
"Bei der Wahlzuteilung kann die Zuteilung mit der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits ab einem Mindestsparguthaben von 25 % (bis maximal 50 %) der Bausparsumme erfolgen, wenn die Zielbewertungszahl von derzeit 44 erreicht ist (nicht in der Variante am und XM). Der Tilgungsbetrag erhöht sich je nach Höhe des gewählten Mindestsparguthabens. Bei einer Wahlzuteilung mit einem Mindestsparguthaben von 25 % verdoppelt sich der Tilgungsbeitrag. "
was heißt das jetzt? ich muss mindestens 25 % mindessparguthaben haben, das heißt bei 120000 € Bausparsumme doch 30000 €.
außerdem verdoppelt sich der Tilgungsbetrag? wie ist das zu verstehen, ich habe weniger Darlehen, muss aber höhere raten bezahlen?
wer kann mir das mal genau erklären?
hab ja das recht den Vertrag innerhalb von 2 Wochen rückgängig zu machen.
danke.
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Die Erhöhung eines Bausparvertrags kann sinnvoll sein, wenn Sie in naher Zukunft (ca. 2 Jahre) bauen möchten und eine Anschlussfinanzierung benötigen. Ob die Erhöhung von 60.000 € auf 120.000 € in Ihrem Fall optimal ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Zinssatz des Bauspardarlehens: Vergleichen Sie den Zinssatz mit aktuellen Hypothekenzinsen.
- Bausparbedingungen: Achten Sie auf die Bedingungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Zielbewertungszahl).
- Flexibilität: Prüfen Sie, ob der Vertrag flexibel genug ist, um sich an veränderte Pläne anzupassen.
Ich empfehle, die Konditionen des erhöhten Bausparvertrags genau zu prüfen und mit anderen Finanzierungsoptionen zu vergleichen. Berücksichtigen Sie dabei auch die staatlichen Förderungen, die beim Bausparen möglich sind.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten, um die beste Finanzierungsstrategie für Ihr Bauvorhaben zu ermitteln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bausparsumme
- Die Bausparsumme ist die vertraglich vereinbarte Summe, die sich aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt. Sie bestimmt die Höhe der Sparbeiträge und des späteren Darlehens.
Verwandte Begriffe: Bausparguthaben, Bauspardarlehen, Mindestsparguthaben - Zuteilung
- Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, an dem der Bausparvertrag die notwendigen Voraussetzungen (Mindestsparguthaben, Bewertungszahl) erfüllt hat und der Bausparer Anspruch auf das Bauspardarlehen hat.
Verwandte Begriffe: Bewertungszahl, Mindestsparguthaben, Zuteilungsreif - Bauspardarlehen
- Das Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Bausparer nach Zuteilung ihres Bausparvertrags in Anspruch nehmen können. Es dient zur Finanzierung von Wohnraum.
Verwandte Begriffe: Bausparsumme, Tilgung, Zinsen - Anschlussfinanzierung
- Eine Anschlussfinanzierung ist die Finanzierung, die nach Ablauf der Zinsbindung einer bestehenden Baufinanzierung benötigt wird, um die Restschuld zu tilgen. Sie kann durch einen Bausparvertrag oder ein anderes Darlehen erfolgen.
Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Zinsbindung, Umschuldung - Mindestsparguthaben
- Das Mindestsparguthaben ist der Betrag, den ein Bausparer mindestens angespart haben muss, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Es wird als Prozentsatz der Bausparsumme angegeben.
Verwandte Begriffe: Bausparsumme, Zuteilung, Ansparphase - Tilgungsbeitrag
- Der Tilgungsbeitrag ist der monatliche Betrag, den der Darlehensnehmer zur Tilgung des Bauspardarlehens zahlt. Er setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen.
Verwandte Begriffe: Tilgung, Zinsen, Darlehensrate - Bewertungszahl
- Die Bewertungszahl ist eine Kennzahl, die von der Bausparkasse verwendet wird, um die Sparleistung des Bausparers zu bewerten. Sie beeinflusst den Zeitpunkt der Zuteilung.
Verwandte Begriffe: Zuteilung, Sparleistung, Bausparvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bausparsumme?
Die Bausparsumme ist die Summe aus Ihrem angesparten Guthaben und dem späteren Bauspardarlehen. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und bestimmt die Höhe der monatlichen Sparbeiträge und des Darlehens. - Was bedeutet Zuteilung bei einem Bausparvertrag?
Die Zuteilung bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag die notwendige Bewertungszahl erreicht hat und Sie Anspruch auf das Bauspardarlehen haben. Die Zuteilung erfolgt, wenn Sie das Mindestsparguthaben erreicht und die erforderliche Bewertungszahl angesammelt haben. - Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung ist eine Finanzierung, die nach Ablauf der Zinsbindung einer bestehenden Baufinanzierung benötigt wird. Sie dient dazu, die Restschuld des ursprünglichen Darlehens zu tilgen. - Was ist die Zielbewertungszahl?
Die Zielbewertungszahl ist eine Kennzahl, die angibt, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Sie wird von der Bausparkasse festgelegt und hängt von der Höhe der Sparbeiträge und der Vertragsdauer ab. - Was ist ein Mindestsparguthaben?
Das Mindestsparguthaben ist der Betrag, den Sie in Ihrem Bausparvertrag angespart haben müssen, bevor der Vertrag zuteilungsreif wird und Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können. - Was ist ein Tilgungsbeitrag?
Der Tilgungsbeitrag ist der monatliche Betrag, den Sie zur Tilgung des Bauspardarlehens zahlen. Er setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. - Was passiert, wenn ich die Bausparsumme nicht voll ausschöpfe?
Wenn Sie das Bauspardarlehen nicht in voller Höhe benötigen, können Sie darauf verzichten. In diesem Fall erhalten Sie weiterhin Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben. Die genauen Konditionen hängen vom jeweiligen Bausparvertrag ab. - Kann ich einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, Sie können einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen. Allerdings können dabei Gebühren anfallen oder Zinsvorteile verloren gehen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen, bevor Sie eine Kündigung in Betracht ziehen.
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Bausparvertrag: Dringender Handlungsbedarf – Jetzt reagieren!
bitte helft mir weiter. mir läuft die Zeit ...
bitte helft mir weiter. mir läuft die Zeit weg ... -
Bausparvertrag: Vor Unterschrift Vertragswerk verstehen!
erst wenn Sie das Vertragswerk verstanden haben
sollten Sie auch unterschreiben.
Daher:
1. Widerruf der Vertragsänderung schriftlich bei der Bausparkasse mit der Bitte um sofortige Bestätigung.
dann
kommt schwuppdiewupp der Vertreter (da ihm ca. 1000 € an Provisionen durch die Lappen gehen, welche er sicher schon im Geiste ausgegeben hat) und versucht Sie zu überreden, doch an der Vertragsänderung festzuhalten.
das
ist die Gelegenheit sich alles in Ruhe erklären zu lassen und schriftlich einen Verlauf der Finanzierung (eine Simulation) zu verlangen.
erst
wenn Sie dann alles verstanden, viele Informationen gesammelt und auch anderweitig Vergleiche angestellt haben, sollten Sie auch unterschreiben.
Wenn Sie alle Informationen im Netz zum Thema Baufinanzierung mit Bausparverträgen etc. zusammentragen wollten, nehmen Sie sich ein Sabbatjahr und setzen sich damit auseinander.
Wenn Sie hier mit Teilinfos aus Ihrem Vertragswerk anfragen, kann Ihnen auch niemand konkret Auskunft geben.
Also nochmal: Alles schriftlich geben lassen mit Zahlen und gesamten Kosten (Ja auch eine Bausparfinanzierung kostet) Steht aber alles schon mal in den Archiven.
lesen, lesen, lesen ...
Viel Spaß -
Bausparvertrag: Wahlzuteilung – Mindestsparguthaben erklärt
ja, OK. danke für die Tipps. aber kannst ...
ja, OK. danke für die Tipps. aber kannst du oder jemand anderes mir mal diesen Satz erklären? :
"Bei der Wahlzuteilung kann die Zuteilung mit der Zustimmung der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits ab einem Mindestsparguthaben von 25 % (bis maximal 50 %) der Bausparsumme erfolgen, wenn die Zielbewertungszahl von derzeit 44 erreicht ist (nicht in der Variante am und XM). Der Tilgungsbetrag erhöht sich je nach Höhe des gewählten Mindestsparguthabens. Bei einer Wahlzuteilung mit einem Mindestsparguthaben von 25 % verdoppelt sich der Tilgungsbeitrag. "
Gruß Michael -
Bausparsumme: Tilgung vs. Eigenleistung – Der Zusammenhang
§ 11 Abs. 2 usw.
Ihrer Bausparbedingungen.
So kompliziert ist das nicht. Je weniger Sie selbst in den Vertrag einzahlen (bei gleicher Bausparsumme) desto mehr müssen Sie hinterher tilgen.
Wenn Sie von 120000 Bausparsumme ausgehen
bekommen Sie bei 25 %igem Mindestsparguthaben 90 000 Kredit
und bei 50 % igem Mindestsparguthaben 60 000 Kredit
Das Sie für 90 000 für einen gleichen Zeitraum mehr zurückzahlen müssen ist somit logisch. -
Bausparvertrag: Auszahlung 49.000 € – Darlehen korrekt?
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni ...
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni 09 26000 € eingezahlt habe, bekomme ich 49000 € ausgezahlt. somit hätte ich dann ein Darlehen von 23000 €.
die Tilgungsraten müssten doch dann viel niedriger sein. außerdem habe ich dann noch keine 25 % eingezahlt.
die restlichen 71000 € der Bausparsumme könnte ich dann für die Anschlussfinanzierung nutzen.
kann das so stimmen? -
Bausparvertrag: Auszahlung 49.000 € – Darlehen korrekt?
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni ...
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni 09 26000 € eingezahlt habe, bekomme ich 49000 € ausgezahlt. somit hätte ich dann ein Darlehen von 23000 €.
die Tilgungsraten müssten doch dann viel niedriger sein. außerdem habe ich dann noch keine 25 % eingezahlt.
die restlichen 71000 € der Bausparsumme könnte ich dann für die Anschlussfinanzierung nutzen.
kann das so stimmen? -
Bausparvertrag: Auszahlung 49.000 € – Darlehen korrekt?
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni ...
mir wurde aber erklärt, wenn ich im Juni 09 26000 € eingezahlt habe, bekomme ich 49000 € ausgezahlt. somit hätte ich dann ein Darlehen von 23000 €.
die Tilgungsraten müssten doch dann viel niedriger sein. außerdem habe ich dann noch keine 25 % eingezahlt.
die restlichen 71000 € der Bausparsumme könnte ich dann für die Anschlussfinanzierung nutzen.
kann das so stimmen? -
Bausparvertrag: Vertragsdetails prüfen – Laien-Erklärung
In Kurzform
s.o. (Antwort AW), das würden wohl die Finanzexperten schreiben..
Nochmal in Langform vom Laien: Hier kennt niemand den Vertrag mitsamt allen Anhängen und Zusatzvereinbarungen (das bedeutet nämlich Vertragsfreiheit, man kann nahezu alles vereinbaren). Ob das stimmt, wissen Sie offenbar nicht, also wohl nur der Vertreter und evtl. die BSpK. Es könnte sein, dass Teilauszahlungen nach §XYZ möglich sind, aber mit 'könnte' kommt man nicht weiter. Das wäre mir etwas zu wenig, vorsorglich kündigen und erst unterschreiben, wenn ALLE abweichenden Regelungen in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Würde mich aber wundern, wenn der Vertreter das zusagen kann. Warum diese Scheu ('mir läuft die Zeit weg'), einen unverständlichen Vertrag rückgängig zu machen, solange es noch geht? Selbst wenn der Vertreter der zukünftige Schwager o.ä. sein sollte, es geht nicht um seinen Bauwunsch und seine Finanzplanung, da ist Rücksicht oder Schüchternheit nicht angebracht!
Gruß
Volker Leue -
Bausparvertrag: Unverständliche Verträge – Ist das Absicht?
mir wurde erklärt ...!
ja, so ist es, das Tagesgeschäft.
Sie sind nicht der Einzige, der Verträge unterschreibt, welche er nicht versteht. Es ist nach meiner Meinung beabsichtigt, dass die Leute nichts verstehen, bzw. vergleichen können.
Wenn bei 120 000 Bausparsumme mindestens 25 % angespart sein müssen, dann sind das (wie Sie ja selber sagen) 30 000. Warum es dann mit 26000 auch gehen soll, wissen die Götter, oder eben die Bausparkasse mit ihrem Erfüllungsgehilfen (Vertreter).
Da hätten Sie ja den 60 000er schon mit 15 000 zuteilungsreif gebracht. Nun hat man in den Rucksack nochmal 60 000 reingepackt. Denken Sie aber auch daran, dass Bausparverträge in der Tilgungsphase ganz schön ins Geld gehen. 70 000 dann schon für die Anschlussfinanzierung "ansparen". Das sind die Nebelkerzen, welche ich meine.
Holen Sie sich um Gottes Willen irgendwo ein Gesamtkonzept, über mögliche Objektsummen und finanzielle Leistungsfähigkeit (und das schon in 2 Jahren) wurde ja überhaupt noch nicht gesprochen. So wird es jedenfalls nix.
@ an die "Laien" P+V LB 😉
nur nicht das Licht unter den Scheffel stellen. Es gibt hier (selbstbezichtigte) Laien, welche mehr drauf haben, als so mancher Profi-Guru draußen in der Wüste. -
Bausparvertrag: Flexible Teilung – Optimale Zuteilung sichern
Hallo, so ich habe jetzt etwas mehr Klarheit ...
Hallo, so ich habe jetzt etwas mehr Klarheit.
ich habe in dem Vertrag die Option auf flexible Teilung, d.h. ich kann den Vertrag jederzeit beliebig teilen, also z.B. in 2 Jahren in einen 50000 € Vertrag und in einen 70000 € vertrag. somit wäre der 50000 € Vertrag mit 25000 € Spareinlage zuteilungsreif. den 70000 € Vertrag kann man sich dann für die Abschlussfinanzierung aufheben, wobei man diesen aber jederzeit nochmals teilen kann, falls er zu hoch ist oder man eine kleinere Summe benötigt. der Vertrag hat einen Darlehenszins von 3,25 % nominal.
ich finde den Vertrag gar nicht so schlecht.
was meint ihr dazu? -
🔴 Bausparvertrag: Finanzierungspfusch – Warnung vor Fehlern!
nun ich bin zunächst sprachlos
warum fragen Sie hier im Forum nach, um anschließend alles außer Acht zu lassen.
Sie haben sich lediglich nochmals einlullen lassen.
Es gibt nicht nur Baupfusch, sondern auch Finanzierungspfusch.
Das es so nichts wird, hatte ich ja schon geschrieben. -
Bausparvertrag: Was ist an diesem Vertrag problematisch?
ja, aber wieso wird das so nichts? ...
ja, aber wieso wird das so nichts?
was ist an diesem Vertrag nicht in Ordnung?
klär mich doch bitte mal auf.
wieso sprichst du von Finanzierungspfusch? wie ich letztendlich finanziere weiß doch jetzt noch niemand.
das ist ja auch erst in ein paar Jahren relevant.
gegen einen bsv Anteil in der Finanzierung ist doch nichts zu sagen. wie hoch der letztendlich ausfällt kann ich doch durch die flexible Teilung dann entscheiden.
dieser Anteil muss ja nicht 120000 € groß sein. Ich dachte eher so um die 50000 €. die restlichen 70000 € kann man sich ja dann für was weiß ich aufheben. Hauptsache man hat sich die günstigen Zinsen von 3,25 % gesichert.
wenn ich hier total falsch liege, sagt es mir bitte, dafür ist ja dieses Forum da.
Gruß Michael -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bausparvertrag erhöhen: Vor- & Nachteile für den Hausbau
💡 Kernaussagen: Die Erhöhung der Bausparsumme von 60.000 € auf 120.000 € wird diskutiert. Dabei geht es um die optimale Nutzung für den Hausbau in zwei Jahren, die Berechnung von Mindestsparguthaben und die Flexibilität durch Teilung des Vertrags. Es wird auch vor möglichen Fehlern bei der Finanzierung gewarnt und die Notwendigkeit betont, die Vertragsdetails genau zu verstehen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Bausparvertrag: Finanzierungspfusch – Warnung vor Fehlern! wird auf das Risiko von Finanzierungsfehlern hingewiesen und dazu geraten, sich nicht "einlullen" zu lassen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bausparvertrag: Flexible Teilung – Optimale Zuteilung sichern erklärt die Option der flexiblen Teilung des Bausparvertrags, um diesen optimal für die Zuteilung und die Anschlussfinanzierung nutzen zu können. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die finanzielle Situation und den Baufortschritt.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Bausparvertrag und alle zugehörigen Dokumente genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Der Beitrag Bausparvertrag: Vor Unterschrift Vertragswerk verstehen! betont die Wichtigkeit, das Vertragswerk vor der Unterschrift vollständig zu verstehen.
Die Diskussionsteilnehmer beleuchten verschiedene Aspekte der Bausparvertragserhöhung, darunter die Berechnung des Mindestsparguthabens und die Auswirkungen auf die Tilgungsraten. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Konditionen des Vertrags tatsächlich so vorteilhaft sind, wie vom Vertreter dargestellt. Die Möglichkeit, den Vertrag flexibel zu teilen, wird als positiver Aspekt hervorgehoben, der eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Bauherrn ermöglicht.
Die Erhöhung der Bausparsumme kann sinnvoll sein, um sich günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu sichern. Allerdings sollte man sich nicht von Versprechungen des Vertreters blenden lassen, sondern die Vertragsbedingungen genau prüfen und vergleichen. Eine unabhängige Beratung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und Finanzierungspfusch zu vermeiden. Die Beiträge Bausparvertrag: Vertragsdetails prüfen – Laien-Erklärung und Bausparvertrag: Unverständliche Verträge – Ist das Absicht? geben hierzu wichtige Hinweise.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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