Grunderwerbsteuer bei Hauskauf vor Grundstückskauf
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Grunderwerbsteuer bei Hauskauf vor Grundstückskauf

Hallo zusammen,
nachdem ich durch Suchen nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen bin (Der Ausgang war leider nie ersichtlich) nochmal eine Frage zu diesem Thema.
Wenn der Vertrag für den Hauskauf datumsmäßig vor dem Grundstückskauf liegt, wobei der Grundstücksverkäufer eine Stadt ist und keinerlei Vorgaben macht mit wem zu bauen ist, ist dann die Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des Grundstückes zu errichten oder auch auf das Haus?
Der Hausanbieter wurde frei von uns ausgewählt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
  1. nein

    Da offensichtlich der Hauskauf mit dem Grundstückskauf nicht im Zusammenhang zu sehen ist (der Verkäufer baut nicht, steht auch nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Hausbauer), wird die Grunderwerbsteuer offensichtlich nur auf das Grundstück anfallen.
  2. Hauskauf oder HausBAU?

    Ist sicher nur ein Tippfehler "HausKAUF", oder?
    Denn kann man ein Haus ohne Grund, worauf es steht, kaufen? :-)
    Trotzdem wäre ich vorsichtig und würde mal beim FiAmt konkret nachfragen. Es gab nämlich schon Fälle da hieße es "Grunderwerbsteuer ist (auch) zu zahlen (für das Haus), wenn bei Erwerb des Grundstückes bereits die Absicht besteht, es zu bebauen bzw. eine Planung für den Bau bereits bestand. "
    Hab leider vergessen, in welchem Bundesland die Spinner das dem Häuslebauer aufgedrückt haben und wie der Streit dann ausging.
    MfG H.B.
  3. Fertighaus?

    Fertighäuser kauft man oft so wie sie sind ;-)
    Sozusagen von der Stange.
  4. Vielen Dank schon mal!

    Es wurde natürlich ein Vertrag über einen HausBAU abgeschlossen :-) Wie beschrieben wurde die Fertighausfirma von uns ausgesucht und der Vertrag für den Hausbau vor dem Grundstückskauf unterzeichnet.
    Wie Sie (Herr Berger) beschreiben habe ich auch schon gefunden. (focus online etc.) Allerdings war bei diesem Urteil des BFH immer auch ein wirtschaftlicher Zusammenhang nachgewiesen worden, was bei uns allerdings nicht der Fall ist.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Bescheid kam

    So,
    der Grunderwerbsteuerbescheid kam. Die Grunderwerbsteuer ist nur für das Grundstück fällig.
    MfG

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