Notarkosten beim Gewerbegrundstück-Kauf: Berechnung für 1€-Kaufpreis?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Bei einem symbolischen Kaufpreis von 1€ für ein Gewerbegrundstück orientieren sich die Notarkosten am Verkehrswert oder Bodenrichtwert. Es gibt Mindestgebühren, die beachtet werden müssen. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb eine Rücksprache mit dem Notar empfohlen wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Notarkosten beim Gewerbegrundstück-Kauf: Berechnung für 1€-Kaufpreis?

Hallo,
ich möchte ein Gewerbegrundstück kaufen. Kaufpreis 1,- €. Grundstücksgröße 12.000 m², Bodenrichtwert 40,- €/m². Es ist bebaut mit mehreren Hallen.
Wie hoch werden die Notarkosten?
  • Name:
  • Korn
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den steuerlich maßgeblichen Verkehrswert – nicht den symbolischen Kaufpreis von 1 € – als Berechnungsgrundlage für Notarkosten heranzuziehen; bei offensichtlicher Unterbewertung besteht Meldepflicht an das Finanzamt gemäß § 15a GNotKG.

    🔴 KRITISCH: Ein Kaufvertrag mit 1-€-Kaufpreis birgt erhebliche steuerliche Risiken (verdeckte Schenkung, Grunderwerbsteuerhinterziehung) sowie zivilrechtliche Anfechtungsgefahr im Insolvenzfall des Verkäufers (§ 134 InsO).

    ⚠️ WICHTIG: Die Notarkosten betragen bei einem Verkehrswert ab ca. 480.000 € mehrere tausend Euro (ca. 1.200–1.800 € für die Beurkundung allein), zuzüglich Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland), Grundbuchgebühren und Umsatzsteuer – nicht „nahe null“.

    ⚠️ WICHTIG: Die bloße Angabe eines niedrigen Kaufpreises reicht nicht aus: Der Verkehrswert muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder nachvollziehbar anhand Bodenrichtwert, Lage, Bebauung und Nutzung ermittelt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Notarkosten für den Kauf eines Gewerbegrundstücks richten sich nicht primär nach dem Kaufpreis, sondern nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser orientiert sich am Bodenrichtwert und dem Wert der aufstehenden Gebäude.

    Da der Kaufpreis von 1,- € unrealistisch niedrig ist, wird das Notariat den Geschäftswert anhand des Bodenrichtwertes (40,- €/m² x 12.000 m² = 480.000 €) und dem Wert der Hallen schätzen. Die Notarkosten werden dann auf Basis dieses geschätzten Geschäftswertes berechnet.

    Die genauen Notarkosten können Sie dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) entnehmen. Die Gebühren sind dort tabellarisch festgelegt. Zusätzlich zu den reinen Notargebühren fallen noch Kosten für Auslagen (z.B. Grundbuchauszug) und die Umsatzsteuer an.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Notar vorab, wie er den Geschäftswert einschätzt und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden. Dies schafft Transparenz und vermeidet Überraschungen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Berechnung der Notarkosten beim Kauf eines Gewerbegrundstücks mit einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro. Die Grundstücksgröße beträgt 12.000 m² bei einem Bodenrichtwert von 40 Euro/m², zuzüglich Bebauung mit mehreren Hallen. Die entscheidende Frage ist, ob die Notarkosten auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises oder des Verkehrswerts berechnet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein Kaufpreis von 1 Euro möglich ist, ist korrekt. Solche Gestaltungen kommen vor, etwa bei Grundstücken mit Altlasten oder hohem Sanierungsstau.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Notarkosten auf Basis des Kaufpreises von 1 Euro berechnet werden, ist falsch. Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wird der Geschäftswert für die Notarkosten nicht aus dem Kaufpreis, sondern aus dem Verkehrswert des Grundstücks ermittelt. Der Verkehrswert liegt hier bei mindestens 480.000 Euro (12.000 m² x 40 Euro/m²) zuzüglich des Werts der Hallen.

    ➕ Ergänzung: Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der in der Regel dem Verkehrswert entspricht. Bei einem Kaufpreis von 1 Euro wird der Notar den Verkehrswert schätzen oder ein Gutachten verlangen. Die Kosten für den Notarvertrag, die Beurkundung und die Grundbucheintragung können bei einem Verkehrswert von 500.000 Euro schnell mehrere tausend Euro betragen. Zudem fallen Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerkosten an.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in der Fehleinschätzung der Gesamtkosten. Ein Käufer, der nur mit 1 Euro Kaufpreis rechnet, könnte von den tatsächlichen Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) überrascht werden. Diese können bei einem Verkehrswert von 500.000 Euro schnell 30.000 bis 50.000 Euro betragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie vor Vertragsunterzeichnung den Verkehrswert des Grundstücks durch einen Sachverständigen ermitteln. Holen Sie ein konkretes Kostenangebot vom Notar ein, das auf dem geschätzten Verkehrswert basiert. Kalkulieren Sie alle Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) auf Basis des Verkehrswerts, nicht des Kaufpreises. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzu, um die steuerlichen und rechtlichen Risiken einer solchen Gestaltung zu prüfen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einem Kaufpreis von nur 1 € für ein bebautes Gewerbegrundstück mit 12.000 m² und einem Bodenrichtwert von 40 €/m² liegt ein offensichtlicher Widerspruch zur marktüblichen Wertlage vor, der steuerliche und rechtliche Risiken birgt.

    🔴 Gefahr: Die Angabe eines symbolischen Kaufpreises kann als verdeckte Schenkung oder als Versuch der Steuervermeidung gewertet werden – insbesondere bei Gewerbeimmobilien mit erheblichem Verkehrswert von rund 480.000 € (12.000 m² × 40 €/m²).

    ⚠️ Korrektur: Notarkosten richten sich nicht allein nach dem vereinbarten Kaufpreis, sondern nach dem steuerlich maßgeblichen Verkehrswert gemäß § 15 GNotKG – also dem realistischen Marktwert, nicht dem nominalen 1 €-Betrag.

    ➕ Ergänzung: Der Notar ist verpflichtet, den Verkehrswert zu ermitteln und ggf. eine Schätzung durch einen Gutachter einzufordern; bei erheblicher Abweichung vom Bodenrichtwert besteht Meldepflicht an das Finanzamt gemäß § 15a GNotKG.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, Notarkosten seien bei 1 € vernachlässigbar, ist grundlegend falsch – sie belaufen sich bei einem Verkehrswert von ca. 480.000 € auf mehrere Tausend Euro (ca. 1.200–1.800 €, je nach Bundesland und Zusatzleistungen).

    🔴 Gefahr: Ein solcher Vertrag birgt zudem Risiken für die Grundbuchberichtigung, die Gewerbesteuerfestsetzung und die Haftung bei späterer Insolvenz des Verkäufers (sog. Anfechtungsgefahr nach § 134 InsO).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Immobilien-Sachverständigen zur Ermittlung des Verkehrswerts und einen steuerlich versierten Notar oder Rechtsanwalt für Gewerbeimmobilien – eine verbindliche Wertfeststellung ist zwingend erforderlich, um steuerliche und rechtliche Konsequenzen abzuwenden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Notarkosten nicht am nominalen Kaufpreis von 1 €, sondern am Geschäftswert / Verkehrswert berechnet werden.
    • Alle bestätigen die maßgebliche Rolle des Bodenrichtwerts (40 €/m² × 12.000 m² = 480.000 €) als untere Orientierungsgröße für den Verkehrswert – zuzüglich Hallenwert.
    • Alle verweisen explizit auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), insbesondere § 15 (Geschäftswert) und § 15a (Meldepflicht bei Abweichung).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt den Begriff „Geschäftswert“ fachlich korrekt, betont aber weniger deutlich als DeepSeek und Qwen die steuerrechtliche Meldepflicht und Insolvenzrisiken.
    • DeepSeek konkretisiert die Gesamtkostenrisiken (30.000–50.000 €) stärker und nennt als einzige das Erfordernis eines Sachverständigengutachtens vor Vertragsabschluss.
    • Qwen betont am stärksten die steuerrechtliche Einordnung als verdeckte Schenkung und nennt explizit die Anfechtungsgefahr nach § 134 InsO – ein Aspekt, den GoogleAI nicht erwähnt und DeepSeek nur implizit mit „rechtliche Risiken“ andeutet.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die gesetzliche Meldepflicht gemäß § 15a GNotKG – eine präzise, in GoogleAI und DeepSeek nicht explizit genannte Pflicht.
    • DeepSeek ergänzt die konkrete Kostenschätzung für die Notarvertragsbeurkundung (1.200–1.800 €), während GoogleAI lediglich auf die Tabellen im GNotKG verweist und Qwen diesen Betrag nur vage nennt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht davon, dass der Notar den Geschäftswert „schätzen“ wird – ohne den Zwang zur externen Gutachtenerstellung zu betonen.
    • Qwen und DeepSeek widersprechen dies klar: Bei erheblicher Abweichung vom Bodenrichtwert (hier faktisch 100 % Abweichung) ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht optional, sondern notarisch verpflichtend – hier gilt das Vorsichtsprinzip: Qwen und DeepSeek sind die sicherere, gesetzeskonformere Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Qwen liefert die umfassendste Risikobewertung (Steuer, Insolvenz, Meldepflicht) und ist daher bei juristisch-kritischen Fragen führend.
    • DeepSeek bietet die präziseste Kostenschätzung und praxisorientierteste Handlungsempfehlung zur Gutachtenerstellung.
    • GoogleAI liefert eine solide, allgemeinverständliche Grundlage – aber ohne die tiefe Risikoanalyse der anderen beiden.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Berechnungsgrundlage Notarkosten✅ KonsensGrundlage ist der Verkehrswert/Geschäftswert (§ 15 GNotKG), nicht der Kaufpreis von 1 €.
    Untere Wertgrenze (Bodenrichtwert)✅ KonsensMindestens 480.000 € (12.000 m² × 40 €/m²) – zuzüglich Hallenwert.
    Meldepflicht an das Finanzamt✅ KonsensJa, gemäß § 15a GNotKG bei offensichtlicher Abweichung vom Verkehrswert – alle Modelle bestätigen dies implizit oder explizit (Qwen am deutlichsten).
    Zwang zur Gutachtenerstellung⚠️ AbwägungDeepSeek & Qwen: zwingend bei solcher Abweichung; GoogleAI: nur „Schätzung“ – Konsens: Fachlich geboten, da sonst Meldepflicht nicht erfüllt werden kann.
    Steuerliche Einordnung (verdeckte Schenkung)❌ WiderspruchQwen benennt dies explizit und rechtlich präzise; DeepSeek spricht von „Steuerrisiken“; GoogleAI erwähnt Steuern nicht – Konsens: Risiko besteht und ist ernstzunehmen.
    Insolvenz- und Anfechtungsrisiko❌ WiderspruchNur Qwen nennt § 134 InsO; DeepSeek: allgemein „rechtliche Risiken“; GoogleAI: keine Erwähnung – Konsens: Risiko vorhanden, da 1-€-Vertrag als unangemessene Verfügung bei wirtschaftlicher Benachteiligung gilt.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Verkehrswert muss vor Vertragsabschluss durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt werden; auf dieser Grundlage ist ein detailliertes, schriftliches Kostenangebot vom Notar einzuholen – unter Einbezug von Notar-, Grundbuch-, Grunderwerbsteuer- und ggf. Gutachterkosten.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoSteuerliche Hinterziehung durch offensichtlich unangemessenen Kaufpreis (§ 15a GNotKG, § 370 AO)Finanzamt kann Grunderwerbsteuer nachfordern + Zinsen + Bußgeld bis zu 25.000 €
    🔴 RisikoAnfechtung des Kaufvertrags im Insolvenzverfahren des Verkäufers (§ 134 InsO)Grundstück könnte dem Erwerber wieder entzogen werden – Totalverlust der Investition
    🔴 RisikoFehlende Grundbuchberichtigung bei abweichendem VerkehrswertRechtsunsicherheit, Verzögerung der Eigentumsumschreibung, mögliche Rückabwicklung
    🔴 RisikoUnzureichende Wertermittlung → fehlende Meldepflichterfüllung durch NotarHaftung des Notars, aber auch des Käufers für entgangene Steuereinnahmen
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der Kaufmotivation (z. B. Altlasten, Sanierungsstau)Steuerliche oder zivilrechtliche Ablehnung der Begründung → Vertragsungültigkeit oder Nachzahlung
    ✅ ChanceGünstiger Erwerb bei nachweislich belastetem Grundstück (z. B. Altlasten, Vertragsstrafen)Möglichkeit einer langfristigen Wertsteigerung nach Sanierung/Entlastung
    ✅ ChanceSteueroptimierung durch steuerlich anerkannte Wertminderung (z. B. Altlasten-Gutachten)Ermäßigte Grunderwerbsteuer, ggf. steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
    ✅ ChanceNutzung von öffentlichen Förderprogrammen (z. B. für Altlastensanierung)Finanzielle Entlastung bei Sanierung, steigender Grundstückswert nach Maßnahme
    ✅ ChanceLangfristige Standortvorteile (z. B. Infrastruktur, Gewerbezonen-Entwicklung)Erhöhte Vermietbarkeit, Wertsteigerung, bessere Kreditkonditionen
    ✅ ChanceVertraglich gesicherte Haftungsübernahme durch Verkäufer (z. B. für Altlasten, Baurechtsverletzungen)Entlastung des Käufers von unvorhersehbaren Risiken und Folgekosten

    Orientierungshilfen

    1. Sofortiger Sachverständiger beauftragen: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen amtlich anerkannten Immobilien-Sachverständigen zur Erstellung eines nachvollziehbaren Verkehrswertgutachtens – unter Einbezug von Bodenrichtwert, Hallenwert, Altlasten, Sanierungsstau und Standortfaktoren.
    2. Notar vorab informieren und Kosten fest vereinbaren: Reichen Sie das Gutachten beim Notar ein und lassen Sie ein schriftliches, bindendes Kostenangebot für Beurkundung, Grundbucheintragung und Auslagen unter Bezug auf den ermittelten Verkehrswert ausstellen.
    3. Steuerlichen und juristischen Fachanwalt hinzuziehen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht und einen Fachanwalt für Immobilienrecht, um die steuerliche Rechtfertigung des 1-€-Preises (z. B. durch Altlastenverträge) sowie die Insolvenzfestigkeit des Vertrags zu prüfen.
    4. Altlasten- und Sanierungsdokumentation sammeln: Fordern Sie vom Verkäufer sämtliche Altlastenunterlagen, Sanierungsberichte, Baugenehmigungen und Vertragsstrafenvorbehalte an – diese sind zwingend für die steuerliche und notarielle Bewertung erforderlich.
    5. Grunderwerbsteuer eigenständig kalkulieren: Ermitteln Sie die voraussichtliche Grunderwerbsteuer im jeweiligen Bundesland auf Basis des Verkehrswerts (3,5–6,5 %) und halten Sie die Mittel vor – nicht auf Basis des 1-€-Kaufpreises.
    6. Vertragstext auf Risikoausschluss prüfen: Stellen Sie sicher, dass im Kaufvertrag ausdrücklich die Kaufmotivation (z. B. „Erwerb zur Sanierung mit erheblichen Altlasten“) und die Haftungsübernahme durch den Verkäufer für Umweltschäden festgelegt sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geschäftswert
    Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Notar- und Gerichtskosten. Er entspricht in der Regel dem Wert der Transaktion, beispielsweise dem Kaufpreis einer Immobilie. Weicht der Kaufpreis stark vom tatsächlichen Wert ab, wird der Geschäftswert geschätzt.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Bodenrichtwert, Wertermittlung.
    Bodenrichtwert
    Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Gebiet. Er wird von Gutachterausschüssen ermittelt und dient als Anhaltspunkt für die Wertermittlung von Grundstücken.
    Verwandte Begriffe: Grundstückswert, Verkehrswert, Geschäftswert.
    Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
    Das GNotKG regelt die Gebühren für Gerichte und Notare in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für welche Amtshandlungen erhoben werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Notarkosten, Gerichtskosten, Gebührenordnung.
    Notarielle Beurkundung
    Die notarielle Beurkundung ist ein formelles Verfahren, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine Erklärung beurkundet. Dies dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Beglaubigung, Beurkundung, Notar.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen) verzeichnet sind.
    Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastungen.
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken anfällt. Sie wird vom Käufer an das Finanzamt gezahlt und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückserwerb, Steuer.
    Auslagen
    Auslagen sind Kosten, die dem Notar im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstehen, beispielsweise für die Einholung von Grundbuchauszügen oder für Porto und Telefon. Diese Auslagen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    Verwandte Begriffe: Nebenkosten, Gebühren, Honorar.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie berechnet sich der Geschäftswert beim Grundstückskauf?
      Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten. Er orientiert sich in der Regel am Kaufpreis. Weicht dieser erheblich vom tatsächlichen Wert ab (z.B. durch einen sehr niedrigen Kaufpreis), wird der Geschäftswert vom Notar geschätzt, basierend auf dem Bodenrichtwert und dem Wert der Gebäude.
    2. Welche Kosten sind in den Notarkosten enthalten?
      Die Notarkosten umfassen die reinen Notargebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind. Hinzu kommen Auslagen für beispielsweise Grundbuchauszüge, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
    3. Kann ich die Notarkosten beeinflussen?
      Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und können nicht direkt beeinflusst werden. Allerdings kann ein niedrigerer Kaufpreis (sofern er dem tatsächlichen Wert entspricht) zu einem niedrigeren Geschäftswert und somit zu geringeren Notarkosten führen. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht relevant, da der Kaufpreis von 1€ nicht dem tatsächlichen Wert entspricht.
    4. Was passiert, wenn der Notar den Geschäftswert zu hoch ansetzt?
      Wenn Sie der Meinung sind, dass der Notar den Geschäftswert zu hoch angesetzt hat, können Sie dies beanstanden. Legen Sie dem Notar entsprechende Nachweise vor, die den tatsächlichen Wert des Grundstücks belegen. Im Zweifelsfall kann eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein.
    5. Sind die Notarkosten verhandelbar?
      Nein, die Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar. Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grunderwerbsteuer?
      Die Notarkosten sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die damit verbundenen Tätigkeiten des Notars. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken erhoben wird und vom Käufer an das Finanzamt zu zahlen ist.
    7. Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Berechnung der Notarkosten?
      Der Bodenrichtwert dient als Anhaltspunkt für die Wertermittlung des Grundstücks. Wenn der Kaufpreis erheblich vom Bodenrichtwert abweicht, kann der Notar den Geschäftswert auf Basis des Bodenrichtwerts schätzen.
    8. Fallen Notarkosten auch bei einer Schenkung an?
      Ja, auch bei einer Schenkung fallen Notarkosten an, da die Schenkung notariell beurkundet werden muss. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Wert des geschenkten Grundstücks.

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  2. Notarkosten: Gebührenordnung & Eintragungswert beim Grundstückskauf

    Googln oder Notar fragen?
    Soweit mir bisher bekannt, richtet sich die Gebühr nach dem Eintragungswert. Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:
  3. Gewerbegrundstück: Wo finde ich den relevanten Eintragungswert?

    Notarkosten
    Wo bekomme ich den Eintragungswert her?
  4. Notarkosten-Konstellation: Notar kontaktieren für genaue Berechnung!

    Im Zweifelsfall ...
    Im Zweifelsfall vom Notar.
    Bei einer solchen Konstellation kann das hier keiner wissen.
    Freundliche Grüße
  5. Notarkosten: Mindestgebühren beim Grundstückskauf beachten!

    Auch beim Notar
    gibt es Mindestgebühren. Habe bei ca. 800 € KP ca. 130 € Notarkosten gehabt.
  6. Notarkosten: Berechnungsgrundlage oft Verkehrswert statt Kaufpreis

    Notarkosten
    aber viele Notare rechnen mit dem Verkehrswert.
  7. Verkehrswert vs. Kaufpreis: Notarkosten-Berechnung beim Grundstückskauf

    Und was ist der Verkehrswert
    der Wert, der sich im freien Geschäftsverkehr erzielen lässt. Wenn es dann aber nur 1 € ist?! Und sonst, bezogen auf den BRW ca. 1 ... 1,5 % vom Geschäftswert, aber es gibt wohl auch Obergrenzen ...
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Notarkosten beim Gewerbegrundstück-Kauf: 1€-Kaufpreis korrekt berechnen

    💡 Kernaussagen: Bei einem symbolischen Kaufpreis von 1€ für ein Gewerbegrundstück orientieren sich die Notarkosten am Verkehrswert oder Bodenrichtwert. Es gibt Mindestgebühren, die beachtet werden müssen. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb eine Rücksprache mit dem Notar empfohlen wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Notarkosten: Berechnungsgrundlage oft Verkehrswert statt Kaufpreis erwähnt, rechnen viele Notare mit dem Verkehrswert, was die Kosten erheblich beeinflussen kann.

    💰 Kosten: Auch bei geringem Kaufpreis fallen Notarkosten an, da Mindestgebühren existieren, wie im Beitrag Notarkosten: Mindestgebühren beim Grundstückskauf beachten! beschrieben wird. Diese können im Bereich von ca. 130 € bei einem Kaufpreis von 800 € liegen.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Bodenrichtwert (BRW) spielt eine Rolle bei der Ermittlung des Geschäftswerts, welcher als Berechnungsgrundlage für die Notarkosten dient. Im Kontext des ursprünglichen Beitrags liegt der BRW bei 40 €/m² für ein 12.000 m² großes Gewerbegrundstück.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die genauen Notarkosten für den Gewerbegrundstück-Kauf zu ermitteln, sollte man sich direkt an einen Notar wenden, wie im Beitrag Notarkosten-Konstellation: Notar kontaktieren für genaue Berechnung! empfohlen wird. Dies ist besonders wichtig, da die Berechnung bei solchen Konstellationen komplex sein kann. Zusätzliche Informationen zur Gebührenordnung finden sich im Beitrag Notarkosten: Gebührenordnung & Eintragungswert beim Grundstückskauf.

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