Eigenheimzulage für Ausbau/weiteres Kind
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage für Ausbau/weiteres Kind

Hallo,
meine Frau und ich haben Ende 2002 ein Haus gekauft und dieses Anfang 2003 bezogen. Wir erhalten die übliche Eigenheimzulage (+ Zulage für ein Kind).
Wir erwarten nun das zweite Kind und wollen deswegen auch das Dachgeschoss (weiter) ausbauen. Daher zwei Fragen:
1. Wird das zweite Kind für die Restlaufzeit der bewilligten Eigenheimzulage berücksichtigt (ich vermute (und hoffe): ja)
2. Ausbauten werden seit 2004 nicht mehr berücksichtigt; das Haus wurde jedoch schon 2002 gekauft: Können wir für den Ausbau nochmals Eigenheimzulage beantragen? (ich befürchte: nein).
Vorab vielen Dank,
Helmut
  • Name:
  • helmut k-e
  1. Sie haben sich die richtigen Antworten ...

    Sie haben sich die richtigen Antworten gegeben. 2x (sag ich als Laie)
    Gruß
  2. So wie ich das sehe

    2x ja.
    1. Wir erwarten für Januar auch ein Kind. Lt. Nachfrage Finanzamt einfach Formlos Geburtsbescheinigung für Eigenheimzulage einreichen.
    2. Da Sie ja schon Eigenheimzulage bekommen, ist der weitere Ausbau Ihres Dachgeschosses "Privatsache". Dafür gibt es nicht nochmals Eigenheimzulage.
    Aber nur meine Private Meinung, keine Rechtsberatung.
    Aber gehen Sie doch zum Finanzamt. Die beißen nicht. Die geben auch Auskunft. Dann wissen Sie es.
    Die haben oft sog. Bürgerbüros. Da ist der Andrang auch nicht so groß. Oder per E-Mail.

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