wir haben uns im August 2003 ein Haus gekauft, und sind
nach Renovierungsarbeiten im Dezember 2003 eingezogen.
Jetzt will der Finanzbeamte das wir den Einzug beweisen.
Er hätte einen Außendienstmitarbeiter vorbeigeschickt
und es hätte nicht bewohnt genug ausgesehen.
(Wenn ich den nochmal erwische wie er auf meinem Grundstück herumschleicht ... von der Straße aus kann man das auf jeden Fall
nicht erkennen.)
- Gibt es dazu Urteile?
- Wer muss da was beweisen?
