Bank verweigert Geldabruf: Rechte, Ursachen & Alternativen bei Problemen?
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Bank verweigert Geldabruf: Rechte, Ursachen & Alternativen bei Problemen?

Hallo Herr Witzgall,
leider klappt das bei mir mit dem Antworten nicht deswegen musste
ich eine neue Eingabe machen.
Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich habe da trotzdem noch eine Frage: Wieso klappt das mit dem Geld abrufen bei anderen und bei uns nicht? Und wieso können andere Leute z.B. sich auch gleich ein neues Auto bzw. Möbel mit finanzieren? Bei denen geht es doch auch und die Bank hat keine Sicherheit.
Und bei einem Kredit von über 200000 € kann doch eine Einbauküche von 4000 € kein Problem sein?
Und kann ich hierfür nicht meine Finanzdame verantwortlich machen, und Ihr die Rechnung kürzen, da sie uns falsche Tatsachen vorgespiegelt hat bzw. hätte sie das wissen müssen und uns aufklären müssen, dass das nicht funktioniert? Dann hätte man gleich von Anfang an anders planen können.
Viele Grüße Tunja
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  • Tunja
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme beim Geldabruf von Ihrer Bank haben. Es ist wichtig, die Ursachen zu verstehen und Ihre Rechte zu kennen.

    Mögliche Gründe, warum ein Geldabruf verweigert wird, können sein:

    • Sicherheitsbedenken: Die Bank vermutet betrügerische Aktivitäten.
    • Technische Probleme: Fehler im System der Bank.
    • Kreditprobleme: Offene Kredite oder Schulden bei der Bank.
    • Fehlende Identifikation: Unzureichende Identitätsprüfung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Gründe für die Verweigerung direkt mit Ihrer Bank. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und prüfen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten, gegebenenfalls mit einem Anwalt für Bankrecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geldabruf
    Der Geldabruf bezeichnet die Anforderung eines Kunden an seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag von seinem Konto auszuzahlen. Dies kann in Form von Bargeld, Überweisung oder anderen Zahlungsmitteln erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Auszahlung, Überweisung, Kontostand.
    Kredit
    Ein Kredit ist die Überlassung von Geld oder Sachen auf Zeit, verbunden mit der Zusage der Rückzahlung oder Rückgabe. Kredite werden in der Regel von Banken oder anderen Finanzinstituten vergeben.
    Verwandte Begriffe: Darlehen, Schuld, Zinsen.
    Sicherheit
    Im Bankwesen bezieht sich Sicherheit auf Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um finanzielle Transaktionen und Kundendaten vor Betrug, Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Datenschutz, Verschlüsselung, Authentifizierung.
    Finanzdame
    Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Mitarbeiterin im Finanzbereich einer Bank oder eines Unternehmens, die für finanzielle Angelegenheiten zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Bankangestellte, Finanzberaterin, Sachbearbeiterin.
    Rechnung
    Eine Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung von erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren, die den zu zahlenden Betrag ausweist. Im Bankwesen können Rechnungen beispielsweise Gebühren oder Zinsen betreffen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsaufforderung, Gutschrift, Mahnung.
    Bank
    Ein Kreditinstitut, das Finanzdienstleistungen wie Kontoführung, Kreditvergabe, Geldanlage und Zahlungsverkehr anbietet. Banken unterliegen der Aufsicht durch staatliche Behörden.
    Verwandte Begriffe: Sparkasse, Genossenschaftsbank, Zentralbank.
    Verbraucherschutz
    Der Verbraucherschutz umfasst Gesetze und Maßnahmen, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und Risiken schützen sollen. Im Bankwesen betrifft dies beispielsweise Transparenz bei Gebühren und Kreditzinsen.
    Verwandte Begriffe: Kundenrechte, Beschwerdestelle, Ombudsmann.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum verweigert die Bank meinen Geldabruf?
      Die Bank kann den Geldabruf aus verschiedenen Gründen verweigern, darunter Sicherheitsbedenken, technische Probleme, Kreditprobleme oder fehlende Identifikation. Es ist wichtig, die genauen Gründe von der Bank zu erfahren.
    2. Welche Rechte habe ich, wenn die Bank meinen Geldabruf verweigert?
      Sie haben das Recht auf eine schriftliche Begründung der Verweigerung. Zudem können Sie rechtliche Schritte einleiten, wenn die Verweigerung unberechtigt ist. Ein Anwalt für Bankrecht kann Sie hierbei unterstützen.
    3. Was kann ich tun, wenn die Bank betrügerische Aktivitäten vermutet?
      Wenn die Bank Betrug vermutet, wird sie möglicherweise den Geldabruf vorübergehend blockieren. Sie sollten umgehend mit der Bank zusammenarbeiten, um die Situation aufzuklären und Ihre Identität zu bestätigen.
    4. Wie kann ich technische Probleme bei der Bank lösen?
      Technische Probleme können zu Verzögerungen oder Verweigerungen beim Geldabruf führen. Kontaktieren Sie den Kundenservice der Bank, um das Problem zu melden und eine Lösung zu finden.
    5. Was passiert, wenn ich offene Kredite bei der Bank habe?
      Offene Kredite oder Schulden können dazu führen, dass die Bank den Geldabruf verweigert, um die Schulden zu begleichen. Klären Sie die Situation mit der Bank und suchen Sie gegebenenfalls eine Einigung.
    6. Wie kann ich meine Identität bei der Bank nachweisen?
      Die Bank benötigt möglicherweise zusätzliche Dokumente, um Ihre Identität zu bestätigen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, um den Geldabruf zu ermöglichen.
    7. Welche Alternativen habe ich, wenn die Bank meinen Geldabruf verweigert?
      Sie können alternative Auszahlungsmethoden prüfen, wie z.B. Überweisungen oder Schecks. Klären Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Bank.
    8. Wie kann ich zukünftige Probleme beim Geldabruf vermeiden?
      Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontoinformationen aktuell sind und Sie alle Sicherheitsmaßnahmen der Bank befolgen. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zur Bank, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

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  2. Immobilienfinanzierung: Auto & Möbel – Risiken erklärt

    Neues Auto oder Möbel
    über eine Immobilienfinanzierung ist ja wohl nicht so toll. Das Auto ist schon lange Schrott und sie zahlen immer noch für den Kredit.
    Wenn Ihre Bank nur gegen Rechnung auszahlt, fragen Sie die doch mal, wie Sie Ihre eingeplante Eigenleistung (z.B. Fliesenarbeiten) bewerkstelligen sollen, ohne das Sie Material kaufen können?
    Einbauküchen werden aber häufig mitfinanziert. Ob das Auswirkungen auf die Darlehen hat oder nicht, hängt davon ab wie hoch der Beleihungswert im Verhältnis zu den Darlehenssummen und der eingetragenen Grundschuld ist.
    Ist dort noch Platz, (frei Grundschulden) wird sich auch nichts an erstrangigen Konditionen für Immobilien ändern. Muss jedoch Vollfinanziert werden, oder sogar über den Kaufpreis oder die angemessenen Herstellungskosten hinaus wird es teuer.
    Sprechen Sie mit der finanzierenden Bank, wie die sich den Ablauf der Baufinanzierung vorstellen vielleicht klärts sich dann.
    Wenn die gleiche Bank an andere ohne Rechnungskopie auszahlt hat man vielleicht Angst das bei Ihnen das Geld nicht in den Bau fließt? Aus welchem Grund? Oder haben andere bei anderen Instituten finanziert und daher unterscheidet sich das Vorgehen untereinander.
    Ob ein Auto, Urlaub oder auch eine Einbauküche mitfinanziert wird oder nicht, richtet sich natürlich erstrangig nach der Bonität (was kann der Kunde zahlen) des Kunden. (Mal ganz davon abgesehen das es nicht empfehlenswert ist) Ich fahr lieber eine Droschke als 30 Jahre einen Neuwagen abzuzahlen (persönliche Neigung).
    Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
  3. Finanzierungsfehler: Bank lehnt Möbelkredit ab – Ursachen?

    Was hat denn die Finanz-Dame falsch gemacht?
    Zu diesem Thema hatten Sie ja weiter nichts geschrieben.
    Mich hätte schon interessiert, wie die Finanzierung gelaufen ist. Sie sagen, bei 200 TEU kommt es doch auf ein paar Möbel für 4000 € nicht mehr an. Das sieht Ihre Bank offensichtlich anders. Interessant wäre es deshalb, den Grund zu erfahren. Wie es sein könnte hatte ich unten schon ausgesagt.
    Jede Finanzierung ist bei allen offensichtlichen Gemeinsamkeiten doch einzigartig. Und zwar deshalb, weil auch der Mensch, der finanziert immer wieder einen anderen Lebensverlauf, Ziele, Wünsche und auch andere finanzielle Möglichkeiten hat.
    Dies alles abzustimmen ist eben die Aufgabe der Person, die Sie für Ihre Finanzberatung aussuchen. Sie sollte deshalb logischerweise von Ihrer Interessenlage ausgehen und nicht auch andere Interessen mit berücksichtigen müssen. Dies ist ganz natürlich der Fall, wenn die Person bei demjenigen angestellt ist, der Ihnen auch den Kredit zur Verfügung stellt, bzw. eine Summenabhängige Gebühr (Provision) dort für die Vermittlung erhält. Deshalb hätte ich schon gerne Informationen, wie eben die Stellung Ihrer Beraterin zwischen Ihnen und dem Kreditgeber ausgesehen hat, dann könnte man auch mehr dazu sagen.
  4. Bankberaterin: Finanzierung über Hausbaufirma – Risiken!

    Antwort Beraterin
    Hallo Herr Witzgall,
    auf Ihre Frage möchte ich wie folgt Antworten: Diese Beraterin wurde uns von der Hausbaufirma aufgedrängt. Damals hieß es, dass die Finanzierung unsere Hausbaufirma übernimmt und das wäre mit im Festpreis dabei. Nach Vertragsabschluss schickten die eine Dame vorbei, die sich um unsere Finanzen kümmern sollte. Nachdem sie unsere Daten aufgenommen hatte, mussten wir ihr ein Formular unterschreiben, indem sie von uns ein Honorar von 1,5 % der Darlehnssumme bekommen sollte. Dafür würde sie uns eine Bank vermitteln und das mit den Fördermitteln regeln. Wir waren natürlich wie vor dem Kopf gestoßen und haben das unterschrieben, weil wir ja damals keine Ahnung hatten (welche Bank, welche Unterlagen ...). Im nachhinein haben wir uns über uns selbst geärgert, dass wir das damals unterschrieben haben. Diese Dame hat uns absolut nichts gebracht im Gegenteil wir mussten ständig überall anrufen und uns um alles kümmern.
    Da wir fast kein Eigenkapital hatten, hat uns diese Dame für Möbel das Geld mit in die Finanzierung eingerechnet. Hätte sie gleich gesagt, dass das nicht möglich ist, hätte man sich ja etwas anderes überlegen können und wir hätten uns eine niedrigere Darlehnssumme aufnehmen können. Sie sagte noch zu uns, nachdem wir uns beschwert hatten, wir sollten halt uns Rechnungen ausstellen lassen über Baumaterial. Aber erstens mal sehen wir das gar nicht ein, dass so zu machen und zweitens stellt uns keine Firma einfach Rechnungen so aus. Man hätte uns von Anfang an reinen Tisch machen müssen, vor allem, da diese Dame ja schon öfters mit dieser Bank Darlehnverträge abgeschlossen hat und auch weiß wie das abläuft.
    Viele Grüße
    Tunja
  5. Beratungsfehler: Haftung der Finanzberaterin prüfen!

    Beratungsfehler?
    Was für eine Qualifikation hat diese "Beraterin" eigentlich?
    Wenn es wirklich so war wie Sie's sagen, dann können Sie sie doch evtl. für die gemachten Beratungsfehler und damaligen Berechnungsfehler haftbar machen, oder ...? Schließlich hat sie ja dafür auch ein Honorar bekommen. (Bauherrenmeinung)
    Kleine Anmerkung am Rande: Das, wofür Sie dieser Beraterin viel Geld bezahlt haben, hätten Sie vom Banker bei Ihrer Bank/Sparkasse vor Ort gratis bekommen. Die "Beraterin" hat eventuell sogar von der Bank auch noch Vermittlungshonorar kassiert (also doppelt) ... nun ja, kann man jetzt nicht mehr ändern.
    Ich wundere mich immer wieder, auf was für Abzock-Ideen manche Bauträger kommen ...
  6. Abzocke bei Finanzierung: Honorar der Beraterin zurückfordern!

    Das hatte ich "befürchtet"
    Es läuft immer nach dem gleichen Schema.
    Aber Werner Aselmeyer liegt da schon richtig. Wenn wir hier auch oft mit Banken Probleme haben. Schlimme Abzocke kommt da doch selten vor.
    Die Finanzberaterin hat natürlich ihre Möbel mit reingewurschtelt. Sie hat wahrscheinlich 3-fach kassiert. Von der Hausfirma, von der Bank und von Ihnen. Ich bin mir sicher, dass sie im Falle eines Rechtsstreites "dran" wäre.
    Aber nach Ihren Schilderungen haben Sie im Moment andere Sorgen, als die Mühlen der Justiz in Schwung zu halten.
    Ich kann ihnen nur den Tipp geben, die Dame ganz gezielt anzusprechen und zumindest Ihr Honorar zurückzufordern. Weisen Sie ruhig darauf hin, dass hier im Internet eine Diskussion über ihre Arbeitsweise im Gange ist. Verlangen Sie auch von der Dame schriftliche Auskunft darüber, ob sie auch vom Haushersteller bzw. der Bank Vergütungen erhalten hat. Unabhängig davon hat sie Sie schlecht beraten. Sie hätte Sie ganz deutlich darauf aufmerksam machen müssen, dass die Möbel so nicht mitfinanziert werden können.
    Wenn Ihr Verhältnis zu Ihrer Bank einigermaßen gut ist, würde ich in die Offensive gehen und der Bank reinen Wein einschenken. Bitten Sie Ihren Banker, Ihnen eine Lösung anzubieten. Wenn Sie es mit Anstand und ein bisschen Hilflosigkeit angehen, lässt er Sie bestimmt nicht im Regen stehen. Damit habe ich in der Regel immer mehr Erfolg, als den "Harten Hammer" rauszuholen. Die Banker machen auch nur Ihren Job.
  7. Offensive statt Defensive: Vorgehen bei Bankproblemen

    In die Offensive
    sollten Sie gehen, die Offensive gibt es nicht 😉
  8. Rechnung der Beraterin: Nichtzahlung & Rechtsstreit vermeiden

    Beraterin Teil 2
    Hallo Herr Witzgall,
    nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden auf jeden Fall
    versuchen die zweite Rechnung der Dame nicht zu bezahlen.
    Hoffentlich müssen wir es nicht noch auf einen Rechtsstreit
    ankommen lassen, mal sehen wie sich das weiterentwickelt.
    Herrn Siewert wollten wir noch sagen, dass der Grund für "Zahlung nur gegen Rechnung" folgender ist: Wir haben mal bei der Bank nachgefragt und da wurde uns gesagt, dass manche Leute das Geld für die Hausfinanzierung für andere Sachen verwendet hätten und dann nicht mehr weiterbauen konnten, weil das Geld nicht reichte, deshalb gibt es nur noch Geld nach Vorlage der Rechnung. Daraufhin haben wir zu dieser Frau gesagt, dass das doch nicht alle Leute so machen, aber ohne Erfolg.
    Viele Grüße Tunja
    • Name:
    • Tunja
  9. Pflichtverletzung der Beraterin: Nachweis erforderlich!

    versuchen nicht zu bezahlen..
    halte ich zu allgemein und problematisch.
    Sie müssen schon der Beraterin konkret nachweisen können, dass diese ihre Pflichten Ihnen gegenüber verletzt hat. Nach Ihren Schilderungen habe ich das angenommen. Das muss aber nicht bedeuten, dass dies tatsächlich auch so ist. Den Nachweis aber ebenfalls in "Eigenleistung" zu führen, dürfte nicht gelingen, da Sie ja sonst nicht in diese Situation gekommen wären.
  10. Bankbetrug durch Beraterin? Kreditsumme & Fördermittel prüfen

    Nachweis?
    Hallo Herr Witzgall,
    wie meinen Sie dass: Nachweis in "Eigenleistung" zu führen?
    Verstehen wir nicht ganz.
    Aber je länger wir darüber nachdenken ist doch eigentlich ganz klar, dass diese Dame im Prinzip ja auch die Bank übers Ohr gehauen hat, da diese ja das Haus teurer gemacht hat, als es eigentlich ist und uns wollte sie ja noch dazu anstiften, dass wir die Bank betrügen, indem wir uns irgendwelche Belege besorgen sollten. Und dann ist ja da auch noch die andere Geschichte mit diesem Bautagebuch. Wir müssen ja jeden Beleg ins Bautagebuch eintragen. Dies prüft dann das Landratsamt wegen der Förderung, ob auch die Kreditsumme komplett gebraucht wurde. Sollten wir weniger Kredit in Anspruch genommen haben als veranschlagt wird uns das wieder von den Fördermitteln (Labo) abgezogen und da wir ja das Geld für die Möbel jetzt nicht abrufen können, haben wir ja dann Geld übrig. Die 2. Rechnung dieser Dame bezieht sich auf diese Fördergelder. Sie bekommt 1,5 % von der genehmigten Summe der Fördergelder. Wird aber diese Summe nach Prüfung des Bautagebuches weniger, denken wir mal, müsste auch die Provision dieser Dame von den niedrigeren Betrag berechnet werden, oder sehen wir das falsch? Auch schon deshalb wollten wir mit der Bezahlung noch warten bzw. wenn überhaupt.
    Und was wir ja nicht verstehen: Diese Dame macht ja laufend solche Finanzierungen, eigentlich hat sie doch schon von Anfang an gewusst, dass das so nicht hinhauen kann. Ist das allein nicht schon Betrug, damit wir gegen diese Dame vorgehen können?
    • Name:
    • Tunja
  11. Anwalt einschalten: Beratung zu Bankrecht & Finanzproblemen

    ich denke, Sie sind jetzt an dem Punkt
    wo Sie sich schleunigst einen Anwalt nehmen und sich zumindest erst mal eingehend beraten lassen sollten. Dann wissen Sie, wo Sie rechtlich genau stehen. Es kommt  -  wie so oft  -  auf alle Einzelheiten an. Dazu gehören sämtliche Unterlagen, sonstige schriftliche Beweise/Schriftstücke und ggf. durch Zeugen belegbare Aussagen. Dies alles kann hier im Forum nicht ausreichend erörtert werden.
    Denn: Sie können 100 %ig Recht haben. Um es auch zu bekommen, müssen Sie alles beweisen und belegen können. Und ob das in Ihrem Fall reicht, um gegen die Beraterin vorgehen zu können, das kann Ihnen rechtssicher nur ein Anwalt sagen.
    Ich bin selber Bauherr, der normalerweise nicht viel davon hält, sich immer gleich einen Anwalt zu nehmen. Ab einem bestimmten Punkt (der bei Ihnen meiner Meinung nach erreicht ist) ist es jedoch dringend anzuraten.
  12. Bank & Berater: Eigenleistung beim Nachweis von Fehlern

    Ein gutes Beispiel
    Die Einzigen, welche Ihren Fall genau kennen, sind Sie selbst. Seit dem ersten Beitrag tröpfeln die Informationen so stetig vor sich hin. Was ich damit sagen will ist, dass wir die Antworten sollen/wollen/dürfen nur von diesen wenigen jeweiligen Informationen ausgehen müssen, da wir die ganze Geschichte ja nicht kennen. So ist z.B. Ihre letzte Info von diesem Tag für mich die Aufschlussreichste.
    Den Nachweis, einer schlechten Leistung durch die Beraterin nicht in "Eigenleistung" erbringen zu können, hat ja Herr Aselmeyer ebenso gesehen. Ich meinte damit schon einen Anwalt. Aber Achtung, so wie es Berater und Berater gibt, gibt's auch Anwälte und Anwälte. Ein Spezialist für Verkehrsdelikte muss nicht unbedingt auch den Durchblick bei einem derartigen Fall haben. Fragen Sie auch einen Anwalt. "Haben Sie so etwas schon mal gemacht".
    Waren Sie schon bei der Bank?
  13. Möbel & Bank: Beraterin zur Klärung auffordern!

    noch was..
    Nach meiner Meinung hat die Beraterin jetzt auch die Aufgabe, die Sache mit den Möbeln und der Bank selbst auszubügeln. Schließlich bezahlen Sie dafür. Haben Sie sie damit schon konfrontiert?
  14. Beraterin ignoriert Probleme: Konsequenzen & nächste Schritte

    Keine Chance!
    Hallo,
    wir haben der Beraterin das schon sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie das bitte ausbügeln möchte mit der Androhung, dass sie sonst von uns kein Geld mehr bekommt. Seitdem haben wir keinen Ton mehr von ihr gehört.
    Weil Sie sagen, dass die Informationen tröpfeln: Wir haben Ihnen eigentlich alles erzählt was mit diesem Fall zu tun hat oder welche Informationen fehlen Ihnen noch?
    Viele Grüße Tunja
    • Name:
    • Tunja
  15. Rechtsberatung: Überprüfung der Verträge bei Finanzproblemen

    Mir fehlen keine Informationen ...
    da ich ja mit dem Fall nicht beauftragt bin 😉
    Wollte man die Sache beurteilen, kommt es auf die ganze Geschichte mit ihrem Ablauf an, auch auf Kleinigkeiten, welche Sie vielleicht gar nicht erkennen.
    Sie werden Ihr Problem hier NICHT lösen können, da auch die Möglichkeiten hier beschränkt sind. Da Sie mit der Dame Vertragsbeziehungen eingegangen sind, gehört auch logischerweise die Überprüfung der Verträge und und und dazu. Das ist aber dann Rechtsberatung und die ist hier nicht möglich, besser gesagt dem Anwaltsstand vorbehalten. Das war auch gemeint, als ich davon sprach, Sie werden das Problem nicht ohne fremde Hilfe (in Eigenleistung) lösen können.
  16. Anwalt konsultieren: Fachkenntnisse bei Bank-Problemen nutzen

    Waren Sie nun eigentlich schon bei einem Anwalt?
    Ansonsten scheint es mir zwischenzeitlich höchste Zeit einen Advocaten mit entsprechenden Fachkenntnissen aufzusuchen. Das Geld ist gut angelegt.
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bank verweigert Geldabruf: Rechte, Ursachen & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Fall, dass eine Bank den Geldabruf für eine Immobilienfinanzierung verweigert. Diskutiert werden mögliche Ursachen wie fehlerhafte Beratung durch eine von der Hausbaufirma vermittelte Finanzberaterin, die Einbeziehung von Möbelkäufen in die Finanzierung und daraus resultierende Probleme bei der Auszahlung. Es wird die Notwendigkeit der Nachweisführung von Pflichtverletzungen der Beraterin sowie die Einschaltung eines Anwalts für Bankrecht und Verbraucherschutz empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Einbeziehung von Möbelkäufen in eine Immobilienfinanzierung kann zu Problemen bei der Auszahlung führen, da Banken oft eine zweckgebundene Verwendung der Gelder fordern. Dies wird im Beitrag Immobilienfinanzierung: Auto & Möbel – Risiken erklärt thematisiert.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, die Qualifikation und Arbeitsweise der Finanzberaterin zu überprüfen und gegebenenfalls das Honorar zurückzufordern, falls Beratungsfehler vorliegen. Siehe dazu Beratungsfehler: Haftung der Finanzberaterin prüfen!.

    🔴 Risiko: Eine fehlerhafte Finanzberatung kann zu einer überhöhten Kreditsumme und potenziell zu einem Bankbetrug führen, wenn die Beraterin versucht, unberechtigte Posten wie Möbelkäufe in die Finanzierung einzubeziehen. Dies wird im Beitrag Bankbetrug durch Beraterin? Kreditsumme & Fördermittel prüfen diskutiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten sich umgehend von einem Anwalt mit Fachkenntnissen im Bankrecht und Verbraucherschutz beraten lassen, um ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen. Der Beitrag Anwalt einschalten: Beratung zu Bankrecht & Finanzproblemen rät dringend dazu.

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