Bank fordert nachträglich Kostenaufstellung für Sanierung: Rechtens? Was tun?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bank fordert nachträglich Kostenaufstellung für Sanierung: Rechtens? Was tun?
Die zu Grunde gelegten Sanierungskosten hat uns ein Bauunternehmer in Form einer Kostenschätzung mit ca. 50 T € beziffert, zusätzlich haben wir ca. 15 T € angesetzt für Arbeiten, die wir selbst in Eigenleistung erbringen möchten (für Material etc.).
Die Gesamtkosten von rd. 65 T € wurden Bestandteil des Finanzierungsplans und liegen dem Kreditvertrag zu Grunde. Ergänzende Unterlagen hierzu wurden vor und bei Vertragsabschluss von der Bank nicht gefordert.
Nach Abschluss des Vertrages besann die Bank sich plötzlich anders und fordert seitdem wiederholt Dinge wie eine "endgültige umfassende Kostenaufstellung", wobei dieser Begriff ja nun recht vieldeutig ist.
Wir meinen, dass die vorhandene Kostenschätzung von der Bank durch Vertragsabschluss anerkannt wurde. Diese beharrt trotz ergänzender Vorlage später eingeholter Kostenvoranschläge jedoch auf ihrer Forderung und macht langsam "Druck".
Was soll man davon halten?
-
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Ich verstehe, dass Ihre Bank nach Abschluss des Kreditvertrags eine detaillierte Kostenaufstellung für die Sanierung verlangt. Grundsätzlich ist es wichtig zu prüfen, welche Unterlagen im Kreditvertrag vereinbart wurden. Eine nachträgliche Forderung nach einer detaillierten Kostenaufstellung kann problematisch sein, wenn diese nicht explizit im Vertrag oder den ergänzenden Unterlagen erwähnt wurde.
Ich empfehle Ihnen, zunächst den Kreditvertrag und alle zugehörigen Dokumente sorgfältig zu prüfen. Achten Sie auf Klauseln, die die Vorlage von Kostenvoranschlägen oder ähnlichen Dokumenten regeln. Falls keine solche Klausel existiert, sollten Sie das Gespräch mit der Bank suchen und auf die ursprüngliche Kostenschätzung des Bauunternehmers verweisen, die dem Finanzierungsplan zugrunde lag.
Sollte die Bank weiterhin auf der Kostenaufstellung bestehen, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Bankrecht kann die Situation beurteilen und Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber der Bank durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag und suchen Sie das Gespräch mit der Bank. Ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baufinanzierung
- Eine Baufinanzierung ist ein Kredit, der speziell für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen wird. Sie umfasst in der Regel einen Tilgungsplan und Zinszahlungen.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Baukredit, Annuitätendarlehen - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine vorläufige Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Budget, Kalkulation - Kostenaufstellung
- Eine Kostenaufstellung ist eine detaillierte Auflistung aller Einzelkosten eines Bauprojekts. Sie dient der genauen Abrechnung und Kontrolle der Ausgaben.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Einzelkosten, Gesamtkosten - Kreditvertrag
- Ein Kreditvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen eines Kredits zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer festlegt. Er enthält Angaben zu Zinssatz, Tilgung und Laufzeit.
Verwandte Begriffe: Darlehensvertrag, Finanzierungsvertrag, Vertragsbedingungen - Eigenleistung
- Eigenleistung bezeichnet Arbeiten, die der Bauherr selbst an seinem Bauprojekt durchführt, um Kosten zu sparen. Sie muss bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbsthilfe, Bauhelfer - Tilgung
- Tilgung ist die regelmäßige Rückzahlung eines Kredits. Sie reduziert die Restschuld und die Zinslast.
Verwandte Begriffe: Annuität, Ratenzahlung, Schuldentilgung - Bankrecht
- Bankrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bankwesen regeln. Es schützt die Interessen von Banken und Kunden.
Verwandte Begriffe: Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, Kreditrecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Darf die Bank nachträglich eine detaillierte Kostenaufstellung verlangen?
Das hängt von den Vereinbarungen im Kreditvertrag ab. Wenn die Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung nicht vereinbart wurde, ist die Forderung möglicherweise nicht rechtens. - Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenaufstellung?
Eine Kostenschätzung ist eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten, während eine Kostenaufstellung eine detaillierte Auflistung aller Einzelkosten darstellt. - Was kann ich tun, wenn die Bank auf der Kostenaufstellung besteht?
Suchen Sie das Gespräch mit der Bank, verweisen Sie auf die ursprüngliche Kostenschätzung und ziehen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu. - Welche Rolle spielt die Eigenleistung bei der Sanierung?
Eigenleistungen können die Sanierungskosten reduzieren, müssen aber realistisch eingeschätzt und dokumentiert werden. Die Bank berücksichtigt Eigenleistungen in der Regel bei der Finanzierung. - Was passiert, wenn die tatsächlichen Sanierungskosten höher sind als die Kostenschätzung?
In diesem Fall sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen und gegebenenfalls eine Nachfinanzierung beantragen. - Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, wenn ich keine Kostenaufstellung vorlege?
Eine Kündigung des Kreditvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob die fehlende Kostenaufstellung ein Kündigungsgrund ist, hängt von den Vertragsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab. - Welche Unterlagen sollte ich bei einer Baufinanzierung immer aufbewahren?
Sie sollten alle relevanten Unterlagen wie Kreditvertrag, Kostenschätzungen, Rechnungen, Baugenehmigungen und Schriftverkehr mit der Bank sorgfältig aufbewahren. - Wie kann ich mich vor unberechtigten Forderungen der Bank schützen?
Lesen Sie den Kreditvertrag sorgfältig durch, lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich.
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-
Bankforderung: Kostenaufstellung – Belege reichen aus!
Wo ist das Problem?
Sie machen eine einfache Aufstellung a la: x hat y gekostet, a hat b gekostet, macht in der Summe zzz. Und wenn es in etwa mit der Schätzung übereinstimmt, dann müsste die Bank sich auch zufrieden geben (natürlich Belege beilegen, also Rechnung der Handwerker und Kaufbelege der von Ihnen selbst verarbeiteten Materialien).
Denn aus Sicht der Bank könnten Sie die T€ 65 ja auch auf einer prunkvollen Mittelmeerkreuzfahrt verbraten haben und somit hat die Bank keine Sicherheit für dieses Geld in Form eines sanierten Hauses.
Ich denke auch mal, dass die Bank, die NICHT wissen will, wo ihr Geld hin ist, erst noch aufmachen muss. Und das wäre sie bei dem Geschäftsgebaren nicht lange ...
Grüße -
Zusatzinfo: Bank fordert Kostenschätzung während Sanierung!
Zusatz-Info
Um das eigentliche Problem verstehen zu können, noch folgende Info:
Natürlich bekommt die Bank nach Fertigstellung die Belege zu sehen, das praktizieren wir auch schon jetzt bei Teilabrufen.
Was man aber von uns verlangt, ist die Vorlage einer erneuten Kostenschätzung bzw. Kostenaufstellung über sämtliche Sanierungsarbeiten, während die Maßnahme noch läuft.
Eine KS hat die Bank schon bei Vertragsabschluss vorliegen gehabt und akzeptiert. Nun heißt es plötzlich, wir würden diese Kostenschätzung ja "nur" benutzen, um "bei diversen Firmen Angebote einzuholen", sie sei damit aus Sicht der Bank hinfällig und solle durch eine "endgültige Kostenschätzung" ersetzt werden.
Das Problem liegt darin, dass wir diese Forderung einerseits für nicht nachvollziehbar und unsinnig halten, andererseits aber nicht recht wissen, wie wir uns verhalten sollen ... -
Kostenschätzung aktuell: Bank informieren bei Änderungen!
Schreiben Sie denen doch
dass die ursprüngliche Kostenschätzung noch immer aktuell ist, und dass Sie bei eventuellen Äunderungen unverzüglich eine aktualisierte Kostenschätzung nachreichen.
Gruß Roland -
Kostenvoranschläge einreichen: Transparenz für die Bank
hhm ...
gut, da sieht die Sache anders aus. Aber: Sie schreiben, dass die Arbeiten laufen. Dann müssten Sie ja auch von den ausführenden Firmen Kostenschätzungen/-voranschläge haben!? So es dem ist und dies andere als die sind, die die Bank hat: nachreichen. Sollten genau die Firmen die Arbeiten ausführen, von denen die Bank die KS hat, dann der Bank das mitteilen, weil sie sieht das ja spätestens bei Einreichung der Schlussrechnung, dass dem so ist/war.
Wenn das auch nicht hilft, dann habe ich erstmal auch keine Idee mehr, was die Bank eigentlich will ... -
Kostenkontrolle: Sicherheit für Bank bei Altbausanierung
Ich denk mal,
die Bank will in etwa eine Sicherheit haben, dass auch eine laufende Kostenkontrolle durchgeführt wird, wie es ja auch normal ist bei so einem Projekt.
Je nachdem, wie eine Kostenschätzung aufgebaut war/ist, kann daraus viel oder wenig abgelesen werden. Je detaillierter sie ist, desto weniger Fragezeichen treten auf.
Sie machen diese Kostenkontrolle doch auch für sich selbst (nach dem Motto: hier haben wir 500 € gespart, dort sind 1000 € mehr angefallen ...). Ich sehe keinen Grund, dieses dem Geldgeber nicht in groben Zügen offen zu legen. -
Kostenermittlung nach DIN 276: Begriffe im Bauwesen
Arten der Kostenermittlung
Haben Sie falsch zitiert oder gibt es bei der Bank tatsächlich eine solche Begriffsverwirrung? "Endgültige Kostenschätzung" ist ja schon ein Widerspruch in sich. Ich kenne folgende Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung. Die folgen baubegleitend schön nacheinander und sind in DINAbk. 276 definiert. Als Normenskeptiker muss ich allerdings einräumen, dass die Definitionen nicht rechtsverbindlich sind. -
Risiko Altbau: Bank prüft Eigenleistung & Sanierungskosten
Sanierungen im Altbestand mit
hohem Eigenleistungsanteil, da haben sich schon viele Institute die Finger verbrand und die eine oder andere Abschreibung sprich Einzelwertberichtigung erstellt.
Vielleicht geht es Ihrem Institut ja auch so.
Es wäre nicht das erste mal, das bei einer Sanierung ein Schaden nach dem anderen zu Tage kommt oder das durch Eigenleistung kaputtsaniert wird.
Vielleicht will das Institut nur sichergehen, das nicht noch unerwartet Mehraufwand festgestellt wird. Der muss dann ja wahrscheinlich ebenfalls finanziert werden, was wiederum zu einer kronischen Geldknappheit bei Ihnen führen könnte.
Schlussentlich kann ein Altbauherr dann in die Zahlungsunfähigkeit abrutschen.
Neue Kredite können dann nicht mehr gewährt werden und die Immobili selbst ist vielleicht z.Z. totalentkernt und unveräußerbar. Jedenfalls nicht zu dem Preis zu platzieren, den die Bank bei der Ermittlung des Beleihungswertes (der natürlich die Eingebrachten Investitionen abzgl. eines Sicherheitsabschlages von 10-25 % enthält) festgesetzt wurde.
Das heißt dieses Ausfallrisiko könnte die Bank mit den gewünschten Daten abschätzen und minimieren wollen.
Die wollen vielleicht sicher gehen das nicht noch mehr Geld notwendig wird. Aber genauer sollte das eigentlich Ihr Berater erklären können.
Ich hoffe Sie können sich einig werden. So wie Roland Saur-Brosch schon sagt, vielleicht sind die ja zufrieden, wenn Sie bestätigen, dass kein Mehraufwand bekannt oder vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide -
Commerzbank: Was bedeutet 'Kostenaufstellung' genau?
Begriffsverwirrung - oh ja!
Die bisherigen Hinweise waren schon sehr hilfreich.
Besonders dankbar bin ich Herrn Stubenrauch für seinen Hinweis auf die DINAbk. 276. Liest man sich die Definitionen der verschiedenen Kostenermittlungen mal durch, so gibt es überhaupt keine Festlegung, was eine Kostenaufstellung überhaupt sein soll und welche Genauigkeit sie hat.
Die Bank (Commerzbank) verwendet diesen Begriff auch im vorformulierten Darlehnsvertrag, unser Berater benutzt "Kostenaufstellung", "Kostenschätzung" und "Kostenvoranschlag" munter durcheinander und scheint die Begriffe nicht recht unterscheiden zu können.
Dies nährt ein wenig unsere Befürchtung, dass der Berater in Bausachen nicht sonderlich bewandert ist.
Vielen Dank auch Herrn Siewert für seinen Hinweis zur Risikoabschätzung der Bank. Vielleicht handelt man nach dem Motto "wir haben getan, was wir konnten".
Zum Glück blieben wir trotz vieler böser Überraschungen bisher voll im Kostenrahmen ...
Gruß, C.E. -
Soll-Ist-Vergleich: Bank zweifelt an Darlehenssumme?
Verständlich
bei jedem "Projekt" wird eine Mitkalkulation geführt, um frühzeitig zu erkennen, wo der Hase langläuft. Wenn dieser Soll-Ist-Vergleich von der Bank gefordert wird, kann man vielleicht davon ausgehen, dass Ihr Geldgeber einige Zweifel an der Darlehenssumme hat - nach oben oder unten. -
Bankberater vs. Bauleiter: Finanzierung sichern!
Tja, ein Bankberater
wird niemals ein Bauleiter sein, anwesende eingeschlossen.
Sein Job ist erst mal Ihre Finanzierung zu bekommen und dann sicherzustellen, dass er keine Abschreibung produziert. Er sollte Ihnen aber erklären können warum die Commerzer das eine oder andere benötigen.
Kunden die bei mir finanzieren (Glückwunsch *g*) bekommen eine Liste, auf der vermerkt ist, welche Unterlagen ich benötige, wo die zu erhalten sind und natürlich erklärt man welche Voraussetzungen für die Auszahlung der Darlehen (z.B. vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde oder Feuerversicherungsnachweis) erfüllt sein müssen.
Ich hoffe Sie kommen mit den Kollegen klar und alles läuft auch weiterhin glatt. -
Kapitalbedarf: Eigenleistung beeinflusst Immobilienwert
@Taschner
das muss gar nicht mal unbedingt der Fall sein, dass dort Zweifel an dem Volumen bestehen.
Aber ich muss schon eingestehen, das es doch erhebliche Unterschiede von Bauherr zu Bauherr gibt, wieviel Kapital für einen Bau benötigt wird.
Einige z.B. Weißrussische Bauherrn bauen mit sehr viel Eigenleistung, ich persönlich würde so ein Haus ehrlich gesagt nicht kaufen (Baustellen und Ausführung in der Nachbarschaft gesehen) aber daran sieht man wie unterschiedlich der Kapitalbedarf sein kann. Das da manchmal gegen jede DINAbk. und den gesunden Menschenverstand verstoßen wird sei mal dahingestellt. Da das auch viele Banken wissen, sind sie gegenüber Eigenleistung und deren Auswirkung auf den zu erzielenden Preis einer Immobilie halt recht skeptisch.
Das zeigt sich dann daran, das hohe Abschläge für die Eigenleistung eingerechnet werden oder das teilweise sogar ein Architekt den Eigenleistungsanteil einzeln aufbröseln muss in Arbeitslohn, Materialkosten und erzielbare Ersparnis.
Tschüss -
Banken: Skepsis bei Eigenleistung, Bauträger bevorzugt?
merkwürdiges Verhalten der Banken
Eigenleistungen betrachten sie skeptisch, aber ob die Bauleistungen z.B. eines Bauträgers qualitätsmäßig halbwegs OK sind, das interessiert die überhaupt nicht. Im Gegenteil, manchmal wird sogar mit diesbezüglich zweifelhaften Bauträgern gemeinsame Sache gemacht ... -
Kostenaufstellung: Rechtzeitig mit Bank kommunizieren!
wenn die Bank
eine endgültig umfassende Kostenaufstellung ... forderd, müsste dies ja bedeuten, dass Sie vorher nur eine grobe Aufstellung erstellt haben. Ob Sie dies nun vertraglich extra vereinbart haben oder nicht. Sehen Sie es doch positiv. Wenn Sie sich genervt fühlen und es für eine endgültige Aufstellung noch zu früh ist, dann sagen Sie es doch einfach. Eine endgültige Aufstellung wird doch auch dann in Ihrem Interesse liegen. Die Bank hat ja auch die Verpflichtung, sich ständig über Ihre Vermögensverhältnisse zu informieren (ich leite dies jetzt mal großzügig vom § 18 kWG ab) Zur Abgabe dieser Informationen haben Sie sich mit Sicherheit irgendwo vertraglich mindestens durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
Aber man muss doch nicht die Schaufel rausholen.
Meistens entsteht dieser Ärger (zunächst verständlich) durch irgendwelche Missverständnisse oder Fehlinterpretationen.
Gehen Sie einfach zu Ihrer Bank und klären Sie das. -
Korrektur: Bank fordert Kostenaufstellung!
fordert ...
hätt ich schreiben sollen 🙂 -
Commerzbank: Risikominimierung bei Kreditvergabe?
Commerzbank hat doch auch die Allianz im letzten Geschäftsjahr
mit in die roten Zahlen getrieben?! Wenn ich mich richtig erinnere auch auf Grund von hohen Ausfällen im Kreditbereich?!
Da wird wohl der Vorstand dann spätestens die Risikominimierung aktiviert haben und die Mitarbeiter mit verweiß auf die Sicherung der Arbeitsplätze zu besonderer Aufmerksamkeit bei der Kreditvergabe aufgefordert haben. -
Banken unter Druck: Probleme bei Kreditvergabe?
Was bei der CoBank vor sich geht weiß ich nicht,
aber die Allianz hat sich mit der Dresdner vereinigt. Aber das Prob dürfte wohl bei allen Banken ähnlich gelagert sein ... der CoBank geht es ja auch nicht (mehr) so gut 😕 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bank fordert Kostenaufstellung für Sanierung – Was tun?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Forderung einer Kostenaufstellung durch die Bank im Rahmen einer Baufinanzierung für eine Altbausanierung. Es wird erörtert, ob diese Forderung rechtens ist und wie man sich als Kreditnehmer verhalten sollte. Ein wichtiger Punkt ist die Transparenz gegenüber der Bank bezüglich der Sanierungskosten und die Vorlage von Belegen. Die Teilnehmer diskutieren auch die verschiedenen Arten der Kostenermittlung und die Rolle der Eigenleistung bei der Sanierung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Risiko Altbau: Bank prüft Eigenleistung & Sanierungskosten betrachten Banken Eigenleistungen oft skeptisch, da es hierbei zu Problemen kommen kann. Es ist wichtig, dies bei der Finanzierung zu berücksichtigen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Kostenvoranschläge einreichen: Transparenz für die Bank wird empfohlen, der Bank Kostenvoranschläge der ausführenden Firmen vorzulegen, um Transparenz zu schaffen und die Forderung nach einer erneuten Kostenschätzung zu erfüllen.
💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Kapitalbedarf: Eigenleistung beeinflusst Immobilienwert weist darauf hin, dass der Umfang der Eigenleistung den Kapitalbedarf und somit auch die Bewertung der Immobilie beeinflussen kann. Dies sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Kommunizieren Sie offen mit Ihrer Bank und legen Sie alle relevanten Unterlagen vor, wie im Beitrag Kostenaufstellung: Rechtzeitig mit Bank kommunizieren! empfohlen. Erklären Sie die Situation und bieten Sie eine detaillierte Aufstellung der bisherigen und geplanten Kosten an. Verweisen Sie auf die ursprüngliche Kostenschätzung und begründen Sie eventuelle Abweichungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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