Prüfung der Statik bei Fertighaus
BAU-Forum: Fertighaus
Prüfung der Statik bei Fertighaus
-
Mit wem haben Sie denn einen Vertrag gemacht?
und was steht denn da drin ...
z.B. Prüfstatik Bauseits oder sowas?
Wenn nicht würde ich (keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung), einen höflichen Brief zurückschicke, dass Sie einen Vertrag mit Firma xyz haben und sie sich daher für die Zahlung nicht zuständig fühlen, und er möge Ihnen doch bitte den von Ihnen mit Ihm gemachten Vertrag zeigen und die Rechnung der Firma xyz schicken.
Um welchen Betrag geht es denn?
Bauabnahme schon gemacht? -
die Beauftragung ..
erfolgt durch durch's Bauamt - die Bezahlung durch den Bauherrn.
jedenfalls dann, wenn die LBOAbk. eine Prüfung der Statik vorsieht.
wenn die 50 Häuser alle ach so identisch und abei allen Häusern die Rahmenbedingungen
gleich sind, könnte ja der Fertighaushersteller eine sttaik erstellen und
als Typenstatik beantragen 😉
fragen sie doch mal, warum er das noch nicht gemacht hat ... -
Und warum war das dann bei mir nicht so ...
Klar, das Baugesuch brauchte eine Statik. Aber die hatte der Hausanbieter mitgeliefert. Das war wohl nichts besonderes, da Holzbau. Ich habe es nie richtig gesehen, wollte auch keiner mehr was davon. Und das war auch Individuell gebautes Haus. Nix von der Stange?
Würde mich daher auch Interessieren, wie das in der Praxis so ist ... -
vielleicht ..
mein 2. Satz? -
Ergänzung
Da wir in Hessen bauen wollen, handelt es sich um die HBO. Die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde über den vollständigen Antrag liegt vor, die Prüfung erfolgt im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 57 BHO). Unser Fertighaushersteller beschreibt in dem Vertrag: Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung des Baugesuchs. Hierzu liefert Fa. YYY die Wärmeschutzberechnung gem. Energiesparverordnung und die statische Berechnung für Ihr Haus.
Muss nun in Hessen die Statik hier geprüft werden? Auf dem gleichen Grundstück steht bereits ein Haus, konventionell gebaut mit 3 Stockwerken. Der Baugrund ist also fest genug für unser "Streichholz-Häuschen". -
Prüfstatik in Hessen nicht mehr zwingend
Hallo,
als hessicher BH zitiere ich mal aus unserer Baugenehmigung:
"Spätestens vor Ausführung der jew. Bauabschnitte ist der Bauaufsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit für diese vorzulegen, der von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit oder einem Prüfingenieur für Baustatik bescheinigt sein muss. " Bezieht sich alles auf die am 1.10.2002 in Kraft getretene HBO. den Satz verstehe ich so:1) Statik muss auf jeden Fall gerechnet und vorgelegt werden (logisch, ohne Statik kein Hausbau)
2) Es reicht aus, wenn diese von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde - dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
3) Wenn aber die Statik nicht von einem Nachweisbar. stammt, muss sie von einem Prüfstatiker abgenickt werden.
So hat's uns auch unser Statiker erklärt. Bei uns greift Fall 2, dadurch sparen wir den Prüfstatiker. Nix gegen Statiker, aber mich freut das 🙂 )
Grüße aus Äppelwoiland -
Play it again - diesmal ohne soviele Fehler ...
Hallo,
als hessischer BH zitiere ich mal aus unserer Baugenehmigung:
"Spätestens vor Ausführung der jew. Bauabschnitte ist der Bauaufsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit für diese vorzulegen, der von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit ERSTELLT sein MUSS oder einem Prüfingenieur für Baustatik bescheinigt sein muss. " Bezieht sich alles auf die am 1.10.2002 in Kraft getretene HBO. Den Satz verstehe ich so:1) Statik muss auf jeden Fall gerechnet und vorgelegt werden (logisch, ohne Statik kein Hausbau)
2) Es reicht aus, wenn diese von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde - dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
3) Wenn aber die Statik nicht von einem Nachweisbar. stammt, muss sie von einem Prüfstatiker abgenickt werden.
So hat's uns auch unser Statiker erklärt. Bei uns greift Fall 2, dadurch sparen wir den Prüfstatiker. Nix gegen Statiker, aber mich freut das 🙂 )
Grüße aus Äppelwoiland -
kein Zwang zur Prüfstatik - Freude?
"dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
... dadurch sparen wir den Prüfstatiker. "
Ja auch der Prüfstatiker kostet Geld - und für den Statiker ist es so etwas wie die Prüfung seiner Arbeit. Deswegen sollte der Statiker eigentlich gegen diese Prüfung sein. Aber leider gilt das mehr für die weniger guten Statiker. Die große Mehrheit ist für das Vieraugenprinzip. Das schafft für alle mehr Sicherheit.Jeder Bauherr der wie im Eingangszitat denkt, sollte mal überlegen wieviel Seiten er z.B. ohne Kommafehler schreibt (möglicherweise nicht eine einzige) und die Statik hat leicht über 100 Seiten. Wieviel Seiten Rechnung ohne Fehler der Bauherr schreibt (und jeder hat mal was zu rechnen) will ich erst gar nicht fragen. Wenn durch Statikprogramme heute auch die möglichen Fehler stark reduziert werden, finden sich doch fast in jeder Statik Grüneintragungen - also Bemerkungen des Prüfstatikers. Bei einem guten Statiker sind es in der Regel nur wenige.
Wenn der Statiker einen Fehler gemacht hat, dann dürfte es den Bauherrn - ob mit oder ohne Prüfstatik - kaum direkt etwas kosten, denn der Statiker haftet für ein mängelfreies Werk. Aber mit Zeitverzögerung durch Änderung, Umbauten, ggf. Verunstaltung usw. muss dann der Bauherr leben.
Aber vielleicht schlägt ggf. der Prüfstatiker sogar ein anderes Tragwerkskonzept vor - dann können seine Vorschläge den Bauherrn erhebliche Kosten sparen. Allerdings dürfte der Fall sehr selten sein.
Also die Freude über manche "Vereinfachung" dürfte für Einige zum Alptraum (wirklich nur wenige) werden - aber viele spielen Lotterie und hoffen das große Los zu ziehen, hier wird auch Lotterie gespielt und alle hoffen, das sie das Schadenslos nicht ziehen. Aber einige ziehen das Los doch:
- http://www.baunetz.de/dbAbk./pinnwand/fs2.php3?msg=22867&referer=thread_2&no_childs=
-
Nix gespart
Servus,
die nachweisberechtigten Statiker in Hessen schauen bei der Abrechnung sehr genau auf die Gebührenordnung für Prüfingenieure, weil sie auch meistens selber sind.
Und überhaupt, von wegen gespart.
Ist irgendjemandem auf Bauherrenseite bewusst, das jeder zeichnugsberechtigte Fachmann, ob Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, Meister für seine Unterschrift auf bauordnungsrechtlichen Unterlagen ob Statik, Bauleitererklärung, Bauantrag strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar ist?
Und das die ach so gerne zitierte Versicherung auch aussteigen kann?
Liebe Bauherren, Ihr könnt Euch fast immer ins Tal der "Ahnungslosen" zurückziehen.
Wir nicht! -
Liebe Laien,
Den Stellenwert des sogenannten 4-Augen-Prinzips kann man gar nicht hoch genug ansetzen. Der relative Stellenwert steigt sogar noch erheblich, je leichtfertiger Ihr den Preis für eine Euch leider nur scheinbar bekannte Gegenleistung als Entscheidungskriterium für den Hauskauf heranzieht.
Ihr solltet Euch glücklich schätzen, dass Ihr in Hessen wohnt!
Ich als Billigbauer meide Hessen wie der Teufel das Weihwasser!
Das sollte Euch zu denken geben. Denken. Ja, das wäre mal was ... -
Widerspruch
Hallo,
hätte ich mir denken können, dass ich mit meiner Freude sofort die Expertenschar gegen mich aufbringe! Und Sie haben sicher aus Ihrem Blickwinkel Recht: 4 Augen sehen mehr als 2, Fehler können passieren usw. ABER: Ich gehe davon aus, dass unser Statiker ausreichend qualifiziert ist (Stichwort Nachweisberechtigung). Diese Qualifikation bezahle ich mit, klar. Aber eben nicht zweimal (Erstellung + Prüfung). Denn gerade wegen der Qualifikation scheint mir die zusätzliche Überprüfung durch einen zweiten (Prüf) Statiker entbehrlich. Also lass' ich's - um Kosten zu sparen. Das hat nichts mit Billigbau zu tun, sondern mit effizientem Einsatz meiner begrenzten Geldmittel. Deshalb bleibe ich dabei: Ich bin froh, dass wir die Prüfstatik nicht brauchen.
Um aber nochmal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Wie beschrieben muss für jedes Haus die Statik neu berechnet werden (und das ist auch gut so!). Herr Michael S: Bitte prüfen Sie, ob die Erstellung der Statik Bestandteil Ihres Vertrages ist. Wenn nein, müssen Sie in jedem Fall zahlen, da Sie ja eine Statik brauchen. Wenn die Statik aber enthalten ist, dann fragen Sie nach, ob die von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde. Falls nein, brauchen Sie die Prüfstatik und müssen Sie dann auch zahlen. Falls ja, sind sie in der gleichen Lage wie ich und können frei entscheiden, ob sie die zusätzliche Sicherheit der Prüfstatik kaufen wollen oder nicht.
Grüße -
Kein Widerspruch
Eines muss man jedoch berücksichtigen :
Viel billiger kann's nicht werden. Die Prüfkosten waren nicht so erheblich. Der Nachweisberechtigte hat jedoch Teile des Prüfstatikjobs zusätzlich zu übernehmen, so u.a. auch die stichpunktartige Überwachung auf der Baustelle, also eine Menge an Mehrverantwortung. Letztendlich dürfte die Honorardifferenz zur alten Lösung nur marginal sein, man verliert aber 2 Augen.
Ist die Honorarabweichung erheblich, dann viel Spaß beim Händereiben, da kann man 1000x sagen "Ich habe keinen Billigbau", ich weiß Bescheid. Spart Euch zum Teufel. -
Qualifiziert
Als Begründung für das 2-Augen-Prinzip nennst Du die Qualifikation des Statikers. Aber diese Qualifikation sagt etwas darüber aus, wie gut er ein Tragwerk planen kann (auch etwas über die Anzahl der Fehler) - aber nichts darüber, ob ihm ein Fehler (und wenn es nur ein Schreibfehler ist) unterlaufen kann. Kein Mensch ist ein Computer, der die gegebenen Anweisungen fast fehlerfrei ausführt - und selbst da geschieht es zuweilen, dass der Computer spinnt.Die Frage bei allen Einsparungen ist immer: Ist die Einsparung das Risiko Wert, das man sich einhandelt mit den Kosten, die im Risikofall entstehen.
-
2 Augen?
Zu harmlos, Herr Ebel!
Wohl dem Bauherrn, der ein vernünftiges 2 Augenprinzip "erhält". Oftmals ist es nur'n halbes Hühnerauge, weit entfernt von jeglicher Prüffähigkeit. Dann führt diese Vorschrift vom halben Hühnerauge zu 4 gewissenhaften Augen. Was will man mehr?
Aber was reden wir!
Ich baue am liebsten dort, wo keine Überwachung stattfindet, der Bauherr die Verantwortung hat (nicht wissend oder nicht wissen wollend) und diese Verantwortung natürlich in Bares ummünzt. Da habe ich freie Bahn!
Das Jammern am Ende "Das hatten wir uns aber ganz anders vorgestellt" quittiere ich dann nur noch mit einem müden Lächeln. Man baut ja nur einmal. Gottseidank.
har. har. har. -
Änderung der Bauordnung
Hallo - ich kann leider nur von der brandenburgischen Bauordnung ausgehen die ich kenne - hier gab es im letzten Jahr eine Änderung. vorher konnten Häuser die über eine sogenannte typstatik verfügen - was meist bei Fertighäusern der Fall ist - von einer Prüfung der Statik befreit werden. diese Befreiung wurde aufgehoben - im übrigen hieß es auch vorher nur "kann befreit werden"
die Gebühren zur prüfstatik gehören zweifellos zu den Gebühren unter der Rubrik Baunebenkosten/Bauantrag. Leider ist dafür der Bauherr zuständig - wobei es natürlich zur Pflicht eines jeden hausverkäufers gehören sollte auf diese kosten hinzuweisen.
sorry
Mit freundlichen Grüßen
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