Ich frage mich warum fast alle absturzsichernden Fensterelemente und Fensterwände falsch montiert werden und allen Verantwortlichen Architekten, Bauführer ist es egal und auch die eigentlich prüfende Baubehörde verlangt keinerlei Nachweise über die Befestigung? Nach RAL-Leitfaden muss die Befestigung solcher Fensterelemente auf statische Belastung wie Aufpralllast nachgewiesen werden (ETB-Richtlinie). Ich behaupte mal das 90 % aller absturzsichernden Fensterelemente falsch montiert sind denn es wurde kein geprüftes Befestigungsmaterial verwendet bzw. es gibt keinen Verwendbarkeitsnachweis oder Zustimmung im Einzelfall für die Befestigung. Man sieht da wirklich bedenkliche Sachen und muss sich wundern das nichts passiert. Der Bauherr sollte sich immer ein Prüfzeugnis, Verwndbarkeitsnachweis, Zustimmung im Einzelfall für die Befestigung seiner absturzsichernden Fensterelemente (absurzsichernde Fensterelemente ohne vorgesetzten franz. Balkon/Geländer) aushändigen lassen. Der Fenstermontagebetrieb muss das haben, das ist Vorschrift. Oft ist der Fehler schon vom Architekt gemacht worden (Planungsfehler) weil es für die Bausituationen/Maueraufbauten kein geprüftes Montagematerial gibt. Hier werden wirklich tausende von Bauherren durch eine mangelhafte, unzulässige, billige Montage eigentlich über den Tisch gezogen weil vom Bauherren ausgegangen wird das die Montage so in Ordnung ist. Leider sieht es in der Realität oft so aus, dass der billigste Fenstermontagebetrieb den Auftrag bekommt und der liefert die billigste und schlechteste Montage ab. Leider sieht es so aus das Architekten und deren Bauführer überhaupt keine Ahnung haben wie eine regelkonforme und sichere Befestigung aussehen muss. Die Baubehörden überprüfen das leider auch nie! keiner will den Nachweis sehen! Solche Fensterelemente sind sicherheitsrelevante Bauteile und sollen vor dem Absturz sichern wie ein Geländer und die Montage sieht meist so aus das ganz normale Rahmenschrauben in das Mauerwerk geschraubt werden (ohne Prüfzeugnis) und das sogar in Gasbeton mit niederer Druckfestigkeit und zu kleinen Randabständen. Wie kann das sein? Da läuft doch etwas ganz falsch! oder?
Hallo Ich frage mich warum fast alle ...
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Hallo Ich frage mich warum fast alle ...
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Da haben Sie grundsätzlich erstmal Recht ...
Bei einer Bodentiefen Verglasung bestehend aus Festverglasung unten, einem Brüstungsholm auf 90 cm Höhe und einem öffenbaren Flügel oben bekommen Sie i.d.R. nur den Nachweis für die allseits linienförmig gelagerte Verglasung unten (TRAV), nicht aber den Biegespannungsnachweis für den Brüstungsholm und auch nicht den Nachweis für die Befestigungsmittel bzgl. Lastabtrag aus der Brüstung bis in den Baukörper.Wie ist das in der Praxis? Der Fensterbauer geht davon aus, dass er einen Winddruck von ca. 1 kN/m² hat (bei Gebäudehöhe über 10 m dann rd. 1,5 kN/m²) und legt danach die Befestigungsmittel aus (hoffentlich). Damit hat der dann vermutlich die gängigen Lastfälle erschlage.
Beim Nachweis des Brüstungsholmes sind 0,5 kN/m (privater Bereich) und 1,0 kN/m (öffentlicher Bereich) anzusetzen. Bei gängigen Fensterbreiten ist diese Last auf den ersten Blick deutlich kleiner als der Winddruck.
Darauf basiert dann wohl die Annahme "Wenn es den Wind aushält, hält es auch die Geländerlast aus. " - vorausgesetzt, dass die Befestigungsabstände rund um das Fenster und insbesondere auf Höhe Brüstungsholm entsprechend Techn. RiLi Nr. 20 des Glaserhandwerks eingehalten worden sind.
Der Bauleiter sollte halt die Bemessungstabelle für die Befestigungsmittel einsehen und die aufnehmbaren Lasten in Abhängigkeit vom Wandbaustoff prüfen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie hier etwas überkritisch sind. Für die meisten Fenster lässt sich nachträglich bestimmt ein rechnerischer Nachweis erstellen ohne dass tatsächlich eine Gefahr vorliegt.
Frage 1: Wie viele Schadensfälle kennen Sie denn, wo in den vergangenen Jahren ein Brüstungsholm gebrochen ist oder ein Fenster aus dem Baukörper gefallen ist Aufgrund von horizontal eingetragenen Geländerlasten? Ich habe in Berlin und Umland von keinem einzigen gehört.
Frage 2: Viel kritischer sehe ich bei Bodentiefen Fenstern mit unterer Fensterverglasung die oftmals viel zu niedrige Höhenlage des Brüstungsholmes, insbesondere wenn innen eine gegenüber dem Fußboden deutlich erhöhte, betretbare Innenfensterbank vorhanden ist.
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Besser ...
Besser hätte man es nicht formulieren können. Danke Herr Tilgner.Vielleicht könnte man noch anfügen, dass die Forderungen für Befestigungsmittel mit Zulassung, in dieser strengen Form, für den Fenstermonteur erst seit 2014 existieren. Während Montageschrauben für Vordächer und Markisen schon seit Jahren eine Zulassung besitzen, gab es bis vor kurzem für Befestigungsschrauben im Fensterbauerhandwerk keinen Lieferanten der dafür eine Zulassung erwirkt hätte.
Halten mussten die Schrauben natürlich schon immer. Und darin liegt die Krux. Die Branche hat lange Zeit keine Zulassung für diese Befestigungsmittel erwirkt, da es keine relevanten Schadensfälle in diesem Bereich gab. Erst seit kurzen werden Forderungen nach Zugelassenen Befestigungsmitteln verlangt und jetzt erst kommen so langsam diese Schrauben auf den Markt.
Deshalb würde ich nicht davon sprechen, dass 90 % aller absturzsichernden Fenster falsch montiert sind. Baurechtlich mag dies stimmen, wenn aber die Parameter die Herr Tilgner genannt hat eingehalten wurden, sind sie praktisch in Ordnung.
Für diese Zulassungen werden von den Schrauben-Herstellern keine neuen Schrauben entwickelt. Es werden lediglich vorhandene Produkte geprüft und mit einer Zulassung versehen. Das bedeutet, dass lediglich das Datum der Montage über "richtig und falsch" entscheidet.
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