Garagentor-Fehllieferung: Steinau statt Hörmann – Rechte, Preisnachlass & korrekte Abnahme?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Bei einer Garagentor-Fehllieferung (Steinau statt Hörmann) besteht Anspruch auf Mängelbeseitigung. Steinau ist eine Tochterfirma von Hörmann, die Tore können identisch sein. Der Preisunterschied zwischen Steinau und Hörmann kann variieren. Die korrekte Abnahme und der Einbau sind wichtiger als die Marke. Fernsehwerbung für Garagentore stammt oft von Novoferm, nicht von Hörmann.

⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Garagentor-Fehllieferung: Steinau statt Hörmann – Rechte, Preisnachlass & korrekte Abnahme?

Beim Neubau der Garage habe ich mit der Baufirma den Einbau eines Hörmann-Garagentores (inkl. Hörmann-Antrieb) vereinbart. Da das Tor auch eine Schlüpftür vorsieht, ist das Tor auch nicht ganz billig.
Nun hat die Baufirma das vereinbarte Tor mit Antrieb auch eingebaut, allerdings jeweils der Marke "Steinau". Diese Marke war mir bis zuletzt gänzlich unbekannt.
Es ist offensichtlich so, dass Hörmann seine Tore auch unter dem Namen Steinau vertreibt. Ich schätze, dass die Steinau-Tore günstiger verkauft werden, z.B. an Kunden, die nichts für die Marke Hörmann zahlen können (z.B. ärmere Länder) oder wollen.
Nun habe ich aber ein Hörmann-Tor vereinbart und es wurde ja auch ein entsprechender Preis genommen.
Frage: Wie sollte ich vorgehen, Abnahme komplett verweigern? Prozentualer Abschlag? ...
  • Name:
  • Falcao2010
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Verweigern Sie die Abnahme des Garagentors, bis entweder das vertragsgemäße Hörmann-Tor eingebaut ist oder ein schriftlich festgehaltener, angemessener Preisnachlass im Abnahmeprotokoll vermerkt wurde.

    🔴 KRITISCH: Dokumentieren Sie den Mangel unverzüglich mit Fotos, Vertrag, Bestellung und Rechnung – ohne lückenlose Dokumentation droht Verlust der Gewährleistungsansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Lassen Sie die technische Kompatibilität (Steuerung, Antrieb, Sicherheitsfunktionen) und die Garantiebedingungen (Dauer, Leistungsumfang) des Steinau-Tors durch einen unabhängigen Sachverständigen für Garagentore prüfen – insbesondere hinsichtlich Langzeitsicherheit und Ersatzteilversorgung.

    ⚠️ WICHTIG: Fordern Sie von der Baufirma schriftlich die vollständigen technischen Datenblätter und Garantiebestimmungen des verbauten Steinau-Tors ein – zur Überprüfung von CEAbk.-Kennzeichnung, EN 13241-1-Konformität und Notentriegelungsfunktion.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie anstelle des vereinbarten Hörmann-Garagentores ein Steinau-Tor erhalten haben. Dies stellt einen Mangel dar, da die gelieferte Ware nicht der vertraglich vereinbarten entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (am besten mit Fotos) und setzen Sie die Baufirma schriftlich in Verzug. Fordern Sie die Baufirma auf, das vereinbarte Hörmann-Tor innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2-3 Wochen) einzubauen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten werden.

    Bezüglich eines Preisnachlasses: Da ein anderes Tor eingebaut wurde, haben Sie Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Die Höhe des Preisnachlasses hängt vom Wertunterschied zwischen den beiden Toren ab. Ein Sachverständiger kann diesen Wertunterschied ermitteln.

    Bei der Abnahme sollten Sie den Mangel (falsches Tor) unbedingt im Abnahmeprotokoll festhalten. Verweigern Sie die Abnahme, bis das korrekte Tor eingebaut ist, oder bestehen Sie auf einer deutlichen Preisminderung, die im Protokoll festgehalten wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung beim Garagentoreinbau. Der Bauherr hat explizit ein Hörmann-Tor bestellt, erhielt jedoch ein Tor der Marke Steinau. Dies stellt eine potenzielle Mangelhaftung dar, da die gelieferte Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass Steinau-Tore günstiger sind als Hörmann-Tore, ist marktüblich korrekt. Hörmann ist eine Premiummarke mit höheren Preisen, während Steinau oft als günstigere Alternative oder Zweitmarke positioniert wird. Die Baufirma hat hier offenbar eine kostengünstigere Variante verbaut, ohne dies zu kommunizieren.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass Hörmann seine Tore unter dem Namen Steinau vertreibt, ist nicht zutreffend. Steinau ist ein eigenständiger Hersteller und keine Zweitmarke von Hörmann. Es handelt sich um zwei verschiedene Unternehmen mit unterschiedlichen Produktlinien und Qualitätsstandards.

    ➕ Ergänzung: Nach deutschem Baurecht (BGBAbk.) hat der Bauherr bei einer solchen Abweichung ein Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, die Baufirma muss das vereinbarte Hörmann-Tor einbauen. Alternativ kann der Bauherr einen Preisnachlass (Minderung) verlangen, der sich nach der Differenz zwischen dem Wert des vereinbarten und des gelieferten Tors richtet. Eine komplette Abnahmeverweigerung ist möglich, sollte aber gut dokumentiert werden.

    🔴 Gefahr: Eine vorschnelle Abnahme ohne schriftlichen Vorbehalt könnte als Zustimmung zur Mangelhaftigkeit gewertet werden. Zudem könnte die Baufirma versuchen, die Minderung gering zu halten, indem sie auf angebliche Gleichwertigkeit verweist. Ohne fachlichen Nachweis der Wertdifferenz droht ein Rechtsstreit.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich (Fotos, Rechnung, Vertrag) und setzen Sie der Baufirma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Einbau des Hörmann-Tors). Falls dies nicht möglich ist, fordern Sie einen angemessenen Preisnachlass, der durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Vergleichsangebote belegt werden kann. Ziehen Sie bei Uneinigkeit einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine vertragliche Fehllieferung: Ein Hörmann-Garagentor wurde vereinbart, stattdessen wurde ein Steinau-Tor eingebaut – trotz identischer technischer Spezifikationen und möglicher gemeinsamer Herkunft.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, Steinau sei lediglich eine Billigmarke von Hörmann für ärmere Länder, ist unzutreffend: Steinau ist eine eigenständige, traditionsreiche deutsche Marke (gegründet 1921), die seit 2004 zur Hörmann-Gruppe gehört, aber eigenständig produziert, zertifiziert und vermarktet wird – nicht als 'Second-Brand' oder 'Low-Cost-Linie'.

    ➕ Ergänzung: Auch bei gemeinsamer Konzernzugehörigkeit bleibt die vertragliche Vereinbarung auf die Marke 'Hörmann' bindend; die Lieferung einer anderen Marke stellt grundsätzlich eine vertragswidrige Leistung dar – unabhängig von technischer Gleichwertigkeit oder Preis.

    🔴 Gefahr: Ein Steinau-Tor kann sich in Garagentor-Systemen hinsichtlich Kompatibilität mit bestehenden Steuerungen, Wartungszyklen, Ersatzteilverfügbarkeit und Herstellergarantie (z. B. 10 Jahre bei Hörmann vs. abweichende Regelungen bei Steinau) unterscheiden – dies birgt langfristige Funktions- und Sicherheitsrisiken.

    ➕ Ergänzung: Die Abnahme darf nicht pauschal verweigert werden; vielmehr ist eine Nachbesserung (Nachlieferung des Hörmann-Tors) oder ein angemessener Preisnachlass gemäß § 633 BGB zu verlangen – der Umfang hängt von der objektiven Wertdifferenz und der Vertragsbedeutung der Marke ab.

    ✅ Zustimmung: Die Rechtsauffassung, dass ein vertraglich vereinbarter Markenname zwingend eingehalten werden muss, ist korrekt – die Marke ist hier nicht bloß Werbeangabe, sondern vertragsbestimmender Leistungsgegenstand.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist die Nachlieferung des vertragsgemäßen Hörmann-Tors oder einen vertraglich angemessenen Preisnachlass; lassen Sie die technische und wertmäßige Gleichwertigkeit durch einen unabhängigen Sachverständigen für Tore und Antrieb prüfen und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Lieferung eines Steinau-Tors statt des vertraglich vereinbarten Hörmann-Tors einen vertraglichen Mangel darstellt.
    • Alle drei bestätigen das Recht auf Nacherfüllung (Einbau des Hörmann-Tors) oder auf Minderung (Preisnachlass) gemäß § 633 BGB.
    • Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit schriftlicher Dokumentation und der klaren Festhaltung des Mangels im Abnahmeprotokoll.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verankert die Annahme einer grundsätzlichen Preisdifferenz („Steinau günstiger“) ohne Differenzierung; DeepSeek und Qwen relativieren dies: DeepSeek bestätigt die marktübliche Preispositionierung, Qwen betont jedoch die eigenständige Markenidentität und weist explizit auf fehlende „Zweitmarken“-Beziehung hin.
    • GoogleAI empfiehlt pauschal die Abnahmeverweigerung; DeepSeek und Qwen präzisieren: Abnahme darf nicht pauschal verweigert werden, sondern erfordert konkrete Nachbesserungsforderung oder vertraglich abgesicherte Minderung.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Steinau gehört seit 2004 zur Hörmann-Gruppe, ist aber eigenständig zertifiziert und vermarktet – dies hat rechtlich keine Auswirkung auf die Vertragsbindung an die Marke „Hörmann“, aber technische Folgen für Kompatibilität und Garantie.
    • Qwen und DeepSeek weisen beide auf konkrete Sicherheitsrisiken hin (Steuerungskompatibilität, Notentriegelung, Wartungszyklen), die GoogleAI nicht behandelt.
    • DeepSeek und Qwen fordern explizit den Einsatz eines unabhängigen Sachverständigen zur Bewertung der Wertdifferenz – GoogleAI erwähnt dies nur beiläufig.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek korrigiert ausdrücklich die (falsche) Aussage, Hörmann vertriebe unter dem Namen Steinau – ein Widerspruch zu einer impliziten Annahme in GoogleAIs Darstellung.
    • Qwen widerspricht der vereinfachten Vorstellung von Steinau als „Billigmarke“ – nicht nur korrigierend, sondern mit historisch-faktischer Begründung (gegründet 1921, eigenständige Marke) – im Gegensatz zur pauschalen Preisannahme bei GoogleAI und DeepSeek.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Rechtsauffassung folgt Qwen und DeepSeek: Die Marke ist vertragsbestimmend – unabhängig von Konzernzugehörigkeit oder mutmaßlicher Gleichwertigkeit.
    • Die stärkste Sicherheitswarnung stammt von Qwen: technische Kompatibilitäts- und Langzeitsicherheitsrisiken (Garantie, Ersatzteile, Sicherheitszertifizierung) sind vorrangig zu prüfen – nicht nur der Preis.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Vertragswidrigkeit der LieferungAlle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass die Lieferung eines Steinau-Tors anstelle des vertraglich vereinbarten Hörmann-Tors einen Mangel gemäß § 633 BGB darstellt.
    Recht auf Nacherfüllung / MinderungEinheitlicher Konsens: Anspruch auf Einbau des Hörmann-Tors oder angemessenen Preisnachlass – beide Optionen sind rechtmäßig und müssen schriftlich geltend gemacht werden.
    Markenbindung als vertragsbestimmendEinheitlich bestätigt: Die explizite Vereinbarung der Marke „Hörmann“ macht diese vertragsrechtlich zwingend – Konzernzugehörigkeit (Qwen) oder Preisunterschiede (DeepSeek) ändern daran nichts.
    Sicherheits- und Kompatibilitätsrisiken⚠️DeepSeek und Qwen heben technische Risiken (Steuerung, Notentriegelung, Garantie) hervor; GoogleAI erwähnt diese nicht – Abwägung notwendig: Sicherheitsrisiken priorisieren.
    Rolle des Sachverständigen⚠️DeepSeek und Qwen fordern explizit unabhängige Prüfung der Wertdifferenz und technischen Gleichwertigkeit; GoogleAI verweist nur allgemein auf „Sachverständiger“. Abwägung: Prüfung unverzichtbar für sichere Minderungsberechnung.
    AbnahmeverhaltenGoogleAI empfiehlt pauschale Abnahmeverweigerung; DeepSeek und Qwen korrigieren: Abnahme ist möglich, aber nur unter Vorbehalt und mit schriftlicher Fixierung des Mangels bzw. der Minderung – Widerspruch zugunsten der präziseren, rechtskonformen Auffassung.

    👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie nicht von „technischer Gleichwertigkeit“ oder „Konzernzugehörigkeit“ aus – halten Sie fest: Vertrag = Hörmann. Fordern Sie Nacherfüllung oder Minderung – dokumentiert, schriftlich, fristgebunden – und beauftragen Sie vorab einen unabhängigen Sachverständigen für Garagentore, um Sicherheit, Kompatibilität und Wertdifferenz zu prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngeprüfte Kompatibilität mit bestehender Garagentor-Steuerung oder Funk-HandsenderFunktionsausfall, Blockierung beim Öffnen/Schließen, Sicherheitslücke bei Notentriegelung
    🔴 RisikoFehlende oder abweichende CE-Kennzeichnung bzw. Nichtkonformität mit EN 13241-1Verbotene Inbetriebnahme, Haftungsrisiko bei Schäden, Versicherungsprobleme im Schadensfall
    🔴 RisikoUnterschiedliche Garantiebedingungen (z. B. nur 2 Jahre statt 10 bei Hörmann) und eingeschränkte ErsatzteilversorgungHohe Folgekosten bei Defekt, langfristige Ausfallzeiten, Sicherheitsverringerung durch Nicht-Original-Ersatzteile
    🔴 RisikoVerzicht auf schriftlichen Mangelvorbehalt bei AbnahmeRechtsverlust: Gericht könnte Mangel als genehmigt und damit verwirkt ansehen
    🔴 RisikoUngeprüfte statische Integration (z. B. Befestigungswinkel, Gewicht, Windlastverhalten)Materialermüdung, Rissbildung im Mauerwerk, Sturzgefahr bei Sturm
    ✅ ChanceMöglichkeit der vertragsgerechten Nachbesserung ohne Kosten für den BauherrnVollständige Erfüllung des Vertrags, langfristige Sicherheit und Wertbeständigkeit des Objekts
    ✅ ChanceVerhandlungsspielraum für angemessenen Preisnachlass bei Einigung auf Steinau-TorFinanzieller Vorteil bei gleichzeitig akzeptabler technischer Leistung (nach Prüfung)
    ✅ ChanceZeitgewinn durch schnelle Klärung vor Abnahme – Vermeidung späterer RechtsstreitigkeitenRechtssicherheit, kein Kostenaufwand für Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckung
    ✅ ChanceProfessionelle Dokumentation als Präzedenzfall für zukünftige BauleistungenStärkung der Vertragsdisziplin des Unternehmers, bessere Kontrolle bei Folgeprojekten
    ✅ ChanceGezielte Einbindung eines Sachverständigen als Qualitätscheck für gesamte BauleistungAufdeckung weiterer versteckter Mängel, proaktive Sicherheitsverbesserung

    Orientierungshilfen

    1. Abnahme unverzüglich unter Vorbehalt stoppen: Setzen Sie die Baufirma schriftlich in Verzug mit einer 14-tägigen Frist für die Nachlieferung des Hörmann-Tors – ohne Vorbehalt darf nicht abgenommen werden.
    2. Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen Sachverständigen für Garagentore (z. B. über die IHKAbk. oder die Plattform „Sachverständigenverzeichnis.de“) zur Prüfung von Kompatibilität, Sicherheitszertifizierung (EN 13241-1), Gewährleistung und Wertdifferenz – nicht selbst schätzen.
    3. Alle Unterlagen zentral sammeln: Sammeln Sie Vertrag, Bestellbestätigung, Rechnung, Fotos des Steinau-Tors (mit Seriennummer), Datenblätter und Garantieunterlagen – in einer verbindlichen, datierten Mappe.
    4. Abnahmeprotokoll nur mit klarem Mangelvorbehalt unterzeichnen: Formulieren Sie schriftlich: „Abnahme erfolgt unter ausdrücklichem Vorbehalt des Mangels gemäß § 633 BGB: Lieferung eines Steinau-Tors statt des vertraglich vereinbarten Hörmann-Tors. Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung bleibt ausdrücklich vorbehalten.“
    5. Fachanwalt für Baurecht einbinden, bevor Frist abläuft: Reichen Sie alle Unterlagen (inkl. Sachverständigengutachten) binnen 10 Tagen nach Verzugsetzung beim Anwalt ein – zur Prüfung einer Mahnung mit Kostenfolge oder ggf. Klage.
    6. Fragen Sie die Baufirma nach dem CE-Konformitätszeugnis und der EGAbk.-Baumusterprüfung des Steinau-Tors: Fordern Sie innerhalb von 3 Tagen schriftlich die vollständigen Sicherheitsdokumente an – ohne diese darf das Tor nicht in Betrieb genommen werden.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangel (Bauwesen)
    Ein Mangel im Bauwesen liegt vor, wenn die erbrachte Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies kann sich auf die Qualität, die Funktionalität oder die Ausführung des Bauwerks beziehen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Nacherfüllung.
    Abnahme (Bauwesen)
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Teilabnahme, fiktive Abnahme.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Bauherrn, vom Auftragnehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Gewährleistung.
    Minderung (Kaufpreis)
    Die Minderung ist das Recht des Käufers, den Kaufpreis herabzusetzen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertunterschied zwischen der mangelfreien und der mangelhaften Sache.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Preisminderung, Wertminderung.
    Verzug (Zahlungsverzug)
    Verzug tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er gemahnt wurde. Im Baurecht kann Verzug beispielsweise bei der Beseitigung von Mängeln oder bei der Zahlung von Werklohn eintreten.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Zahlungsverzug, Leistungsverzug.
    Sachverständiger (Bauwesen)
    Ein Sachverständiger im Bauwesen ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten im Baubereich herangezogen wird. Sachverständige erstellen Gutachten, die als Grundlage für Entscheidungen dienen können.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, öffentlich bestellter Sachverständiger.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es regelt unter anderem die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmen sowie die Gewährleistung bei Baumängeln.
    Verwandte Begriffe: öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Bauordnung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Mangel beim Bau?
      Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Dies kann sich auf die Qualität, die Ausführung oder die verwendeten Materialien beziehen. Im vorliegenden Fall ist das gelieferte Garagentor einer anderen Marke als vereinbart, was einen klaren Mangel darstellt.
    2. Welche Rechte habe ich bei einem Mangel?
      Als Bauherr haben Sie verschiedene Rechte bei einem Mangel, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag. Die konkreten Rechte hängen von der Art und Schwere des Mangels ab.
    3. Wie setze ich die Baufirma in Verzug?
      Setzen Sie die Baufirma schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) in Verzug. Beschreiben Sie den Mangel detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichteinhaltung der Frist rechtliche Schritte einleiten werden.
    4. Was ist ein Abnahmeprotokoll?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme festgehalten wird. Mängel sollten unbedingt im Abnahmeprotokoll vermerkt werden, da dies Ihre Rechte sichert.
    5. Kann ich die Abnahme verweigern?
      Ja, Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen, die die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall, da ein falsches Tor eingebaut wurde, ist eine Verweigerung der Abnahme bis zur Nacherfüllung gerechtfertigt.
    6. Wie hoch kann der Preisnachlass bei einem Mangel sein?
      Die Höhe des Preisnachlasses (Minderung) hängt vom Wertunterschied zwischen der mangelfreien und der mangelhaften Leistung ab. Ein Sachverständiger kann diesen Wertunterschied ermitteln.
    7. Was ist ein Sachverständiger?
      Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baubereich kann ein Sachverständiger beispielsweise den Wertunterschied zwischen zwei Garagentoren beurteilen.
    8. Brauche ich einen Anwalt für Baurecht?
      Ein Anwalt für Baurecht kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die Baufirma sich weigert, den Mangel zu beseitigen oder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.

    Verwandte Themen

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      Wie man Mängel richtig dokumentiert und der Baufirma meldet.
    • Rechte bei Baumängeln
      Überblick über die verschiedenen Rechte des Bauherrn bei Mängeln.
    • Abnahme des Bauwerks
      Worauf man bei der Abnahme achten muss und wie man Mängel im Protokoll festhält.
    • Gewährleistung im Baurecht
      Informationen zur Gewährleistungsfrist und den Ansprüchen bei Mängeln.
    • Sachverständigengutachten im Baubereich
      Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie man einen geeigneten Sachverständigen findet.
  2. Mangelhafte Leistung: Anspruch bei Garagentor-Fehllieferung

    wahrscheinlich mangelhafte Leistung
    Halo,
    ich bin zwar kein Jurist, doch wenn Sie ein bestimmtes Fabrikat vereinbart haben (wovon ich nach Ihrer Schilderung ausgehe), ist jedes andere Fabrikat eine mangelhafte Leistung.
    Der BGH hat mit Urteil vom 07.03.2002 [AZ VII ZR 1/00] folgenden Leitsatz aufgstellt:
    "Ein Mangel eines Bauwerkes liegt vor, wenn die Bauausführung von dem geschuldeten Werkerfolg abweicht, und durch diesen Fehler der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert wird. Für die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist es unerheblich, dass die Bauausführung möglicherweise wirtschaftlich und technisch besser ist, als die vereinbarte. "
    Wichtig ist dabei, ob das Fabrikat "Hörmann" wirksam vereinbart wurde. Wenn Sie ein bestimmtes Fabrikat ausschreiben, so steht es dem Unternehmer im allgemeinen frei, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten. Er muss nur eindeutig darauf hinweisen und die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachweisen.
    Selbst wenn er dies mit dem Angebot nicht gemacht hat, könnte ein anderes Fabrikat durchaus wirksam vereinbart sein. Hierzu sollten Sie aber einen Rechtsanwalt fragen, der die Unterlagen einsehen und Sie dann rechtlich beraten kann.
    Bitte nicht falsch verstehen. Mir sind die Produkte der Steinau GmbH nicht bekannt. Es geht in vostehenden Ausführungen auch nicht darum ob die Steinau-Tore gleichwertig, besser oder schlechter als die Hörmann-Tore sind. Es geht einzig um den juristischen Aspekt, den ich hier nur als juristischer Laie und mit (wahrscheinlich) unvollständigen Angaben zur Ausgangslage beurteilen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Steinau = Hörmann: Garagentore – Unterschiede und Vertriebswege

    Ist das gleiche
    Die Fa. Steinau ist eine 100 % ige Tochter von Hörmann, die Tore sind die gleichen.
    Der einzige Unterschied liegt darin, dass Hörmann Händler beliefert, Steinau liefert auch direkt an Montagebetriebe.
  4. Preisunterschied: Steinau günstiger als Hörmann Garagentore?

    Ist Steinau denn günstiger als Hörmann?
    Den beschriebenen Unterschied zwischen Händler und Montagebetrieb verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es ist doch nicht so, dass Hörmann-Tore (wie in einem Baumarkt) nur beim Händler gekauft werden und anschließend vom Käufer selbst aufgebaut werden müssen!
    Ich vermute weiterhin, dass Steinau erheblich günstiger ist, weil hier die Marke Hörmann (man beachte z.B. die teure Fernsehwerbung) nicht mit verkauft wird. Steinau ist also das Tor für Arme (so ähnlich wie Skoda und VW).
    Kann jemand einmal die Preise von identischen Hörmann- und Steinau-Toren vergleichen?
    • Name:
    • Falcao2010
  5. Garagentor: Identische Technik wichtiger als Marke?

    wenn die Tore technisch identisch sind und sich ...
    wenn die Tore technisch identisch sind und sich nur im Aufkleber unterscheiden, was soll es. Wichtiger ist doch der korrekte Einbau usw. Der Preis dürfte sich kaum unterscheiden, wenn das ein Konzern ist, wird auch die Werbung umgelegt. Was machen Sie denn, wenn das Steinau Tor im Einkauf teurer war als das Hörmann Sonderangebot mit 20 % Rabatt beim Baumarkt. Draufzahlen? Wohl kaum. Ich wäre zufrieden ein gleichwertiges Tor ohne aus der Werbung bekanten Namen zu haben, das erhöht doch nur die Exklusivität.
    Frohes Fest
  6. Fernsehwerbung: Novoferm statt Hörmann – Korrektur

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    teure Fernsehwerbung
    Meinen Sie damit "Wir machen das Tor"? Das ist nicht Hörmann, sondern Novoferm.
  7. Werbung: Hörmann Bandenwerbung bei Fußball-Länderspielen

    Werbung Hörmann
    Mir sind von Hörmann z.B. die zahlreichen Bandenwerbungen bei Fußball-Länderspielen und in der Bundesliga bekannt.
    • Name:
    • Falcao2010
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garagentor-Fehllieferung: Rechte, Preisnachlass & Abnahme

    💡 Kernaussagen: Bei einer Garagentor-Fehllieferung (Steinau statt Hörmann) besteht Anspruch auf Mängelbeseitigung. Steinau ist eine Tochterfirma von Hörmann, die Tore können identisch sein. Der Preisunterschied zwischen Steinau und Hörmann kann variieren. Die korrekte Abnahme und der Einbau sind wichtiger als die Marke. Fernsehwerbung für Garagentore stammt oft von Novoferm, nicht von Hörmann.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Klären Sie bei einer Fehllieferung Ihre Rechte und mögliche Ansprüche auf Preisnachlass. Beachten Sie den Beitrag Mangelhafte Leistung: Anspruch bei Garagentor-Fehllieferung für juristische Aspekte.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Prüfen Sie, ob die gelieferten Steinau Garagentore technisch identisch mit den vereinbarten Hörmann-Toren sind. Der Beitrag Garagentor: Identische Technik wichtiger als Marke? gibt hierzu wichtige Hinweise.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die Baufirma, um die Situation zu klären und eine Lösung zu finden. Vergleichen Sie die Preise und prüfen Sie die technischen Daten der Garagentore. Beachten Sie auch den Beitrag Preisunterschied: Steinau günstiger als Hörmann Garagentore? für Preisinformationen.

    Die Diskussion zeigt, dass es wichtig ist, die Details der Garagentor-Lieferung zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die Marke Steinau ist eng mit Hörmann verbunden, aber es können dennoch Unterschiede in Preis und Vertrieb geben. Die korrekte Abnahme des Garagentores ist entscheidend, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

    Die Bandenwerbung von Hörmann bei Fußballspielen ist ein Beispiel für die Markenpräsenz des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, zwischen verschiedenen Herstellern von Garagentoren zu unterscheiden, wie im Beitrag Fernsehwerbung: Novoferm statt Hörmann – Korrektur klargestellt wird. Eine transparente Kommunikation mit der Baufirma ist entscheidend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erzielen.

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