Fensterbestellung Vorkasse: Keine Lieferung, falsche Ware – Rechte & Rückforderung?
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Fensterbestellung Vorkasse: Keine Lieferung, falsche Ware – Rechte & Rückforderung?
mein Mann und ich haben im August 2004 bei einer Bauelemente Firma Fenster und Türen im Wert von 8.600,00 € bestellt. Diese sollten wir bei Bestellung und Erhalt der Rechnung Bar bezahlen.
Also wurde dies von uns gutgläubig am 09.08.04 bezahlt. Nach div. Zusagen über genauen Liefertermin (mehrere Lügen wie z.B. Lkw hatte einen Unfall, Firma liefert nicht ... deshalb Baustopp ) baten wir im Dezember 2004 um Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Nach einigen gescheiterten Kontaktaufnahmen (Zusage dass er Geld persönlich vorbeibringt etc.) fanden wir am 24.12.2004 endlich einen Scheck in Höhe von 8.000,00 € in unserem Briefkasten.
(Diese Handlung wurde auch per SMS angekündigt ) Diesen Scheck habe ich dann voller Hoffnung direkt zur Bank gebracht. Am 30.12.04 erhielten wir dann im Urlaub einen Anruf das dieser Scheck nicht gedeckt sei! Darauf hin haben wir ihm angedroht einen RA einzuschalten. Nach mehreren versuchen uns hinzuhalten (er könnte nichts für Lieferschwierigkeiten per SMS etc.) wurden dann am 12.01.05 ein Teil der Fenster geliefert und eingebaut. Am nächsten Tag sollten weitere eingebaut werden, war bis heute noch nicht da! Außerdem stellte mein Mann dann am gleichen Abend fest das nicht die von uns Bestellten Fenster geliefert wurden. (sehen auch sehr billig aus ) Wir wurden aber auch leider nicht darauf hingewiesen. Jetzt am 18.01.05 versuchen wir immer noch ihn telefonisch zu erreichen und uns zu erkundigen was die restliche Ware macht! Was sollen wir tun, wie gehen wir am besten vor? Im Moment sind wir ratlos! Für einen schnellen Rat wäre wir Ihnen sehr dankbar!
Wohnort: Eppelborn, Bundesland: Saarland
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Ich verstehe, dass Sie Fenster und Türen per Vorkasse bezahlt haben, aber entweder keine Lieferung erfolgte oder die falsche Ware geliefert wurde. Das ist sehr ärgerlich.
🔴 Gefahr: Bei Vorkasse besteht immer das Risiko, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Schriftliche Aufforderung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Lieferung der bestellten Ware. Fordern Sie ihn auf, die Falschlieferung zu korrigieren.
- Rücktritt vom Vertrag: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Erklären Sie den Rücktritt schriftlich und fordern Sie die Rückzahlung des Kaufpreises.
- Rechtliche Schritte: Wenn der Fensterbauer nicht zahlt, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann Sie beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. Suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vorkasse
- Vorkasse bedeutet, dass der Käufer die Ware oder Dienstleistung vor der Lieferung bezahlen muss. Dies birgt für den Käufer das Risiko, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Verwandte Begriffe: Anzahlung, Rechnung, Zahlungsbedingungen.
- Rücktritt vom Vertrag
- Der Rücktritt vom Vertrag ist eine Möglichkeit, einen Kaufvertrag aufzulösen. Er ist möglich, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt (z.B. Nichtlieferung oder Lieferung mangelhafter Ware). Verwandte Begriffe: Widerruf, Anfechtung, Kaufpreiserstattung.
- Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, bei Mängeln der Ware vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Reparatur.
- Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch die Verletzung einer Vertragspflicht entstanden sind. Verwandte Begriffe: Aufwendungsersatz, Folgeschaden, Verzugsschaden.
- Mahnbescheid
- Ein Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Er wird beim zuständigen Mahngericht beantragt. Verwandte Begriffe: Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Klage.
- Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverwalter.
- Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverlust.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was kann ich tun, wenn der Fensterbauer trotz Fristsetzung nicht liefert?
Antwort: Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern. Setzen Sie dem Fensterbauer eine letzte Frist und erklären Sie, dass Sie bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten werden. - Frage: Welche Rechte habe ich, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht?
Antwort: Sie haben das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Verkäufer muss entweder die mangelhafte Ware reparieren oder Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Frage: Kann ich Schadensersatz fordern, wenn mir durch die Nichtlieferung oder Falschlieferung ein Schaden entstanden ist?
Antwort: Ja, unter Umständen können Sie Schadensersatz fordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen durch die Verzögerung zusätzliche Kosten entstanden sind (z.B. für eine Notverglasung). - Frage: Was ist ein Mahnbescheid und wie hilft er mir?
Antwort: Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Sie können einen Mahnbescheid beantragen, wenn der Fensterbauer die Rückzahlung des Kaufpreises verweigert. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. - Frage: Welche Rolle spielt die Beweislast in meinem Fall?
Antwort: Grundsätzlich müssen Sie als Käufer beweisen, dass Sie die Ware bestellt und bezahlt haben. Der Verkäufer muss beweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß geliefert hat. Bewahren Sie daher alle Unterlagen (Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsbeleg) sorgfältig auf. - Frage: Was ist, wenn der Fensterbauer insolvent ist?
Antwort: Im Falle einer Insolvenz des Fensterbauers müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind in der Regel gering. - Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist für meine Ansprüche?
Antwort: Ja, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. - Frage: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Antwort: Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn der Fensterbauer sich weigert zu zahlen oder die Angelegenheit komplex ist. Ein Anwalt kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
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Baurecht: Anwalt einschalten bei Fensterbestellung-Problemen
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, ...
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt,, gehen Sie nicht über Los, ...
In Ihrer Situation sehe ich keine andere Lösung als die Einschaltung eines im Baurecht versierten RA. Beachten Sie bitte das es in dieser Situation auf Feinheiten beim Anmelden von Ansprüchen usw. geht die der Laie häufig nicht kennt. Das Verhältnis zu Ihrem Lieferanten werden Sie sowieso nicht mehr erheblich verschlechtern können.
PS: Verkneifen kann ich mir allerdings nicht den Kommentar das es freundlich gesagt blauäugig ist den kompletten Rechnungsbetrag im Voraus zu zahlen. Eine Anzahlung ist ja OK , aber der Verkäufer hat ja einen guten Teil der Leistung (z.B. Transport und Einbau) noch gar nicht erbracht. -
Rechtsberatung: Anwaltliche Hilfe bei Fenster-Nichtlieferung
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort ich werde ...
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort ... ich werde Ihren Rat befolgen und schnellst möglich einen Anwalt einschalten. -
Betrugsanzeige: Fensterfirma wegen Vorkasse-Problemen melden
Zögern Sie nicht ...
Grundsätzlich möchte ich mich meinem Vorredner (oder sagt man Vorschreiber?) anschließen.
Zögern Sie bitte nicht - nach Absprache mit dem Rechtsanwalt- eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten.
Aus meiner Erfahrung als SV kann ich sagen, dass das hier sehr nach "in Insolvenz gehen" aussieht.
Ich unterstelle mal, dass die Verzögerung bewusst erzeugt wurde, um mit Ihrem Geld andere Löcher zu stopfen. Dies könnte den Tatbestand des Betruges erfüllen.
Wenn Ihr Fensterlieferant Angst vor einer evtl. Vorstrafe hat, dann könnte ihn eine solche Anzeige evtl. beflügeln, noch ein paar € zusammen zu kratzen.
MfG
Jürgen Sieber -
Dank für Rechtsberatung bei Fensterbestellung-Problemen
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Vielen Dank für Ihre Antwort! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fensterbestellung Vorkasse: Rechte bei Nichtlieferung & Co.
💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit Fensterbestellungen nach Vorkassezahlung (Nichtlieferung, falsche Ware) ist die Einschaltung eines Anwalts für Baurecht ratsam. Eine Betrugsanzeige gegen die Fensterfirma sollte in Erwägung gezogen werden, insbesondere bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung. Die Kommunikation mit der Firma sollte dokumentiert werden, um Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, Fristen zu beachten, um den Anspruch auf Kaufpreiserstattung nicht zu verlieren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Baurecht: Anwalt einschalten bei Fensterbestellung-Problemen betont wird, sind Feinheiten bei der Anmeldung von Ansprüchen entscheidend und sollten von einem Fachmann geprüft werden.
🔴 Kritisch/Risiko: Eine verzögerte Reaktion und das Versäumnis, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten, kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren, insbesondere wenn die Fensterfirma in Insolvenz geht. Das Risiko eines Betrugs ist nicht zu unterschätzen, wie im Beitrag Betrugsanzeige: Fensterfirma wegen Vorkasse-Problemen melden dargelegt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige wegen Betrugs, um den Druck auf die Fensterfirma zu erhöhen und Ihre Chancen auf eine Kaufpreiserstattung zu verbessern. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen mit der Firma.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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