Haftung für fehlerhaften Kellertüreinbau nach Gewährleistung? Feuchtigkeitsschäden & Ansprüche

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Haftung für Feuchtigkeitsschäden nach einem fehlerhaften Kellertüreinbau, insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung. Es wird erörtert, ob ein verdeckter Mangel vorliegt und welche Rolle die beteiligten Parteien (Baustoffhändler, Fensterfirma, Mieter) spielen. Die Einhaltung der DIN 18195 bezüglich Abdichtung und Abstand zum Kellerabgang ist ein zentraler Punkt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Haftung für fehlerhaften Kellertüreinbau nach Gewährleistung? Feuchtigkeitsschäden & Ansprüche

Bei unserem Mietshaus haben wir Anfang 2000 im Wohnkeller ein Bodentiefes Fenster als Nebeneingangstürs beim Kellerabgang einbauen lassen (Ersatz für ein altes Holzfenster). Nun sind bei Umbauarbeiten des Mieters starke Feuchtigkeitsschäden zu Tage gekommen. Ich habe mir dann die Tür mal genauer angesehen und musste feststellen das beim Einbau gepfuscht wurde.
Die Tür reicht nur bis etwa 2 cm über den Fußboden. Der Spalt ist nur mit Bauschaum ausgefüllt, der im Bereich der Laibung sogar keinen Anschluss ans Mauerwerk hat. Hier kann man mit dem Finger durchfassen. Um den Spalt zwischen Fensterrahmen und Boden zu kaschieren wurde von außen eine Leiste mit Silikon an den Rahmen angeklebt, diese wurde, wie auch der gesamte Rahmen, nicht verfugt und hat keinen festen und dichten Anschluss an den Boden.
Wir haben das nun beim Baustoffhändler bei dem wir das Fenster bestellt hatten bemängelt. Dieser verweist aber nur auf seine in den AGB genannte 2 jährige Gewährleistungsfrist und lehnt Ausbesserung ab.
Ist das rechtens oder ist das nicht ein versteckter Mangel und durch die Ausführung die nicht dem Stand der Technik entspricht schon grob fahrläßig?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach DINAbk. 18069) erforderlich – zur Abschätzung von Schimmelrisiko, Bausubstanzschäden und statischer Beeinträchtigung.

    🔴 KRITISCH: Keine eigenhändige Abdichtung oder Reparatur vor Klärung der Ursache – ein falscher Eingriff kann Feuchtigkeitstiefen verstärken und Schäden irreversibel verschärfen.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Befunde (Fotos vor/ nach Demontage, Messprotokolle, Baupläne, Rechnungen, Schriftverkehr) – für Gutachten und mögliche Rechtsverfolgung unabdingbar.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Information der Haftpflichtversicherung – insbesondere bei drohenden Ansprüchen Dritter (z. B. Mieter) oder gesundheitlichen Folgen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Feuchtigkeitsschäden nach einem Kellertüreinbau, der vor langer Zeit stattgefunden hat, sind komplex. Die Gewährleistungsfrist ist wahrscheinlich abgelaufen.

    🔴 Gefahr: Eindringende Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung und Bauschäden führen, was die Bausubstanz gefährdet.

    Es ist entscheidend, den ursprünglichen Zustand vor dem Einbau der Tür zu dokumentieren und den aktuellen Zustand detailliert zu erfassen. Ein Sachverständiger kann beurteilen, ob der Schaden auf einen unsachgemäßen Einbau zurückzuführen ist und ob dieser Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war oder später entstanden ist.

    Auch nach Ablauf der Gewährleistung kann eine Haftung bestehen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen. Der 'Stand der Technik' zum Zeitpunkt des Einbaus ist relevant, um zu beurteilen, ob die Ausführung mangelhaft war.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Bausachverständigen mit der Begutachtung der Feuchtigkeitsschäden und der Einbausituation zu beauftragen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen offensichtlich mangelhaften Einbau einer Kellertür aus dem Jahr 2000, bei dem der Spalt zwischen Türrahmen und Boden lediglich mit Bauschaum gefüllt und durch eine aufgeklebte Leiste kaschiert wurde. Die fehlende Abdichtung und der fehlende Anschluss ans Mauerwerk haben zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden geführt, die erst bei späteren Umbauarbeiten sichtbar wurden.

    ❌ Widerspruch: Die Berufung des Baustoffhändlers auf die zweijährige Gewährleistungsfrist ist hier nicht ohne Weiteres haltbar. Bei einem derart grob pfuschigen Einbau, der nicht dem Stand der Technik entspricht, liegt ein sogenannter versteckter Mangel vor, der erst jetzt entdeckt wurde. Zudem könnte hier der Einwand der Verjährung greifen, da die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauleistungen nach damaliger Rechtslage (BGBAbk. a.F.) drei Jahre betrug, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Abnahme.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob der Mangel bereits bei Abnahme im Jahr 2000 erkennbar war. Ein Spalt, der mit Bauschaum gefüllt und mit einer Leiste kaschiert wurde, ist in der Regel nicht ohne Weiteres sichtbar. Daher könnte die Verjährung erst mit Kenntnis des Mangels beginnen. Zudem könnte der Händler aufgrund der grob fahrlässigen Ausführung auch nach Ablauf der Gewährleistung haften, wenn er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Montage verletzt hat.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Feuchtigkeit bereits tief in das Mauerwerk eingedrungen ist und zu Schimmelbildung oder statischen Schäden geführt hat. Eine bloße Abdichtung der Tür reicht dann nicht mehr aus. Zudem drohen rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Mieter, der die Schäden verursacht hat oder der nun Schadensersatz fordern könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Mangel und die Feuchtigkeitsschäden umgehend von einem Bausachverständigen dokumentieren und begutachten. Beauftragen Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Verjährungsfrage und mögliche Ansprüche gegen den Baustoffhändler oder den damaligen Monteur zu prüfen. Sichern Sie alle Beweise (Fotos, Rechnungen, Schriftverkehr) und informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Vorfall.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Mangel beim Einbau einer bodentiefen Kellerfenstertür: unzureichende Abdichtung, fehlender Anschluss an das Mauerwerk, unvollständige Verfugung und lediglich oberflächliche Kaschierung mit Silikon und Leiste — alles deutet auf eine nicht fachgerechte Ausführung hin, die weder den anerkannten Regeln der Technik noch den Mindestanforderungen an Feuchteschutz im Kellerbereich entspricht.

    🔴 Gefahr: Der offene Spalt zwischen Rahmen und Boden sowie der fehlende Anschluss der Laibung an das Mauerwerk ermöglichen permanenten Wasser- und Feuchtigkeitseintrag — insbesondere bei Regen, Oberflächenwasser oder kapillarem Aufstieg. Dies führt zu langfristigen Feuchteschäden, Schimmelbildung, Materialzerstörung und gesundheitlichen Risiken für die Nutzer.

    🔴 Gefahr: Die fehlende horizontale und vertikale Abdichtung verstößt gegen DIN 18195-4 (Feuchteschutz) und DIN 4108-3 (Wärmeschutz und Feuchteschutz), was die Bauausführung als baurechtlich nicht genehmigungsfähig und sicherheitsrelevant einstuft.

    ⚠️ Korrektur: Die 2-jährige Gewährleistungsfrist des Baustoffhändlers ist hier unzutreffend — es handelt sich nicht um einen Mangel am Produkt (der Tür), sondern um einen Mangel der Ausführung durch den Einbauer, der grundsätzlich gesondert haftet und bei versteckten Mängeln bis zu 5 Jahre (§ 634a BGB) haftet.

    ➕ Ergänzung: Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn der Mangel bei vertragsgemäßer, üblicher Inaugenscheinnahme nicht erkennbar war — hier war der fehlende Anschluss der Laibung im Bauschaum und die unverfugte Leiste nicht sichtbar oder prüfbar ohne Demontage, was die Voraussetzungen für eine verlängerte Verjährung erfüllt.

    ➕ Ergänzung: Der Auftraggeber (Eigentümer) hat gegenüber dem ausführenden Handwerker einen Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz gemäß § 633 ff. BGB; der Baustoffhändler ist nur für Produktmängel, nicht für Montagefehler verantwortlich — die Haftung liegt beim Einbauer oder ggf. beim Generalunternehmer.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach DIN 18069 oder mit Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerk) zur Dokumentation des Mangels, Ermittlung der Ursache und Erstellung eines Gutachtens — dies ist zwingend erforderlich, um die Haftung des Einbauunternehmers nachzuweisen und rechtliche Schritte einzuleiten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren eine krankhafte Feuchtigkeitseintrittsstelle durch den mangelhaften Türeinbau – insbesondere den ungeeigneten Spaltverschluss mit Bauschaum und Leiste.
    • Alle betonen die gesundheitliche Gefahr durch Schimmel sowie die langfristige Schädigung der Bausubstanz, u. U. mit statischen Risiken.
    • Alle empfehlen unverzügliche Beauftragung eines Sachverständigen zur Dokumentation und Ursachenanalyse.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont die Relevanz des „Standes der Technik zum Zeitpunkt des Einbaus (2000)“, während Qwen konkrete Normverstöße (DIN 18195-4, DIN 4108-3) nennt und DeepSeek die Rechtslage zur damaligen Verjährung (BGB a.F.) differenzierter darstellt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen klärt präzise die Haftungstrennung: Baustoffhändler haftet nur für Produktmängel, nicht für Montagefehler – die Haftung liegt beim Einbauer (§ 633 ff. BGB); DeepSeek und GoogleAI nennen diese Trennung nicht explizit.
    • Qwen und DeepSeek führen das Konzept des versteckten Mangels detailliert aus (nicht sichtbar ohne Demontage → Verjährung beginnt mit Kenntnis); GoogleAI erwähnt Kenntnisabhängigkeit nur kurz.
    • Qwen nennt die 5-jährige Verjährung für versteckte Mängel (§ 634a BGB), während DeepSeek auf die dreijährige Frist nach BGB a.F. verweist – Qwens Angabe ist aktuell und rechtskonform.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet eine mögliche Haftung des Baustoffhändlers bei „grob fahrlässiger Ausführung“, obwohl dieser nicht für die Montage verantwortlich ist – Qwen widerlegt dies eindeutig und verweist auf die klare Trennung zwischen Lieferant und Ausführendem. Qwens Rechtsauffassung ist sachlich korrekter und wird hier priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Der sicherste Weg ist die fachliche Klärung durch einen zertifizierten Sachverständigen (vorrangig nach DIN 18069), kombiniert mit einer baurechtlich spezialisierten Rechtsberatung, die die verlängerte Verjährung nach § 634a BGB (5 Jahre für versteckte Mängel) prüft – dies entspricht dem konsensuellen Sicherheits- und Rechtsstandard aller drei KI-Modelle.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    FeuchtigkeitsursacheEinbau-Mangel: ungeeignete Abdichtung (Bauschaum + Leiste), fehlender Anschluss an Mauerwerk und Boden – kein Produkt-, sondern Ausführungsfehler.
    Gesundheits- und BauschädenHohe Risiken: Schimmelbildung, Materialzerstörung, langfristige Statikgefährdung – sofortige fachliche Bewertung erforderlich.
    Gewährleistungsfrist2-Jahres-Frist des Händlers ist unzutreffend: Haftung liegt beim Einbauer; für versteckte Mängel gilt § 634a BGB (5 Jahre Verjährung ab Kenntnis).
    Versteckter Mangel⚠️Ja – der Mangel war ohne Demontage nicht sichtbar/prüfbar (Bauschaum kaschiert, Leiste aufgeklebt); Verjährungsbeginn richtet sich nach Kenntniszeitpunkt.
    Fachliche DokumentationZwingend erforderlich: zertifizierter Sachverständiger (DIN 18069), vollständige Beweissicherung, frühzeitige Rechtsberatung und Versicherungsmeldung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen nach DIN 18069 zertifizierten Sachverständigen zur Ursachenanalyse und Dokumentation – nur mit diesem Gutachten können Haftungsansprüche gegen den Einbauer rechtssicher geltend gemacht werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoSchimmelbildung in Wohnräumen durch FeuchtigkeitseintragGesundheitsgefährdung (Atemwegserkrankungen), Mietminderung, Sanierungskosten bis zu 50.000 €
    🔴 RisikoTiefenfeuchte im Mauerwerk mit kapillarem AufstiegDauerhafte Schädigung der Statik, erhöhte Sanierungskosten, mögliche Einsturzgefahr bei weiterer Vernachlässigung
    🔴 RisikoFehlende Rechtsverfolgung bis zum Ablauf der 5-JahresfristVerlust aller Schadensersatzansprüche gegen den Einbauer – auch bei gesicherter Mangelursache
    🔴 RisikoFalsche Sanierungsmaßnahme (z. B. oberflächliche Dichtung ohne Ursachenbeseitigung)Verschärfung des Feuchtigkeitseintrags, Verschleppung des Schadens, deutliche Kostensteigerung
    🔴 RisikoHaftpflichtansprüche Dritter (z. B. Mieter bei Gesundheitsfolgen)Gerichtliche Verurteilung zur Schadensersatzleistung inkl. Schmerzensgeld, Versicherungsleistung nicht gesichert
    ✅ ChanceNachweis des versteckten Mangels mit sachverständigem GutachtenRechtliche Durchsetzung von Nacherfüllung oder Schadensersatz – vollständige Sanierungskostenübernahme möglich
    ✅ ChanceVollständige Beweissicherung vor SanierungsbeginnHohe Erfolgsaussicht bei außergerichtlichem Vergleich oder Gerichtsverfahren – Vermeidung langwieriger Prozesse
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung der HaftpflichtversicherungAbdeckung von Regressansprüchen Dritter, ggf. Kostenübernahme für Sachverständigen- und Rechtsberatung
    ✅ ChanceEinbau einer normkonformen Ersatztür mit fachgerechtem Anschluss (DIN 18195-4)Nachhaltige Beseitigung der Ursache, Wertsteigerung des Objekts, Mietvertragsstabilität
    ✅ ChanceVertragliche Klärung mit dem ursprünglichen Einbauer (ggf. über Generalunternehmer)Schnelle, kostengünstige Außergerichtliche Lösung – ggf. mit Haftungserklärung für zukünftige Mängel

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Fachbegutachtung beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (DIN 18069) – am besten über die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerk oder die Bundesvereinigung der Sachverständigen für Bauschäden.
    2. Alle Beweismittel sichern: Sammeln Sie sämtliche Dokumente zum Einbau (Rechnung 2000, Fotos der Tür vor Umbau, Korrespondenz mit Händler/Einbauer, aktuelle Feuchtigkeitsmessprotokolle).
    3. Rechtsberatung einholen: Vereinbaren Sie einen Termin mit einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – zur Prüfung der Verjährung nach § 634a BGB und der Haftung des Einbauunternehmers.
    4. Haftpflichtversicherung informieren: Melden Sie den Vorfall schriftlich bei Ihrer Haftpflichtversicherung – mit Kopie des Gutachtens und aller Unterlagen zur Risikoabsicherung.
    5. Keine eigenständige Sanierung vor Klärung: Verzichten Sie auf jegliche Abdichtungsversuche (z. B. mit Silikon oder Dichtband) – dies kann die Schadensursache verdecken und Beweise vernichten.
    6. Ursachenbasierte Ersatzlösung planen: Lassen Sie sich vom Sachverständigen ein Sanierungskonzept erstellen, das normkonforme Abdichtung (horizontal/vertikal), Anschluss an Mauerwerk und Boden sowie Dampfsperre umfasst.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers oder Verkäufers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel
    Haftung
    Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstanden sind. Die Haftung kann auch nach Ablauf der Gewährleistung bestehen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Regress
    Bauschaum
    Bauschaum ist ein Dämmstoff, der zum Abdichten von Fugen und Hohlräumen verwendet wird. Er kann Feuchtigkeit aufnehmen, wenn er nicht fachgerecht verarbeitet wurde.
    Verwandte Begriffe: Montageschaum, Fugendichtung, Dämmung
    Laibung
    Die Laibung ist die innere seitliche Begrenzung einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern und Türen. Sie muss fachgerecht abgedichtet werden, um Feuchtigkeitseintritt zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Fensterlaibung, Türlaibung, Maueröffnung
    Stand der Technik
    Der Stand der Technik bezeichnet den aktuellen Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der sich in der Praxis bewährt hat. Er dient als Maßstab für die Beurteilung der fachgerechten Ausführung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Anerkannte Regeln der Technik, Normen, Richtlinien
    Feuchtigkeitsschaden
    Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht durch das Eindringen von Wasser in Bauteile oder Gebäude. Dies kann zu Schimmelbildung, Bauschäden und gesundheitlichen Problemen führen.
    Verwandte Begriffe: Wasserschaden, Durchfeuchtung, Schimmelbefall
    Arglistige Täuschung
    Arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt, um einen anderen zu täuschen und einen Vorteil zu erlangen. Im Baurecht kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Betrug, Täuschung, Vorsatz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet 'Stand der Technik' im Zusammenhang mit dem Türeinbau?
      Antwort: 'Stand der Technik' bezieht sich auf die anerkannten Regeln und Normen, die zum Zeitpunkt des Einbaus gültig waren. Es beschreibt den üblichen Standard, den ein Fachbetrieb bei der Ausführung hätte einhalten müssen.
    2. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Haftung?
      Antwort: Die Gewährleistung ist eine zeitlich begrenzte Garantie für die Mangelfreiheit einer Leistung. Die Haftung kann auch nach Ablauf der Gewährleistung bestehen, beispielsweise bei arglistiger Täuschung oder grober Fahrlässigkeit.
    3. Frage: Welche Rolle spielt der Bauschaum bei Feuchtigkeitsschäden?
      Antwort: Bauschaum kann Feuchtigkeit aufnehmen und speichern, wenn er nicht fachgerecht verarbeitet oder abgedichtet wurde. Dies kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.
    4. Frage: Was ist eine Laibung?
      Antwort: Die Laibung ist die innere seitliche Begrenzung einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern und Türen. Eine fachgerechte Abdichtung der Laibung ist entscheidend, um Feuchtigkeitseintritt zu verhindern.
    5. Frage: Was kann ich tun, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
      Antwort: Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.
    6. Frage: Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Antwort: Achten Sie auf eine Zertifizierung des Sachverständigen (z.B. öffentlich bestellt und vereidigt) und auf seine Erfahrung im Bereich Feuchtigkeitsschäden und Bausanierung. Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten können hilfreich sein.
    7. Frage: Welche Unterlagen sollte ich für die Begutachtung bereithalten?
      Antwort: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. den ursprünglichen Auftrag, Rechnungen, Fotos vom Einbau und von den Schäden sowie eventuelle Gutachten oder Protokolle.
    8. Frage: Was bedeutet arglistige Täuschung im Baurecht?
      Antwort: Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Handwerker einen Mangel bewusst verschweigt, um den Auftraggeber zu täuschen. Dies ist schwer nachzuweisen, kann aber zu Schadensersatzansprüchen führen.

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    • Kellerabdichtung nachträglich durchführen
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  2. Gewährleistung bei Kellertüreinbau: Fristversäumnis?

    Foto von Martin Kempf

    wofür gibt es denn die Gewährleistung?
    Sind denn zwei Jahre nicht mehr als genug Zeit, um sich mal etwas genauer eine pöpelige Balkontür anzuschauen, wenn man es schon bei der Abnahme versäumt hat?
  3. Kellertüreinbau: Baustoffhändler, DIN 18195 & Abdichtung

    Foto von Norbert Basqué

    Was soll denn
    der Baustoffhändler mit dem Einbau der Tür zu tun haben? Irgendwer hat doch die Tür (nach Aufmaß) bestellt.
    Wenn die Tür im Kellerabgang eingebaut ist, müsste die Abdichtung sowieso gemäß DINAbk. 18195 ausgeführt sein, usw., usf.
    Wahrscheinlich wieder mal der typische Auftrag: Bau mir mal 'ne Tür ein, darf aber nichts kosten. ☹
  4. Feuchtigkeitsschaden Mietshaus: Übersehene Mängel?

    Eigentlich schon aber das Mietshaus ist nicht an ...
    Eigentlich schon, aber das Mietshaus ist nicht an meinem Wohnort, bei der Abnahme habe ich es übersehen und damals war ich leider noch nicht so bautechnisch bewandert. Und der Mieter hat leider nie was gesagt, nur jetzt erwähnte er, das es ihm schon früher aufgefallen war, dass es dort ab und zu feucht ist.
  5. Kellertüreinbau: Baustoffhändler, Knipping & Sanierung

    Der Baustoffhändler arbeitete damals mit der Firma Knipping ...
    Der Baustoffhändler arbeitete damals mit der Firma Knipping zu sammen und machte auch den Einbau. Und es lief absolut nicht nach dem Motto: Bau mir mal ein Fenster ein, es darf aber nichts kosten, ganz im Gegenteil!
    Der Fenstereinbau war nur ein kleiner Teil einer Sanierung. [Nebensatz vom Moderator gelöscht]
  6. Kellertüreinbau: Wer hat die Tür eingebaut?

    Die Frage ist ...
    Die Frage ist wer hat die Tür eingebaut? Spätestens hier hätte der Fachmann seine Bedenken angemeldet. War es wieder der Profilaie von RTL?
  7. Kellertüreinbau: Fensterfirma & Knipping Gebietsvertreter

    Einbau durch eine zum Baustoffhändler gehörende Fensterfirma und ...
    Einbau durch eine zum Baustoffhändler gehörende Fensterfirma und der Genbietsvertreter von Knipping war auch da und hat sich den Einbau angesschaut.
  8. DIN 18195: Kellerabgang, Abdichtung & Bedenkenpflicht

    Foto von

    DIN 18195
    die Türe hätte 15 cm Abstand zum Kellerabgang haben müssen, sowie eine dauerhaft, fachgerecht ausgeführte Abdichtung; oder ersatzweise eine vor der Türe angeordnete Rinne um eventuelle Feuchtigkeit abzuführen.
    Wenn das nicht beauftragt wurde, hätte zumindest das ausführende Unternehmen Bedenken anmelden müssen.
    Ein verdeckte Mangel liegt hier m.E. nicht vor; allenfalls ein offensichtlicher Mangel hinsichtlich der Abdichtung.
  9. Fehlerhafter Kellertüreinbau: Verdeckter Mangel?

    Das die Ausführung nicht fachgerecht ist weiß ich ...
    Das die Ausführung nicht fachgerecht ist weiß ich inzwischen (auch Dank des Forums). Problem ist, das ich es damals noch nicht wusste. Aufgrund der vorgeklebten Leiste konnte ich auch nicht erkennen, das der Rahmen keinerlei Abdichtung zum Boden hatte.
    Und der Mieter hat ja leider auch nie was gesagt, erst jetzt wo er den Teppichboden durch Laminat ersetzen will meldet er sich und sagt das da mal was gemacht werden müsste, nicht dass ihm noch das Laminat kaputt geht.
  10. Haftung: Baustoffhändler bei fehlerhaftem Einbau?

    Aber nochmal zur Ausgangsfrage Bestehen Chancen den Baustoffhändler ...
    Aber nochmal zur Ausgangsfrage. Bestehen Chancen den Baustoffhändler noch haftbar zu machen?
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Haftung für fehlerhaften Kellertüreinbau: Gewährleistung & Feuchtigkeitsschäden

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung für Feuchtigkeitsschäden nach einem fehlerhaften Kellertüreinbau, insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung. Es wird erörtert, ob ein verdeckter Mangel vorliegt und welche Rolle die beteiligten Parteien (Baustoffhändler, Fensterfirma, Mieter) spielen. Die Einhaltung der DINAbk. 18195 bezüglich Abdichtung und Abstand zum Kellerabgang ist ein zentraler Punkt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag DIN 18195: Kellerabgang, Abdichtung & Bedenkenpflicht hätte die Tür einen Mindestabstand zum Kellerabgang haben und fachgerecht abgedichtet sein müssen. Das ausführende Unternehmen hätte Bedenken anmelden müssen, falls dies nicht beauftragt wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Kellertüreinbau: Baustoffhändler, Knipping & Sanierung stellt klar, dass der Einbau nicht unter dem Gesichtspunkt geringer Kosten erfolgte, sondern Teil einer umfassenderen Sanierung war. Dies könnte die Argumentation für eine mangelhafte Ausführung beeinflussen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Fehlerhafter Kellertüreinbau: Verdeckter Mangel? wird die Frage aufgeworfen, ob es sich um einen verdeckten Mangel handelt, da die fehlende Abdichtung durch eine vorgeklebte Leiste verdeckt war. Die späte Meldung des Mieters könnte die Beweisführung erschweren.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um die Chancen einer Haftung des Baustoffhändlers nach Ablauf der Gewährleistung zu prüfen. Relevant sind dabei die Umstände des Einbaus, die Einhaltung der DIN-Normen und die Frage, ob ein verdeckter Mangel vorliegt. Siehe auch: Haftung: Baustoffhändler bei fehlerhaftem Einbau?

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