Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?
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Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?

Foto von Helmuth Plecker

Hallo!
Ich habe vor kurzem eine Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststofffenstern einschl. Beschlags- und Verglasungsarbeiten und Rollladenarbeiten durchgeführt.
Es kamen die Angebote zurück und der Mindestfordernde sollte dann den Auftrag erhalten. Da der Montagetermin recht knapp war, habe ich mich telefonisch bei der Firma, die den Auftrag bekommen sollte, erkundigt, ob sie den Termin auch eingehalten kann. Dies wurde mir zugesichert.
Ich habe sodann den Bauvertrag ausgestellt und zur Firma geschickt. Gleichzeitig fand der gemeinsame Aufmaßtermin statt. Mir sollte dann eine Aufmaßliste zugefaxt werden, damit ich meinen Freigabevermerk draufsetzen kann. Nun sollen die Fenster nächste Woche laut vertraglicher Vereinbarung montiert werden. Mir liegt jedoch bis heute weder der Vertrag noch die Aufmaßliste vor. Ich habe somit heute bei der Firma angerufen und nach den Unterlagen gefragt. Mir wurde geantwortet, dass der Vertrag fertig unterschrieben zur Absendung bereit läge, jedoch erst im Hause abgeklärt werden müsse, ob der Termin eingehalten werden könne. Da die Aufmaßlisten noch nicht "abgesegnet" sind, können die Scheiben ja nicht nicht bestellt sein.
Es gilt doch zum Zustandekommen eines Vertrages der Grundsatz: Angebot  -  Annahme, oder?
Was würdet Ihr in meinem Falle tun?
Grüße
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unsachgemäßer Einbau von Fenstern kann zu erheblichen Bauschäden und Energieverlusten führen.

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit einer Fensterfirma haben. Da der Sachverhalt komplex ist, kann ich Ihnen nur allgemeine Hinweise geben.

    Vertragliche Grundlagen: Prüfen Sie den Bauvertrag genau. Was wurde vereinbart? Gibt es einen Freigabevermerk für die Aufmaßlisten? Die Aufmaßlisten sind entscheidend für die Bestellung der Fenster.

    Aufmaß und Ausführung: Weichen die gelieferten Fenster vom Aufmaß ab, liegt ein Mangel vor. Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie der Firma eine Frist zur Nachbesserung.

    Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Absendung von Unterlagen allein bedeutet noch keinen Vertragsabschluss.

    🔴 Gefahr: Wenn die Fenster nicht fachgerecht eingebaut werden, kann es zu Wärmebrücken, Schimmelbildung und Bauschäden kommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Kommunikationen schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung von Bauteilen oder Flächen, um die Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauleistungen zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Bauaufnahme, Bestandsaufnahme, Vermessung.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Instandsetzung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert dem Besteller zu, dass das Werk zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die übliche Verwendung zulässt. Mängel können sowohl optischer als auch funktionaler Natur sein.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Bestellers, vom Unternehmer die Beseitigung von Mängeln an seinem Werk zu verlangen. Sie umfasst die Mängelbeseitigung oder die Lieferung eines mangelfreien Werkes.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Ersatzlieferung.
    Angebot
    Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung einer Partei, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Es muss so formuliert sein, dass die andere Partei es durch eine einfache Annahmeerklärung annehmen kann.
    Verwandte Begriffe: Antrag, Offerte, Kostenvoranschlag.
    Vertrag
    Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die rechtlich bindend ist. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande und begründet Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien.
    Verwandte Begriffe: Vereinbarung, Abkommen, Übereinkunft.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Fenster nicht dem Aufmaß entsprechen?
      Dokumentieren Sie die Abweichungen schriftlich und setzen Sie der Fensterfirma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Fordern Sie die Korrektur des Mangels.
    2. Wie widerrufe ich einen Bauvertrag?
      Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
    3. Was ist ein Freigabevermerk?
      Ein Freigabevermerk bestätigt, dass Sie die Aufmaßlisten geprüft und freigegeben haben. Damit bestätigen Sie die Richtigkeit der Maße für die Fensterbestellung.
    4. Welche Rechte habe ich bei Mängeln an den Fenstern?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind.
    5. Was bedeutet Gewährleistung im Fensterbau?
      Die Gewährleistung sichert Ihnen zu, dass die Fenster zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Treten später Mängel auf, muss der Handwerker diese beheben, sofern sie nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
    6. Wie lange dauert die Gewährleistung bei Fenstern?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Vertrag?
      Ein Angebot ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot angenommen wird und beide Parteien sich einig sind.
    8. Was ist ein Bauvertrag?
      Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Errichtung, die Instandsetzung oder den Umbau eines Bauwerks. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.

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  2. Vertragsrecht: Schriftliche Auftragsbestätigung bei Fensterfirmen

    Foto von Norbert Basqué

    Das sollten Sie ...
    Das sollten Sie als "alter" Hase doch wissen, dass ein rechtsverbindlicher Auftrag erst mit erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung zustande gekommen ist.
    Oftmals sind die "Vertreter" des Unternehmens überhaupt nicht zeichnungsberechtigt, und die vorher geführten Gespräche sind als "verkaufsgespräche" zu werten.
  3. Fenstervertrag: Mündliche Vereinbarung – Nachweisproblematik

    Rein theoretisch..
    ... ist der Vertrag mit der Firma  -  mündlich-zustande gekommen und die müssten fristgemäß liefern.
    Rein praktisch können Sie das Ganze aber nicht nachweisen und damit sind Sie wohl leider schlecht dran.
  4. Vertretungsberechtigung: Mündlicher Fenstervertrag mit Vertriebsmitarbeiter?

    Foto von

    @Grimm
    Da die Firmen meist juristische Personen sind, kann ein Vertrag  -  wenn auch mündlich  -  doch nur dann Zustandekommen, wenn eine Vertretungsberechtigung vorliegt; also bei mündlicher Verhandlung mit dem Geschäftsführer oder anderen Handlungsbevollmächtigten Personen.
    Ein Gespräch mit einem Vertriebsmitarbeiter ist m.E. nicht Grundlage für das Zustandekommen eines Vertrages.
    Ist lediglich meine Meinung.
  5. Fenster Angebot & Annahme: Vertragsabschluss nach BGB §145

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Angebot + Annahme = Vertrag
    Bei einem Angebot handelt es sich um eine Willenserklärung, einen Antrag nach § 145 BGBAbk.. Wird das Angebot (der Antrag) angenommen, ist der Vertrag zustande gekommen. Voraussetzung: keine Änderungen im Auftragsschreiben. Dann wird nämlich das Auftragsschreiben zum Antrag, der erst angenommen werden muss. Beispiel:
    • A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben "gemäß Angebot" folgt. Vertrag zustande gekommen.
    • A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben x Fenster Preis y folgt, Termin darin neu festgesetzt auf 15.5.2003. Kein Vertrag zustande gekommen.
    • A bietet x Fenster zum Preis y und Termin 1.6.2003 an. Auftragsschreiben x Fenster Preis y folgt, Termin darin neu festgesetzt auf 15.5.2003. Auftragsbestätigung folgt. Vertrag zustande gekommen.
  6. Fenster Angebot: Bestimmtheit und Vollmacht entscheidend

    Foto von

    ergänzend
    Von einem Angebot im Sinn des § 145 BGBAbk. kann man natürlich nur sprechen, wenn es hinreichend bestimmt ist und mit einem einfachen "ja ich will" angenommen werden kann. Zusätze wie "freibleibend" oder "vorbehaltlich" sind da schädlich. Auch muss es vom Richtigen abgegeben werden. Wie Basqué schrieb, kann nicht B eine Willenserklärung für A abgeben, wenn er keine Vollmacht hat.
  7. Fensterfirma: Vertrag trotz fehlender Vertretungsmacht?

    Vertreter ohne Vertretungsmacht ...
    also, ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man keine Aussagen zum Zustandekommen eines Vertrages machen. Jedenfalls  -  theoretisch  -  kann unter Umständen auch jemand, der nicht vertretungsberechtigt (im Verhältnis zu seiner Firma) ist, nach außen (zum Kunden hin) aber so auftritt, sehr wohl einen Vertrag für die Firma bindend abschließen, sofern der Kunde davon ausgehen konnte, dass Vertretungsmacht vorliegt. Es ist aber eine akademische Debatte, aus der Ferne kann ich das nicht beurteilen, am besten gegebenenfalls zum Anwalt gehen, Erstberatung.
  8. Liefertermin im LV: Duldungsvollmacht bei Fensterfirmen?

    Foto von

    war im LVAbk. ein Liefertermin bestimmt?
    Ja, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht (Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht) kann dazu führen. Das Thema wäre relevant, wenn ein nicht Bevollmächtigter das LV unterschrieben hätte. Die Fensterfirma des Fragestellers scheint hier gar nicht bestreiten zu wollen dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nur die Terminvereinbarung scheint unklar zu sein. Wurde der Liefertermin bereits im LV bestimmt?
  9. Fenstervertrag: Terminverschiebung und Fixierung im Vertrag

    Foto von

    Nicht ganz!
    Im LVAbk. war ein anderer noch früherer Termin bestimmt, den wir gemeinsam (Verkäufer und Firma) verschoben haben und ich bei Ausfertigung des Vertrages dann entsprechend fixiert habe (Vorher nochmal angerufen, ob der Termin auch wirklich einzuhalten ist!)
  10. Fenstervertrag: Auftragsbestätigung vs. Angebot und Annahme

    Foto von

    @Basque
    Hallo Herr Basque!
    Um nochmal auf Ihren eingangs aufgeführten Beitrag zurückzukommen: Selbstverständlich weiß ich als "alter" Hase, wie derselbe hinläuft. aber gerade in solchen Dingen gibt es immer wieder juristische Spitzfindigkeiten. Ich bin nämlich nicht der Meinung, dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn eine Auftragsbestätigung erstellt wird. Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme  -  alles andere sind m.E. nur Formalien. Und in meinem Fall handelt es sich um einen echten Grenzfall, wo es wohl um eben diese Spitzfindigkeiten geht. aber trotzdem "Danke" für Ihre Beiträge!
  11. Fenster Mängel: Fristsetzung bei fehlerhafter Haustür

    Foto von Helmuth Plecker

    Jetzt weiß ich inzwischen auch, warum die Unterschrift so verzögert wurde.
    Die Fenster wurden fristgerecht eingebaut. Die Röllläden schon nicht mehr und die Haustüre fehlerhaft. Die Beseitigung der Mängel dauert nunmehr 7 Wochen. Habe schon mehrfach gerügt und Frist gesetzt. Letzte Frist läuft Dienstag aus. Es kann doch nicht so schwer sein, einen Kunststoffflügelrahmen in blau (Fabrikat Thyssen) mit einer blauen dpi-Türfüllung, ein Edelstahlgriff der Fa. Reckendrees und eine Isolierglasscheibe zu bestellen und einzubauen. Die Firma schiebt ihre Verzögerung auf die verspätete Lieferung der Türfüllung. Sie meint, dass blaue Türfüllungen bei dpi nur chargenweise hergestellt werden, die Bestellungen erst gesammelt würden und dann bei Eingang von einer bestimmten Anzahl Bestellungen der Maschinenpark umgestellt würde  -  was natürlich großer Blödsinn ist. Der Mitarbeiter der Fensterfirma erzählte mir mehrfach, er habe Auftragsbestätigungen vorliegen, in dem ein "Vielleicht-Lieferungstermin" stände. Faxen zur Einsicht wollte er die Teile aber nicht. Hier wurde offenbar nur gelogen. Darum auch der Eiertanz mit dem Vertrag
    • Name:
  12. Pechsträhne bei Fenstermontage: Aufmunterung für Plecker

    Foto von

    Ihnen scheint
    ja das Pech derzeit an den Füssen zu kleben. Erst die Sache mit dem Dach, die Fenstermontage und auch noch das Gerüst.
    Trösten sie sich Herr Plecker, viel kann jetzt ja nicht mehr schiefgehen.
  13. Fensterprobleme: Durchhalten trotz Schwierigkeiten!

    Foto von

    @Basque
    Ja, so kann's manchmal kommen: ganz dick! Aber ich halte durch!
    • Name:
  14. Daumendrücken: Hoffnung auf gute Wendung im Fensterbau

    Foto von

    Halte die Daumen
    hoffe, dass sich alles zum Guten wendet.
  15. Fenster-Update: Ich halte euch auf dem Laufenden!

    Foto von

    Danke!
    ... ich halte alle auf dem Laufenden hier!
    • Name:
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Ärger mit Fensterfirma: Vertrag, Aufmaß & Rechte – Was tun bei Problemen?

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Probleme mit einer Fensterfirma bezüglich Vertrag, Aufmaß und Mängeln. Diskutiert werden die Gültigkeit mündlicher Verträge, die Bedeutung der Auftragsbestätigung und die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. Ein wichtiger Punkt ist die Vertretungsberechtigung von Vertriebsmitarbeitern und die korrekte Fristsetzung bei Mängelbeseitigung. Abschließend wird dem Fragesteller Mut zugesprochen, die Situation durchzustehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenstervertrag: Mündliche Vereinbarung – Nachweisproblematik kann ein mündlicher Vertrag zwar theoretisch gültig sein, ist aber schwer nachweisbar. Daher ist eine schriftliche Auftragsbestätigung ratsam.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Angebot im Sinne des § 145 BGB muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zusätze wie "freibleibend" angenommen werden können, wie im Beitrag Fenster Angebot: Bestimmtheit und Vollmacht entscheidend erläutert wird. Die Vertretungsberechtigung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

    🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Fenster Mängel: Fristsetzung bei fehlerhafter Haustür wird die Problematik von Mängeln und deren Beseitigung thematisiert. Es ist wichtig, Mängel rechtzeitig zu rügen und Fristen zur Beseitigung zu setzen, um seine Rechte zu wahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit einer Fensterfirma sollte man zunächst den Vertrag prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Die Beiträge Vertragsrecht: Schriftliche Auftragsbestätigung bei Fensterfirmen und Fensterfirma: Vertrag trotz fehlender Vertretungsmacht? geben wichtige Hinweise zum Zustandekommen eines Vertrages und zur Vertretungsberechtigung.

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