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Parkett löst sich vom Untergrund
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Parkett löst sich vom Untergrund

Hallo,
in der 2. Junihälfte wurde in unserem Neubau auf einer Fläche von 185 m² 2-Schicht-Kambala-Einstab-Fertigparkett (Hersteller: Boen) vom Parkettleger verklebt. Inzwischen klingt der Boden an vielen Stellen hohl, hat sich also vom Untergrund gelöst (Bodenaufbau: Fußbodenheizung-Anhydritestrich, aber kein Fließestrich- Grundierung-Spachtelmasse-Dispersionskleber-Parkett). Eine Feuchtigkeitsmessung am Rand des Parketts ergab fast 14 %. Zur Vorgeschichte: In der 2. Januarhälfte wurde der Estrich eingebracht. Im Februar wurde mit der Wärmepumpe stochwerksweise das Estrichaufheizprogramm gefahren, da nur die Heizpatrone der Wärmepumpe zur Verfügung stand. In der 2. Märzhälfte erfolgte die Erdbohrung für die Wärmepumpe. Anschließend wurde das Estrichaufheizprogramm nochmals mit der ganzen Leistung der Wärmepumpe gestartet. Der Architekt, welcher die Bauleitung hat, faxt dem Parkettleger nur das erste Aufheizprotokoll der Wärmepumpe. Der Parkettleger sendet dem Architekt ein Schreiben, dass er keine Möglichkeit habe den Estrich zu messen (fehlende Messpunkte vom Estrichleger) und das Heizprotokoll nicht vollständig sei und er somit keine Gewährleistung übernehmen kann. Der Architekt bestätigt dem Parkettleger, dass zweimal aufgeheizt wurde und nach 5 Monaten der Estrich trocken sein muss. Vom Inhalt der Korrespondenz zwischen Parkettleger und Architekt habe ich nichts erfahren. Ich wusste nur, dass ein Heizprotokoll gefaxt wurde und bin davon ausgegangen, dass es sich um das 2. Aufheizverfahren handelt. Der Parkett wurde Ende Juni ohne sichtbare Mängel abgenommen. Nach ca. einer Woche Stelle ich zwei hohl klingende Stellen und zwei erhabene Leisten am Rand fest. Ich informiere den Parkettleger telefonisch. Er sagt mir, dass die beiden leicht zeltartig aufgestellten Leisten am Rand problemlos angeklebt werden können und ein paar dumpf klingende Stellen immer mal vorkommen. Leider erscheint er nicht wie versprochen die Woche nach dem Telefonat. Im Laufe des Juli (wie sind voll mit dem Einzug beschäftigt) Stellen wir immer mehr dumpf klingende Stellen fest. Nach einem Schreiben und einer E-Mail von uns, erscheint der Parkettleger endlich Mitte August in Begleitung eines Vertreters des Holzlieferanten. Sie messen die Feuchtigkeit im Holz und Stellen starke Spannungen im Holz fest. O-Ton Vertreter: Wenn es nicht Kambala wäre könnten Sie das Holz mit der Schippe entfernen. Estrichleger, Architekt und Heizungsbauer halten es für undenkbar, dass der Estrich nach 5 Monaten und zwei Trocknungsprogrammen noch feucht war. Der Parkettleger lehnt eine Gewährleistung mit Hinweis auf sein Schreiben ab. Er möchte, dass ich selbst einen Gutachter beauftrage. Der Heizungsbauer kann das 2. Heizprotokoll liefern und weist jegliche Schuld von sich.
Fragen:
1. Wer muss den Gutachter beauftragen?
2. Kann der Parkettleger die Gewährleistung ablehnen?
3. Hätte der Parkettleger überhaupt mit der Arbeit beginnen dürfen? Er hat angeblich nur das Holz vorm Verlegen auf Feuchtigkeit gemessen.
4. In die Geschichte sind viele Parteien (Heizungsbauer, Architekt, Parkettleger) involviert. Wer ist in erster Linie für die Nachbesserung zuständig?
5. Der Vertreter des Holzlieferanten meint, dass der Parkett mit Injektion von Klebstoff zu retten ist, wenn der Estrich weiter ausgetrocknet ist. Ein Mitarbeiter eines größeren Holzhandelsunternehmens rät uns den Parkett komplett zu entfernen.
Da ich alle Gewerke bezahlt habe, kann ich auch erwarten eine ordentliche Leistung zu bekommen. Wie geht man in dem Fall am besten vor?
Winfried Sinn
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  • Winfried Sinn
  1. Ablösungen bei Parkett

    Wenn der Kalziumsulfat-Heizestrich im Januar eingebaut und danach die Heizungsanlage 2-malig und mit Zeitversatz in Betrieb genommen wurde, sollte eigentlich die Verlegereife des Estrichs bezüglich der Restfeuchte gegeben sein.
    Der Parkettleger hat richtig gehandelt, indem er nach seiner Feststellung, dass Messmarken zur Entnahme von Prüfgut für seine CM-Restfeuchtemessungen fehlen, Bedenken angemeldet hat!
    Wenn im Parkettholz eine Haushaltsfeuchte von fast 14 % gemessen wurde, so erscheint das im ersten Moment zwar recht hoch, sollte aber von jedem Parkett klaglos und schadensfrei übernommen werden. Es entspräche im Übrigen einer relativen Luftfeuchte von ca. 73 % in der umgebenden Raumluft, was für einen Neubau mit der Vielfalt an "Feuchtigkeitsquellen" wie Putz, Tapeten etc. nichts ungewöhnliches ist.
    Ihre Fragen wären wie folgt zu beantworten:
    zu 1) ist aus eigener Sicht derzeit nicht notwendig.

    zu 2) Nein. Das Parkett bzw. großflächige Ablösungen sind ein Mangel, welches sein Gewerk betrifft. Schriftliche Mängelrüge erst einmal an den Parkettleger (nur wenn dieser Ihr Vertragspartner war. Falls über GUAbk.: an diesen). Die Umkehr der Beweislast nach § 476 BGBAbk. ist noch nicht eingetreten.

    zu 3) Ja, er hatte richtig gehandelt

    zu 4) zunächst wäre zu klären, warum es zu den Ablösungen kam und wo die Bruchzone ist (zwischen Estrich und Parkettrückseite, oder innerhalb des Schichtenaufbaus des Parkettwerkstoffes).

    zu 5) keine Sanierung, ohne zuvor die Schadensursachen und den möglichen Schadensumfang erkannt zu haben! Also diese Vorgehensweise des Unterspritzens (grundsätzlich eine gute Lösung bei partiellen/kleinflächigen Ablösungen) erst einmal ablehnen.

    MfG Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  2. Ach Herr Rauer ...

    Da muss ja sogar ich als Architekt widersprechen.

    1) Der Architekt ist ein ..., wenn er dem Parkettleger irgendwas bescheingt.

    2) Der Parkettleger ist nicht raus! Das wäre er nur, wenn der Architekt BEVOLLMÄCHTIGT gewesen wäre, Rechtsgeschäfte für den Bauherren abzuwickeln.
    Bedenken sind an den Auftraggeber zu richten.

    3) Toll, der Leger hat die Feuchte des Materials gemessen  -  jipi.
    Wie lange hat sich das Material denn auf der Baustelle aklimatisieren können?
    Supertoll trockenes Parket in einen immer mit hoher Luftfeuchte versehenen Neubau einzubauen ist auch nicht wirklich klug.
    Außerdem  -  wie wurde diese Messung dokumentiert.

    4) Weiß ich nicht, ob die Bedenkenanmeldung ausreicht. Schließlich weiß der Leger um das hohe Risiko, auf nicht trockenem Estrich zu verlegen.

    5) Warum sollte die Beweislastumkehr noch nicht vorliegen. Da steht Ende Juni ohne Beanstandungen abgenommen
    @ Fragesteller:
    Gehen Sie zunächst zu einem Baurechtsanwalt, der mal auseinanderklamüsert, wer da eigentlich wemgegenüber was verantwortet und dann weitersehen.

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