Lockere Bodenfliesen in Eigentumswohnung: Wer trägt die Kosten für die Reparatur in Baden-Württemberg?

In diesem Forum sind Sie: Estrich und Bodenbeläge

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Bei lockeren Bodenfliesen in einer Eigentumswohnung ist die Klärung der Gewährleistungsansprüche entscheidend. Der Vertragspartner sollte kontaktiert werden, um die Ansprüche zu prüfen. Die Frage, wer die Kosten für die Reparatur der Wartungsfugen trägt, hängt von der Art der Fuge und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine frühzeitige Meldung des Schadens ist wichtig, um die Ansprüche zu sichern.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Lockere Bodenfliesen in Eigentumswohnung: Wer trägt die Kosten für die Reparatur in Baden-Württemberg?

Hallo,
in meiner 2001 sanierten Eigentums wurde auch der Boden komplett neu verlegt. In mehreren Räumen hat sich innerhalb der letzten 3 Jahre der Boden abgesenkt (ca. 1 cm). Die Fugen an den Wänden sind offen, einige Fliesen locker.
Das wurde bereits 02/2002 an (1) Bauherr (Verkäufer), (2) Bauleiter (Architekt) und (3) Firma vermeldet. (1) und (2) sind sich einig, dass dies nachgebessert werden muss und (3) Gewährleistungspflichtig sei.
(3) sagt, dass ist viel Aufwand (8 h) und nicht mehr Kulanz. Man habe beim Bau auf möglich spätere Probleme verwiesen.
(2) sagt, dass (3) damals die Vertragsbedingungen akzeptiert habe.
Nun stehe ich da und weiß nicht, wie ich weiterkomme. Ich habe bereits (3) eine Nachbesserungsfrist (gestern 30.06. abgelaufen) gestellt (mit Kopie an (1) und (2) ).
Wer ist den nun handlungspflichtig und wen von den dreien kann ich in die Pflicht nehmen? Wie soll ich mich verhalten?
Danke für hilfreiche Unterstützung.
  • Name:
  • T.V.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Sperrung des betroffenen Bereichs – lockere Fliesen stellen eine unmittelbare Stolper- und Verletzungsgefahr dar, besonders in Nassräumen.

    🔴 KRITISCH: Feuchteindringung durch offene Fugen kann bereits jetzt Schimmelbildung unter dem Belag und Schäden am Estrich verursachen – prüfen Sie sichtbare Feuchtigkeits- oder Schimmelspuren direkt an den Wandanschlüssen.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparatur (z. B. Nachkleben) vor rechtlicher Klärung – dies kann Ihre Gewährleistungsansprüche aus § 634 BGBAbk. unwiderruflich verwirken.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit lockeren Bodenfliesen in Ihrer 2001 sanierten Eigentumswohnung haben. Da die Absenkung des Bodens und die lockeren Fliesen innerhalb der letzten 3 Jahre aufgetreten sind, ist die Gewährleistung ein wichtiger Punkt.

    🔴 Gefahr: Lockere Fliesen können Stolperfallen darstellen und bergen somit ein Verletzungsrisiko. Zudem kann eindringende Feuchtigkeit unter die Fliesen zu weiteren Schäden führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie den Kaufvertrag und die Sanierungsunterlagen auf Gewährleistungsansprüche.
    • Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos, Protokolle).
    • Setzen Sie sich schriftlich mit dem Bauherrn (Verkäufer) und ggf. dem Bauleiter in Verbindung und fordern Sie Nachbesserung.
    • Beachten Sie die Nachbesserungsfrist.

    Sollte die Gewährleistungsfrist abgelaufen sein, prüfen Sie, ob ein Baumangel vorliegt, der arglistig verschwiegen wurde. In diesem Fall könnten Sie dennoch Ansprüche geltend machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht und/oder einem Bausachverständigen beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche und die Vorgehensweise zu klären.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Gewährleistungsproblem bei Bauleistungen, bei dem die Bodenfliesen in einer 2001 sanierten Eigentumswohnung nachträglich abgesackt sind. Die Schäden wurden bereits 2002 gemeldet, was für die Verjährung von Mängelansprüchen von zentraler Bedeutung ist. Nach deutschem Recht beträgt die Verjährungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, wobei die Mängelanzeige die Verjährung hemmen kann. Da die Mängel bereits 2002 angezeigt wurden, könnte die Verjährung noch nicht abgeschlossen sein, sofern die Frist durch die Anzeige unterbrochen wurde. Die Verantwortlichkeit liegt primär beim ausführenden Unternehmen (3), das die Bodenfliesen verlegt hat, da es vertraglich zur mangelfreien Leistung verpflichtet ist. Der Bauherr (1) und der Architekt (2) könnten ebenfalls in der Pflicht stehen, wenn sie ihre Überwachungs- oder Koordinationspflichten verletzt haben.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Gewährleistungsansprüche verjährt sein könnten, da die Mängelanzeige von 2002 möglicherweise nicht ausreicht, um die Verjährung dauerhaft zu hemmen. Ohne eine schriftliche Bestätigung der Mängel oder eine gerichtliche Feststellung könnte das Unternehmen (3) die Verjährung einwenden.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob die Mängelanzeige von 2002 schriftlich erfolgte und ob der Bauherr (1) oder der Architekt (2) die Mängel schriftlich anerkannt haben. Eine solche Anerkennung könnte die Verjährung neu beginnen lassen. Zudem sollte der Eigentümer prüfen, ob die Mängel auf einen Planungsfehler des Architekten (2) zurückzuführen sind, was dessen Haftung begründen würde.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer sollte umgehend einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren, um die Verjährungsfragen zu klären und die Durchsetzung der Ansprüche zu prüfen. Parallel dazu ist eine schriftliche Aufforderung an alle drei Beteiligten (1, 2, 3) zu senden, die Mängel zu beseitigen, und eine Frist von 14 Tagen zu setzen. Bei Fristablauf sollte ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden, um die Mängel zu dokumentieren und die Verjährung zu unterbrechen. Eine eigenständige Reparatur ohne vorherige rechtliche Klärung könnte die Ansprüche gefährden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt strukturelle Mängel an der Bodenverlegung in einer 2001 sanierten Eigentumswohnung in Baden-Württemberg: Absenkung um ca. 1 cm, offene Fugen an den Wänden und lockere Fliesen – alles Indizien für eine fehlerhafte Untergrundvorbereitung, unzureichende Verlegequalität oder mangelhafte Verankerung des Estrichs bzw. der Fliesen.

    🔴 Gefahr: Eine Bodenabsenkung von 1 cm mit lockeren Fliesen birgt ein erhöhtes Sturzrisiko, insbesondere in Nassräumen wie dem Bad, und kann langfristig zu weiteren Schäden am Untergrund, Feuchtigkeitseintrag oder Schimmelbildung führen – besonders bei fehlender Dampfsperre oder unzureichender Abdichtung.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, die Firma habe "schon damals auf mögliche spätere Probleme verwiesen", ist rechtlich irrelevant: Eine vertraglich vereinbarte Gewährleistung kann nicht durch mündliche Vorbehalte oder Kulanzverweigerung ausgeschlossen werden – insbesondere nicht bei offensichtlichen Mängeln, die bereits 2002 geltend gemacht wurden.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg gilt gemäß § 634a BGB eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Bauwerke – bei Fliesenbelägen als Bestandteil der Bauausführung ist diese Frist grundsätzlich anwendbar; da der Mangel bereits 2002 geltend gemacht wurde, ist die Verjährung unterbrochen und die Gewährleistungspflicht der ausführenden Firma (3) daher weiterhin gegeben.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauleiters (2) und des Bauherrn (1), dass die Firma (3) gewährleistungspflichtig ist, entspricht der Rechtslage – die Vertragsannahme durch die Firma bindet sie an die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, unabhängig von späteren Aufwandsargumenten.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung der Firma (3), es handele sich "nur um Kulanz" und nicht um eine vertragliche Pflicht, ist grundlegend falsch: Bei nachweisbaren Mängeln im Rahmen der Bauausführung besteht eine zwingende Nachbesserungspflicht – Kulanz ist freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie unverzüglich schriftlich – mit Einschreiben und Rückschein – einen formellen Nachbesserungsanspruch an die ausführende Firma (3) unter Bezugnahme auf § 634 BGB und die bereits 2002 erfolgte Mängelrügen; kopieren Sie den Schreiben an Bauherr (1) und Bauleiter (2) sowie an die zuständige Handwerkskammer Stuttgart; bei weiterer Weigerung beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen für eine Mängelgutachtung und prüfen Sie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder Klageverfahrens.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die lockeren Fliesen als stolprige Gefahrenquelle und warnen vor Feuchtigkeitseintrag und folgendem Schimmelrisiko.
    • Alle betonen die rechtliche Gewährleistungspflicht der ausführenden Firma (3) gemäß § 634 BGB, unabhängig von mündlichen Kulanzvorbehalten.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek geht von einer potenziellen Verjährungsgefahr aus (da Mängel 2002 angezeigt), während Qwen aufgrund der Verjährungshemmung durch Mängelanzeige und der 5-Jahres-Frist nach § 634a BGB klare Gewährleistungspflicht feststellt. GoogleAI bleibt hier unkonkret.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen spezifiziert die rechtliche Irrelevanz mündlicher Vorbehalte („Kulanz-Argument“) und benennt explizit die Kopie an Bauherr (1), Bauleiter (2) und Handwerkskammer Stuttgart als notwendigen Schritt.
    • DeepSeek ergänzt die Haftungsmöglichkeit des Architekten (2) bei Verletzung der Planungs- oder Überwachungspflicht – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht klar der Aussage der Firma (3), es handle sich „nur um Kulanz“ – und nennt dies grundlegend falsch. DeepSeek erwähnt den Kulanzvorbehalt nicht, GoogleAI geht nicht darauf ein. Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung ist die von Qwen: Gewährleistung ist zwingend, kein Kulanzfall.

    👉 Empfehlung:

    • Handeln Sie sofort mit schriftlicher, formeller Nachbesserungsaufforderung an Firma (3) – unter Bezugnahme auf § 634 BGB und das Datum der 2002 erfolgten Mängelanzeige (nach Qwen und DeepSeek rechtlich entscheidend). Kopieren Sie Bauherr (1) und Bauleiter (2) wie von Qwen vorgeschlagen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gefahren durch lockere FliesenUnmittelbares Sturzrisiko und Feuchteeintrag mit Schimmelgefahr – alle drei KI-Modelle sind sich einig.
    Gewährleistungspflicht der Firma (3)Rechtlich zwingend nach § 634 BGB; mündliche Kulanzverweise sind irrelevant – Qwen bestätigt dies mit Nachdruck, DeepSeek und GoogleAI stimmen faktisch zu.
    Verjährung / Verjährungshemmung⚠️DeepSeek warnt vor Verjährungsrisiko; Qwen bestätigt Verjährungshemmung durch 2002er Mängelanzeige; GoogleAI bleibt unklar – sichere Annahme: Verjährung ist gehemmt, aber dokumentarisch abzusichern.
    Haftung des Architekten (2)⚠️Nur DeepSeek nennt mögliche Mitverantwortung bei Planungs- oder Überwachungsfehlern; Qwen und GoogleAI erwähnen dies nicht – ist daher abwägungsbedürftig, aber prüfenswert.
    Eigenreparatur vor KlärungQwen und GoogleAI warnen explizit davor; DeepSeek impliziert es durch Hinweis auf „Gefährdung der Ansprüche“ – Konsens: unterlassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie die Nachbesserungspflicht der Firma (3) unverzüglich schriftlich unter Dokumentation der 2002er Mängelanzeige durch – mit Kopie an Bauherr (1), Bauleiter (2) und Handwerkskammer Stuttgart. Beauftragen Sie bei Weigerung einen unabhängigen Bausachverständigen zur Mängelgutachtung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerjährung der Gewährleistungsansprüche trotz 2002er MängelanzeigeVerlust jeglicher kostenträgerischer Durchsetzungsmöglichkeit – vollständige Eigenlast für Sanierung
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation der 2002er Mängelanzeige (mündlich, ohne Nachweis)Keine Beweisbarkeit für Verjährungshemmung – Gericht könnte Verjährung annehmen
    🔴 RisikoFeuchtigkeitseintrag unter Fliesen ohne sichtbare OberflächenschädenVersteckte Schimmelpilzbildung mit Gesundheitsrisiko und weiteren Bauschäden am Estrich
    🔴 RisikoSturzunfall durch lockere Fliese im BadErhebliche Verletzungsgefahr mit Haftungsansprüchen gegen Sie als Eigentümer (Sicherungspflicht)
    🔴 RisikoUnbeabsichtigte Schädigung durch Eigenreparaturversuch (z. B. Nachkleben)Verwirkung aller Gewährleistungsansprüche nach § 635 Abs. 2 BGB
    ✅ ChanceRechtlich klare Gewährleistungspflicht der Firma (3) nach § 634a BGB (5-Jahres-Frist)Vollständige Kostenübernahme für fachgerechte Sanierung bei Nachweis
    ✅ ChanceMöglichkeit einer gerichtlichen Beweissicherung vor VerjährungsablaufSicherung der Mängel als Beweismittel, auch wenn die Firma nicht kooperiert
    ✅ ChanceEinschaltung der Handwerkskammer Stuttgart als StreitschlichtungsstelleKostenfreies, schnelles und vertrauliches Schlichtungsverfahren mit hoher Durchsetzungswahrscheinlichkeit
    ✅ ChanceHaftungsmöglichkeit des Architekten (2) bei PlanungsfehlernErweiterung der Anspruchsgrundlagen – zusätzliche Verhandlungsposition
    ✅ ChanceFeststellung der Ursache durch Bausachverständigen (z. B. fehlende Dampfsperre)Fundierte Grundlage für Schadensersatzansprüche über reine Nachbesserung hinaus

    Orientierungshilfen

    1. Sofortiger Sicherheitscheck: Sperrung des betroffenen Bereichs, insbesondere im Bad – kein Betreten lockere Fliesen; visuelle Suche nach Feuchtigkeitsflecken oder Schimmel an den Wandanschlüssen.
    2. Unterlagen sammeln: Suchen Sie sämtliche Dokumente zur Sanierung 2001/2002 – insbesondere die 2002er Mängelanzeige (wenn schriftlich), Verträge, Rechnungen und Korrespondenz mit Bauherr (1), Bauleiter (2) und Firma (3).
    3. Schriftliche Nachbesserungsaufforderung: Verfassen Sie ein formelles Einschreiben an die ausführende Firma (3) mit Fristsetzung (14 Tage), Bezug auf § 634 BGB und Hinweis auf die Mängelanzeige von 2002; verschicken Sie Kopien an Bauherr (1), Bauleiter (2) und die Handwerkskammer Stuttgart.
    4. Unabhängiges Gutachten beauftragen: Kontaktieren Sie einen Bausachverständigen (z. B. über die Handwerkskammer oder den VDB – Vereinigung der Baugutachter), um eine objektive Mängeldokumentation und Ursachenanalyse zu erhalten – bereits vor einer eventuellen Klage.
    5. Rechtsberatung einholen: Vereinbaren Sie noch in dieser Woche ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt – prüfen Sie, ob ein Mahnbescheid oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren sinnvoll ist.
    6. Handwerkskammer Stuttgart einschalten: Reichen Sie den Streitfall im Anschluss an Ihre schriftliche Aufforderung bei der Handwerkskammer Stuttgart als Schlichtungsstelle ein – kostenlos, unverbindlich und oft erfolgreicher als Gericht.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Bauherrn, für Mängel an der Kaufsache oder Bauleistung einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Abnahme vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik bei einer Bauleistung. Er kann die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert der Immobilie beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Konstruktionsfehler, Ausführungsfehler
    Arglistige Täuschung
    Arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt, um einen anderen zu einem bestimmten Verhalten (z.B. Kauf) zu bewegen. Im Baurecht bezieht sich dies oft auf das Verschweigen von Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Betrug, Täuschungshandlung, Vorsatz
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel und Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Gutachten zu erstellen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur
    Nachbesserung
    Die Nachbesserung ist das Recht des Käufers oder Bauherrn, vom Verkäufer oder Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln an der Kaufsache oder Bauleistung zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Instandsetzung
    Bauherr
    Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und für dessen Durchführung verantwortlich ist.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Projektentwickler
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist die Person, die vom Bauherrn mit der Überwachung und Koordination der Bauarbeiten beauftragt wird. Er ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektmanager, Bauüberwacher

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Reparatur von lockeren Fliesen in einer Eigentumswohnung verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Verkäufer oder Bauherr für Mängel verantwortlich, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Nach Ablauf der Gewährleistung kann der Eigentümer selbst für die Reparatur verantwortlich sein, es sei denn, es liegt ein arglistig verschwiegener Mangel vor.
    2. Was ist die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Vertrag zu prüfen.
    3. Was tun, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
      Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ein Baumangel arglistig verschwiegen wurde. Hierfür ist es ratsam, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.
    4. Wie dokumentiere ich die Schäden richtig?
      Erstellen Sie Fotos von den lockeren Fliesen und den offenen Fugen. Führen Sie ein Protokoll, in dem Sie die Schäden und deren Entstehung dokumentieren. Dies dient als Beweismittel.
    5. Was ist ein Baumangel?
      Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik. Er kann die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert der Immobilie beeinträchtigen.
    6. Was bedeutet arglistig verschwiegener Mangel?
      Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer oder Bauherr einen Mangel kannte und ihn bewusst verschwiegen hat, um den Käufer zu täuschen.
    7. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann die Ursache der Schäden feststellen, den Umfang der Mängel beurteilen und eine Einschätzung zu den Reparaturkosten geben. Sein Gutachten kann als Grundlage für weitere Schritte dienen.
    8. Was ist eine Nachbesserungsfrist?
      Die Nachbesserungsfrist ist der Zeitraum, den der Verpflichtete (z.B. Bauherr) erhält, um die Mängel zu beheben, nachdem er darüber informiert wurde.

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    Sofern Wartungsfuge, muss halt mal gewartet werden.
    Achtung: Bin Laie ohne jede Ahnung, o.a. ist nur persönliche Einschätzung, Rest siehe haera
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
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    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Reparatur lockerer Fliesen können je nach Ursache und Umfang variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Fachfirmen einzuholen, um die Kosten zu vergleichen. Die Gewährleistung kann die Kostenübernahme regeln, sofern die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Notarvertrag auf Klauseln zur Gewährleistung bei Baumängeln. Kontaktieren Sie Ihren Vertragspartner (Bauherr, Bauleiter oder Baufirma), um die weiteren Schritte zu besprechen. Klären Sie, ob es sich um eine Wartungsfuge handelt, wie im Beitrag Wartungsfuge bei Bodenfliesen: Wer zahlt die Reparatur? erwähnt, und wer für deren Instandhaltung verantwortlich ist.

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