Gebäude um 1901 mit Anbau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Gebäude um 1901 mit Anbau

Es geht hier um ein Nichtwohngebäude Baujahr 1901 mit einem Anbau gleicher Größe von 1960, einer Nutzungseinheit und einen Wärmeerzeuger.
Welches Baujahr wäre hier für den Verbrauchausweis maßgeben?
  1. Wofür brauchen Sie den Ausweis

    1. als Käufer um den Verkäufer zu ärgern und ein Stück Papier fürs WC zu haben,
    2. als Verkäufer um bessere Werte darzustellen
    oder
    3. als Käufer, um zu sanieren?
    Im Prinzip läuft alles auf das Gleiche hinaus. Sinn macht eigentlich nur eine teure Energieberatung mit Sanierungsvorschlägen. Bei 1. und 2. sollten Sie sich mit der Gegenpartei auf einen Verzicht auf den Ausweis einigen und lieber den Kaufpreis um 250,- € als Anteil des Verkäufers an der Energieberatung verringern und bei 3. kommen Sie für ein seriöses Ergebnis sowieso nicht ohne aus.
    Der Ausweis ist nur so gut, wie das zugehörige Gesetz und das ist auf Papier des Gummibaums gedruckt ...
  2. Frage mit Gegenfrage

    Es tut mir leid, dass ich nicht eher in der Lage war zu Antworten, da eine Registrierung von nöten war.
    Nun zu 1.
    Es beantwortete nicht die Frage, die ich letztendlich auch nur weitergab, da ein Architekt mir diese Frage stellte und ich lediglich ihm nur öffentlich rechtliche Antworten zum Inhalt Wärmeschutz und EnEVAbk. geben konnte. Der Verbrauchsausweis ist im Altbausegment Marktinstrument mit schillerndem Inhalt, welcher aber vom Gesetzgeber gewollt ist.
    Da die erste Bugwelle dieser so " günstig zu erwerbenden Ausweise " abebbt, stellt sich der eine oder andere die Frage, " was steht denn da eigentlich" wie auch in dem von mir geschilderten Fall.
    Nun hatte ich schon diverse Forenantworten mit fachlich qualifiziertem Inhalt gelesen und dachte mir , dass die Frage hier mit Sicherheit eine Antwort findet. Aber dies scheint doch der falsche Platz.

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